Brauchen Kinder einen Freistellungsauftrag?
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25. November 2021
Wir erklären dir, warum ein Kindergartenzuschuss finanziell in manchen Fällen mehr Sinn macht als eine Gehaltserhöhung.
Was bedeutet der Kindergartenzuschuss?
Wie hoch ist der Kindergartenzuschuss und wann wird er steuerpflichtig?
Voraussetzungen für den Kindergartenzuschuss
Wie kann ich den Kindergartenzuschuss beantragen?
Welche Vor- und Nachteile haben Arbeitgeber?
Müssen Eltern den Kindergartenzuschuss in der Steuererklärung angeben?
Besonderheiten des Kindergartenzuschusses in Bayern (2021)
Unternehmen können ihre Angestellten entlasten und die Kosten der Kinderbetreuung teilweise oder ganz übernehmen.
Der Kindergartenzuschuss ist für beide Seiten steuerfrei und teilweise lukrativer als eine (steuerpflichtige) Gehaltserhöhung. Die Höhe des Zuschusses ist oft individuell verhandelbar.
Der Kita-Zuschuss ist eine freiwillige Leistung. ArbeitgeberInnen sind nicht verpflichtet, ihn zu zahlen.
Ein Platz im Kindergarten kann je nach Wohnort, Betreuungsform, Art der Verpflegung und Alter des Kindes ganz schön teuer sein. Da kommt es vielen Familien gelegen, wenn sich das Unternehmen, für das man arbeitet, an den Gebühren für Betreuung und Verpflegung beteiligt.
Der Kindergartenzuschuss ist eine freiwillige Leistung mancher ArbeitgeberInnen. Er steht dir nicht automatisch zu. Erkundige dich bei deiner Chefin oder deinem Chef, ob so etwas auch in eurem Unternehmen angeboten wird oder eingeführt werden könnte. ArbeitgeberInnen können den Zuschuss monatlich oder jährlich überweisen oder die Betreuungseinrichtung direkt selbst bezahlen.
Die Höhe des Betrages ist nicht vorgeschrieben. ArbeitgeberInnen können den Betreuungsplatz in voller Höhe oder aber auch nur anteilig bezahlen. Wichtig zu wissen: Unternehmen können nur die tatsächlich entstandenen Kosten erstatten. Alles, was darüber hinaus ginge, wäre steuerpflichtig.
Achtung! Der Kindergartenzuschuss muss dir zusätzlich zu dem Lohn gezahlt werden, der dir ohnehin zusteht. Eine Entgeltumwandlung ist nicht gestattet. Dazu ein Beispiel:
Simone bekommt 3.000 Euro Bruttolohn. Ihr Arbeitgeber bietet ihr den Kindergartenzuschuss an. Er senkt Simones Gehalt im nächsten Monat um 200 Euro auf 2.800 Euro und zahlt den Zuschuss in Höhe von 200 Euro separat.
Diese Zuwendung wäre nicht steuerfrei, denn sie wird nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt. Stell dir vor, Simones Kind kommt in die Schule. Der Kindergartenzuschuss würde in diesem Fall entfallen, doch Simones Lohn würde nicht wieder automatisch steigen.
Wenn dein Kind noch nicht schulpflichtig ist, kannst du bei deinem Chef oder deiner Chefin anfragen, ob sie den Kindergartenbeitrag nicht vielleicht sponsern möchte. Ein paar Voraussetzungen müsst ihr erfüllen, damit das klappt.
Dein Kind
Sobald dein Kind schulpflichtig ist, kannst du den Kindergartenzuschuss nicht mehr (steuerfrei) in Anspruch nehmen.
Du hast deine Chefin davon überzeugen können, dass es für beide Parteien gewinnbringend wäre, wenn sie dich in puncto Kinderbetreuung bezuschusst? Glückwunsch! Jetzt musst du ihr die Abrechnungen für die Kinderbetreuung nur noch im Original vorlegen. Deine Arbeitgeberin muss sie dem Finanzamt später als Nachweis für die Zahlung übermitteln.
Anschließend kann deine Chefin beziehungsweise dein Chef die Zahlung an die Betreuungseinrichtung in Auftrag geben. Es ist auch möglich, dass du die Rechnung im Voraus zahlst und dir deine Chefin deine Ausgaben im Anschluss rückwirkend erstattet.
Auch für Arbeitgeber hat es Vorteile, Kindergartenzuschuss zu zahlen. So können Angestellte nach der Elternzeit unter Umständen früher wieder an den Arbeitsplatz geholt werden. Mitunter sorgt ein guter Betreuungsplatz auch dafür, dass Mamas ihre Arbeitszeit nicht reduzieren müssen.
Ein großer Vorteil des Kindergartenzuschusses ist, dass er im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Außerdem bleiben so gute Mitarbeiterinnen vielleicht eher im Unternehmen. Nachteile entstehen dem Arbeitgeber durch den Kindergartenzuschuss also nicht.
Den Kindergartenzuschuss musst du nicht in deiner Lohnsteuerbescheinigung ausweisen, denn er ist steuerfrei. Deshalb kann er sich für dich eher auszahlen als eine Gehaltserhöhung. Denn wenn du zum Beispiel eine Gehaltserhöhung von 100 Euro bekämst, müsstest du davon rund die Hälfte als Steuern und Sozialabgaben abführen. Erhältst du jedoch 100 Euro Kindergartenzuschuss, kommen diese 100 Euro vollständig bei der Kindertageseinrichtung an. Ein paar Dinge solltest du jedoch beachten.
Steuerfrei sind die Unterbringung und Verpflegung nicht schulpflichtiger Kinder in (Betriebs-)Kindergärten, bei Tagesmüttern oder in vergleichbaren Einrichtungen. Du kannst die Betreuung deines Kindes jedoch nicht steuerfrei in Anspruch nehmen, wenn es zu Hause allein durch Familienangehörige, ein Au Pair, Kinderpflegerinnen oder Haushaltshilfen beaufsichtigt wird. Auch der Unterricht und die Beförderung deines Kindes zwischen eurer Wohnung und der Einrichtung sind nicht steuerfrei.
Die Regelungen zu Kita-Gebühren und Kindergartengeld in Bayern sind etwas komplizierter. Eine einheitliche Regelung gibt es im Freistaat leider nicht.
Wenn du mit deiner Familie in München lebst, können deine Kids den Kindergarten kostenlos besuchen, die Krippe jedoch nicht. Verdient ihr als Eltern gemeinsam unter 80.000 Euro im Jahr, könnt ihr jedoch eine Ermäßigung beantragen. Informiert euch auch, ob euch das Bayerische Krippengeld zusteht, denn dann bekämt ihr bis zu 100 Euro im Monat für die Betreuung eures Kindes in einer Kinderkrippe. Einen kostenlosen Online-Antrag für das Krippengeld findest du hier.
Detaillierte Informationen zu den bayerischen Regelungen findest du auf der Website der Bayerischen Hauptstadt.
Fragen kostet nichts! Wenn du aus der Babypause kommst oder du demnächst dein Gehalt neu verhandeln willst, kannst du dir überlegen, ob stattdessen nicht auch ein Kindergartenzuschuss in Frage käme. Bekommst du den Zuschuss nicht, kannst du die Kinderbetreuungskosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro pro Jahr und Kind als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen.