Was ist Erziehungsrente?
21. März 2024
Du kümmerst dich nach dem Tod deines Ex-Ehepartners ums Kind? Dann steht dir vermutlich Erziehungsrente zu. Erfahre hier mehr darüber.
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5. November 2024
Wie hoch ist die Beamtenpension? Und ist die private Altersvorsorge auch für BeamtInnen wichtig? Wir klären auf.
BeamtInnen bekommen eine wesentlich höhere Pension als Angestellte die Rente. Aktuell sind es laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich 3.240 Euro brutto pro Monat.
Die Berechnung des sogenannten Ruhegehalts ist etwas umständlich. Wir erklären dir, wie sich die Beamtenpension zusammensetzt.
Außerdem findest du einen Online-Rechner, der dir hilft, die ungefähre Höhe deiner Pension zu ermitteln.
Du bist Beamtin? Dann dürfte dir dein Werdegang – zumindest in finanzieller Hinsicht – einen entspannten Lebensabend garantieren. Denn 2023 konnten sich BeamtInnen über eine Durchschnittspension in Höhe von 3.240 Euro brutto im Monat freuen, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Für BezieherInnen der gesetzlichen Rente sieht das ganz anders aus. Laut Rentenatlas 2023 beträgt ihre durchschnittliche Bruttorente rund 1.550 Euro – bei mindestens 35 Versicherungsjahren.
Außerdem wird die Beamtenpension – auch bekannt als Ruhegehalt – regelmäßig erhöht. Diese Steigerungen machen sich schon während der Erwerbstätigkeit bemerkbar.
Werfen wir einen Blick auf das Grundgehalt einer Beamtin des Bundes. Dieses wird zur Berechnung des amtsunabhängigen Mindestruhegehalts sowie der Beamtenpension in den weiteren Kapiteln noch wichtig. Je nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe kann das Grundgehalt beim Bund derzeit zwischen 2.706,99 Euro und 8.716,97 Euro brutto im Monat liegen, wie die nachfolgende Besoldungstabelle des dbb zeigt.
Beachte aber, dass es auch Besoldungstabellen der jeweiligen Bundesländer gibt. Sie findest du hier.
Quelle: dbb Beamtenbund und Tarifunion (Stand: März 2024)
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Wie hoch deine Pension ausfallen wird, ist im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt. Die Einzelheiten bestimmt jedes Bundesland separat. Du hast ein Anrecht auf diese Altersversorgung, wenn du
Deine Pension berechnet sich auf Grundlage von:
Unabhängig von deinem Beruf und deiner Erfahrungsstufe hast du einen Anspruch auf die amtsunabhängige Mindestversorgung.
Der dbb Beamtenbund und Tarifunion schreibt dazu auf seiner Website: “Das Mindestruhegehalt beim Bund ist entweder mit 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der jeweils erreichten Besoldungsgruppe (amtsabhängiges Mindestruhegehalt) oder mit 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 plus einem Fixbetrag von 30,68 Euro (amtsunabhängiges Mindestruhegehalt) gesetzlich festgelegt.”
Mit Blick auf die Tabelle bedeutet das konkret: Das amtsunabhängige Mindestruhegehalt beträgt derzeit 2.083,22 Euro (65 Prozent von 3.157,76 Euro + 30,68 Euro).
Hast du vor deiner Verbeamtung als Angestellte gearbeitet, wird dir zusätzlich zu deiner Pension eine Rente gezahlt. Es ist aber auch möglich, sich diese Zeiten für die Berechnung des Faktors anerkennen zu lassen.
Ob die Pension ausreicht, hängt natürlich davon ab, wie hoch dein Lebensstandard ist und wie viel du ausgibst. Damit du besser kalkulieren kannst, haben wir hier aufgelistet, wie viel Geld man durchschnittlich im Alter braucht.
Kommen wir nun zur Berechnung der Beamtenpension. Das Gehalt der letzten beiden Jahre vor deinem Ruhestand dient als Grundlage. Von diesem Betrag stehen dir jährlich 1,79375 Prozent als Pension zu. Zulagen und Zuschläge werden mit eingerechnet, auch wenn nicht alle von ihnen ruhegehaltsfähig sind.
Der sogenannte Ruhegehaltssatz berücksichtigt aber nicht nur dein vergangenes Gehalt, sondern auch deine abgeleistete Dienstzeit. Hierzu ein Beispiel: Claudia ist verbeamtet und geht nach 39 Jahren und 30 Tagen in den Ruhestand. 30 Tage dividiert durch 365 Tage ergibt 0,08 Jahre. Insgesamt kommt Claudia damit auf eine ruhegehaltsfähige Dienstzeit von 39,08 Jahren. Ihre Dienstzeit multipliziert mit den festgelegten 1,79375 Prozent ergibt für sie einen Ruhegehaltssatz von 70,1 Prozent.
Gut zu wissen: Der Ruhegehaltssatz ist auf maximal 71,75 Prozent begrenzt, die bei einer ruhegehaltfähigen Dienstzeit von 40 Dienstjahren in Vollzeit erreicht werden. Heißt: Du kannst als Beamtin maximal 71,75 Prozent deines letzten Gehalts als Pension bekommen. Sozusagen die Höchstrente für BeamtInnen, wie auch das Bundesinnenministerium (BMI) ausführlich erklärt.
Wie hoch deine individuelle Beamtenpension ausfallen wird, kannst du zum Beispiel mit Hilfe des Online-Pensionsrechners von diebeamtenversorgung.de herausfinden. Aber Achtung: Er gibt dir einen Richtwert und ersetzt keine Berechnung deiner Pension durch die zuständige Pensionsbehörde.
Wichtig zu wissen: Ein hohes Gehalt zahlt sich im Alter natürlich aus. Jedes volle Dienstjahr in Vollzeit erhöht dein Ruhegehalt um den Wert 1,79375.
Deine Beamtenpension wird voll versteuert. Auch zahlst du darauf die Kirchensteuer, wenn du Mitglied in der Kirche bist. Mit Abzügen deiner Beamtenversorgung musst du rechnen, wenn du früher in den Ruhestand gehst, als es gesetzlich vorgesehen ist. Je nach Geburtsjahr wäre das vor deinem 65. oder 67. Geburtstag.
Auch wenn du dienstunfähig wirst, wird deine Pension gekürzt. Statt 100 Prozent werden dir in diesem Fall nur 96,4 Prozent deiner Dienstjahre angerechnet. Deine Dienstunfähigkeit ist durch einen Dienstunfall entstanden? Dann darfst du mit einer Pension in voller Höhe rechnen.
Wenn du einen guten Steuerrechner zur Kalkulation deiner Netto-Beamtenpension suchst, wirst du hier fündig.
Hierzu aber nun ein Beispiel: Lehrerin Ramona aus Hamburg ist frühzeitig in den Ruhestand gegangen. Ihren Dienst am Gymnasium 1984 trat sie im Alter von 25 Jahren an. Die Beamtin war zum Zeitpunkt ihres Entschlusses in der Besoldungsgruppe A 14, Stufe 8, und arbeitete zu 100 Prozent. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder. Ramona ist in Steuerklasse 4. Weil ihre Kinder schon erwachsen sind, hat sie keine Kinderfreibeträge.
Sie bekam zuletzt ein Bruttogehalt in Höhe von zirka 6.300 Euro. Netto blieben ihr zirka 4.500 Euro. Sie ging 2022 mit 63 Jahren in den Ruhestand (Geburtsjahr: 1959). Ramona durfte so – je nach Zulagen und individueller Ausgleichsrechnungen – mit einer Pension in Höhe von zirka 3.803,54 Euro monatlich rechnen. Netto wären das zum damaligen Zeitpunkt ungefähr 2.950 Euro gewesen.
Wenn du dich fragst, warum Ramona so hohe Abzüge von ihrer Pension in Kauf nehmen musste: Sie ging mit 63 Jahren verfrüht in den Ruhestand, das ergibt schon einmal einen Abschlag von 14,4 Prozent. Den maximalen Pensionsanspruch hätte sie erst nach 40 Dienstjahren erreicht. Stattdessen haben wir anhand dieses Beispiels aber mit 38 Dienstjahren gerechnet, da sie ja nicht bis zum 65. Lebensjahr arbeiten möchte. Kindererziehungszeiten wurden einfachheitshalber nicht berücksichtigt.
Beamte und Beamtinnen sind schon recht gut abgesichert. Aber auch sie müssen mit einer Rentenlücke von bis zu 35 Prozent im Vergleich zu ihrem letzten Bruttogehalt rechnen, sobald sie ihre Pension beziehen. Wenn du dich während deines Lebensabends finanziell also nicht ständig am Riemen reißen willst, ist es unerlässlich, dass du auch privat vorsorgst. Doch welche Möglichkeiten hast du als Beamtin?
Wenn du Kinder hast, könntest du dir überlegen, einen Riester-Vertrag abzuschließen. Riester-Verträge sind höchst umstritten, denn sie sind teuer und kompliziert. Aber immerhin profitiert man durch einen Riester-Vertrag von staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Berechne für deinen individuellen Fall, ob ein solcher Vertrag sinnvoll für dich ist!
Achtung! Wenn du riestern möchtest, musst du als Beamtin zuvor eine private Altersvorsorge abgeschlossen haben. Anders ist eine Förderung durch Riester für Beamte nicht möglich.
Du hast ein gutes Einkommen? Dann käme unter Umständen auch die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, infrage. Auch mit ihr kannst du Steuern sparen. Sobald du in den Ruhestand gehst, bekommst du die Rürup-Rente monatlich ausgezahlt.
Außerdem plant die Bundesregierung 2026 das sogenannte Altersvorsorgedepot einzuführen. Hier gibt es – Stand November 2024 – bis zu 600 Euro pro Jahr vom Staat bezuschusst. Mehr zu dieser Option, privat vorzusorgen, erfährst du in unserem Ratgeber: Lohnt sich das Altersvorsorgedepot? Die wichtigsten Infos
Aktuell gilt die Beamtenpension als sicher. Ob man sich auf dieser Vorstellung ausruhen sollte? Die Forderung, auch BeamtInnen in die Rentenkasse einzahlen zu lassen, wird sowohl in der Bevölkerung als auch in manchen Parteien immer lauter.
Das Problem: Die SteuerzahlerInnen müssen immer tiefer in die Tasche greifen, um die teuren Pensionen zahlen zu können. Deshalb liest man immer wieder Schlagzeilen wie: „Die Kosten der Beamtenpensionen explodieren!“ In Anbetracht des demographischen Wandels ist es daher fraglich, ob die Beamtenpension auch in ein paar Jahrzehnten noch in der heutigen Form existieren wird.
Um das Maximale aus deiner Beamtenpension herauszuholen, empfehlen wir dir, bis zum 65. beziehungsweise 67. Lebensjahr – je nach Geburtsjahr – Vollzeit arbeiten zu gehen. Kommt das für dich nicht infrage, solltest du während deiner Erwerbstätigkeit nebenbei selbst für das Alter vorsorgen, um Versorgungslücken ausgleichen zu können. Wie du dabei vorgehen kannst, erfährst du in unserem herMoney-Guide.
Hinweis: Der Artikel wurde von Saskia Weck verfasst und zuletzt im November 2024 von Laura Gaida aktualisiert.