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Auszahlungstermine des Unterhaltsvorschusses: Wann ist das Geld auf dem Konto?

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Du wartest auf den Unterhaltsvorschuss? Hier erfährst du alles Wichtige zu den Terminen der UVG-Auszahlung!

Inhalt

Auszahlungstermine des Unterhaltsvorschusses: Das Wichtigste in Kürze

Der Unterhaltsvorschuss wird jeweils im Voraus für den Folgemonat gezahlt. Das heißt: Das Geld für März bekommst du im Februar.

Feste Auszahlungstermine gibt es nicht. Der UVG kann vom ersten Tag eines Monats bis zum letzten auf dem Konto eingehen.

Der Unterhaltsvorschuss für Mai landet also spätestens am 30. April auf deinem Konto. Sollte das Datum auf ein Wochenende fallen, erhältst du den UVG am nächsten Werktag.

Was ist der Unterhaltsvorschuss?

Bei getrennten Paaren, die gemeinsame Kinder haben, kann das Thema Finanzen zu Problemen führen. Unabhängig davon, ob die Kinder nun bei Mama oder Papa aufwachsen, ist der alleinerziehende Elternteil oft auf finanzielle Unterstützung des Ex-Partners angewiesen. Bleibt sie aus, kann das zu erheblichen Problemen führen.

Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass in der Regel Frauen davon betroffen sind: Nach Angaben des Statistischen Bundesamt waren 2022 lediglich rund 15 % der Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren Väter.

Der sogenannte Unterhaltsvorschuss, auch UVG abgekürzt, soll dem alleinerziehenden Elternteil als staatliche Hilfestellung dienen. Im Folgenden erklären wir dir, wann der UVG auf dem Konto landet.

Unterhaltsvorschuss: Auszahlungstermine & Kontoeingang 2024 (Tabelle)

Für viele ist vor allem eine Frage wichtig – wann wird Unterhaltsvorschuss ausgezahlt? Für die UVG-Auszahlungstermine 2024 gilt wie in allen anderen Jahren: Der Betrag wird immer im Voraus überwiesen und sollte frühestens am ersten und spätestens zum letzten Tag des Monats für den Folgemonat auf dem Konto eingehen.

Sofern der erste oder letzte Tag des Monats auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, erfolgt die Überweisung des Unterhaltsvorschusses am nächsten Werktag. Es gibt also lediglich Fristen und keine festen Termine.

Beispiele 2024:

Bezugsmonat Erstmöglicher Auszahlungstermin Letztmöglicher Auszahlungstermin
Januar 1. Dezember 29. Dezember
Februar 2. Januar 31. Januar
März 1. Februar 29. Februar

Als Auszahlungskonto kann nur das Konto der alleinerziehenden Mutter (oder des alleinerziehenden Vaters) angegeben werden. Weder Überweisungen an den unterhaltspflichtigen Elternteil noch an ein ausländisches Bankkonto sind möglich.

Übrigens: Die Auszahlungstermine des Kindergelds erfährst du hier.

Gibt es Unterschiede bei den Bundesländern?

Die Unterhaltsvorschussleistungen werden bundesweit einheitlich geregelt. Somit erhalten alleinerziehende Eltern in Berlin den gleichen Beitrag wie in Nordrhein-Westfalen oder Niedersachen. Bis einschließlich 2007 sah die Sachlage noch anders aus: Aufgrund einer anderen Berechnung erhielten alleinerziehende Eltern in den neuen Bundesländern wie Berlin deutlich weniger als in den alten wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachen oder Bayern.

Kann der Unterhaltsvorschuss auch rückwirkend bezahlt werden?

Genau wie der Unterhalt wird auch der Unterhaltsvorschuss im Voraus gezahlt, damit du die Kosten für dein Kind im anstehenden Monat begleichen kannst. Rückwirkend kann die Unterhaltsvorschussleistung einmalig für den Monat vor dem Eingang deines Antrags beim Jugendamt überwiesen werden. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen du deine Unterhaltsvorschussleistungen bewilligt bekommen hast, auch schon in dieser Zeit erfüllt gewesen sein. Weiter zurückliegende Unterhaltsvorschussleistungen werden jedoch nicht erstattet.

Beispiel: Wenn du die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses im Januar 2024 beantragt hast, kann dir  höchstens der Dezember 2023 als zusätzlicher Zahlungsmonat bewilligt werden.

Wie wird der Unterhaltsvorschuss berechnet?

Die Berechnung des Unterhaltsvorschusses richtet sich vor allem nach dem Alter deines Kindes.

Der Unterhaltsvorschuss beträgt ab 1. Januar 2024 laut des Sprechers des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Berücksichtigung eines Kindergeldanspruchs von 250 Euro bis zu:

  • 230 Euro monatlich für Kinder bis zu 5 Jahren
  • 301 Euro monatlich für Kinder von 6 bis 11 Jahren
  • 395 Euro monatlich für Kinder von 12 bis 17 Jahren

Die genaue Höhe ergibt sich aus dem Betrag des gesetzlichen Mindestunterhalts und des Kindergelds. Dabei wird der gesamte Betrag des Kindergelds von 250 Euro des ersten Kindes vom Mindestunterhalt abgezogen, der sich aus Berechnungen nach der „Düsseldorfer Tabelle“ ergibt. Diese Tabelle ist als Unterhaltsleitlinie deutschlandweit gültig. Sollte der Unterhaltsanspruch für dein Kind nicht für den ganzen Monat gelten, wird die Unterhaltsvorschusszahlung anteilig berechnet.

Die genaue Höhe ergibt sich aus dem Betrag des gesetzlichen Mindestunterhalts und des Kindergelds. Dabei wird die gesamte Höhe des Kindergelds des ersten Kindes vom Mindestunterhalt abgezogen, der sich aus Berechnungen nach der „Düsseldorfer Tabelle“ ergibt. Diese Tabelle ist als Unterhaltsleitlinie deutschlandweit gültig. Sollte der Unterhaltsanspruch für dein Kind nicht für den ganzen Monat gelten, wird die Unterhaltsvorschusszahlung anteilig berechnet.

Wichtig: Wenn du die Unterhaltsvorschusszahlungen für dein Kind beantragen möchtest, kann es zu Abzügen der Beiträge durch andere Zahlungen kommen, wie Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge.

Ist Unterhaltsvorschuss abhängig vom Einkommen des Kindes?

Solange dein Kind eine allgemeinbildende Schule besucht, wird das Einkommen nicht in der Berechnung des Unterhaltsvorschusses berücksichtig. Wenn dein Kind aber nach dem Verlassen der Schule Geld verdient, mindert das den Anspruch auf die Ersatzzahlungen des Unterhaltsvorschusses.

Darunter fallen vor allem:

  • Erwerbseinkommen
  • Ausbildungsvergütung
  • Vermögenseinkünfte

herMoney Tipp

Wer sich schon einmal mit offiziellen Anträgen der deutschen Ämter beschäftigt hat, kennt das Problem: Um die oft seitenlangen Formulare voller „Beamten-Deutsch“ richtig auszufüllen, muss man nicht selten ein Jura-Studium abgeschlossen haben. Hole dir daher Ausfüllhilfe beim Jugendamt, der Caritas, beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V, oder einer anderen Beratungsstelle. So ist die Antragstellung einfacher und  das Geld landet ohne großen Aufwand rechtzeitig auf deinem Konto.

Zum Weiterlesen: Du bist alleinerziehend? So kannst du Steuern sparen! 

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde zuletzt am 03.01.2024 von Christiane Habrich-Boecker aktualisiert.

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Christiane Habrich-Böcker

Christiane Habrich-Böcker ist langjährige Wirtschafts- und Nachrichtenredakteurin. Sie publizierte unter anderem für den Finanzen Verlag und schrieb für Euro am Sonntag und Börse Online.