Zu jung zum Sparen?
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29. Juni 2021
Wer seinen Kindergeldbescheid verloren hat, kann ganz einfach eine neue Bescheinigung beantragen. Wir erklären, wie’s funktioniert.
Was ist eine Kindergeldbescheinigung?
Welche Nachweise muss ich einreichen, um den Kindergeldbescheid erstmalig anzufordern?
Kann ich den Kindergeldbescheid online beantragen?
Wie oft bekommt man den Kindergeldbescheid?
Was kann ich tun, wenn ich den Kindergeldbescheid verloren habe?
Die Kindergeldbescheinigung brauchst du zum Beispiel für das Jobcenter, die Beantragung von Sozialleistungen oder für den Arbeitgeber. Du bekommst sie per Post, wenn du Kindergeld beantragst.
Die dafür notwendigen Vordrucke findest du hier. Alle Nachweise kannst du online an die Familienkasse schicken. Den Kindergeldantrag selbst musst du allerdings per Post versenden, da eine Unterschrift notwendig ist.
Hast du den Kindergeldbescheid verloren, kannst du einen neuen bei der Familienkasse beantragen. Ein formloser Brief oder ein Anruf genügt meist. Die E-Mail- und die Post-Adresse deiner Familienkasse findest du hier.
Kinder kosten und Familien mit Kindern brauchen mehr Geld als andere. Zum Ausgleich für den finanziellen Mehraufwand gibt es für Eltern vom Staat das Kindergeld. Es ist Bestandteil des Familienleistungsausgleichs und fließt in Höhe des Existenzminimums eines Kindes auf das Konto des Erziehungsberechtigten.
Dein Baby ist geboren und du stellst einen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse. Hat sie entschieden, dass du einen Anspruch auf Kindergeld hast, erhältst du einen Bescheid. Der sogenannte Kindergeldbescheid enthält sämtliche Informationen zum Kindergeldbezug.
Den Kindergeldbescheid wirst du immer mal wieder brauchen, zum Beispiel für das Jobcenter oder für den Arbeitgeber. Auch wenn du bestimmte Sozialleistungen beantragen willst oder dein Kind BAföG möchte, wird die Kindergeldbescheinigung benötigt.
Wie bekomme ich den Kindergeldbescheid?
Die Kindergeldbescheinigung erhältst du postalisch – wie bereits oben erwähnt – nach Beantragung des Kindergeldes von der zuständigen Familienkasse.
Beim Antrag auf Kindergeld wirst du manches anhand von Verträgen, Urkunden oder Bescheinigungen belegen:
Neugeborenes | Geburtsurkunde und / oder Steuer-ID |
Schulkind | Schulbescheinigung der Schule |
Kind an der Uni | Immatrikulationsbescheinigung oder Semesterbescheinigung |
Kind in Berufsausbildung | Nachweis über Dauer und Art der Berufsausbildung, z.B. Kopie des Ausbildungsvertrages |
Kind auf Arbeitssuche | Bescheinigung zur Arbeitssuchend-Meldung |
Kind im Freiwilligendienst | Vereinbarung über den Dienst oder
Bescheinigung des Trägers |
Kind mit Behinderung | Bescheinigung des behandelnden Arztes, ärztliches Gutachten, Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamts |
Grundsätzlich reicht es aus, wenn du Kopien der Urkunden und Bescheinigungen mit einreichst.
Die entsprechenden Kindergeld-Anträge findest du hier. Wichtig ist es, den Antrag sehr gewissenhaft auszufüllen und Geschwisterkinder anzugeben. Denn je mehr kindergeldberechtigte Kinder du hast, desto mehr Kindergeld gibt es bekanntlich.
für das erste und zweite Kind jeweils | 219 € |
für das dritte Kind | 225 € |
für jedes weitere Kind | 250 € |
Welches deiner Kinder das erste, das zweite, das dritte oder ein weiteres Kind ist, ergibt sich aus der Reihenfolge der Geburten. Dein ältestes kindergeldberechtigtes Kind ist das erste Kind. Kinder, für die kein Kindergeldanspruch mehr besteht, zählen nicht mit. Wenn du zum Beispiel für deinen Ältesten keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hast, wird dein zweitgeborenes Kind das „erste“ Kind der Reihenfolge.
Das Kindergeld ist immer schriftlich zu beantragen. Ein mündlicher Antrag oder eine Übersendung des Antrags per E-Mail sind nicht möglich, da die Originalunterschrift erforderlich ist.
Allerdings kannst du den Antrag online ausfüllen und die eingetragenen Daten und erforderliche Nachweise elektronisch an die Familienkasse übertragen. Dann musst du lediglich den Kindergeldantrag ausdrucken, unterschreiben und postalisch an die Familienkasse schicken.
Die Kindergeldbescheinigung kommt mit der Post ins Haus und wird bis dato nicht online versendet. Du kannst den Kindergeldbescheid – es ist ein öffentliches Formular – auch nicht selbst ausdrucken.
Auf alle Fälle einmal für jedes Kind. Nämlich dann, wenn du nach der Geburt deines Kindes das Kindergeld beantragst. Nun wissen wir ja, dass das Kindergeld grundsätzlich für Kinder ist und bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres gezahlt wird. Aber was ist, wenn dein Kind 18 ist und noch in der Schule, in der Ausbildung oder Student ist?
Je nach den Plänen deines Kindes kann es sein, dass ihr weiterhin Kindergeld bekommt. Du dürftest nämlich zum 18. Geburtstag – neben vielen Glückwünschen aus der Verwandtschaft – einen Brief von der Familienkasse erhalten.
Ihr werdet dann darlegen, wie es mit deinem Sohn oder deiner Tochter weitergeht. Studium, Ausbildung, auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz … Je nach Lage gibt es weiter Kindergeld oder nicht.
Wichtig: Das Kindergeld wird grundsätzlich maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
Hast du den aktuellen Kindergeldbescheid der Familienkasse verlegt, kannst du einen neuen Bescheid nachfordern. Am einfachsten ist es, wenn du dich direkt an die für dich zuständige Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit wendest.
Nimm dir für die Antragstellung die nötige Zeit, fülle den Antrag nach bestem Wissen und Gewissen aus und lege sämtliche geforderte Nachweise bei. Das spart Zeit und Nerven. Gut zu wissen: Kindergeld gibt es rückwirkend bis zu sechs Monaten.
Zum Weiterlesen: Wenn du gerade in Babypause bist, fragst du dich vielleicht, wie lange du zu Hause bleiben solltest und wie der Wiedereinstieg in den Job aussehen könnte. Wir geben Tipps, wie du die Babypause am besten planst. Schon mal vorab: Ein Minijob ist keine gute Idee!