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Kinderzuschlag verlängern: So geht's mit dem Online-Weiterbewilligungsantrag

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Saskia Weck

16. Oktober 2021

Einkommensschwache Familien können alle sechs Monate einen Weiterbewilligungsantrag für den Kinderzuschlag stellen. So gehst du vor.

Inhalt

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich den Kinderzuschlag bekomme?

Wo bekomme ich einen Antrag auf Kinderzuschlag?

Welche Unterlagen muss ich bei der Beantragung oder Verlängerung einreichen?

Wie kann ich den Kinderzuschlag verlängern und wo finde ich den Weiterbewilligungsantrag?

Wie oft kann man den Kinderzuschlag beantragen?

Kann ich online Änderungen für den Kinderzuschlag und das Kindergeld mitteilen?

herMoney-Tipp

Verlängerung des Kinderzuschlags (KiZ): Das Wichtigste in Kürze

Der Kinderzuschlag kann immer wieder von Neuem beantragt werden. Eine Höchstgrenze der Förderung gibt es nicht.
Der Weiterbewilligungsantrag kann online ausgefüllt werden, muss jedoch unterschrieben an die Familienkasse geschickt werden.
Pro Kind beträgt der Kinderzuschlag bis zu 205 Euro. Er steht dir zu, wenn dein Nachwuchs kindergeldberechtigt ist und du den Mindestbetrag verdienst (600 bzw. 900 Euro).
Kindergeld und Kinderzuschlag können unter bestimmten Voraussetzungen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt werden.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich den Kinderzuschlag bekomme?

Der Kinderzuschlag wird umgangssprachlich auch Kindergeldzuschlag genannt. Um ihn beziehen zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • der Lebensunterhalt reicht für den oder die Erwachsenen, nicht aber für das Kind
  • Elternpaare verdienen mindestens 900 Euro brutto monatlich, Alleinerziehende mindestens 600 Euro brutto
  • es besteht Anspruch auf Kindergeld
  • ihr bekommt weder Arbeitslosengeld II noch Sozialhilfe, ALG1-EmpfängerInnen hingegen können den KiZ beantragen
  • das Kind ist ledig, also weder verpartnert noch verheiratet
  • das Kind wohnt im selben Haushalt und ist jünger als 25

Wann haben 18- bis 25-Jährige Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Ist dein Kind bereits volljährig, kann es unter Umständen trotzdem weiterhin Kindergeld sowie den KiZ beziehen. Dazu gehören folgende Situationen:

  • Das Kind absolviert zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium.
  • Das Kind befindet sich in der Zweitausbildung und übt bis zu 20 Wochenstunden einen Minijob aus (der Verdienst spielt dabei keine Rolle).
  • Das Kind befindet sich in der Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn.
  • Das Kind absolviert ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zum angestrebten Beruf.
  • Das Kind absolviert einen Freiwilligendienst, zum Beispiel den Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.
  • Das Kind ist bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter als ausbildungsplatzsuchend gemeldet.
  • Das Kind ist jünger als 21 und arbeitssuchend.

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Übersteigt das Einkommen eine gewisse Grenze, die in jedem Fall individuell berechnet wird, wird das KiZ gekürzt. Mehr über die Berechnung der Höchstgrenze erfährst du hier. Trotzdem lohnt es sich, den Antrag zu stellen – selbst für Familien mit einem guten Lohn und mehreren Kindern. Maßgeblich ist das durchschnittliche Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor der Antragsstellung.

Wie wird das Vermögen berücksichtigt, das eine Familie angespart hat?

Einnahmen der Eltern werden auf den Kinderzuschlag angerechnet. Dazu zählen neben dem Gehalt auch zum Beispiel auch Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, BAföG und Vermögen abzüglich der Freibeträge. Vermögen wird jedoch nur geprüft, wenn es erheblich ist. Das bedeutet, in einem Zwei-Personen-Haushalt muss mehr als 90.000 Euro Vermögen vorhanden sein. Lebt ihr zu dritt, habt ihr 120.000 Euro frei. Bei einer vierköpfigen Familie erhöht sich die Vermögensgrenze um weitere 30.000 Euro auf 150.000 Euro.

Zum Vermögen zählen:

  • Bargeld
  • Bank- und Sparguthaben
  • Wertpapiere
  • Bausparguthaben
  • Aktien und Fondsanteile
  • Forderungen
  • bewegliches Vermögen (zum Beispiel Hausrat, Kunstgegenstände)
  • Haus- und Grundeigentum
  • Rechte an Grundstücken (zum Beispiel eine Hypothek)

Nicht zum Vermögen zählen:

  • selbst genutzte Immobilie von angemessener Größe
  • angemessenes Auto oder Motorrad für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft

Bezieht das Kind eine Waisenrente oder bekommt Unterhalt gezahlt, wird beides nur zu 45 Prozent angerechnet. Außerdem hat jedes Kind eine Freibetragsgrenze von 3.850 Euro, bevor der Kinderzuschlag gekürzt wird.

Ändert sich das Einkommen in der Zeit, in der deine Familie den Kinderzuschlag bezieht, hat das keinen Einfluss auf die Höhe des bereits bewilligten Kinderzuschlags.

Verdient dein Kind Geld, erhält Unterhalt von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, oder den staatlichen Unterhaltsvorschuss, werden diese Einkommen auf den maximalen Kinderzuschlag-Zahlbetrag angerechnet.

Ob deine Familie berechtigt ist, den Kinderzuschlag zu beziehen, kannst du mit Hilfe des KiZ-Lotsen prüfen. Auf dieser Seite kannst du den Antrag auch gleich online stellen.

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Wo bekomme ich einen Antrag auf Kinderzuschlag?

Den Kinderzuschlag beantragst du schriftlich bei der zuständigen Familienkasse. Sie zahlt auch das Kindergeld aus. Deine zuständige Familienkasse findest du hier. Alle Anträge für Kindergeld und den Kinderzuschlag stehen auf der Seite der Arbeitsagentur zum Download bereit.

Welche Unterlagen muss ich bei der Beantragung oder Verlängerung einreichen?

Wenn du den Kinderzuschlag beantragen oder verlängern möchtest, solltest du folgende Unterlagen einreichen:

  • das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
  • Einkommensnachweise, zum Beispiel:
    > Lohn- oder Gehaltsnachweis
    > Bescheid über Kurzarbeitergeld
    > Rentenbescheid
    > Elterngeldbescheid
    > BAföG-Bescheid

Wie kann ich den Kinderzuschlag verlängern und wo finde ich den Online-Weiterbewilligungsantrag?

Der Kinderzuschlag wird immer für einen Zeitraum von sechs Monaten bewilligt. Eine Höchstgrenze der Förderung gibt es nicht. Eltern können den Kinderzuschlag somit immer wieder neu online beantragen. Dazu reichst du einfach die notwendigen Formulare bei der Familienkasse ein.

Wenn sich deine Verhältnisse in den vergangenen sechs Monaten nicht wesentlich verändert haben, kannst du online den Kinderzuschlag-Folgeantrag ausfüllen. Das richtige PDF-Formular findest du hier. Der Kurzantrag ist schnell ausgefüllt!

Bitte beachte jedoch, dass du den Online-Weiterbewilligungsantrag aus rechtlichen Gründen derzeit noch ausgedruckt und unterschrieben an die Familienkasse schicken musst. Wenn du keinen Drucker hast, kann der Antrag alternativ von der Familienkasse ausgedruckt und dir per Post zur Unterzeichnung zugesandt werden.

Wie oft kann man den Kinderzuschlag beantragen?

Der Kinderzuschlag wird immer nur für sechs Monate bewilligt. Du kannst ihn aber immer wieder verlängern, so lange deine Familie die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllt. Also kann der KiZ theoretisch bezogen werden, bis dein Kind erwachsen ist und wirtschaftlich auf eigenen Füßen steht.

Kann ich online Änderungen für den Kinderzuschlag und das Kindergeld mitteilen?

Sollte deine Familie Kindergeld und gegebenenfalls den Kinderzuschlag beziehen, muss die Familienkasse sofort über Änderungen in eurer Bedarfsgemeinschaft informiert werden.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Änderung der Anschrift oder der Bankverbindung
  • Trennung oder Scheidung vom Partner
  • die Geburt eines weiteren Kindes
  • der Auszug eines Kindes oder eines Elternteils
  • Beginn, Abbruch oder Beendigung einer Ausbildung oder eines Studiums
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses des Kindes
  • Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses eines oder beider Elternteile im Ausland
  • Zahlung anderer kindbezogener Leistungen, zum Beispiel ausländische Familienleistungen
  • Aufnahme einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst für mehr als sechs Monate

Den Änderungsantrag für den Kinderzuschlages findest du auf dieser Seite. Für Änderungen bezüglich des Kindergeldes füllst du diesen Antrag aus. Vergiss nicht, den Antrag unterschrieben an die Familienkasse zu schicken.

Achtung! Komm deiner Mitteilungspflicht immer schnellstmöglich nach, sonst riskierst du gegebenenfalls Geldstrafen.

Extra-Tipp I: Wie du den Kindergeld-Weiterbewilligungsantrag für volljährige Kinder beantragst

Den Weiterbewilligungsantrag für Kindergeld ab 18 findest du hier. Mit ihm musst du, je nach Lebenssituation, folgende Nachweise einreichen:

  • eigene steuerliche Identifikationsnummer sowie die des Kindes
  • Immatrikulationsbescheinigung für jedes Semester, das dein Kind studiert
  • Exmatrikulationsbescheinigung bei Studienabbruch
  • Kopie des Prüfungszeugnisses nach Abschluss
  • Kopie des Ausbildungsvertrages
  • dieses Formular bei Abbruch der Ausbildung
  • Erklärung Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz“, zusätzlich Bescheinigung der Berufsberatung, der Arbeitsagentur oder des Jobcenters, falls dein Kind noch auf Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche ist
  • Praktikumsbestätigung oder Schulbescheinigung
  • Nachweis für Freiwilligendienst vom jeweiligen Träger
  • bei geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen folgende Nachweise:
    > Schwerbehindertenausweis
    > Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
    > Bescheid über die Gewährung einer Rente wegen einer Behinderung
    > Bescheid der Pflegekasse, ärztliche Bescheinigung oder ärztliches Gutachten
    > gegebenenfalls ausländische Geburtsurkunde des Kindes

Extra-Tipp II: Weitere staatliche Förderungen für Familien mit geringem Einkommen

Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, haben in der Regel auch Anspruch auf weitere staatliche Leistungen. In Betracht kommen:

  • Wohngeld
  • 15 Euro monatlich für die „Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“, zum Beispiel für Sportvereine oder den Unterricht in einer Musikschule (Beantragung bei Stadt, Gemeinde oder Landkreis)
  • 154,50 Euro pro Schulkind und Schuljahr für Schulsachen
  • Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket:
  • Übernahme der Kosten für das Mittagessen in der Kita oder Schule
  • Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht
  • Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung
  • Übernahme der Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge mit der Kita oder der Schule

Welche Leistungen deiner Familie noch zustehen, erfährst du im „Starke-Familien-Checkheft“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

herMoney-Tipp

Den Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen, lohnt sich in mehr Fällen, als du vielleicht denkst. Mit dem KiZ-Lotsen kannst du nachsehen, ob er deiner Familie ebenfalls zusteht. Prüfe mit Hilfe des Sozialamtes, der Arbeitsagentur oder des Jobcenters, ob deine Familie weitere Unterstützung beantragen kann, wenn es finanziell eng bei euch ist.

Zum Weiterlesen: Vor allem Alleinerziehende sind auf finanzielle Hilfe angewiesen. In diesem Artikel erfährst du, wie du als Single-Mom das meiste aus dem Elterngeld herausholst.

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Saskia Weck

Saskia Weck hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie zum Finanzjournalismus fand. Sie ist seit vielen Jahren als Redakteurin tätig und hat von 2021 bis 2023 für herMoney geschrieben. Saskia ist begeisterte Investorin und stürzt sich liebend gern auf alle Themen rund um „Geld und Familie“, "Karriere", "Steuern" und "Altersvorsorge".