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6 Wochen krank: Was, wenn du nach einem Tag Arbeit wieder ausfällst?

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Saskia Weck

11. Oktober 2024

Dir geht es schon länger nicht gut? Wer jetzt zahlen muss, hängt von der Dauer und der Art deiner Krankheit ab. Wir klären auf.

Inhalt

6 Wochen krank, einen Tag arbeiten, wieder krank: Das Wichtigste in Kürze

Wenn du als Arbeitnehmerin krank wirst, erhältst du eine Lohnfortzahlung von deinem Arbeitgeber. Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, bekommt Krankengeld von der Krankenkasse.

Die Entgeltfortzahlung ist genauso hoch wie das reguläre Gehalt. Das Krankengeld hingegen beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehaltes inklusive Krankenversicherungsbeiträgen, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettogehaltes.

Wer nach einer sechswöchigen Krankschreibung einen Tag arbeitet und dann wieder krank ist, muss beweisen, dass die neue Erkrankung nichts mit der ersten zu tun hat, um eine Lohnfortzahlung zu erhalten. Sonst gibt’s Krankengeld.

Wer lange krank ist, hat schon genug mit sich und seiner Gesundheit zu tun. Sich dann auch noch wegen einer drohenden Kündigung in Folge der langen Krankschreibung zu sorgen, trägt nicht wirklich zur Genesung bei. Doch keine Sorge, das deutsche Arbeitsrecht schützt dich in vielen Fällen gut vor dem Worst-Case-Szenario. Hier erfährst du, was du beachten musst, wenn du nach längerer Krankheit kurz zurück im Unternehmen bist und dann direkt wieder krank wirst.

6 Wochen krank, einen Tag arbeiten, wieder krank: Was passiert dann?

In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt normal weiter. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du 5 Wochen krank bist, einen Tag arbeiten gehst und dann wieder krank wirst. Nach diesen sechs Wochen bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.

Was aber passiert, wenn du nach sechs Wochen Krankschreibung einen Tag arbeitest, merkst, dass es dir immer noch nicht gut geht und du dich dann direkt wieder krankschreiben lässt?

In dem Fall gibt es keine Lohnfortzahlung mehr, sondern Krankengeld. Es wird von der Krankenkasse gezahlt und beträgt zwischen 70 Prozent deines Brutto- und 90 Prozent deines Nettoverdienstes. Einmalzahlungen wie Kranken- oder Urlaubsgeld werden berücksichtigt. Pro Tag gibt es jedoch maximal 116,38 Euro (Stand: 2023).

Wer Krankengeld bekommt, ist in der Regel beitragsfrei krankenversichert. Du zahlst von deinem Krankengeld allerdings – genauso wie von deinem regulären Gehalt – Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Sechs-Monats-Frist: Gleiche Krankheit in einem Jahr beim gleichen Arbeitgeber

Du hast erst wieder einen Anspruch auf die Lohnfortzahlung, wenn zwischen den beiden Arbeitsunfähigkeiten infolge der gleichen Krankheit eine Unterbrechung von mindestens sechs Monate lag. Das ist die Sechs-Monats-Frist.

Wenn du 6 Wochen krank warst, einen Tag gearbeitet hast und nun aufgrund derselben Krankheit wieder krank bist, verlierst du deinen Anspruch auf die Lohnfortzahlung höchstwahrscheinlich. Dann musst du mit dem geringeren Krankengeld vorliebnehmen.

Beispiel: Susi ist in einem Energiekonzern angestellt und ist bereits im März wegen einer Autoimmunerkrankung ausgefallen. Sie hatte so starke Beschwerden, dass ihre Ärztin sie sechs Wochen lang immer wieder krankgeschrieben hat. In dieser Zeit erhielt Susi ihr Gehalt wie immer.

Nach den sechs Wochen geht Susi wieder arbeiten. Im August jedoch macht Susis Autoimmunerkrankung ihr wieder zu schaffen. Sie lässt sich krankschreiben. Da es sich um die zweite Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung innerhalb von sechs Monaten handelt und Susi bereits sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung wegen dieser Krankheit erhielt, bekommt sie jetzt Krankengeld von ihrer Krankenkasse.

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Erneute Krankschreibung wegen gleicher Krankheit bei neuem Arbeitgeber

Schauen wir uns folgendes Szenario an: Du hast den Arbeitgeber gewechselt und bist nun schon zum zweiten Mal in diesem Jahr wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig. Das erste Mal beim alten Arbeitgeber, nun beim neuen. Dann hast du durch den Arbeitgeberwechsel Anspruch auf eine Lohnfortzahlung.

Beispiel: Kerstin ist bis zum 30. Juni in einer Firma für Holzverarbeitung tätig und wechselt zum 1. Juli in ein Unternehmen aus dem Metallbau. Bevor sie das alte Unternehmen verlässt, wird sie sowohl im Januar als auch im April jeweils mit einem Bandscheibenvorfall arbeitsunfähig, und zwar vom 1. Januar bis 15. Februar (sechs Wochen = Entgeltfortzahlung) und vom 10. April bis 8. Mai (= Krankengeld).

Auch bei ihrem Start in die neue Firma erwischt es sie. Der Bandscheibenvorfall plagt Kerstin so stark, dass sie sich vom 10. August bis zum 10. September wieder krankschreiben lässt. In diesen knapp fünf Wochen erhält sie eine Lohnfortzahlung, da sie zuvor den Arbeitgeber gewechselt hatte.

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6 Wochen krank mit 2 verschiedenen Diagnosen

Du warst 6 Wochen lang krank, hast einen Tag gearbeitet und warst dann wieder krank, diesmal aber wegen einer anderen Krankheit? Was nun?

In diesem Fall erhältst du in der Regel eine Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Bezweifelt er jedoch, dass es sich um verschiedene Diagnosen handelt, musst du diese Tatsache beweisen – zumindest in der Theorie. Dann musst du belegen, dass du die erste Krankheit auskuriert hattest, bevor du wieder arbeiten gegangen bist. Denn dein Chef oder deine Chefin muss dir die Lohnfortzahlung nur zugestehen, wenn die beiden Krankheiten unabhängig voneinander eingetreten sind.

Deine neue Krankheit ist eine Folgeerkrankung der ersten? Dann muss eine Einzelfallprüfung erfolgen, denn in solch einem Fall lässt sich nicht pauschal sagen, ob dir nun Krankengeld oder eine Lohnfortzahlung zusteht.

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Du hast gleichzeitig zwei verschiedene Krankheiten, die zu einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung führen? Dann werden sie im Arbeitsrecht in der Regel so behandelt, als hättest du eine Krankheit. Das bedeutet, der Entgeltfortzahlungszeitraum wird nicht unterbrochen. Hattest du die erste Krankheit auskuriert und dir direkt eine neue, von der ersten unabhängige, eingefangen, bekommst du ganz normal dein Gehalt. Krankengeld ist hier nicht fällig, auch wenn du zwischendurch nicht wieder gearbeitet hast.

Beispiel: Yvonne leidet an einem Bandscheibenvorfall und wird deswegen vom 1. Juli bis zum 6. August krankgeschrieben. Am 7. August möchte sie morgens ins Büro fahren, da bemerkt sie, dass ihr Kreislauf verrücktspielt. Ihr Arzt bescheinigt Yvonne noch am selben Morgen ein Kreislaufleiden und schreibt sie bis zum 10. September krank. Sie erhält für beide Arbeitsunfähigkeitszeiträume, also vom 1. Juli bis zum 10. September, eine Entgeltfortzahlung von ihrem Arbeitgeber.

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Länger als 6 Wochen krank: Was muss ich tun?

Dich hat es richtig erwischt. An eine Rückkehr in den Job ist vorerst nicht zu denken. Was musst du jetzt tun?

Zunächst einmal sollte dein Krankheitsverlauf regelmäßig von einer Ärztin oder einem Arzt überwacht werden. Die Krankmeldungen musst du so schnell wie möglich an deinen Arbeitgeber schicken. Sobald absehbar ist, dass deine Lohnfortzahlung endet und du weiterhin zu Hause bleiben musst, beantragst du das Krankengeld bei deiner Krankenkasse. Die meisten Krankenkassen bieten diesen Service online auf ihrer Website an. Verlängert sich deine Arbeitsunfähigkeit, solltest du deinen Arbeitgeber und deine Krankenkasse schnellstmöglich darüber informieren.

Du bist voraussichtlich 6 Wochen krank und fragst dich, wie viel Geld du von der Krankenkasse bekommst, nachdem deine Lohnfortzahlung endet? Einen Krankengeld-Rechner findest du hier.

Wenn du nach dem Bezug von Krankengeld wieder arbeitest, erhältst du dein Gehalt und hast Anspruch auf eine erneute Lohnfortzahlung von bis zu sechs Wochen, falls du erneut krank wirst. Es sei denn, es handelt sich um dieselbe Krankheit innerhalb von sechs Monaten. Dann gilt die oben erwähnte Sechs-Monats-Frist und du erhältst unter Umständen Krankengeld.

Zum Weiterlesen: Plötzlich schwer krank? Was du über die Bankvollmacht wissen solltest

Was ist, wenn man zwischen zwei Krankheiten Urlaub hatte?

Krank – Urlaub – krank. Geht das? In diesem Fall gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, die sich auf deine Ansprüche auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld auswirken könnten.

Krankengeld während des Urlaubs

Du warst sechs Wochen krank, dann im Urlaub und dann bist du wieder krank? Hier gilt die Einzelfallentscheidung. Handelt es sich durchgängig um dieselbe Krankheit, wegen der du Krankengeld beziehst, könnte ein Urlaub – je nach Diagnose und ärztlichem Rat – deiner Genesung dienen. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn du an Burnout leidest und für ein paar Tage an die Ostsee fährst.

Hat man dir jedoch Bettruhe verordnet, aber du fährst während deiner Arbeitsunfähigkeit auf Safari nach Afrika und meldest dich im Anschluss direkt wieder krank, ist das etwas anderes. Dann könnte dein Arbeitgeber natürlich auf die Idee kommen, dass du deinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen möchtest. Dann drohen dir eventuell ernste Konsequenzen.

Wenn du während deines Urlaubs krankgeschrieben warst und in dieser Zeit Krankengeld erhalten hast, wird diese Zeit normalerweise nicht auf die Sechs-Wochen-Frist für die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber angerechnet. Das bedeutet, dass du nach dem Urlaub einen neuen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast, wenn du erneut das Bett hüten musst.

Lohnfortzahlung nach dem Urlaub

Du warst 6 Wochen krank, dann im Urlaub und wirst dann wieder krank. Bekommst du jetzt einfach dein Gehalt gezahlt oder doch Krankengeld? Die Antwort lautet auch hier: Es kommt darauf an.

Wenn du nach dem Urlaub erneut krankgeschrieben wirst, hat dein Arbeitgeber in der Regel die Verpflichtung, für die ersten sechs Wochen der neuen Krankheit Lohnfortzahlung zu leisten. Hast du diese sechs Wochen ausgeschöpft und leidest nach wie vor an derselben Krankheit, gibt es Krankengeld.

6 Wochen krank: Wann droht die Kündigung?

Wie bereits erwähnt, sind ArbeitnehmerInnen in Deutschland gut vor willkürlichen Kündigungen geschützt. Auch – und vor allem – im Krankheitsfall. Doch es gibt Gründe, die auch im Falle einer Krankschreibung zu einer Kündigung führen könnten.

Dazu zählen die folgenden:

  • Langanhaltende oder häufige Krankheit: Du bist über einen längeren Zeitraum immer wieder krankgeschrieben. Wirtschaftliche Gründe des Unternehmens, für das du arbeitest, können dennoch dazu führen, dass dir gekündigt wird.
  • Betriebliche Gründe: Betriebliche Umstrukturierungen oder wirtschaftliche Schwierigkeiten könnten ein Grund sein, warum Stellen abgebaut werden. In solch einem Fall schützt selbst eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht vor einer möglichen Kündigung.
  • Wiederholte Verletzung der Meldepflicht: Du hast es bereits mehrfach versäumt, dich rechtzeitig krank zu melden? Dann darf dein Chef oder deine Chefin dir unter Umständen die Kündigung aussprechen.
  • Belastetes Arbeitsverhältnis: Zwischen dir und deinen Vorgesetzten hat es schon vor deiner Arbeitsunfähigkeit mächtig gekracht, und das mehrfach. Euer Vertrauensverhältnis ist zerrüttet, zum Beispiel, weil du Firmeneigentum entwendet oder bei deiner Arbeitszeit gemogelt hast. In solch einem Fall könnte dir trotz Krankschreibung eine Abmahnung oder Kündigung ins Haus flattern.
  • Fehlverhalten während der Krankschreibung: Du bist krankgeschrieben und arbeitest trotzdem für einen zweiten Arbeitgeber. Oder aber du fährst mit einer Grippe in den Skiurlaub, womit du nicht wirklich zu deiner Genesung beiträgst? In solchen Fällen riskierst du die Kündigung.

herMoney Tipp

Vor allem wir Frauen tragen oft die Doppelbelastung aus Erwerbstätigkeit und Care-Arbeit. Das erhöhte Stresslevel kann dazu führen, dass das Immunsystem häufiger schlapp macht und du anfälliger für Krankheiten wirst. Sollte es so weit kommen, ist es gut zu wissen, dass du durch die Lohnfortzahlung sowie das Krankengeld abgesichert bist.

Da das Krankengeld jedoch wesentlich niedriger als dein Gehalt ausfällt, empfehlen wir dir einen Notgroschen. Der sollte groß genug sein, damit du und alle, die von deinem Geld leben, drei bis zwölf Monate über die Runden kommen könnten. Hier erfährst du, wie du so einen Notgroschen möglichst schnell ansparst:



Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Hinweis: Dieser Artikel wurde 2023 von Saskia Weck verfasst und im Oktober 2024 von Laura Gaida aktualisiert.

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Saskia Weck

Saskia Weck hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie zum Finanzjournalismus fand. Sie ist seit vielen Jahren als Redakteurin tätig und hat von 2021 bis 2023 für herMoney geschrieben. Saskia ist begeisterte Investorin und stürzt sich liebend gern auf alle Themen rund um „Geld und Familie“, "Karriere", "Steuern" und "Altersvorsorge".

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