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Elternzeit verlängern: Frist, Antrag und Geld im Blick

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Saskia Weck

8. November 2022

Du möchtest deine Elternzeit verlängern? Erfahre hier, welche Fristen du einhalten musst. Auch einen Muster-Antrag haben wir für dich.

Inhalt

Wann kann man die Elternzeit verlängern?

Fristen

Antrag stellen

Schwanger oder arbeitslos

Geld & Versicherung

Verlängerung der Elternzeit: Das Wichtigste in Kürze

Die Arbeitgeberin muss der Verlängerung der ursprünglich für ein Jahr geplanten Elternzeit nicht zustimmen. Sie darf sie aber auch nicht willkürlich ablehnen.

Anders sieht es aus, wenn du für zwei Jahre Elternzeit angemeldet hast und nun auf drei Jahre verlängern möchtest. In diesem Fall benötigst du die Zustimmung deiner Chefin nicht.

Beachte die Fristen zur Einreichung des Antrags. Spätestens sieben Wochen vor dem Ende deiner aktiven Elternzeit sollte er bei deiner Arbeitgeberin eingehen. Wenn dein Kind älter als drei Jahre ist, beträgt die Frist 13 Wochen.

Wann kann man die Elternzeit verlängern?

Kann man die eigene Elternzeit eigentlich einfach so verlängern? Im Prinzip schon. Du musst jedoch einige Formalien sowie Fristen beachten und – je nach ursprünglicher Absprache – auf das Wohlwollen deiner Arbeitgeberin oder deines Arbeitgebers hoffen. Denn mit deiner Firma hast du ja bereits während deiner Schwangerschaft einen Bindungszeitraum für die ersten 24 Lebensmonate deines Nachwuchses vereinbart. Der hilft deiner Chefin oder deinem Chef dabei, den Betrieb am Laufen zu halten, zum Beispiel indem eine Vertretungskraft für die Zeit deines Ausfalles eingestellt wird.

Pro Kind kannst du bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Sie beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes oder im Anschluss an den Mutterschutz. Bis zum 8. Geburtstag des Kindes darfst du dir deine Elternzeit frei einteilen. Du kannst die ganzen drei Jahre nehmen oder nur einzelne Monate, Wochen oder sogar Tage.

Die Elternzeit darf in maximal drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden, zwischen denen du immer wieder in deinem ursprünglichen Arbeitsverhältnis arbeitest. Eine Verlängerung über die ursprünglich mit deinem Betrieb vereinbarte Elternzeit gilt dabei jedoch nicht als neuer Zeitabschnitt!

Häufige Gründe für eine Verlängerung der Elternzeit

Noch einmal in aller Deutlichkeit: Dein erster Antrag auf Elternzeit ist bindend. Aber natürlich gibt es Umstände, die dazu führen, dass du länger bei deinem Kind bleiben willst oder musst. Schauen wir uns an, welche Gründe die Verlängerung haben kann:

  • Du möchtest dein Kind gerne noch eine Weile selbst betreuen.
  • Dein Kind kann noch nicht von fremden Personen versorgt werden.
  • Dein Partner oder deine Partnerin wollte nun eigentlich in Elternzeit gehen und dich somit zu Hause ablösen, doch dieser Plan geht aufgrund von Außenumständen, Krankheit oder Trennung nicht auf.
  • Ihr habt noch keinen Kindergarten-Platz gefunden.
  • Das Verhältnis zwischen dir und deinem Chef oder deiner Chefin ist angespannt, weshalb du (noch) nicht wieder zurück in den Betrieb möchtest.

Kein Grund für eine Verlängerung der Elternzeit ist es, wenn du während deiner Elternzeit krank wirst. Solltest du während deiner Elternzeit jedoch Teilzeit arbeiten gehen und bist dann krankgeschrieben, bekommst du dein Gehalt weiterhin ausgezahlt.

 

 

Elternzeit verlängern: Welche Fristen gelten?

Es gibt unterschiedliche Fristen für die Elternzeitverlängerung. Dabei kommt es darauf an, wie lang die Elternzeit ursprünglich geplant war.

Elternzeit verlängern nach einem Jahr

Du hast während deiner Schwangerschaft ein Jahr Elternzeit beantragt. Sie wurde dir so von deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber bewilligt. Wenn du deine Elternzeit jetzt verlängern möchtest, brauchst du die Zustimmung deiner Chefin oder deines Chefs. Sie oder er darf deinen Antrag nur dann ablehnen, wenn es triftige Gründe dafür gibt. Eine besondere Frist musst du nicht einhalten.

Elternzeit von 2 auf 3 Jahre verlängern

Du hast mit deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber vereinbart, nach 2 Jahren Elternzeit wiederzukommen, musst oder möchtest deine Elternzeit nun aber doch gerne auf 3 Jahre verlängern? Dann können wir dich an dieser Stelle beruhigen.

Wenn du nach zwei Jahren bei deinem Kind nachträglich ein drittes Jahr Elternzeit beantragen möchtest, brauchst du die Zustimmung deiner Chefin oder deines Chefs nicht. Reiche den Antrag auf Elternzeitverlängerung jedoch unbedingt mindestens 7 Wochen vor dem Ende deiner aktiven Elternzeit ein.

Kind ist bereits älter als 3 Jahre

Wenn dein Kind das dritte Lebensjahr bereits vollendet hat und du die Verlängerung der Elternzeit beantragen möchtest, hast du eine Frist von 13 Wochen.

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Ich habe die Frist für die Verlängerung der Elternzeit verpasst – Und jetzt?

Du hast deine Frist verpasst? Dann kannst du davon ausgehen, dass sich die Elternzeit um die versäumte Zeit verlagert. Was bedeutet das konkret?

Nehmen wir an, dein Kind ist älter als drei. Stellst du deinen Elternzeitverlängerungsantrag beispielsweise erst 11 Wochen vor deinem gewünschten Zeitraum, müsstest du theoretisch zwei Wochen arbeiten gehen, bevor du wieder in Elternzeit kannst, denn schließlich bist du zwei Wochen zu spät dran.

Achtung: In den beiden Wochen, in denen du arbeiten gehst, profitierst du von keinem besonderen Kündigungsschutz!

Wo melde ich die Verlängerung der Elternzeit? (Inkl. Muster-Antrag zum Download)

Wo meldet man eigentlich, dass man gerne weiterhin zu Hause bei seinem Kind bleiben möchte? Wenn du deine Elternzeit nachträglich ändern oder verlängern möchtest, musst du dafür einen Antrag auf Elternzeitverlängerung bei deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber stellen.

Was der Antrag enthält:

  • deine Anschrift
  • die Anschrift deiner Arbeitgeberin oder deines Arbeitgebers
  • der Zeitraum der verlängerten Elternzeit
  • das Datum
  • deine Unterschrift

Eine kostenlose Vorlage dafür haben wir hier für dich erstellt.

Du kannst die gratis Vorlage in Word oder Open Office öffnen und füllst einfach die leeren Felder aus. Alles, was kursiv gedruckt ist, tauschst du durch deine entsprechenden Angaben aus. Die Mustervorlage beinhaltet auch einen Bereich, den du ausfüllen kannst, falls du vorhaben solltest, nach der Elternzeit nur noch in Teilzeit arbeiten zu gehen.

Übrigens: Wenn du Brückenteilzeit vereinbarst, bekommst du später deine Vollzeitstelle zurück! Wie Brückenteilzeit funktioniert, erklären wir hier.

Gib den Antrag am besten persönlich im Unternehmen ab. Alternativ solltest du es per Einschreiben an deine Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber verschicken. Ein Antrag via mündlicher Vereinbarung, E-Mail oder Fax ist unzulässig.

Fordere deine Chefin oder deinen Chef dazu auf, deinen Antrag schriftlich zu bestätigen. Auch in diesem Dokument sollte der neue Zeitraum der Elternzeit sowie das Datum der Antragszustellung enthalten sein.

Elternzeit verlängern ohne die Zustimmung des Arbeitgeber – Geht das?

Deine Chefin oder dein Chef hat die Zustimmung zur Elternzeitverlängerung verweigert? Dann kannst du diese nur in Ausnahmefällen durchsetzen. Dazu gehören folgende:

  • dein Kind ist ernsthaft erkrankt oder erleidet eine Behinderung
  • laufender Mutterschutz
  • du bist während der Elternzeit wieder schwanger geworden

Erneut schwanger in der Elternzeit

Hier noch ein Tipp für alle, die während der Elternzeit ein weiteres Mal schwanger werden. Du kannst in solch einem Fall die Elternzeit vorzeitig beenden und in den Mutterschutz gehen. Deine Chefin oder dein Chef muss nicht zustimmen, informiert werden sollten sie allerdings schon – unbedingt schriftlich.

Bekommst du während deiner Elternzeit ein weiteres Kind, kannst du ebenfalls das Ende der Elternzeit beantragen. Deine Arbeitgeberin kann deinen Antrag jedoch innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

Wenn deine Elternzeit vorzeitig beendet wurde, kannst du die noch nicht verbrauchte Elternzeit oft noch später beanspruchen.

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Können auch Arbeitslose ihre Elternzeit verlängern?

Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Ein Recht auf Elternzeit hast du also nur, wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst oder selbstständig bist. Bist du hingegen arbeitslos, greift das Elternzeitgesetz nicht. Dann hast du aber unter Umständen immerhin einen Anspruch auf Elterngeld.

Wenn du Arbeitslosengeld I bekommst, erhältst du höchstens Elterngeld in Höhe des Mindestbetrags. Das sind pro Monat 300 Euro, falls du Basiselterngeld beziehst, und 150 Euro für Mütter und Väter, die ElterngeldPlus erhalten.

Arbeitslosengeld-II-EmpfängerInnen müssen sich erst ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ihres Nachwuchses wieder um einen neuen Job bemühen. Eine „Elternzeitverlängerung“ steht ihnen nicht zu.

Wie wirkt sich die Verlängerung auf das Elterngeld aus?

Elterngeld und Elternzeit sind verschiedene Leistungen, die von unterschiedlichen Stellen gewährt werden. Das Elterngeld wird von der staatlichen Elterngeldstelle gezahlt, die Elternzeit beantragt ihr bei euren ArbeitgeberInnen.

Für die Monate, für die ihr bereits Basiselterngeld bezogen habt (bis zu 14 Monate), ändert sich nichts, wenn einer von euch oder beide die Elternzeit verlängern wollen. Anders verhält es sich mit dem ElterngeldPlus (bis zu 28 Monate). Für all jene Monate, in denen euch ElterngeldPlus gezahlt wird, könnt ihr nachträglich Basiselterngeld bekommen, auch wenn das ElterngeldPlus bereits ausgezahlt wurde.

Gut zu wissen: Um Elternzeit zu nehmen, müsst ihr nicht unbedingt Elterngeld beantragen.

Finanzielle Unterstützung: Wer zahlt, wenn ich die Elternzeit verlängere?

Während deiner Elternzeit zahlt dir deine Arbeitgeberin kein Gehalt. Ist der Bezugszeitraum für das Elterngeld abgelaufen, du verlängerst jedoch deine Elternzeit, hast du eventuell gar keine Einnahmen mehr, stehst also ohne Geld da! Prüfe vorab unbedingt, ob du dir das leisten kannst und informiere dich bei deiner lokalen Elterngeldstelle! Sonst ist das staatliche Kindergeld eventuell deine einzige finanzielle Unterstützung, sollte dein Partner den Einkommensverlust nicht ausgleichen können.

Alternativ könntet ihr den Kinderzuschlag beantragen. Er beträgt maximal 185 Euro pro Monat und Kind. Welche Voraussetzungen ihr erfüllen solltet und wo ihr den Antrag für den Kinderzuschlag einreichen müsst, erfährst du in diesem Artikel.

Wenn du nach der Elternzeit gekündigt wirst oder selbst kündigst, steht dir Arbeitslosengeld I zu. Es wird aber dann nach einem fiktiven Bemessungsentgelt berechnet und fällt deshalb unter Umständen sehr niedrig aus. Um das Arbeitslosengeld zu bekommen, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst dich arbeitslos melden.
  • Du musst in den 30 Monaten vor deiner Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Der Mutterschutz sowie die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag deines Kindes gilt als versicherungspflichtige Zeit, wenn du zuvor angestellt warst.

Erfüllst du die Voraussetzungen nicht, bekommst du höchstwahrscheinlich nur Arbeitslosengeld II. Vereinbare am besten einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit, um deinen Anspruch prüfen zu lassen.

Elternzeit verlängern: Nicht die Krankenkasse vergessen!

Wenn du in Elternzeit gehst oder du sie verlängern möchtest, informiert das Unternehmen, für das du arbeitest, in der Regel automatisch die Krankenkasse. Halte dennoch Rücksprache mit ihr und informiere sie zusätzlich auch selbst über die Verlängerung deiner Elternzeit.

Während deiner Elternzeit hast du ein Anrecht auf eine beitragsfreie Mitgliedschaft, so lange du monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienst.

Du bist freiwillig krankenversichert oder arbeitest während deiner Elternzeit in Teilzeit? Dann wird deine Krankenkasse deinen Versicherungsstatus sowie deine monatliche Beitragshöhe für dich individuell festsetzen.

herMoney Tipp

Mal ganz von sämtlichen Formalien und Fristen abgesehen: Bleib auch während deiner Elternzeit mit deiner Chefin oder deinem Chef in Kontakt und lass dich mal im Unternehmen blicken. Stell deinen ArbeitgeberInnen und KollegInnen doch zum Beispiel deinen frischgebackenen Nachwuchs vor! So gerätst du während deiner Abwesenheit nicht in Vergessenheit.

Weiterer Vorteil: Solltest du anschließend auf das Wohlwollen der Geschäftsführung angewiesen sein, zum Beispiel weil du aus einem Jahr Elternzeit zwei Jahre machen möchtest, hast du wesentlich bessere Karten, dass sie dir in deinem Wunsch entgegenkommt.

Zum Weiterlesen: Wie du Babypause und Wiedereinstieg planen kannst, erfährst du hier.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Saskia Weck

Saskia Weck hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie zum Finanzjournalismus fand. Sie ist seit vielen Jahren als Redakteurin tätig und hat von 2021 bis 2023 für herMoney geschrieben. Saskia ist begeisterte Investorin und stürzt sich liebend gern auf alle Themen rund um „Geld und Familie“, "Karriere", "Steuern" und "Altersvorsorge".