🚀 Jetzt neu: Der herMoneyCLUB ➔ Mehr Infos

Das ändert sich 2024 für deine Finanzen

Titelbild von Das ändert sich 2024 für deine Finanzen

Profilbild von Simin Heuser

Simin Heuser

2. Januar 2024

Im neuen Jahr ändert sich einiges bei deinen Finanzen. Wo mehr Geld übrig bleibt und welche Neuerungen du kennen solltest.

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

Ob Mindestlohn, Steuern oder Altersvorsorge: Im Jahr 2024 stehen einige Veränderungen an, die vor allem ArbeitnehmerInnen betreffen.

Der Grundfreibetrag, auf den du keine Steuern zahlen musst, steigt auf 11.604 Euro für Singles und 23.208 für Ehepaare. Tanken und Heizen wird teurer, da der CO2-Preis steigt. Außerdem läuft die Strom- und Gaspreisbremse aus.

Du bist voller Elan ins neue Jahr gestartet und möchtest deine Finanzen sortieren? Nutze unsere praktische Checkliste!

Höherer Mindestlohn

Ab 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn: von derzeit 12,00 auf 12,41 Euro je Stunde. Ein Jahr später soll eine weitere Erhöhung um 41 Cent auf 12,82 Euro pro Stunde erfolgen.

Der neue Mindestlohn gilt übrigens auch für Minijobs. Der erhöhte Mindestlohn hat eine Verschiebung der Obergrenze für Minijobs zur Folge. Ab Januar 2024 können Minijobber 538 Euro monatlich verdienen. Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro sind damit weiterhin rund 43 Arbeitsstunden pro Monat möglich.

Für Personen mit höherem Einkommen steigen ab dem 1. Januar 2024 die Sozialabgaben, da die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung ansteigen. Ab Januar 2024 erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 7.450 Euro in den neuen Bundesländern und auf 7.550 Euro in den alten Bundesländern. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.175 Euro pro Monat steigen.

Anstieg auch beim „Azubi-Mindestlohn“

Auszubildende können sich im kommenden Jahr ebenso auf eine höhere Vergütung freuen. Aktuell beträgt die Mindestvergütung 620 Euro, diese wird im ersten Lehrjahr auf 649 Euro pro Monat erhöht. Im zweiten Lehrjahr steigt sie auf mindestens 766 Euro, im dritten auf 876 Euro und im vierten schließlich auf 909 Euro pro Monat.

Mehr Netto für SteuerzahlerInnen

Der sogenannte Grundfreibetrag wird im neuen Jahr erneut angehoben. Bis zu diesem Beitrag bleibt dein Einkommen steuerfrei. Du musst ab dem neuen Jahr also weniger von deinem Einkommen versteuern. Der neue Grundfreibetrag liegt bei 11.604 Euro für Singles (696 Euro mehr) beziehungsweise 23.208 für Ehepaare (1.392 Euro mehr).

Zusätzlich wird auch der steuerliche Freibetrag für Kinder angehoben. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt dieser 6.384 Euro (je Kind für verheiratete Paare). Bislang lag der Betrag bei 6.024 Euro. Bei getrennten Eltern wird der halbe Freibetrag (3.192 Euro) je Elternteil angesetzt. Zusätzlich gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil).

Mit welchen Tricks du im nächsten Jahr mehr Netto vom Brutto erhältst, erfährst du hier.

Einschnitte bei Elterngeld und Elternzeit

Ab dem 1. April 2024 werden Paare, die Nachwuchs bekommen, niedrigere Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Elterngeld vorfinden. Zukünftig sollen nur noch Eltern, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von unter 200.000 Euro (bisher: 300.000 Euro) haben, diese Leistung beziehen können. Ein Jahr später, zum 1. April 2025, soll die Einkommensgrenze weiter auf 175.000 Euro gesenkt werden. Für Alleinerziehende bleibt die bestehende Grenze bei 250.000 Euro erhalten.

Die Zeitspanne, in der beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beziehen können, wird ebenso eingeschränkt. Paare dürfen weiterhin 14 Monate Elternzeit nehmen und diese flexibel kombinieren. Es ist ihnen jedoch nur noch für einen Monat gestattet, gleichzeitig zu Hause zu bleiben und damit parallel Elterngeld zu beziehen.

Steigender Krankenkassen-Zusatzbeitrag

Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung für das Jahr 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent angehoben. Der Zusatzbeitrag erreicht damit einen historischen Höchststand.

Anstieg des Bürgergeldes

Ab dem neuen Jahr werden Bürgergeld-EmpfängerInnen mindestens 39 Euro pro Monat mehr erhalten. Der Regelbedarf für volljährige Alleinstehende steigt im Jahr 2024 um 61 Euro auf 563 Euro an.

Sparen & Altersvorsorge

Die Aufwendungen für die Basisversorgung (Altersvorsorgeaufwendungen) sind als Sonderausgaben bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich absetzbar. Im Jahr 2024 steigt dieser Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben auf 27.565 Euro pro Person (bisher: 26.528 Euro).

Der Staat gewährt im kommenden Jahr auch höhere Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage: Die Einkommensgrenze bei Ledigen steigt von 17.900 auf 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und bei zusammenveranlagten Ehepaaren von 35.800 auf 80.000 Euro. Damit können künftig deutlich mehr Menschen von der Zulage profitieren.

Vorabpauschale

Während in den vergangenen Jahren keine Vorabpauschale auf Gewinne von Fonds und ETFs erhoben wurde, wird diese Vorabsteuer künftig wieder fällig. Dies betrifft dich insbesondere dann, wenn du in thesaurierende Fonds investiert hast.

Die Vorabpauschale ist eine Art Steuer auf den Gewinn, den du theoretisch mit deinen Fonds und ETFs gemacht hättest – auch wenn du nichts ausgezahlt bekommen hast. Für 2023 berechnen die Banken diese Pauschale mit einem Basiszins von 2,55 Prozent. Weitere Informationen zur Vorabpauschale solltest du ab Mitte Januar von deiner Bank zugeschickt bekommen.

Zuschlag bei der Erwerbsminderungsrente

Ab dem 1. Juli 2024 können Personen, die zwischen 2001 und 2018 kontinuierlich eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben, mit einem Zuschlag von 4,5 oder 7,5 Prozent auf ihre bisherige Rente rechnen. Etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner werden davon profitieren.

Die Höhe des Zuschlags hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 ab: Bei Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 wird ein Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent der Rente angesetzt. Bei Rentenbeginn zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent. Die Rentenversicherung überprüft automatisch, wer Anspruch auf diesen pauschalen Zuschlag hat. Die Auszahlung erfolgt ebenso automatisch.

Steuererleichterung für die Gastronomie endet

Ab dem 1. Januar 2024 laufen die vorübergehenden Steuererleichterungen für Speisen in der Gastronomie aus. Diese waren seit dem Beginn der Corona-Pandemie in Kraft. Obwohl sie mehrmals verlängert wurden, plant die Bundesregierung, den Mehrwertsteuersatz ab Januar 2024 von 7 auf 19 Prozent anzuheben.

Ende der Strom- und Gaspreisbremse

Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen für Privathaushalte und Unternehmen werden zum Jahresende auslaufen und nicht, wie ursprünglich geplant, bis Ende März 2024 verlängert.

Sichere dir jetzt den herMoney-Vergleich über Nachhaltige Banken

Erhöhung des CO2-Preises und Lkw-Maut

Ab dem kommenden Jahr steigt der CO₂-Preis für das Tanken und Heizen mit fossilen Brennstoffen von 30 Euro pro Tonne auf 40 Euro. Dies führt zu höheren Kosten für VerbraucherInnen: Diesel, Benzin, Heizöl und Gas dürften im neuen Jahr teurer werden.

Die Lkw-Maut-Reform könnte ebenso steigende Preise für VerbraucherInnen verursachen. Bereits seit dem 1. Dezember 2023 wird die Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen um einen CO2-Zuschlag (200 Euro pro Tonne CO2) erhöht. Ab Juli 2024 wird dieser Aufschlag dann auch für kleinere Transporter mit einem Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen verpflichtend. Damit wären beispielsweise auch Paketdienste betroffen.

Kosten bei Kfz-Versicherungen steigen

Eine weitere Preissteigerung ist auch bei den Kfz-Versicherungen zu erwarten. Ab 2024 sollen die Prämien für Kfz-Versicherungen um mindestens 10 Prozent ansteigen. Laut Verbraucherzentrale wird dies hauptsächlich durch die gestiegenen Reparaturkosten aufgrund der hohen Inflation verursacht. VerbraucherInnen haben im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung.

Höhere Homeoffice-Pauschale absetzbar

Wer im Jahr 2024 seine Steuererklärung für 2023 abgeben wird, kann künftig 210 Tage anstelle von 120 Tagen im Homeoffice geltend machen. Außerdem wurde die Homeoffice-Pauschale auf sechs Euro pro Tag angehoben. Damit können maximal 1.260 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Diese Pauschale steht dir mittlerweile auch ohne anerkanntes Arbeitszimmer zur Verfügung.

Wie du Steuern sparen kannst, erfährst du hier von Steuerfabi:

herMoney Tipp

Du bist voller Elan ins neue Jahr gestartet und möchtest deine Finanzen sortieren? Nutze unsere praktische Checkliste!

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Profilbild von Simin Heuser

Simin Heuser

Simin Heuser hat Volkswirtschaftslehre studiert und war bereits für verschiedene Fondsgesellschaften und Fintechs tätig. Sie schreibt unter anderem als freie Autorin über Finanz- und Versicherungsthemen.

Auch interessant: