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Sabbatjahr im öffentlichen Dienst: Dein Weg zum Sabbatical!

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Profilbild von Christiane Habrich-Böcker

Du träumst von einer Auszeit? Als Beamtin oder Angestellte im öffentlichen Dienst sollte ein Sabbatical kein Problem sein!

 

Inhalt

Sabbatical für BeamtInnen und Angestellte im öffentlichen Dienst: Das Wichtigste in Kürze

BeamtInnen und Angestellte des öffentlichen Dienstes haben im Gegensatz zu MitarbeiterInnen in der freien Wirtschaft in den meisten Fällen ein Recht auf ein Sabbatical.

Die Länge kann variieren und muss zwischen Dienststellenleitung und ArbeitnehmerIn abgesprochen werden.

Indem du eine Zeit lang Vollzeit arbeitest, aber nur ein Teilzeitgehalt beziehst, kannst du dir ein finanzielles Polster für deine Auszeit ansparen. Die Alternativen: Du nimmst unbezahlten Sonderurlaub oder baust Überstunden ab.

Sabbatjahr für BeamtInnen und Angestellte im öffentlichen Dienst: Ansparmodelle im Überblick

Zeit für Erholung, Reisen oder Weiterbildungen: Viele Frauen wünschen sich eine Auszeit von ihrem stressigen Job und einen Perspektivwechsel. Richtig geplant, sind die finanziellen Einbußen überschaubar. Wir erklären, was du wissen musst.

Voraussetzungen: Wann haben BeamtInnen ein Recht auf ein Sabbatjahr?

Nach einer Befragung des ifo-Instituts vom April 2023 erlauben nur knapp ein Viertel der Unternehmen ihren MitarbeiterInnen eine Auszeit vom Job. Bist du jedoch Beamtin oder Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, hast du es besser. Ein Sabbatical ist meist kein Problem – entsprechende Vorschriften für Sabbatjahre sind etwa im TVöD verankert. Ausnahme: Du bist unersetzbar.

Lehnt der Arbeitgeber den Antrag auf ein Sabbatical aus dienstlichen Gründen ab, hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht. Du musst also nicht sofort kleinbeigeben, wenn du eine Absage erhältst.

Wie funktioniert ein Sabbatjahr bei BeamtInnen und Angestellten im öffentlichen Dienst?

Das Beamten- beziehungsweise Arbeitsverhältnis bleibt während des ganzen Sabbatjahres bestehen. Du kannst danach also wieder an deine alte Dienststelle zurück. In der Regel erhältst du während des Sabbaticals weiterhin dein Gehalt – je nach Modell, für das du dich entschieden hast.

Mögliche Ansparmodelle für dein Sabbatjahr:

  • Teilzeitregelung: Der Weg in die arbeitsfreie Zeit wird nach Antragsstellung in zwei Phasen unterteilt: Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung behält die Behörde ein Siebtel bis zu einem Drittel der Besoldung ein. Damit bildest du einen Grundstock für deine finanzielle Absicherung während der beruflichen Pause. In Phase 2 fällt die eigentliche Sabbat-Zeit. Du könntest also vier Jahre 75 Prozent deines Gehalts beziehen und die ersten drei Jahre Vollzeit und das vierte Jahr gar nicht arbeiten.
  • Unbezahlter Sonderurlaub: Bei dieser Variante lässt du dich für die gewünschte Dauer deines Sabbaticals in Form von Sonderurlaub freistellen. Die Versicherungen laufen bis zu einem Monat weiter. Ab dann heißt es, sich selbst zu kümmern.
  • Arbeitszeitkonten: Bei diesem Verfahren kannst du dir durch Überstunden ein Sabbatical „erarbeiten“. Dieses Modell ist aber sehr anstrengend beziehungsweise unpraktisch, da du lange benötigen würdest, um genug Überstunden beisammen zu haben.
  • Fonds-Modell: Eine weitere, aber seltene Variante (nur für Angestellte) ist das Ansparen eines Gehaltanteils, der in einem Fonds angelegt wird.
  • Vorgezogener Ruhestand: Wenn du kurz vor der Rente stehst, kannst du das Sabbatical auch als vorgezogenen Ruhestand in Anspruch nehmen. Das geschieht entweder im Teilzeitverfahren (siehe oben) oder mit Ansparen von Überstunden oder Gehaltanteilen (Fondsmodell).

Am verbreitetsten ist das Teilzeitmodell. Allerdings liegen Sabbatical-Regelungen zwischen Beschäftigten und Dienststelle im Bereich des öffentlichen Dienstes im Ermessen des Arbeitgebers. Er „kann, muss aber dem Beschäftigten gleich ob im Beamten- oder Angestelltenverhältnis keine speziellen Arbeitszeitregelungen zur Realisierung eines Sabbaticals ermöglichen“, so ver.di. Er hat jedoch nach „pflichtgemäßem Ermessen“ zu entscheiden.

Weil die Regelungen so unterschiedlich sind, schauen wir uns im Folgenden die Vorschriften für bestimmte Berufsgruppen, einzelne Bundesländer und Tarifverträge näher an.

Sabbatjahr für LehrerInnen

Das Bildungssystem ist in Deutschland föderalistisch organisiert. Das bedeutet auch für LehrerInnen unterschiedliche Regelungen, abhängig vom Bundesland, in dem sie unterrichten. Hier kann das Teilzeitmodell zum Zuge kommen.

Bist du als Lehrkraft nicht verbeamtet, muss der Arbeitgeber deinem Wunsch nach einem Sabbatical zustimmen. Ob du dafür ein Teilzeitmodell nutzen kannst, entscheidet deine Dienststelle. Es gibt auch die Variante, ein Überstundenguthaben aufzubauen. Doch das ist im Alltag schwer durchführbar.

Sabbatjahr: Teilzeitregelung greift auch bei LehrerInnen

Die Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell ist eine besondere, zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung, so die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Das bedeutet, dass die Mindestdauer der Ansparphase und der Ermäßigungs- oder Freistellungsphase jeweils ein Schulhalbjahr beträgt. Insgesamt kann das Ganze maximal 7 Jahre dauern. Davon ist die erste Hälfte die Ansparzeit im Teilzeitmodell und der Rest die eigentliche Auszeit. „Die Bezahlung während dieses Zeitraums ist stets gleich, die konkrete Wochenstundenzahl ändert sich je nach gewähltem Modell. Alle Regelungen gelten für Beamt*innen und Tarifbeschäftigte (§ 65 Landesbeamtengesetz und § 11 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder)“, heißt es bei der GEW.

Die Vorschriften greifen nach Angaben der Gewerkschaft auch in Form einer Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen im Blockmodell kann die Ermäßigung der Arbeitszeit oder die ununterbrochene Freistellung auch schon zu Beginn oder während des Bewilligungszeitraums in Anspruch genommen werden.

Krankenversicherung und Gehalt während des Sabbaticals

„Das Gehalt wird anteilig während der gesamten Laufzeit gezahlt. Beihilfe und Krankenversicherung sind für den gesamten Zeitraum gewährleistet. Wenn sich die privaten – zum Beispiel die finanziellen – Lebensverhältnisse ändern, ist eine Änderung der Teilzeitvereinbarung beziehungsweise der Abbruch grundsätzlich möglich“, so die Gewerkschaft GEW. Das bedeutet für dich, dass du im Vorfeld genau rechnen solltest, ob du genug Geld auf der Seite hast.

Bei der Kalkulation hilft dir vielleicht folgendes Beispiel: Angenommen, du willst für ein Jahr eine Auszeit nehmen. Zur Finanzierung behält dein Dienstherr einen Teil deines Gehalts (30 Prozent) ein. Du erhältst also nur 70 Prozent deines Lohnes, arbeitest aber Vollzeit weiter. Das läuft drei Jahre so. Damit hast du 90 Prozent deiner Entlohnung eingespart, die du als Zahlung im vierten Jahr bekommst, dem eigentlichen Sabbatical.

Gut zu wissen: Bei LehrerInnen im Landesdienst kommt grundsätzlich der TV-L zur Anwendung, konkret § 44 Nr. 2 TV-L. Darin steht, dass die Bestimmungen des TV-L zur Arbeitszeit (§§ 6 bis 10 TV-L) für Lehrkräfte nicht gelten, sondern die Regeln für verbeamteten LehrerInnen.

Sabbatical: Regeln für BeamtInnen und Angestellte im öffentlichen Dienst sind Bundesländersache!

Wie bereits erwähnt, variieren die Bedingungen von Bundesland zu Bundesland (mit Ausnahme der Bundesbehörden).

Hier einige Beispiele:

Sabbatjahr in Bayern: Regelungen für Beamte

Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kann in Bayern „ein Arbeitszeitguthaben in der Ausgleichsphase durch eine Reduzierung der Arbeitszeit bis zu einer kompletten Freistellung (dem Sabbatjahr) ausgeglichen werden. Die Bezüge werden über den gesamten Zeitraum ausbezahlt.“ Für die Dauer von drei bis sieben Jahr kann man in Bayern eine Auszeit nehmen. Ob ein Sabbatical im öffentlichen Dienst grundsätzlich geht, entscheidet die oberste Dienstbehörde.

Diese kann die Regelung sogar auf einzelne Gruppen von BeamtInnen beschränken. Bisher gibt es eine solche Regelung nur im Bereich des Kultusministeriums.

Eine Alternative: Nach Art. 88 BayBG kann jede Beamtin oder jeder Beamter mit Dienstbezügen seine Arbeitszeit bis auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit reduzieren. „Allerdings besteht hier seitens des Innenministeriums eine Kontingentierung von 100 vollen Stellen in Bayern“, so die GdP.

Sabbatjahr: Was BeamtInnen in Baden-Württemberg (BW) wissen müssen

Im „Ländle“ ist das Sabbatical im Landesbeamtengesetz § 153 geregelt, das den Weg für ein Teilzeitmodell freimacht. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: BeamtInnen können zwischen dem „sogenannten Zweidrittel-Modell und dem Siebenachtel-Modell wählen“, informiert sabbatjahr.org.

Die Phase der Freistellung muss nicht zwingend am Ende der Ansparzeit genommen werden, „sondern kann innerhalb eines Zeitraumes von acht Jahren ab Beginn der Ansparphase verschoben werden“. Das gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit einer Einschränkung: Funktionsstellen sind davon ausgeschlossen. Es sei denn, die Freistellung geht nahtlos in den Ruhestand über.

Hamburg: Sabbatical für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Hier gelten für MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL). Für BeamtInnen sind die Sabbatical-Regeln im § 2 in der Arbeitszeitverordnung (ArbzVO) für BeamtInnen erfasst.

Regelungen in Niedersachsen

„Das Niedersächsische Beamtengesetz (NBG) erlaubt den Beamtinnen und Beamten durch die verschiedenen Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung eine sehr flexible individuelle Arbeitszeitgestaltung“, heißt es beim Innenministerium Niedersachsens. Welche Möglichkeiten LehrerInnen, andere BeamtInnen und Angestellte haben, die sich ein Sabbatjahr wünschen, ist in der „Voraussetzungslosen Antragsteilzeit“ gem. § 61 NBG festgelegt. „Im Wege dieser Teilzeitbeschäftigung können Beamtinnen und Beamte ohne Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ihre Arbeitszeit individuell bis auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit reduzieren“, so die offizielle Verlautbarung.

Sabbatjahr in NRW: Vorschriften für LehrerInnen und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst

In NRW gelten für BeamtInnen, die ein Sabbatical anstreben, die in §§ 63 Abs. 1, 64 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) vorgesehenen Regelungen. Hier sind die befristeten Teilzeitbeschäftigungen in § 63 Abs. 1 LBG NRW definiert. Wer richtig lange aussetzen will, kann das nach den Regelungen des § 64 LBG tun.

Für Tarifangestellte kommt der TV-L zur Anwendung. Das ist vor allem für diejenigen vorteilhaft, die eine längere Auszeit wünschen. Wer unter einem Jahr pausieren möchte, richtet sich nach § 6 TV-L. Das Modell des Arbeitszeitkontos ist in § 10 TV-L dokumentiert. Wer in NRW durch Überstunden sein Sabbatical realisieren will, kann dieses Modell nach § 11 TV-L durch eine befristete Teilzeit und mit Überstunden kombinieren.

Gut zu wissen: Wer sich über die Auszeitmöglichkeiten als Lehrkraft im jeweiligen Bundesland informieren will, für den stellt die GEW eine Zusammenfassung Verfügung.

So stellst du einen Antrag für ein Sabbatjahre im öffentlichen Dienst

Die Frage, ob du dir die Auszeit finanziell leisten kannst, solltest du als Erstes klären. Schließlich sorgen Teilzeitmodelle dafür, dass weniger Geld auf deinem Konto landet. Ein Rechner für den öffentlichen Dienst kann dir helfen, dein Gehalt vor und während deines Sabbaticals zu bestimmen. Hier findest du eine Excel-Vorlage zum Ausfüllen.

Ist die Finanzierung geklärt, solltest du dein Sabbatical lang im Voraus bei der Dienststelle anmelden. Denn sie muss nicht nur prüfen, ob sie dich ziehen lassen kann, sondern auch, wie sie deine Abwesenheit aus personeller Sicht überbrückt. Die Behörden raten, 2 bis zu 6 Jahre vor Antritt mit der Planung deines Sabbaticals zu beginnen.

Am besten dokumentierst du alle Vereinbarungen, die du mit dem Personalrat besprochen hast:

  • Modell des Sabbaticals
  • Dauer der Ansparphase
  • Dauer des Sabbaticals
  • Rückkehrregelungen
  • Mögliche zeitliche Verschiebung
  • Mögliche vorzeitige Beendigung
  • Regelung bei Krankheit
  • Kündigung während des Sabbaticals

Wie wirkt sich ein Sabbatjahr auf die Pension aus?

Ganz unabhängig davon, welches Modell du für dein Sabbatjahr wählst, wirst du kurzzeitig weniger verdienen und daher auch weniger Pensionsansprüche erwerben. Wie viel weniger es ist, hängt wiederum von der Dauer deines Sabbaticals ab. Rechne am besten aus, ob deine Pension trotz Sabbatjahr ausreichen wird.

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herMoney Tipp

Während deines Sabbatjahres bist du vielleicht auch im Ausland unterwegs. Je nachdem, wohin du reist und wie lange du dort bist, lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Christiane Habrich-Böcker

Christiane Habrich-Böcker ist langjährige Wirtschafts- und Nachrichtenredakteurin. Sie publizierte unter anderem für den Finanzen Verlag und schrieb für Euro am Sonntag und Börse Online.

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