Grauer Kapitalmarkt: Diese Finanzinstrumente sind gefährlich!
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Gut für die Umwelt oder besonders attraktive Zinsen? Klingt verlockend. Doch nicht alles, was glänzt, ist Gold!
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2. Januar 2024
Im neuen Jahr ändert sich einiges bei deinen Finanzen. Wo mehr Geld übrig bleibt und welche Neuerungen du kennen solltest.
Ob Mindestlohn, Steuern oder Altersvorsorge: Im Jahr 2024 stehen einige Veränderungen an, die vor allem ArbeitnehmerInnen betreffen.
Der Grundfreibetrag, auf den du keine Steuern zahlen musst, steigt auf 11.604 Euro für Singles und 23.208 für Ehepaare. Tanken und Heizen wird teurer, da der CO2-Preis steigt. Außerdem läuft die Strom- und Gaspreisbremse aus.
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Ab 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn: von derzeit 12,00 auf 12,41 Euro je Stunde. Ein Jahr später soll eine weitere Erhöhung um 41 Cent auf 12,82 Euro pro Stunde erfolgen.
Der neue Mindestlohn gilt übrigens auch für Minijobs. Der erhöhte Mindestlohn hat eine Verschiebung der Obergrenze für Minijobs zur Folge. Ab Januar 2024 können Minijobber 538 Euro monatlich verdienen. Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro sind damit weiterhin rund 43 Arbeitsstunden pro Monat möglich.
Für Personen mit höherem Einkommen steigen ab dem 1. Januar 2024 die Sozialabgaben, da die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung ansteigen. Ab Januar 2024 erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 7.450 Euro in den neuen Bundesländern und auf 7.550 Euro in den alten Bundesländern. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.175 Euro pro Monat steigen.
Auszubildende können sich im kommenden Jahr ebenso auf eine höhere Vergütung freuen. Aktuell beträgt die Mindestvergütung 620 Euro, diese wird im ersten Lehrjahr auf 649 Euro pro Monat erhöht. Im zweiten Lehrjahr steigt sie auf mindestens 766 Euro, im dritten auf 876 Euro und im vierten schließlich auf 909 Euro pro Monat.
Der sogenannte Grundfreibetrag wird im neuen Jahr erneut angehoben. Bis zu diesem Beitrag bleibt dein Einkommen steuerfrei. Du musst ab dem neuen Jahr also weniger von deinem Einkommen versteuern. Der neue Grundfreibetrag liegt bei 11.604 Euro für Singles (696 Euro mehr) beziehungsweise 23.208 für Ehepaare (1.392 Euro mehr).
Zusätzlich wird auch der steuerliche Freibetrag für Kinder angehoben. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt dieser 6.384 Euro (je Kind für verheiratete Paare). Bislang lag der Betrag bei 6.024 Euro. Bei getrennten Eltern wird der halbe Freibetrag (3.192 Euro) je Elternteil angesetzt. Zusätzlich gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil).
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Ab dem 1. April 2024 werden Paare, die Nachwuchs bekommen, niedrigere Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Elterngeld vorfinden. Zukünftig sollen nur noch Eltern, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von unter 200.000 Euro (bisher: 300.000 Euro) haben, diese Leistung beziehen können. Ein Jahr später, zum 1. April 2025, soll die Einkommensgrenze weiter auf 175.000 Euro gesenkt werden. Für Alleinerziehende bleibt die bestehende Grenze bei 250.000 Euro erhalten.
Die Zeitspanne, in der beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beziehen können, wird ebenso eingeschränkt. Paare dürfen weiterhin 14 Monate Elternzeit nehmen und diese flexibel kombinieren. Es ist ihnen jedoch nur noch für einen Monat gestattet, gleichzeitig zu Hause zu bleiben und damit parallel Elterngeld zu beziehen.
Die Aufwendungen für die Basisversorgung (Altersvorsorgeaufwendungen) sind als Sonderausgaben bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich absetzbar. Im Jahr 2024 steigt dieser Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben auf 27.565 Euro pro Person (bisher: 26.528 Euro).
Der Staat gewährt im kommenden Jahr auch höhere Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage: Die Einkommensgrenze bei Ledigen steigt von 17.900 auf 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und bei zusammenveranlagten Ehepaaren von 35.800 auf 80.000 Euro. Damit können künftig deutlich mehr Menschen von der Zulage profitieren.
Während in den vergangenen Jahren keine Vorabpauschale auf Gewinne von Fonds und ETFs erhoben wurde, wird diese Vorabsteuer künftig wieder fällig. Dies betrifft dich insbesondere dann, wenn du in thesaurierende Fonds investiert hast.
Die Vorabpauschale ist eine Art Steuer auf den Gewinn, den du theoretisch mit deinen Fonds und ETFs gemacht hättest – auch wenn du nichts ausgezahlt bekommen hast. Für 2023 berechnen die Banken diese Pauschale mit einem Basiszins von 2,55 Prozent. Weitere Informationen zur Vorabpauschale solltest du ab Mitte Januar von deiner Bank zugeschickt bekommen.
Ab dem 1. Juli 2024 können Personen, die zwischen 2001 und 2018 kontinuierlich eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben, mit einem Zuschlag von 4,5 oder 7,5 Prozent auf ihre bisherige Rente rechnen. Etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner werden davon profitieren.
Die Höhe des Zuschlags hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 ab: Bei Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 wird ein Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent der Rente angesetzt. Bei Rentenbeginn zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent. Die Rentenversicherung überprüft automatisch, wer Anspruch auf diesen pauschalen Zuschlag hat. Die Auszahlung erfolgt ebenso automatisch.
Wer im Jahr 2024 seine Steuererklärung für 2023 abgeben wird, kann künftig 210 Tage anstelle von 120 Tagen im Homeoffice geltend machen. Außerdem wurde die Homeoffice-Pauschale auf sechs Euro pro Tag angehoben. Damit können maximal 1.260 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Diese Pauschale steht dir mittlerweile auch ohne anerkanntes Arbeitszimmer zur Verfügung.
Wie du Steuern sparen kannst, erfährst du hier von Steuerfabi:
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