Nach der Scheidung: Wollen Frauen nur Geld?
16. August 2018
Unsere Kolumne handelt von Geldgeschichten, die wir Frauen erleben. Ein Gespräch mit und über Frauen, die ihren Mann stehen.
🚀 Jetzt neu: Der herMoneyCLUB ➔ Mehr Infos
18. November 2021
Deine Ehe steht vor dem Aus? Wir erklären dir, ob dir Trennungsunterhalt zusteht und wie du ihn bekommst.
Diese Voraussetzungen musst du erfüllen, um Getrenntlebensunterhalt zu bekommen
Wie lange muss Trennungsunterhalt gezahlt werden?
Wie kann ich Trennungsunterhalt beantragen?
Berechnung des Trennungsunterhalts: So geht’s
Mann verweigert Trennungsunterhalt – Was tun?
Ist der Trennungsunterhalt steuerlich absetzbar?
Trennungsunterhalt steht dir in der Zeit zwischen Trennung und Scheidung zu, wenn du die wirtschaftlich schwächere Ehepartnerin bist und dein Ex mehr verdient als du.
Der finanziell besser gestellte Partner muss – sofern er dazu wirtschaftlich in der Lage ist – drei Siebtel seines bereinigten Nettoeinkommens an seine Ex zahlen. Das gilt, sofern sie kein eigenes Einkommen hat.
Wenn beide EhepartnerInnen arbeiten gehen, muss der finanziell besser gestellte Part drei Siebtel des Differenzeinkommens als Trennungsunterhalt zahlen.
Der Betrag muss monatlich überwiesen werden, bis die Scheidung durch ist, also in der Regel ein Jahr. Wenn du kleine Kinder hast, womöglich auch länger.
Die rosarote Brille wurde dir von der Nase gerissen, aus Wolke 7 wurde der Boden der Tatsachen – denn ihr lasst euch scheiden. Willkommen im Club! So wie euch geht es in Deutschland jedes Jahr rund 144.000 anderen Paaren.
Diese erschreckende Zahl dürfte dich in dieser Situation freilich wenig trösten, denn aktuell blickst du auf den Scherbenhaufen deiner Ehe. Trotz der Trennung seid ihr als Eheleute jedoch finanziell noch füreinander verantwortlich. Um den finanziell schlechter gestellten Partner etwas aufzufangen, gibt es den Trennungsunterhalt.
Der Trennungsunterhalt – auch Getrenntlebensunterhalt genannt – wird in der Zeit zwischen der Trennung und der Scheidung gezahlt. Er soll den Partner unterstützen, der weniger oder gar kein Einkommen hat, gilt aber nicht für die gemeinsamen Kinder. Um für sie Kindesunterhalt zu bekommen, musst du einen separaten Antrag stellen.
Der Trennungsunterhalt wird dir nicht automatisch ausgezahlt. Du musst ihn beantragen und außerdem folgende Voraussetzungen erfüllen:
Hast du dich bislang um Haushalt und Kinder gekümmert, warst also nicht erwerbstätig? Dann bist du während der Trennungszeit auch weiterhin nicht dazu verpflichtet, arbeiten zu gehen. Du dürftest also ein volles weiteres Jahr lang zu Hause bleiben, bis du gezwungen bist, ebenfalls Geld zu verdienen. Hattest du nur eine Teilzeitstelle, darfst du im ersten Jahr nach der Trennung auch weiterhin Teilzeit arbeiten gehen. Zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit kann dich vorerst niemand drängen.
Sonderregeln gelten, wenn du dich nach der Trennung um euer gemeinsames Kind kümmerst. In den ersten drei Lebensjahren eures Kindes brauchst du nicht regelmäßig arbeiten zu gehen. Ob du danach dazu verpflichtet werden kannst, ist eine Einzelfallentscheidung des Gerichts.
Du warst bereits vor eurer Trennung voll berufstätig oder hast gar ein hübsches Sümmchen auf der hohen Kante? Dann wirst du dich auch in eurem Trennungsjahr selbst versorgen müssen. Dieser Fall tritt ein, wenn du ein ausreichend hohes Einkommen hast, um dich selbst gut über Wasser halten zu können oder du anderweitig zu Vermögen gekommen bist.
Im Ausnahmefall kannst du auch dann Trennungsunterhalt bekommen, wenn du nicht mit deinem Ex verheiratet warst. Das funktioniert aber nur, wenn du wegen der Betreuung eures noch kleinen gemeinsamen Kindes nicht arbeiten gehen kannst. Dann bekommst du den Trennungsunterhalt genauso lang wie eine verheiratete Frau.
All diese Regelungen treffen natürlich auch zu, wenn du die Besserverdienende bist und sich dein Mann um die Kinder kümmert. Dann bist du unterhaltspflichtig – deinem Ex steht also deine finanzielle Unterstützung zu.
Trennungsunterhalt muss ein Jahr lang gezahlt werden. In Härtefällen, zum Beispiel, wenn du eure kleinen Kinder betreust, kann er sogar drei Jahre lang eingefordert werden. Danach bist du dazu verpflichtet, einen Job anzunehmen, der dir zumutbar ist, sodass du dich selbst versorgen kannst. Ist die Scheidung rechtskräftig, kannst du dich um nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, bemühen.
Der vermögendere Ehepartner muss für folgende Ausgaben aufkommen:
Die einzelnen Bereiche müssen in der Klage auf Trennungsunterhalt immer einzeln eingefordert werden, um später Nachforderungen stellen zu können, falls ein Bereich vergessen worden ist.
Wenn du sämtliche Voraussetzungen für den Trennungsunterhalt erfüllst, kannst du loslegen. Versuche zunächst, ohne Anwalt eine Lösung mit deinem Ex-Partner zu finden. Verlange von ihm in einem Schreiben Trennungsunterhalt. Gib die konkrete Summe an, die du einforderst. Kommt ihr auf keinen grünen Zweig, solltest du einen Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht aufsuchen.
Im zweiten Schritt müsst ihr beide eure Einkünfte offenlegen. Weigert sich dein Ex-Mann, kannst du eine Auskunftsklage einreichen.
Vor Gericht geht euer Fall auch dann, wenn ihr euch über die Höhe des Ehegattenunterhaltes nicht einig werdet. Dann musst du einen Antrag beim Familiengericht des letzten gemeinsamen Wohnortes stellen. Habt ihr gemeinsame, minderjährige Kinder, ist das Familiengericht an deren Wohnort zuständig. Den Antrag muss ein Anwalt oder eine Anwältin einreichen. Ohne Anwalt könnt ihr nicht geschieden werden.
Du möchtest Trennungsunterhalt einfordern und suchst ein Muster? Was in so einer Trennungsunterhaltsvereinbarung stehen könnte, kannst du dir hier ansehen.
Um es gleich vorwegzunehmen: Es gibt keine festen Bedarfssätze für den Trennungsunterhalt, also auch kein Äquivalent zur Düsseldorfer Tabelle, an der sich der Kindesunterhalt orientiert. Wie hoch der Trennungsunterhalt ist, berechnet sich anhand eurer Einkünfte. Wichtig ist für die Berechnung des Trennungsunterhaltes das sogenannte „bereinigte Nettoeinkommen“.
Dazu zählen Einnahmen aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit, aus Kapitalanlagen, Vermietung und Verpachtung, Steuererstattungen und -nachzahlungen im Jahr vor der Trennung. Diese Beträge werden addiert und durch zwölf geteilt, um ein durchschnittliches Monatseinkommen zu erhalten.
Bei Selbstständigen wird das durchschnittliche Monatseinkommen anhand der drei Jahre vor der Trennung berechnet.
Hinzugefügt werden außerdem Gehaltserhöhungen, die kurz nach der Trennung gezahlt wurden, sowie Steuerersparnisse durch einen Steuerklassenwechsel nach eurer Trennung.
Vom so errechneten Nettobetrag werden noch Ausgaben für Kindesunterhalt, Fahrten zur Arbeit, Altersvorsorge und Kosten für die private Krankenkasse sowie berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Vom Betrag, der dann übrigbleibt, stehen dir im Regelfall drei Siebtel zu. Sollte dein Partner aus eurem gemeinsamen Haus oder eurer gemeinsamen Wohnung ausgezogen sein und dich dort mietfrei leben lassen, wird das jedoch ebenfalls angerechnet.
Beispiel A: Lena und Joachim waren sieben Jahre lang verheiratet und haben sich nun getrennt. Kinder haben sie keine. Da Joachim gut verdient hat, ging Lena nicht arbeiten. Sie kümmerte sich jedoch um den Haushalt. Lena steht ein Trennungsunterhalt in Höhe von drei Siebteln von Joachims bereinigtem Nettoeinkommen zu. Wenn es 5.000 Euro beträgt, muss er Lena im Trennungsjahr monatlich also rund 2.142 Euro zahlen.
Beispiel B: Michaela und Hans lassen sich nach 25 Jahren Ehe scheiden. Beide gehen arbeiten, Michaela verdient allerdings besser als ihr Mann. Sie muss Hans drei Siebtel des Differenzbetrags der beiden bereinigten Nettoeinkommen zahlen. Nehmen wir an, Michaela bekommt netto 3.000 Euro (bereits bereinigt), Hans nur 2.000 Euro. Die Differenz zwischen den beiden Einkommen beträgt 1.000 Euro. Michaela muss Hans somit im Trennungsjahr monatlich mit etwa 429 Euro unterstützen.
Ihr seid verheiratet, habt gemeinsame Kinder und möchtet euch nun scheiden lassen? Dann gibt es bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes ein paar Punkte mehr zu beachten. Prinzipiell werden 5 Prozent des Nettoeinkommens, maximal jedoch pauschal 150 Euro, für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Anschließend wird das Nettoeinkommen um die monatlichen Kindesunterhaltszahlungen bereinigt. Von dem Betrag, der anschließend übrigbleibt, gehen drei Siebtel an den finanziell schlechter gestellten Ehepartner.
Beispiel: Erik verdient monatlich 2.400 Euro netto und möchte sich von seiner Frau Annika scheiden lassen. Sie geht aktuell nicht arbeiten, da sie sich um die gemeinsame sechsmonatige Tochter kümmert. Erik muss Annika also Trennungsunterhalt zahlen. Von seinem Nettogehalt werden 5 Prozent (120 Euro) für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen, um es zu bereinigen. Außerdem muss Erik laut Düsseldorfer Tabelle Kindesunterhalt in Höhe von 390 Euro für die gemeinsame Tochter zahlen, da sie bei Annika wohnen wird. Eriks bereinigtes Nettoeinkommen beträgt dadurch 1.890 Euro. Davon stehen Annika drei Siebtel zu. Das wären 810 Euro. Da der Selbstbehalt bei 1.280 Euro liegt, muss Erik Annika monatlich jedoch nur 610 Euro überweisen.
Ihr lebt in Bayern oder Baden-Württemberg? Dann gelten für euch andere Gesetze, und zwar die „Süddeutschen Richtlinien“. Der Ehepartner, der arbeiten geht, muss seinen beziehungsweise seine Ex mit 45 Prozent seines bereinigten Nettoeinkommens unterstützen, mindestens aber mit 960 Euro. Die Einkünfte der oder des Besserverdienenden werden in dieser Region in der Regel nur zu 90 Prozent berücksichtigt („Erwerbstätigenbonus“).
Beispiel: Christina und Gustav leben in München und sind beide Mitte 50. Während Gustav Karriere machte und sich bis ins Management hochgearbeitet hat, arbeitet Christina nur 30 Stunden pro Woche in einer kleinen Marketingagentur. Gustav hat zwei Kinder im Alter von 14 und 16 aus einer früheren Ehe, für die er jeweils 900 Euro Unterhalt zahlt. Ihm stehen monatlich netto – bereits bereinigt – 4.050 Euro zur Verfügung. Da für das Ehepaar nach der Trennung die „Süddeutschen Richtlinien“ gelten, muss Gustav Christina 45 Prozent seines Einkommens zahlen. Das wären in diesem Fall knapp 1.823 Euro.
Auch Renten werden als Einkommen gewertet. Sind beide vormalige EhepartnerInnen bereits im Ruhestand, wird der Trennungsunterhalt anhand des „Halbteilungssatzes“ berechnet. Soll heißen, dass der Unterhalt die Hälfte der Differenz beider Renten beträgt.
Beispiel: Sophie bekommt 1.800 Euro Rente, ihr Ex-Mann Philipp 1.300 Euro. Die Differenz beider Renten beträgt 500 Euro. Diese Summe wird halbiert. Die so errechneten 250 Euro müsste Sophie Philipp als Trennungsunterhalt zahlen.
Anders sieht es aus, wenn nur einer von beiden in Rente und der andere noch erwerbstätig ist. Der oder dem Erwerbstätigen stehen durch den Erwerbstätigenbonus vier Siebtel seines bereinigten Nettoeinkommens zu. Mehr über die Rente für Geschiedene erfährst du hier.
Du und dein Ex-Mann besitzen eine gemeinsame Immobilie? Sie wird bei der Ermittlung des Ehegattenunterhalts mit einberechnet. Häufig ist es so, dass ein Partner (womöglich mit Kindern) weiterhin im gemeinsamen Haus bleibt. Dieser Partner hat den Vorteil, keine Miete zahlen zu müssen. Der Wohnvorteil schlägt sich bei beiden Partnern auf das bereinigte Nettoeinkommen aus.
Beispiel A: Dein Ex-Mann hat ein Nettoeinkommen von 3.000 Euro, du verdienst netto 1.000 Euro. Dafür hast du aber einen Wohnvorteil von 500 Euro, weil du weiterhin in eurer Wohnung bleiben kannst. Dann müsste dir dein Ex nur noch 610 Euro Unterhalt zahlen. Fiele der Wohnvorteil weg, bekämst du 814 Euro Unterhalt von ihm.
Beispiel B: Dein Ex verdient 3.000 Euro netto, du 1.000 Euro. Er bleibt in eurer gemeinsamen, abbezahlten Immobilie und spart dadurch monatlich 500 Euro Miete. Dafür muss er dir jedoch monatlich zirka 1.018 Euro Trennungsunterhalt zahlen.
Du möchtest den Trennungsunterhalt kostenlos berechnen? Online gibt es einige Trennungsunterhalt-Rechner, zum Beispiel hier.
Hier ist zunächst zu prüfen, ob dein Ex den Trennungsunterhalt zahlen muss oder nicht.
Der Trennungsunterhalt ist Pflicht, wenn der finanziell besser gestellte Partner genug verdient oder genug Vermögen hat, um auch für die Ex-Frau beziehungsweise den Ex-Mann sorgen zu können.
Wenn du während des Trennungsjahres eine Beziehung zu einem neuen Partner eingehst und er ebenfalls für euren gemeinsamen Unterhalt sorgt, verwirkt dein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Das Gleiche gilt auch, wenn du während des Trennungsjahres anfängst genug zu verdienen, um dich selbst versorgen zu können.
Übersicht: Wann muss kein Trennungsunterhalt gezahlt werden?
Doch was passiert, wenn du Anspruch hast, der Trennungsunterhalt aber nicht gezahlt wird? In diesem Fall kannst du den Trennungsunterhalt bei deinem Ex einklagen.
Zum Weiterlesen: Ihr trennt euch, eure Kinder leben fortan bei dir, doch dein Ex zahlt keinen Kindesunterhalt? In diesem Artikel erfährst du, wie du Unterhaltsvorschuss bekommst.
Trennungsunterhalt lässt sich rückwirkend einfordern, jedoch nur für einen Monat. Solltest du den Trennungsunterhalt später beantragen, verwirkt dein Anspruch auf die Zeit vor dem vergangenen Monat. Deshalb ist nach der Trennung Eile geboten, solltest du nach wie vor auf die finanziellen Zuwendungen des Ex angewiesen sein. Den Antrag auf Trennungsunterhalt erhältst du beim Familiengericht.
Im Trennungsjahr kannst du dir noch gemeinsam mit deinem Ex-Partner überlegen, ob ihr bei der Einkommenssteuer zusammen oder getrennt veranlagt werden wollt. Danach werdet ihr wie Singles behandelt, rutscht also in der Regel automatisch in die Steuerklasse 1.
Der Trennungsunterhalt kann in der Steuererklärung von dem Partner, der zahlen muss, entweder als „außergewöhnliche Belastung“ oder als „Sonderausgabe“ angegeben werden.
Als „außergewöhnliche Belastung“ durch die Zahlung von Trennungsunterhalt lassen sich jährlich 9.408 Euro absetzen. Soll der Unterhalt als „Sonderausgabe“ abgesetzt werden, ist das bis zu einer Obergrenze von 13.805 Euro möglich. Derjenige, der den Unterhalt bekommt, muss dem aber zustimmen, weil er den Betrag versteuern muss.
Solltest du also Unterhalt von deinem Ex bekommen und er möchte den Posten als Sonderausgabe steuerlich absetzen, musst du ihm die Zustimmung dafür erteilen. Du füllst dann die „Anlage U“ in der Einkommensteuererklärung aus. Dieses Verfahren nennt sich „Realsplitting“.
Die Berechnung und Beantragung des Trennungsunterhaltes ist – wie du bestimmt bereits bemerkt hast – ziemlich kompliziert. Lass dich am besten von einer erfahrenen Anwältin beraten. Falls du der finanziell schlechter gestellte Partner bist, kannst du die Anwaltskosten sogar ebenfalls von deinem Ex einfordern.
Zum Weiterlesen: Nun solltest du in Sachen Trennungsunterhalt den vollen Durchblick haben. Aber bei einer anstehenden Scheidung gibt es noch so viel mehr zu beachten. Eine Checkliste findest du in unserem Artikel „Gut geschieden?“
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.