Warum braucht mein Kind eine Steuer-ID?
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Einkommensschwache Familien können alle sechs Monate einen Weiterbewilligungsantrag für den Kinderzuschlag stellen. So gehst du vor.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich den Kinderzuschlag bekomme?
Wo bekomme ich einen Antrag auf Kinderzuschlag?
Welche Unterlagen muss ich bei der Beantragung oder Verlängerung einreichen?
Wie kann ich den Kinderzuschlag verlängern und wo finde ich den Weiterbewilligungsantrag?
Wie oft kann man den Kinderzuschlag beantragen?
Kann ich online Änderungen für den Kinderzuschlag und das Kindergeld mitteilen?
Der Kinderzuschlag kann immer wieder von Neuem beantragt werden. Eine Höchstgrenze der Förderung gibt es nicht.
Der Weiterbewilligungsantrag kann online ausgefüllt werden, muss jedoch unterschrieben an die Familienkasse geschickt werden.
Pro Kind beträgt der Kinderzuschlag bis zu 205 Euro. Er steht dir zu, wenn dein Nachwuchs kindergeldberechtigt ist und du den Mindestbetrag verdienst (600 bzw. 900 Euro).
Kindergeld und Kinderzuschlag können unter bestimmten Voraussetzungen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt werden.
Der Kinderzuschlag wird umgangssprachlich auch Kindergeldzuschlag genannt. Um ihn beziehen zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wann haben 18- bis 25-Jährige Anspruch auf den Kinderzuschlag?
Ist dein Kind bereits volljährig, kann es unter Umständen trotzdem weiterhin Kindergeld sowie den KiZ beziehen. Dazu gehören folgende Situationen:
Übersteigt das Einkommen eine gewisse Grenze, die in jedem Fall individuell berechnet wird, wird das KiZ gekürzt. Mehr über die Berechnung der Höchstgrenze erfährst du hier. Trotzdem lohnt es sich, den Antrag zu stellen – selbst für Familien mit einem guten Lohn und mehreren Kindern. Maßgeblich ist das durchschnittliche Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor der Antragsstellung.
Wie wird das Vermögen berücksichtigt, das eine Familie angespart hat?
Einnahmen der Eltern werden auf den Kinderzuschlag angerechnet. Dazu zählen neben dem Gehalt auch zum Beispiel auch Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, BAföG und Vermögen abzüglich der Freibeträge. Vermögen wird jedoch nur geprüft, wenn es erheblich ist. Das bedeutet, in einem Zwei-Personen-Haushalt muss mehr als 90.000 Euro Vermögen vorhanden sein. Lebt ihr zu dritt, habt ihr 120.000 Euro frei. Bei einer vierköpfigen Familie erhöht sich die Vermögensgrenze um weitere 30.000 Euro auf 150.000 Euro.
Zum Vermögen zählen:
Nicht zum Vermögen zählen:
Bezieht das Kind eine Waisenrente oder bekommt Unterhalt gezahlt, wird beides nur zu 45 Prozent angerechnet. Außerdem hat jedes Kind eine Freibetragsgrenze von 3.850 Euro, bevor der Kinderzuschlag gekürzt wird.
Ändert sich das Einkommen in der Zeit, in der deine Familie den Kinderzuschlag bezieht, hat das keinen Einfluss auf die Höhe des bereits bewilligten Kinderzuschlags.
Verdient dein Kind Geld, erhält Unterhalt von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, oder den staatlichen Unterhaltsvorschuss, werden diese Einkommen auf den maximalen Kinderzuschlag-Zahlbetrag angerechnet.
Ob deine Familie berechtigt ist, den Kinderzuschlag zu beziehen, kannst du mit Hilfe des KiZ-Lotsen prüfen. Auf dieser Seite kannst du den Antrag auch gleich online stellen.
Den Kinderzuschlag beantragst du schriftlich bei der zuständigen Familienkasse. Sie zahlt auch das Kindergeld aus. Deine zuständige Familienkasse findest du hier. Alle Anträge für Kindergeld und den Kinderzuschlag stehen auf der Seite der Arbeitsagentur zum Download bereit.
Wenn du den Kinderzuschlag beantragen oder verlängern möchtest, solltest du folgende Unterlagen einreichen:
Der Kinderzuschlag wird immer für einen Zeitraum von sechs Monaten bewilligt. Eine Höchstgrenze der Förderung gibt es nicht. Eltern können den Kinderzuschlag somit immer wieder neu online beantragen. Dazu reichst du einfach die notwendigen Formulare bei der Familienkasse ein.
Wenn sich deine Verhältnisse in den vergangenen sechs Monaten nicht wesentlich verändert haben, kannst du online den Kinderzuschlag-Folgeantrag ausfüllen. Das richtige PDF-Formular findest du hier. Der Kurzantrag ist schnell ausgefüllt!
Bitte beachte jedoch, dass du den Online-Weiterbewilligungsantrag aus rechtlichen Gründen derzeit noch ausgedruckt und unterschrieben an die Familienkasse schicken musst. Wenn du keinen Drucker hast, kann der Antrag alternativ von der Familienkasse ausgedruckt und dir per Post zur Unterzeichnung zugesandt werden.
Der Kinderzuschlag wird immer nur für sechs Monate bewilligt. Du kannst ihn aber immer wieder verlängern, so lange deine Familie die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllt. Also kann der KiZ theoretisch bezogen werden, bis dein Kind erwachsen ist und wirtschaftlich auf eigenen Füßen steht.
Sollte deine Familie Kindergeld und gegebenenfalls den Kinderzuschlag beziehen, muss die Familienkasse sofort über Änderungen in eurer Bedarfsgemeinschaft informiert werden.
Dazu zählen zum Beispiel:
Den Änderungsantrag für den Kinderzuschlages findest du auf dieser Seite. Für Änderungen bezüglich des Kindergeldes füllst du diesen Antrag aus. Vergiss nicht, den Antrag unterschrieben an die Familienkasse zu schicken.
Achtung! Komm deiner Mitteilungspflicht immer schnellstmöglich nach, sonst riskierst du gegebenenfalls Geldstrafen.
Den Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen, lohnt sich in mehr Fällen, als du vielleicht denkst. Mit dem KiZ-Lotsen kannst du nachsehen, ob er deiner Familie ebenfalls zusteht. Prüfe mit Hilfe des Sozialamtes, der Arbeitsagentur oder des Jobcenters, ob deine Familie weitere Unterstützung beantragen kann, wenn es finanziell eng bei euch ist.
Zum Weiterlesen: Vor allem Alleinerziehende sind auf finanzielle Hilfe angewiesen. In diesem Artikel erfährst du, wie du als Single-Mom das meiste aus dem Elterngeld herausholst.