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Unterhalt ab 18: So viel bekommen volljährige Kinder

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Saskia Weck

19. Januar 2024

Hartnäckig hält sich die Vorstellung, dass die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber volljährigen Kindern endet. Wir klären auf.

Inhalt

Unterhalt für volljährige Kinder: Das Wichtigste in Kürze

Volljährige Kinder sind bis zum Abschluss ihrer ersten berufsqualifizierenden Ausbildung unterhaltsberechtigt.

Volljährige Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen, haben einen monatlichen Anspruch von 930 Euro Kindesunterhalt durch ihre Eltern.

Hat das Kind neben der Schule, der Ausbildung oder dem Studium eigenes Einkommen, zum Beispiel in Form von Kindergeld, BAföG oder eines Stipendiums, mindern diese Beträge die Höhe des Elternunterhalts.

In der Regel wird die Unterhaltszahlung ab dem 18. Lebensjahr direkt auf das Konto des Kindes überwiesen.

Wann bekommen Kinder ab 18 noch Unterhalt?

Vereinfacht gesagt haben Kinder einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sie ihre Erstausbildung noch nicht beendet haben und die Eltern über die finanziellen Mittel verfügen, um den Nachwuchs zu unterstützen:

Denn ob die Eltern der oder dem Volljährigen jedoch tatsächlich Unterhalt schuldig sind oder nicht, ist von den individuellen Umständen abhängig. Zum Beispiel davon, ob die Eltern noch weitere Kinder haben, die unterhaltsberechtigt sind. Betrachten wir doch einmal die häufigsten Fälle.

Wann volljährige Kinder keinen Anspruch auf Unterhalt mehr haben

Wie lange muss man Unterhalt zahlen? Wann erlischt die Unterhaltspflicht gegenüber erwachsenen Kindern?

Abgeschlossene Erstausbildung

Sobald Kinder ihre erste Ausbildung abgeschlossen haben, erlischt ihr Anspruch auf Unterhalt. Jedoch ist der Graubereich hier recht groß. Beendet das Kind zum Beispiel zuerst die Regelschule, holt dann sein Abitur nach und studiert anschließend, zählt diese Laufbahn in der Regel als Erstausbildung. Die Eltern müssten also bis zum Bachelor- oder Masterabschluss die Kosten für den Unterhalt tragen.

Entscheidet sich das Kind jedoch beispielsweise nach Beendigung seines Germanistik-Bachelorstudiums dafür, ein Psychologie-Studium zu beginnen, ist es auf sich allein gestellt. Denn die Eltern sind nicht dazu verpflichtet, diese Meinungsänderung finanziell zu unterstützen. Mehr über Unterhalt für StudentInnen liest du hier.

Sollten sie die Mittel dazu haben, können sie es natürlich tun. Denn selbstverständlich steht es ihnen frei, auch die Umwege hin zum Traumberuf ihres Kindes zu bezahlen.

Eigenes Einkommen und Vermögen

Wenn das volljährige Kind durch Kindergeld, einen Mini- oder Midi-Job, BAföG oder ein Stipendium über einen regelmäßigen Geldfluss verfügt, kann es sich zu einem gewissen Teil selbst versorgen. Deshalb wird regelmäßiges eigenes Einkommen angerechnet.

Falls du eigenes Vermögen hast, musst du es ebenfalls einsetzen, um deinen Unterhalt zu decken. Geschützt ist dein Vermögen jedoch bis 10.000 Euro. Nur das, was darüber hinaus geht, soll genutzt werden, um deinen Bedarf zu decken. Bist du also recht vermögend, könnten deine Eltern unter Umständen unterhaltsbefreit sein.

Lebensphasen, die nicht der Vorbereitung auf den Beruf dienen

Es gibt noch andere Umstände, unter denen Mütter und Väter ihrem Nachwuchs keinen Unterhalt schuldig sind. Dazu gehören folgende:

  • Ihr Kind arbeitet als Au-pair im Ausland.
  • Es absolviert ein freiwilliges soziales Jahr, das nicht der Studienvorbereitung dient.
  • Das volljährige Kind geht nach der Schule auf Reisen.

Einige Eltern unterstützen auch Vorhaben wie diese freiwillig, wenn sie denn können.

Eheschließung

Wenn das volljährige Kind während seiner Erstausbildung heiratet, geht die Unterhaltsverpflichtung automatisch auf den Ehepartner oder die Ehepartnerin über. Ist diese Person jedoch nicht leistungsfähig, müssen die Eltern weiterhin Unterhalt zahlen.

Unterhalt ab 18: Was ist, wenn die Mutter kein Einkommen hat?

Hat ein Elternteil kein eigenes Einkommen, etwa weil die Mutter oder der Vater arbeitslos ist, muss der oder die Auszubildende oder Studierende auf andere Möglichkeiten zurückgreifen.

Mögliche Optionen wären zum Beispiel

  • die Ausbildungsförderung
  • BAföG
  • ein Studienkredit

Können Kinder über 18 den Unterhaltsvorschuss beantragen?

Der Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die alleinerziehenden Elternteilen gewährt wird, wenn der zahlungspflichtige Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt zahlt. Leider gibt es den Unterhaltsvorschuss nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn du also volljährig bist und dich noch in deiner Erstausbildung befindest, hast du kein Recht auf den Unterhaltsvorschuss.

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Kindesunterhalt ab 18 berechnen

Vielleicht fragst du dich jetzt, wie viel Unterhalt dir ab dem 18. Geburtstag zusteht. Hier findest du Formeln, Tabelle und Online-Rechner, um deinen Anspruch zu ermitteln.

Unterhaltsberechnung für volljährige Kinder mit eigener Wohnung oder WG

Um zu ermitteln, wie groß der Bedarf eines Kindes ist, wird zunächst die Unterhaltslücke berechnet.

Volljährige Kinder in der Erstausbildung, die nicht mehr zu Hause wohnen, haben auch in diesem Jahr einen offiziellen Unterhaltsbedarf von 930 Euro monatlich, heißt es bei der Kanzlei Hasselbach Rechtsanwälte. Davon ist eigenes Einkommen des Kindes abzuziehen. Dazu kann zum Beispiel das Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Monat gehören, BAföG oder auch ein Stipendium. Die Rechnung lautet also:

Unterhaltsbedarf – eigene, regelmäßige Einkünfte = Unterhaltslücke

Bei der Berechnung des Unterhaltes werden auch die Studiengebühren sowie Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt, falls der oder die Volljährige nicht mehr familienversichert ist. Diese Kosten werden zum regulären Unterhaltsbedarf addiert.

Im zweiten Schritt wird geprüft, ob die Eltern fähig sind, Unterhalt zu zahlen. Sie müssen nur für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommen, wenn ihnen mehr als der Selbstbehalt bleibt. Darin ist eine Pauschale von fünf Prozent des monatlichen Nettoeinkommens für berufsbedingte Aufwendungen enthalten. Das sind mindestens 50 Euro und höchstens 150 Euro.

Ist der Sohn oder die Tochter jünger als 21, lebt im Haushalt der Eltern und geht noch zur Schule, dürfen nicht erwerbstätige Eltern 1.200 Euro pro Monat behalten. Erwerbstätige Eltern haben einen Selbstbehalt von 1.750 Euro.

Der Selbstbehalt ändert sich, wenn das volljährige Kind nicht mehr zu Hause lebt. Dann bleiben jedem Elternteil monatlich 1.650 Euro, bevor sie zur Unterhaltszahlung verpflichtet werden könnten.

Berechnung des Unterhalts für volljährige Kinder im Haushalt der Eltern

Um den monatlichen Unterhaltsbedarf für Kinder, die über 18 sind und im Elternhaus leben, zu ermitteln, kann die Düsseldorfer Tabelle herangezogen werden.

Aber Achtung: Die Zahlen in dieser Tabelle sind eine Empfehlung des Oberlandesgerichtes in Zusammenarbeit mit der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. Du hast also nicht automatisch Anspruch auf den jeweiligen Betrag in der Tabelle. Im Zweifelsfall prüft das Gericht die individuellen Umstände von dir und deinen Eltern, um die Höhe des Unterhaltes zu ermitteln. 

Unterhalt ab 18 für Kinder, die zu Hause wohnen: Düsseldorfer Tabelle (2024)

Nummer der Einkommensgruppe Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen Unterhaltsbedarf ab 18 Jahren in Euro
1 bis 2.100 689
2 2.101 – 2.500 724
3 2.501 – 2.900 758
4 2.901 – 3.300 793
5 3.301 – 3.700 827
6 3.701 – 4.100 882
7 4.101 – 4.500 938
8 4.501 – 4.900 993
9 4.901 – 5.300 1.048
10 5.301 – 5.700 1.103

Wie liest man diesen Auszug aus der Düsseldorfer Tabelle? Die Düsseldorfer Tabelle ist in der Regel relevant, wenn die Eltern getrennt oder geschieden sind und sich nicht mehr gemeinsam um den Naturalunterhalt des Kindes kümmern. Wenn die Eltern jedoch verheiratet sind und beide den Naturalunterhalt stellen, also den Unterhalt in Form von Sachleistungen wie Kost und Logis, ist auch ab 18 kein Barunterhalt zu zahlen. Denn dann geht der Staat davon aus, dass das Kind angemessen versorgt ist.

Wichtig zu wissen ist auch, dass die Eltern separat eingestuft werden. Sind sie nur gegenüber einem Kind unterhaltspflichtig, gilt die jeweils höhere Einkommensgruppe.

Beispiel für die Berechnung des Unterhalts: 18-jährige Schülerin lebt bei alleinerziehender Mutter

Eine 18-jährige Schülerin lebt bei ihrer Mutter, die durch Unterkunft, Verpflegung und Kleidung den Naturalunterhalt ihrer Tochter stellt. Die Eltern sind getrennt. Der Vater hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.400 Euro pro Monat. Er liegt damit in Einkommensklasse 5 und müsste prinzipiell 827 Euro Barunterhalt zahlen. Jedoch ist dies nur eine empfohlene Summe, die auch davon abhängt, ob der Vater noch weitere Unterhaltsverpflichtungen bedienen muss.

Hat der Vater beispielsweise ein minderjähriges Kind im eigenen Haushalt, zum Beispiel aus einer zweiten Ehe, dann ist er zuerst einmal diesem „privilegierten Kind“ gegenüber Unterhalt schuldig. Nur das, was dann noch übrig bleibt, muss er seiner 18-jährigen Tochter (= „nicht privilegiertes Kind“) zahlen.

Unterhalt ab 18: Online-Rechner

Einen ersten Eindruck von der Höhe des Unterhaltsanspruchs volljähriger Kinder gewähren Online-Rechner, zum Beispiel dieser hier.

Unterhalt für Kinder ab 18: Wer bekommt das Geld?

Das Kind ist volljährig, befindet sich in seiner ersten Ausbildung und ist unterhaltsberechtigt. Auf welches Konto muss der Kindesunterhalt dann überwiesen werden?

Tatsächlich steht dem Kind der Unterhalt ab seinem 18. Lebensjahr selbst zu. Es bietet sich also an, die finanzielle Unterstützung, auch „Barunterhalt“ genannt, direkt auf das Konto des Kindes zu überweisen.

Berechnungsbeispiele für den Unterhalt ab 18 Jahren

Beispiel 1: Studierendes Einzelkind

Susanne studiert Jura und wohnt in einer Einzimmerwohnung in Mannheim. Sie ist das einzige Kind ihrer Eltern. Vater Thomas verdient netto 1.000 Euro, Mutter Leila 3.000 Euro. Bereinigt wären das 950 und 2.850 Euro, da die Pauschale für „berufsbedingte Aufwände“ einbehalten werden darf.

Da Susanne nicht mehr zu Hause wohnt und sich in der Erstausbildung befindet, hat sie prinzipiell Anspruch auf Unterhalt von beiden Elternteilen. Insgesamt stehen Susanne 930 Euro pro Monat zu. Der Betrag gilt seit 2023 und steigt auch in diesem Jahr nicht an. Da sie Kindergeld bekommt, wird es von der Pauschale abgezogen (930 Euro minus 250 Euro). Damit wären es noch 680 Euro, die Susanne von ihren Eltern bekommen müsste.

Susannes Vater hat einen Selbstbehalt von 1.450 Euro, verdient jedoch weniger. Er muss Susanne also nichts zahlen. Anders sieht es bei Leila aus. Leilas bereinigtes Nettoeinkommen beträgt 2.850 Euro. Auch sie hat einen Selbstbehalt in Höhe von 1.450 Euro. 1.400 Euro bleiben übrig. Sie kann Susanne also 680 Euro Unterhalt zahlen.

Beispiel 2: Studierendes Einzelkind in eigener Unterkunft

Samantha studiert Ethnologie in Dresden und hat ein kleines Apartment. Die Eltern der 24-Jährigen sind verheiratet und beide erwerbstätig. Vater Stefan hat ein Nettoeinkommen von 2.200 Euro, Mutter Nele verfügt über ein Nettoeinkommen von 2.000 Euro. Bereinigt wären das 2.090 Euro und 1.900 Euro. Denn die Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen beträgt 5 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (mindestens 50 Euro, höchstens 150 Euro). Damit wäre der Vater in Einkommensgruppe 2 der Düsseldorfer Tabelle anzusiedeln.

Da Stefan jedoch nur einer Person gegenüber – Samantha – unterhaltspflichtig ist, wird er eine Einkommensgruppe höher eingestuft. Mutter Nele wird durch die Bereinigung ihres Nettoeinkommens der Einkommensgruppe 1 (bis 2.100 Euro) zugeordnet.

Samantha hat Anspruch auf 930 Euro monatlichen Unterhalt. Abzüglich des Kindergeldes kann sie auf Alimente in Höhe von 680 Euro von ihren Eltern bestehen. Jedoch haben sowohl Stefan als auch Nele jeweils einen Selbstbehalt von 1.450 Euro. Stefan schuldet seiner Tochter monatlich also 640 Euro, Nele 450 Euro. Addiert ergäbe dies jedoch eine Summe in Höhe von 1.090 Euro –mehr als der gemeinsamen Tochter zustehen. Deshalb werden die zu zahlenden Beträge anteilig herunter gerechnet, und zwar auf 434 und 246 Euro (= 680 Euro). Samantha bekommt also den vollen Unterhalt in Höhe von 680 Euro von ihren Eltern.

Beispiel 3: Auszubildende mit Geschwistern

Familie Meier hat drei Kinder: Jensy (19), Lars (22) und Leonie (14). Vater Simon verdient 4.000 Euro (Einkommensgruppe 6 der Düsseldorfer Tabelle), Mutter Andrea 2.000 Euro (Einkommensgruppe 1). Bereinigt wären das 3.850 und 1.900 Euro.

Jensy beginnt eine Ausbildung zur Maßschneiderin, verdient 800 Euro netto und nimmt sich eine eigene Wohnung. Ihr Bruder studiert und wohnt ebenfalls nicht mehr zu Hause. Das Nesthäkchen geht noch zur Schule und wohnt bei Simon und Andrea. Wie viel Unterhalt steht Jensy zu, sobald sie das Haus verlässt und ihre Ausbildung beginnt?

Tatsächlich ist Jensy nicht unterhaltsberechtigt. Sie hat zwar Anspruch auf 930 Euro im Monat und ein bereinigtes Einkommen von 700 Euro. Jedoch bekommt sie Kindergeld und liegt damit bei 950 Euro im Monat. Ihre Eltern müssen Jensy also nichts zahlen.

Ihr Bruder hingegen hätte Anspruch auf 606 Euro vom Vater und 74 Euro von der Mutter, denn auch Lars stehen 930 Euro monatlich zu. Abzüglich seines Kindergeldes sollten seine Eltern ihm insgesamt 680 Euro zukommen lassen.

Mehr über den Unterhalt für Kinder, die rund 800 Euro in ihrer Ausbildung verdienen, findest du hier.

Unterhalt ab 18: Was tun, wenn Vater oder Mutter nicht zahlen?

Im Prinzip sind dir beide Elternteile Unterhalt schuldig. Auch dann, wenn sie getrennt sind. Leider sind Eltern, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, keine Seltenheit. Umso wichtiger ist es, rechtliche Schritte zu unternehmen, sollte sich die zahlungspflichtige Mutter oder der zahlungspflichtige Vater weigern, dir deinen Lebensunterhalt zu überweisen!

Keine Sorge, dafür kannst du dir Unterstützung suchen. Das Jugendamt kann auch über 18-Jährigen helfen, den Unterhalt per Antrag einzufordern und gegebenenfalls gerichtliche Maßnahmen einzuleiten.

Auch das Studentenwerk oder das BAföG-Amt sind gute Ansprechpartner. Dort kannst du einen Antrag auf Vorausleistung stellen, falls dein Vater oder deine Mutter sich weigern sollte, dir Unterhalt zukommen zu lassen.

Falls du dein Glück zunächst einmal auf eigene Faust versuchen möchtest, kannst du dich an dem diesem Musterschreiben orientieren, das du deinem zahlungsunwilligen Vater oder deiner zahlungsunwilligen Mutter zuschicken kannst.

Formular: Unterhalt ab 18 beantragen

Hier findest du einen Vordruck für einen Antrag auf Barunterhalt für Volljährige in Erstausbildung. Er eignet sich vor allem dann, wenn du keinen oder nur wenig Kontakt zu deinem Vater oder deiner Mutter hast. Ergänze deine Angaben und sende das Formular am besten per Einschreiben an den Elternteil.

herMoney Tipp

Vor allem junge Frauen wurden häufig dazu erzogen, in Konflikten zurückzustecken. Ihre eigenen Rechte durchzusetzen, zum Beispiel Unterhalt einklagen, wagen sie oft nicht.

Doch lass dir gesagt sein: Eine abgeschlossene Ausbildung ist vor allem für uns Frauen extrem wichtig. Sie ebnet dir den Weg in eine (finanziell) unabhängige Zukunft. Sie darf nicht daran scheitern, dass dir jemand etwas vorenthält, das dir zusteht! Fordere ein, was dir gehört und hol dir gegebenenfalls Hilfe, solltest du dich allein nicht trauen.

Zum Weiterlesen: Selbstsicherheit stärken – So geht’s

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde ursprünglich von Saskia Weck am 31.10.2023 verfasst und zuletzt am 19. Januar 2024 von Christiane Habrich-Boecker aktualisiert.

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Saskia Weck

Saskia Weck hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie zum Finanzjournalismus fand. Sie ist seit vielen Jahren als Redakteurin tätig und hat von 2021 bis 2023 für herMoney geschrieben. Saskia ist begeisterte Investorin und stürzt sich liebend gern auf alle Themen rund um „Geld und Familie“, "Karriere", "Steuern" und "Altersvorsorge".

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