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Mutterschutz: Verfällt mein Urlaubsanspruch?

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Saskia Weck

25. Januar 2022

Du bist schwanger und überlegst, ob du noch vor dem Mutterschutz deinen kompletten Resturlaub nehmen solltest? Wir klären dich auf!

Inhalt

Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Urlaub & Elternzeit

Resturlaub auszahlen lassen?

Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes: Das Wichtigste in Kürze

Dein Urlaubsanspruch bleibt während des Mutterschutzes voll erhalten. Hattest du davor beispielsweise noch 15 Urlaubstage übrig, kannst du sie auch danach noch nehmen. Dafür hast du viel Zeit.

Kehrst du etwa 2022 aus dem Mutterschutz zurück, kannst du deinen Resturlaub sogar bis Ende 2023 verbrauchen.

Geht dein Mutterschutz direkt in die Elternzeit über, nimmst du deinen Urlaubsanspruch weiterhin einfach mit. Wenn du 2022 in Mutterschutz gehst und 2023 aus der Elternzeit kommst, kannst du deinen Resturlaub bis 2024 verbrauchen.

Am Urlaubsanspruch, den du während des Mutterschutzes erwirbst, ist nicht zu rütteln. Anders bei der Elternzeit: Hier darf dein Arbeitgeber deinen Urlaub kürzen.

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt dein Mutterschutz. Arbeiten gehen musst du in dieser Zeit nicht mehr. Du kannst aber bis zum Ende deiner Schwangerschaft berufstätig sein, wenn das dein ausdrücklicher Wunsch ist.

Dein Mutterschutz wird wie eine Freistellung behandelt und endet acht Wochen nach der Geburt. Wenn du Mehrlinge oder ein Kind mit Behinderung zur Welt gebracht hast, hast du nach der Geburt zwölf Wochen frei. Dasselbe gilt auch bei Frühgeburten. Die Termine deiner individuellen Freistellung kannst du mit einem Mutterschutz-Rechner herausfinden.

Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich in Mutterschutz gehe?

Während du Mutterschaftsgeld bekommst, bleibt dein Urlaubsanspruch voll erhalten. Urlaub während des Mutterschutzes zu nehmen, wäre mehr oder weniger „doppelt gemoppelt“ und völlig unnötig. Denn du bist in dieser Zeit sowieso im gesetzlichen Beschäftigungsverbot.

Den Urlaubsanspruch, den du vor oder während deines Mutterschutzes erworben hast, kann dir deine Chefin laut Gesetz nicht streichen. So ist die aktuelle Rechtslage laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Du kannst deine Urlaubstage nach dem Ende des Mutterschutzes im laufenden oder nächsten Jahr nutzen.

Es ist also gar nicht nötig, den Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes zu berechnen. Ganz ohne komplizierte Rechner steht fest: Dein Urlaub wird nicht angetastet. Auch angefangene und halbe Monate spielen keine Rolle. Ob du deinen Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz verbrauchen möchtest, ist also ganz dir überlassen.

Laut Arbeitsvertrag steht dir alljährlich Urlaubsgeld zu? Glückwunsch, du darfst auch während des Beschäftigungsverbots mit der Sonderzahlung rechnen.

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Erst Mutterschutz, dann Elternzeit: Wie wird mein Urlaubsanspruch berechnet?

An den Mutterschutz schließt häufig die Elternzeit an. Schließlich will man dem jüngsten Spross der Familie seine volle Aufmerksamkeit schenken. Die Elternzeit kann bis zu drei Jahre dauern. Hat man nach Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Elternzeit noch immer das Recht, seine von Jahr zu Jahr mitgeschleppten alten Urlaubstage zu nehmen? Ja, ganz richtig. Der Gesetzgeber macht es frischgebackenen Müttern und Vätern möglich, die uralten Urlaubstage bis zum Ende des Jahres zu nehmen, das auf das Jahr folgt, in dem sie in den Beruf zurückgekehrt sind.

Ein Beispiel: Silvia kommt im April 2022 nach eineinhalb Jahren Elternzeit zurück ins Büro. Vor ihrem Mutterschutz war es ihr nicht möglich, ihren restlichen Urlaubsanspruch von 3 Tagen im Entbindungsjahr aufzubrauchen. Silvia kann sie bis Ende Dezember 2023 nehmen.

Urlaubsanspruch nach der Geburt: Ist eine Kürzung während der Elternzeit möglich?

Während der Elternzeit ruht dein Arbeitsverhältnis. Da es nicht beendet ist, sammelst du auch hier weitere Urlaubsansprüche an. Allerdings besteht hier ein Unterschied zum Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes: Deine Firma hat das Recht, Kürzungen vorzunehmen. Für jeden vollen Monat Elternzeit kann dein Arbeitgeber deinen Urlaubsanspruch um ein Zwölftel reduzieren. Geregelt ist das Ganze im Elterngeldgesetz.

Beispiel: Susi hat 26 Urlaubstage pro Jahr und geht 10 volle Monate in Elternzeit. Folgende Kürzung des Urlaubsanspruches ist also möglich:

Susis normaler Anspruch an Urlaubstagen pro Monat sind: 26 / 12 = 2,166

Auf 10 Monate Elternzeit umgerechnet ergibt das: 2,166 x 10 = 21,66

Da keine Auf- oder Abrundung vorgenommen wird (sofern es im Tarifvertrag nicht anders geregelt ist), entfallen also 21 Urlaubstage. Übrig bleiben Susi nur 5. Da sie aber sowieso nur zwei Monate im Job ist, fällt die Kürzung kaum auf.

Wichtig: Die Kürzung ist nur bei vollen Kalendermonaten möglich. Geht Susi Mitte Januar in Elternzeit und kommt Mitte November wieder, zählen nur die Monate von Februar bis Oktober in die Berechnung hinein. Also so, als hätte sie nur 8 Monate Elternzeit gehabt.

Die Berechnungen würde dann wie folgt lauten:

Susis normaler Anspruch an Urlaubstagen pro Monat sind: 26 / 12 = 2,166

Auf 8 Monate Elternzeit umgerechnet ergibt das: 2,166 x 8 = 17,328

Es würden also nur 17 Urlaubstage entfallen.

Übrigens: Wenn du während der Elternzeit Teilzeit arbeitest, sind gar keine Kürzungen möglich. Allerdings hast du hier natürlich nur den Urlaubsanspruch eines Teilzeitbeschäftigten.

Kann ich Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit nehmen?

Ja, das kannst du tun. Ob es sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Du könntest zum Beispiel direkt nach deinem Mutterschutz, angepasst an den Lebensmonat deines Babys, Urlaub nehmen. Während dieses Urlaubs geht dein Partner beziehungsweise deine Partnerin in Elternzeit. Danach könntest du die restliche Elternzeit voll ausschöpfen. Oder du gesteht den letzten Monat der Elternzeit deinem Partner oder deiner Partnerin zu, damit er oder sie die Kitaeingewöhnung übernimmt.

Kann ich mir meinen Resturlaub auszahlen lassen?

Nein, in der Regel nicht. Auf eine Auszahlung der noch vorhandenen Urlaubstage kannst du nur bestehen, wenn dein Arbeitsvertrag endet oder du kündigst. Häufig wird der Urlaub bei befristeten Arbeitsverträgen ausbezahlt. Werdende Mütter mit solchen Verträgen haben nämlich nicht immer die Möglichkeit, ihre Urlaubstage vor dem Beschäftigungsverbot abzubauen.

herMoney-Tipp

 

Genieße deine Schwangerschaft im Mutterschutz und sorge dich nicht darum, dass du deinen Urlaub vor Beginn des Beschäftigungsverbots verbrauchen musst. Du bist als schwangere Angestellte oder Beamtin per Gesetz auf der sicheren Seite und kannst deine restlichen Urlaubstage auch noch dann nehmen, wenn du wieder in den Beruf einsteigst. Plane nun lieber in Ruhe deine Babypause.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Saskia Weck

Saskia Weck hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie zum Finanzjournalismus fand. Sie ist seit vielen Jahren als Redakteurin tätig und hat von 2021 bis 2023 für herMoney geschrieben. Saskia ist begeisterte Investorin und stürzt sich liebend gern auf alle Themen rund um „Geld und Familie“, "Karriere", "Steuern" und "Altersvorsorge".