Mutterschutz: Kann ich Elterngeld und Mutterschaftsgeld gleichzeitig erhalten?
7. Dezember 2023
Zählt der Mutterschutz zur Elternzeit? Ab wann wird Elterngeld gezahlt? Kann man Mutterschaftsgeld und Elterngeld zusammen bekommen?
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26. März 2024
Du bist schwanger und suchst nach finanzieller Unterstützung? In diesem Artikel findest du Infos zu allen möglichen Leistungen.
Während der Schwangerschaft erhältst du Mutterschutzgeld, eventuell auch Mutterschutzlohn. Danach unterstützt dich der Staat mit Elterngeld und Kindergeld.
Bei den meisten Anträgen gilt: je früher, desto besser. Kümmere dich zeitnah um die Formalitäten, aber auch um den Kitaplatz.
Hast du wenig Geld, springt oft das Jobcenter ein und unterstützt dich mit Leistungen. Zusätzlich können Schwangere auch bei Stiftungen wie der Caritas finanzielle Hilfen erhalten.
Eine Schwangerschaft ist eine sehr aufregende Zeit und bringt viele Veränderungen mit sich – sowohl körperlich als auch mental. Während dir vielleicht auf der einen Seite erst einmal so richtig bewusstwird, dass da wirklich ein kleiner Mensch wächst, musst du auf der anderen Seite etliche Besorgungen machen und Vorbereitungen treffen. Das kann überfordern.
Vor allem Geld ist in der Schwangerschaft ein großes Thema. Schließlich sind Kinder nicht gerade „günstig“. Um dir ein wenig Last von den Schultern zu nehmen, haben wir einen Blick auf die finanziellen Unterstützungen in und nach der Schwangerschaft geworfen. Nachfolgend erfährst du alles über Hilfen für Schwangere.
Welche To-dos für dich in der Schwangerschaft und nach der Geburt anfallen, erfährst du übersichtlich in unserer kostenlosen Checkliste zum Downloaden und Ausdrucken:
Einige Wochen vor der Geburt musst du nicht mehr arbeiten – in manchen Berufen darfst du allerdings früher aufhören als in anderen. Je nach Situation kann es sogar sein, dass du ein Berufsverbot in der Schwangerschaft bekommst. Das ist besonders dann der Fall, wenn du entweder gesundheitlich angeschlagen bist oder dein Beruf Risiken für dich und dein Kind bergen könnte.
Während der Schwangerschaft stehen dir Mutterschutzlohn und/oder Mutterschaftsgeld zu.
Für Schwangere in der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Mutterschaftsgeld wird – anders als der Mutterschutzlohn – nicht von deiner Arbeitsstelle, sondern von deiner Krankenkasse gezahlt. Du erhältst es während der gesetzlichen Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt). Das gilt sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitarbeitende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. In diesen Wochen hast du außerdem besonderen Kündigungsschutz.
Das Mutterschaftsgeld verlängert sich, wenn du beispielsweise Zwillinge erwartest, dein Kind zu früh auf die Welt kommt oder eine Behinderung hat.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt ungefähr so viel wie dein Krankengeldanspruch und richtet sich nach deinem Lohn in den vergangenen drei Monaten. Der Höchstsatz beträgt 13 Euro pro Tag. Wenn dein Lohn 13 Euro pro Tag überschreitet, kommt dein Arbeitgeber für den Rest auf. Mehr darüber erfährst du auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums.
Stelle den Antrag spätestens sieben Wochen vor der Geburt – am besten jedoch früher. Du brauchst dafür eine ärztliche Bescheinigung mit dem errechneten Geburtstermin und nach der Geburt die Geburtsurkunde deines Kindes.
Für Schwangere in der Familienversicherung und in der privaten Krankenversicherung
Bist du in der Familienversicherung oder privat krankenversichert, steht dir eigentlich kein Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung zu. Du kannst allerdings einen Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Einmalig erhältst du dann bis zu 210 Euro.
Die Voraussetzungen dafür sind:
Mehr Infos zum Mutterschaftsgeld für Beamte und Privatversicherte findest du in einem eigenen Artikel. Außerdem erfährst du hier alles zum Zuschuss für Angestellte, Minijobber und Selbstständige.
Es kann vorkommen, dass du außerhalb der regulären Mutterschutzfristen nicht arbeiten kannst beziehungsweise darfst. Entweder aus gesundheitlichen Gründen oder weil dein Arbeitsplatz eine Gefährdung für dich und dein Kind darstellen könnte.
Bei einem Beschäftigungsverbot steht dir Mutterschutzlohn zu. Dazu musst du ein ärztliches Attest bei deiner Arbeitsstelle vorlegen. Bestandteile des Attests sind:
Der Mutterschutzlohn ist so hoch wie dein durchschnittliches Bruttogehalt – dementsprechend musst du ganz regulär Steuern zahlen.
Bei Geburt eines Kindes hast du Anspruch auf Geld vom Staat. Elterngeld soll dich nach der Geburt des Kindes finanziell unterstützen, wenn es zu einem Verdienstausfall kommt oder du weniger beziehungsweise gar kein Einkommen hast. Es gibt drei Varianten:
Wenn nur ein Elternteil Basiselterngeld nutzt, gilt ein Zeitraum von mindestens zwei und maximal zwölf Monaten. Wenn beide Eltern es in Anspruch nehmen, bekommt ihr zusammen 14 Monate. Letzteres gilt auch für Alleinerziehende.
Wenn dein Kind mindestens sechs Wochen zu früh geboren wird, verlängert sich dein Basiselterngeldanspruch auf bis zu 18 Monate.
Finanziell macht das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro pro Monat aus. Die Höhe deines Anspruchs hängt von deinem Verdienst vor der Geburt ab – meist sind es 65 Prozent deines Nettoeinkommens.
Auf dem Familienportal des Bundes findest du einen Elterngeldrechner, mit dem du dir einen Überblick verschaffen kannst.
Kindergeld gibt es vom Staat grundsätzlich für alle bis zum 18. Geburtstag. Wenn dein Kind noch zur Schule geht, in Ausbildung ist oder studiert, erhöht sich die Altersgrenze auf 25 Jahre. Das Kindergeld liegt bei 250 Euro pro Kind. Hast du ein geringes Einkommen, kann außerdem noch ein Kinderzuschlag von bis zu 292 Euro dazukommen.
Sowohl den Antrag auf Kindergeld als auch den Antrag auf Kinderzuschlag musst du nach der Geburt bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen. Benötigte Unterlagen sind
Eine Steuer-ID bekommt dein Kind automatisch nach der Geburt. Hat dein Ausweis eine Online-Funktion, kannst du den Antrag ganz einfach online stellen.
Wer viel Geld verdient, hat keinen Anspruch auf Kindergeld. Die Einkommensgrenze liegt bei 200.000 Euro (ab April 2024). Gutverdienende Eltern bekommen zwar keine finanzielle Unterstützung vom Staat, können dafür aber einen Steuerfreibetrag geltend machen.
Solltest du von deinem Partner getrennt sein und dich allein um das Kind kümmern, hast du Anspruch auf Unterhalt. Das gilt auch, wenn dein Partner sich zwar im Wechselmodell mit dir um das Kind kümmert, allerdings mehr verdient.
Bekommst du keinen Unterhalt, kannst du gegebenenfalls einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Der andere – nicht zahlende – Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen.
Bist du schwanger und benötigst finanzielle Hilfen, kannst du dir beim Jobcenter eine staatliche Förderung für Kinder holen. Staatliche Leistungen für Familien umfassen beispielsweise die Erstausstattung fürs Baby. Dazu musst du allerdings Bürgergeld oder Sozialhilfe beantragen.
Diese Leistungen bietet das Jobcenter an:
Regelbedarf beim Bürgergeld: Wer alleinstehend ist, hat einen Regelbedarf von 563 Euro, ansonsten stehen dir 506 Euro zu. Bist du schwanger, unter 25 Jahre alt und lebst noch bei deinen Eltern, kann eine Bedarfsgemeinschaft in Frage kommen. Um den Antrag neu zu berechnen, benötigt das Amt eine Kopie der Geburtsurkunde deines Kindes.
Mehrbedarf für werdende Mütter: Ab der 13. Schwangerschaftswoche kannst du einen Mehrbedarf von 17 Prozent erhalten. Der wird auf Basis deines Regelbedarfs berechnet. Um mehr Geld in der Schwangerschaft zu beantragen, musst du deinen Mutterpass und eine Veränderungsmitteilung vorlegen.
Einmalige finanzielle Unterstützung: Das Amt zahlt in der Regel jeweils 150 Euro für Umstandskleidung und die Erstausstattung bei der Geburt. Beziehst du keine Leistungen, bist aber beispielsweise in Ausbildung und verdienst entsprechend wenig, kannst du gegebenenfalls einmalige Leistungen in Anspruch nehmen.
Es gibt in der Schwangerschaft auch eine einmalige finanzielle Unterstützung durch die Caritas, Diakonie oder andere kirchliche Einrichtungen. Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt Schwangere in Notlagen.
Zu den Leistungen gehören beispielsweise:
Wie lange du Unterstützung bekommst und wie hoch sie ausfällt, hängt ganz von deiner individuellen Situation ab.
Den Antrag stellst du bei deiner Schwangerschaftsberatungsstelle in der Nähe. Diese Website hilft dir bei der Suche.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Den gibt es auch, wenn du keine Kinder hast. Allerdings ist es möglich, dass du nach der Schwangerschaft mehr Geld und damit mehr Hilfe bekommst. Schließlich muss das Haushaltseinkommen dann für mehr Personen reichen. Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen kannst du deinen möglichen Anspruch berechnen.
Im Bundesland Bayern gibt es Koordinierende Kinderschutzstellen (Koki). Sie sind Bestandteil des Jugendamtes und helfen sozial benachteiligten Familien mit Säuglingen und Kleinkindern mit beispielsweise
Kümmere dich frühestmöglich um alle Anträge und Anschaffungen. So vermeidest du Zeitdruck und Stress und kannst dich nach der Geburt ganz auf dich und dein Kind konzentrieren. In größeren Städten kann es im Übrigen nicht schaden, schon während der Schwangerschaft bei Kindertagesstätten anzufragen. Gerade in Ballungsräumen gibt es oft einen großen Andrang. Eine baldige Anmeldung sichert den Platz.
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