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Kindergeldbescheid anfordern: So bekommst du eine Bescheinigung

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Ines Baur

26. November 2024

Wer einen Kindergeldbescheid braucht oder verloren hat, kann ganz einfach eine Bescheinigung beantragen. So geht's.

Inhalt

Kindergeldbescheid: Das Wichtige in Kürze

Die Kindergeldbescheinigung brauchst du zum Beispiel für das Jobcenter, die Beantragung von Sozialleistungen oder für den Arbeitgeber. Du bekommst sie, wenn du Kindergeld beantragst.

Alle Nachweise kannst du online an die Familienkasse schicken. Den Kindergeldantrag kannst du inzwischen ebenfalls online stellen.

Hast du den Kindergeldbescheid verloren, kannst du einen neuen bei der Familienkasse beantragen. Die E-Mail- und die Post-Adresse deiner Familienkasse findest du hier.

Kinder kosten. Zum Ausgleich für den finanziellen Mehraufwand gibt es für Eltern vom Staat deshalb das Kindergeld. Es ist Bestandteil des Familienleistungsausgleichs und fließt in Höhe des Existenzminimums eines Kindes auf das Konto des Erziehungsberechtigten.

Was ist eine Kindergeldbescheinigung?

Dein Baby ist geboren und du stellst einen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse. Hat sie entschieden, dass du einen Anspruch auf Kindergeld hast, erhältst du einen Bescheid: der sogenannten Kindergeldbescheid. Er enthält sämtliche Informationen zum Kindergeldbezug.

Den Kindergeldbescheid wirst du immer mal wieder brauchen, zum Beispiel für das Jobcenter oder für den Arbeitgeber. Auch wenn du bestimmte Sozialleistungen beantragen willst oder dein Kind BAföG möchte, wird die Kindergeldbescheinigung benötigt.

Wie bekomme ich den Kindergeldbescheid?

Die Kindergeldbescheinigung erhältst du – wie bereits oben erwähnt – nach Beantragung des Kindergeldes von der zuständigen Familienkasse.

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Welche Nachweise muss ich einreichen, um den Kindergeldbescheid erstmalig anzufordern?

Beim Antrag auf Kindergeld wirst du manches anhand von Verträgen, Urkunden oder Bescheinigungen belegen:

Neugeborenes Geburtsurkunde und / oder Steuer-ID
Schulkind Schulbescheinigung der Schule
Kind an der Uni Immatrikulationsbescheinigung oder Semesterbescheinigung
Kind in Berufsausbildung Nachweis über Dauer und Art der Berufsausbildung, z.B. Kopie des Ausbildungsvertrages
Kind auf Arbeitssuche Bescheinigung zur Arbeitssuchend-Meldung
Kind im Freiwilligendienst Vereinbarung über den Dienst oder Bescheinigung des Trägers
Kind mit Behinderung Bescheinigung des behandelnden Arztes, ärztliches Gutachten, Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamts

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Stand: November 2024)

Grundsätzlich reicht es aus, wenn du Kopien der Urkunden und Bescheinigungen mit einreichst.

Höhe des Kindergelds und Termine für die Auszahlung 2025

Die entsprechenden Kindergeld-Anträge findest du hier. Wichtig ist es, den Antrag sehr gewissenhaft auszufüllen und Geschwisterkinder anzugeben. Denn je mehr kindergeldberechtigte Kinder du hast, desto mehr Kindergeld gibt es bekanntlich. 2024 sind es 250 Euro für jedes Kind. 2025 sollen es 255 Euro sein.

Gut zu wissen: Aktuelle Informationen zur Höhe des Kindergelds findest du hier. Alle Auszahlungstermine für 2025 gibt es in unserem Ratgeber.

Kann ich den Kindergeldbescheid online beantragen?

Das Kindergeld ist immer offiziell zu beantragen. Ein mündlicher Antrag oder eine formlose Übersendung des Antrags per E-Mail sind nicht möglich. Inzwischen kannst du den Antrag online ausfüllen und die eingetragenen Daten und erforderliche Nachweise elektronisch an die Familienkasse übertragen.

Bei Neugeborenen empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website für den Online-Antrag: “Nach der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie vom Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) für Ihr Kind. Wenige Tage danach folgt automatisch ein Begrüßungsschreiben Ihrer Familienkasse mit Ihrem persönlichen Zugangscode für den Kindergeldantrag. Wenn Sie den Zugangscode verwenden, sind die meisten Angaben für Sie bereits ausgefüllt. Unsere Empfehlung: Warten Sie das Schreiben ab, bevor Sie den Kindergeld-Antrag stellen.”

Mehr zur Steuer-ID für dein Kind, erfährst du hier.

Wie oft bekommt man einen Kindergeldbescheid?

Auf alle Fälle einmal für jedes Kind. Nämlich dann, wenn du nach der Geburt deines Kindes das Kindergeld beantragst. Nun wissen wir ja, dass das Kindergeld grundsätzlich für Kinder ist und bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres gezahlt wird. Aber was ist, wenn dein Kind 18 ist und noch in der Schule, in der Ausbildung oder Student ist?

Je nach den Plänen deines Kindes kann es sein, dass ihr weiterhin Kindergeld bekommt. Du dürftest nämlich zum 18. Geburtstag – neben vielen Glückwünschen aus der Verwandtschaft – einen Brief von der Familienkasse erhalten.

Ihr werdet dann darlegen, wie es mit deinem Sohn oder deiner Tochter weitergeht. Studium, Ausbildung, auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz … Je nach Lage gibt es weiter Kindergeld oder nicht.

Wichtig: Das Kindergeld wird grundsätzlich maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.

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Was kann ich tun, wenn ich den Kindergeldbescheid verloren habe?

Hast du den aktuellen Kindergeldbescheid der Familienkasse verlegt, kannst du einen neuen Bescheid nachfordern. Am einfachsten ist es, wenn du dich direkt an die für dich zuständige Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit wendest.

herMoney-Tipp

Nimm dir für die Antragstellung die nötige Zeit, fülle den Antrag nach bestem Wissen und Gewissen aus und lege sämtliche geforderte Nachweise bei. Das spart Zeit und Nerven. Gut zu wissen: Kindergeld gibt es rückwirkend bis zu sechs Monaten.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.



Hinweis: Dieser Artikel wurde ursprünglich von Ines Baur verfasst und zuletzt im November 2024 von Laura Gaida aktualisiert.

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Ines Baur

Ines Baur hat ihre journalistische Karriere beim Fernsehen begonnen. Nach der Geburt ihres dritten Sohnes hat sich die gelernte Bankkauffrau auf Print- und Online-Medien spezialisiert. Schwerpunktmäßig schreibt sie zu den Themen Frauen und Finanzen, Frauen und Alters-Vorsorge, Frauen und finanzielle Selbständigkeit.

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