Familiengeld in Bayern: Was ist das? Wer bekommt es?
16. Mai 2024
Finanzielle Unterstützung unabhängig von Beruf und Einkommen: Das verspricht das Familiengeld in Bayern. Mehr darüber erfährst du hier.
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14. Mai 2024
Der Tod eines Elternteils ist immer tragisch. Mit der Halbwaisenrente bekommen Kinder und junge Erwachsene finanzielle Unterstützung.
Halbwaisenrente bekommen Kinder beim Versterben eines Elternteils bis zum 18. Geburtstag. In Studium oder Ausbildung haben sie bis zum 27. Lebensjahr Anspruch.
Bei der Halbwaisenrente zahlt die Deutsche Rentenversicherung zehn Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen. Hinzu kommt ein individueller Zuschlag.
In den letzten zwei Jahren lag die Höhe der Halbwaisenrente laut Deutscher Rentenversicherung im Durchschnitt zwischen 200 Euro und 300 Euro pro Monat. Einen Mindestbetrag gibt es bei der Halbwaisenrente nicht.
Halbwaisenrente wird Kindern und jungen Erwachsenen gezahlt, die ein Elternteil verloren haben. Vollwaisenrente gibt es, wenn beide Elternteile nicht mehr leben. Die Zahlung der Halbwaisenrente wird in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) übernommen und erfolgt monatlich. Aber auch eine gesetzliche Unfallversicherung oder berufsständische Versorgungswerke übernehmen in manchen Fällen die Zahlung.
Das sind die Voraussetzungen für die Halbwaisenrente:
Leibliche Kinder und Adoptivkinder können Halbwaisenrente beantragen. Stiefkinder und Pflegekinder haben nur dann Anspruch, wenn sie im gleichen Haushalt wie der verstorbene Elternteil gelebt haben.
Wie viel Halbwaisenrente ein Kind bekommt, hängt von der Rente des Verstorbenen ab. In den letzten zwei Jahren lag die Halbwaisenrente laut Deutscher Rentenversicherung zwischen 200 Euro und 300 Euro pro Monat. Außerdem kommt noch ein individueller Zuschlag hinzu.
Ganz grundsätzlich zahlt die Deutsche Rentenversicherung zehn Prozent der Altersrente, auf die der verstorbene Elternteil Anspruch gehabt hätte. War dein Elternteil bereits in Rente, dient die bestehende Altersrente als Ausgangspunkt.
Hinzu kommt ein individueller Zuschlag. Der Zuschlag setzt sich aus dem Zugangsfaktor der Verstorbenen und den Monaten zusammen, in denen Beiträge an die DRV gezahlt wurden. Pro Beitragsmonat kommen 0,0833 Entgeltpunkte hinzu.
Einen festen Mindestbetrag für die Halbwaisenrente gibt es übrigens nicht. Hat der verstorbene Elternteil nicht in die Rentenkasse eingezahlt, hat das Kind keinen Anspruch auf Halbwaisenrente durch die Deutsche Rentenversicherung. Bekäme der verstorbene Elternteil nur eine niedrige Rente, fällt auch die Halbwaisenrente entsprechend gering aus.
Ist der Elternteil bei einem Arbeitsunfall ums Leben gekommen oder aufgrund einer Berufskrankheit verstorben, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Sie zahlt 20 Prozent des Jahresverdienstes der verstorbenen Person als Halbwaisenrente.
Um den Halbwaisenrenten-Anspruch zu berechnen, kannst du Rechner verwenden (zum Beispiel diesen hier).
Einen ersten Eindruck verschaffen dir auch unsere Fallbeispiele.
Anna ist minderjährig und hat vor einem Monat ihren Vater verloren. Ihre Mutter möchte nun Halbwaisenrente für sie beantragen. Diese Informationen über den Vater sind für die Berechnung relevant:
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Anna als Halbwaise zehn Prozent von der Rente ihres Vaters. Das wären 95 Euro pro Monat. Hinzu kommt ein Zuschlag von rund 127 Euro (Rentenzeit und Zugangsfaktor). Damit kommt sie auf eine monatliche Halbwaisenrente von circa 222 Euro.
Lukas ist 25 Jahre alt und studiert. Seine Mutter ist verstorben und er möchte für sich Halbwaisenrente beantragen. Diese Informationen über die Mutter sind für die Berechnung relevant:
Zu den Anrechnungszeiten zählen Monate, in denen die Mutter aus persönlichen Gründen keine Beitragszahlung leisten konnte (zum Beispiel bei Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit).
Für Lukas ergibt sich auf Basis dieser Voraussetzungen ein Grundbetrag von 120 Euro (10 Prozent von 1.200 Euro) und ein Zuschlag von rund 171 Euro. Zusammen kommt er damit auf eine Halbwaisenrente von monatlich 291 Euro.
Die 19-jährige Marie lebt bei ihrer Mutter und macht ein Bundesfreiwilligenjahr. Ihr Vater ist vor kurzem überraschend verstorben. Diese Informationen über ihn sind für die Berechnung relevant:
Marie bekommt 45 Euro von der Deutschen Rentenversicherung mit einem Zuschlag von rund 83 Euro. Insgesamt beläuft sich ihre Halbwaisenrente auf 128 Euro pro Monat.
Bis wann du Halbwaisenrente erhältst, ist von mehreren Faktoren abhängig. Grundsätzlich wird Halbwaisenrente bis zur Volljährigkeit gezahlt. Halbwaisenrente über 18 ist jedoch (wie du bereits weißt) auch möglich. Die Voraussetzungen dafür sind:
Trifft einer dieser Punkte zu, ist die Zahlung der Halbwaisenrente bis 27 Jahren möglich.
Das musst du zu Versicherungen und zur Steuer in Bezug auf die Halbwaisenrente wissen:
Wer Halbwaisenrente bezieht, ist seit 2017 laut Gesetzgeber in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Bis zum 25. Lebensjahr sogar beitragsfrei, solange das Kind noch zur Schule geht oder studiert. Danach fallen jedoch Beiträge an.
Gleiches gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung. Auch hier ist der oder die Halbwaise bis zum 25. Lebensjahr kostenlos versichert, solange er oder sie kein Einkommen vorweisen kann. Werkstudentenjobs oder Minijobs sind davon ausgeschlossen. Ist das Kind älter als 25 Jahre und leidet an einer Behinderung, fallen auch nach dem 25. Lebensjahr keine Beiträge an.
Hinterbliebenenrenten sind steuerpflichtig. Dazu gehören Halbwaisen- und Vollwaisenrenten sowie Witwenrenten. Das Kind müsste in der Theorie also die Halbwaisenrente versteuern. Solange es jedoch nicht arbeitet und damit unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro pro Jahr bleibt, wird keine Steuer fällig.
Wenn das Kind aber Geld verdient und den Freibetrag überschreitet, muss es die Halbwaisenrente in der Anlage R der Steuererklärung angeben.
Seit dem 1. Juli 2015 haben zusätzliche Einkünfte keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Halbwaisenrente. Das bedeutet, wenn dein Kind Halbwaisenrente im Studium bezieht und nebenbei BAföG bekommt, muss es keine Kürzung befürchten. Gleiches gilt auch bei Kindergeld oder Einnahmen durch eine Ausbildung oder einen Nebenjob.
Halbwaisenrente und Unterhaltsvorschuss hebeln sich einander allerdings aus. Schließlich kann der verstorbene Elternteil keinen Unterhalt mehr leisten und ein Vorschuss durch das Jugendamt ist daher nicht mehr nötig. Stattdessen springt die Halbwaisenrente ein.
Den Antrag für Halbwaisenrente stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung. Das geht entweder online, persönlich vor Ort oder schriftlich. Folgende Unterlagen musst du dafür bereithalten:
Den Antrag kannst du hier stellen. Sobald du den Antrag gestellt und alles abgeschickt hast, bekommst du in der Regel eine Eingangs- beziehungsweise Sendebestätigung und dein Antrag wird bearbeitet.
Halbwaisenrente vor Ort beantragen
Möchtest du deine Halbwaisenrente vor Ort beantragen, kannst du online einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren und alle Unterlagen persönlich vorbeibringen. Der oder die Zuständige nimmt dann deine Daten und Informationen auf und leitet den Antrag weiter.
Für den schriftlichen Antrag musst du das Formular R0610 ausdrucken und ausfüllen und zusammen mit den restlichen benötigten Unterlagen per Post an die Deutsche Rentenversicherung schicken. Hast du keinen Drucker, kannst du das Formular auch bei den zuständigen Behörden abholen.
Unserer Meinung nach geht es am einfachsten und schnellsten, wenn du den Antrag direkt online stellst. Nach der Antragsstellung kann es durchaus drei Monate dauern, bis die Auszahlung der Halbwaisenrente beginnt.
Manchmal kommt es vor, dass du die Halbwaisenrente verlängern möchtest. Zum Beispiel, wenn du dein 18. Lebensjahr erreicht hast, aber dich noch in Ausbildung befindest oder nach dem Abitur ein Studium oder einen Bundesfreiwilligendienst beginnst. Auch die Verlängerung der Halbwaisenrente läuft über die Deutsche Rentenversicherung. Dafür gibt es ein eigenes Formular (R0615).
Nach einem Todesfall fühlt sich die Welt manchmal an, als würde sie stehen bleiben. Gut gemeinte Ratschläge und Aufmunterungsversuche bringen meist wenig. Trauer dauert ihre Zeit und erfahrungsgemäß vergeht sie zwar niemals ganz, wird aber leichter. Am besten sprichst du mit einer Vertrauensperson über deinen Verlust – oder suchst dir externe Unterstützung. Dafür gibt es beispielsweise die Nummer gegen Kummer (116 111) für Kinder, Jugendliche und Eltern oder die Telefonseelsorge (0800 1110333).