Dein Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft
23. April 2024
Manchmal kommt es zu einem Beschäftigungsverbot. Gut, dass du durch den Mutterschutzlohn in diesem Zeitraum trotzdem abgesichert bist.
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Vor der Hochzeit an die gemeinsamen Finanzen denken? Ein Ehevertrag kann vor allem für Frauen sehr sinnvoll sein!
Oft entstehen Frauen bei einer Scheidung Nachteile – beispielsweise durch geringere Rentenansprüche, wenn sie für die Kinder im Job kürzergetreten sind.
Ein Ehevertrag kann zur finanziellen Absicherung von Frauen beitragen. Paare können ihn auch nachträglich abschließen.
Die Kosten variieren je nach Vermögen und Beratungsleistung. Es können ein paar hundert oder sogar tausende Euro sein.
Klingt unromantisch: Da plant man die Hochzeit und soll bereits an die Scheidung denken? Das fühlt sich für viele Paare nicht richtig an. Der Gedanke ist nachvollziehbar, allerdings endet in Deutschland fast jede dritte Ehe in einer Scheidung. 2023 haben laut dem Statistischen Bundesamt 361.000 Paare den Bund fürs Leben geschlossen – und 126.000 ihn aufgelöst. Durch den emotionalen Schmerz muss man in so einem Fall durch – so oder so. Aber vor dem Risiko, auch noch finanziell vor dem Nichts zu stehen, kannst du dich schützen.
Wir erklären dir, was du bei einem Ehevertrag beachten solltest. Deshalb hat Dr. Elisabeth Unger, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, bei diesem Artikel mitgewirkt.
In einem Ehevertrag lassen sich bereits in den guten Zeiten eurer Beziehung vorsorglich Regelungen zu Themen wie
festlegen. Gibt es böses Blut zwischen dir und deiner Partnerin oder deinem Partner, ist alles Wichtige geklärt und ihr müsst Vereinbarungen zu diesen Themen nicht über AnwältInnen erstreiten.
Schließlich sorgen gesetzliche Regelungen zwar in vielen Fällen für einen gerechten Ausgleich – aber eben nicht immer. Darauf verlassen solltest du dich daher nicht. Ist eine Person selbstständig oder bleibt zum Beispiel aufgrund der Kinderbetreuung zu Hause, ist es ratsam, über einen Ehevertrag nachzudenken. Oft sind es Frauen, die für die unbezahlte Care Arbeit bei der Erwerbsarbeit kürzer treten.
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Wer Regelungen zu Themen wie beispielsweise Versorgungs- und Rentenansprüchen im Falle einer Scheidung notariell oder anwaltlich treffen möchte, sollte sich vorher über die Kosten informieren.
Die Gebührensätze für NotarInnen sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Die Kosten für die Beurkundung eines Ehevertrages richten sich demnach nach Anlage 1 Nr. 21100 GNotKG sowie dem Geschäftswert des Ehevertrages. Der wiederum richtet sich – vereinfacht gesagt – nach eurem Vermögen sowie der Höhe eurer Schulden. Möchtest du einen Ehevertrag und wünscht dir die Beratung einer Anwältin oder eines Anwalts, musst du die Kosten zusätzlich zu den Notargebühren einplanen.
Vermögenswert bis | Einfache Gebühr |
1.000 € | 19 € |
2.000 € | 27 € |
5.000 € | 45 € |
10.000 € | 75 € |
16.000 € | 91 € |
25.000 € | 115 € |
50.000 € | 165 € |
110.000 € | 173 € |
155.000 € | 354 € |
200.000 € | 435 € |
410.000 € | 785 € |
500.000 € | 935 € |
Ein Rechenbeispiel: Bei einem Gesamtvermögen von 110.000 Euro kommt eine einfache Gebühr von 173 Euro zustande. Für die Beurkundung musst du diese Gebühr allerdings verdoppeln – also auf 346 Euro. Hinzu kommen Kosten für Telefon, Schreibauslagen und Porto, gegebenenfalls Fax plus die Umsatzsteuer von 19 Prozent.
Bei einer Anwältin oder einem Anwalt sieht es etwas teurer aus, wie dir die nachfolgende Tabelle zeigt.
Vermögenswert bis | Einfache Gebühr |
1.000 € | 80 € |
2.000 € | 150 € |
5.000 € | 303 € |
10.000 € | 558 € |
16.000 € | 650 € |
25.000 € | 788 € |
50.000 € | 1.163 € |
110.000 € | 1.503 € |
155.000 € | 1.758 € |
200.000 € | 2.013 € |
410.000 € | 2.853 € |
500.000 € | 3.213 € |
Wenn jemand ein großes Vermögen oder ein eigenes Unternehmen mit in die Ehe bringt, ergibt ein Ehevertrag durchaus Sinn. Andernfalls gilt die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, Eigentum, das euch schon vor der Hochzeit gehörte, bleibt auch während der Ehe in eurem jeweiligen Besitz.
Bei einer Scheidung bekommt die- oder derjenige, die oder der im Laufe der Ehe weniger Vermögen erwirtschaftet hat, einen Ausgleich von der finanziell bessergestellten Person. In einem Ehevertrag könnt ihr diese Regelungen individuell anpassen und zum Beispiel eine Gütertrennung vereinbaren.
Wenn einer von beiden Schulden hat, ist kein Ehevertrag notwendig. Denn auch in einer Ehe mit Zugewinngemeinschaft haftet jede Person nur für die eigenen Schulden. Auch Erbschaften oder größere Schenkungen fallen nicht unter den Zugewinn, falls es eines Tages zur Scheidung kommt.
Achtung bei Immobilien. Dazu erfährst du in den Tipps weiter unten mehr.
Ihr solltet auch dann einen Ehevertrag aufsetzen lassen, wenn ihr unterschiedliche Nationalitäten habt oder eine Person im Ausland lebt. So könnt ihr vertraglich festhalten lassen, welches Recht gelten soll.
Ein Ehevertrag kann die vermögende Person bei einer Scheidung davor bewahren, der oder dem Ex stark am eigenen Vermögen zu beteiligen. Außerdem haben alle von Vornherein Klarheit, was bei einer Scheidung passiert. So vermeidet ihr einen langen Rosenkrieg.
Ein Ehevertrag, der Gütertrennung vereinbart, wird gleichzeitig für all jene nachteilig, die bei einer Scheidung einen Zugewinnausgleich möchten. Etwa, weil sie der Ansicht sind, dass beide über die Zeit der Ehe hinweg einen gleichwertigen Beitrag zum gemeinsamen Vermögen geleistet haben. Das kann Erwerbsarbeit, aber auch unentgeltliche Care Arbeit, die mehrheitlich noch immer Frauen leisten, umfassen.
Im Internet findest du gratis Beispiele. Ein Muster, das den Ausschluss des Zugewinnausgleichs, des Versorgungsausgleichs und des nachehelichen Unterhaltes enthält, findest du in diesen Vordruck. Ein weiteres Beispiel gibt‘s hier.
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Ein Ehevertrag muss gut durchdacht sein. Diese Tipps helfen dir weiter.
Pauschal lässt sich nie sagen, ob ihr als Paar einen Ehevertrag braucht. Es kommt auf eure Lebensplanung und Jobsituation an. Damit alle Beteiligten abgesichert sind, solltet ihr euch im Vorfeld mit dem Thema beschäftigen – ganz gleich, wie unromantisch es wirkt.
Wenn ihr bereits verheiratet seid, ist nicht alles verloren. Ein Ehevertrag lässt sich auch noch nachträglich abschließen. Wendet euch dafür am besten an eine Notarin oder einen Notar beziehungsweise eine Anwältin oder einen Anwalt.
Vor dem Gesetz ist eine Ehe eine Zugewinngemeinschaft, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Das heißt: Alles, was während der Ehe an Vermögen erwirtschaftet wird – egal von wem – wird bei einem Ehebruch hälftig geteilt.
Vermögen, das vor der Ehe bestand (oder Schenkungen und Erbe) gehören nicht dazu. Die während der Ehe erzielte Wertsteigerung einer Immobilie beispielsweise allerdings schon. Hat sich der Wert einer geerbten Immobilie während der Ehe von 700.000 Euro auf 800.000 Euro erhöht, hat der oder die EhepartnerIn nach der Scheidung Anrecht auf den halben Zugewinn. Das wären in diesem Fall 50.000 Euro.
Geteilt werden auch die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Das gilt für die gesetzliche Rente, aber auch für mögliche Zusatzrenten, etwa aus der betrieblichen Altersversorgung.
Nach der Hochzeit eine Immobilie kaufen und gemeinsam finanzieren? Hält die Ehe, könnte man sagen: Alles richtig gemacht. Doch bei einer Scheidung wird ein Haus oft zum Streitfall. Wer hat was finanziert? Wer hat welches Vermögen in die Finanzierung eingebracht? Und wer hat von welchem Geld teure Umbauten bezahlt?
Zudem ist die gemeinsame Immobilie mehr als nur Vermögen: Da steckt Herzblut, jede Menge Arbeit und eine gemeinsame Vergangenheit drin. Daher: Genau dokumentieren, wer was bezahlt hat. Empfehlenswert ist auch, schon im Vorfeld festzulegen, wer am Ende die Immobilie behalten darf. Ohne Plan riskiert ihr die Teilungsversteigerung im Streitfall, nehmt Vermögensverluste und eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung in Kauf.
Jede zweite Frau arbeitet laut Statistischem Bundesamt in Deutschland in Teilzeit. Häufigstes Motiv: die Betreuung von Kindern. Wenn ihr euch als Paar darauf geeinigt habt, dass du für die Familie im Job kürzertrittst, solltest du über einen Ehevertrag und einen Kinderausgleich nachdenken. Denn du verzichtest nicht nur auf Einkommen, sondern auch auf Karrierechancen. Geht die Ehe in die Brüche, wirst du – je nach Qualifikation und Länge der familienbedingten Auszeit – schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt haben. Plus: eine schlechtere Rente.
Großzügige Unterhaltszahlungen solltest du nach dem Ehe-Aus nicht erwarten. Denn das Unterhaltsrecht folgt seit 2008 dem Grundsatz, dass jede beziehungsweise jeder der PartnerInnen allein für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen muss. Es gibt jedoch Ausnahmen: etwa für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren oder langfristig pflegebedürftige Kindern.
Auch wenn du gar keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hast, darfst du eventuell auf Unterhalt hoffen. Verlassen solltest du dich darauf aber nicht. Bisher obliegt die Auslegung des Rechts dem jeweiligen Gericht und die Entscheidungen fallen von Gerichtssitz zu Gerichtssitz unterschiedlich aus.
Eine mögliche Regelung: Du bekommst Unterhalt, bis das gemeinsame Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat. Oder du definierst ein Einkommen in der Höhe X. Kannst du es mit Wiedereinstieg in den Beruf nicht verdienen, stockt der geschiedene Ehepartner oder die geschiedene Ehepartnerin den Betrag bis zur vereinbarten Höchstgrenze auf.
Neben unterhaltsrelevanten Regelungen macht es auch Sinn, einen Beitrag zur Altersversorgung zu vereinbaren – zum Beispiel per Sparvertrag. Werden Kinder von einem Elternteil betreut, erwirbt der betreuende Elternteil in der Regel jedenfalls weniger Rentenanwartschaften. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel zur Mütterrente.
Damit der Fortbestand des Unternehmens der selbstständigen Person mit der Scheidung nicht gefährdet wird, sollte ein Ehevertrag her.
Doch Achtung: Selbstständige haben viel mehr Möglichkeiten als Angestellte, ihr Vermögen zu verschieben. Wird etwa alles Geld in die Firma gesteckt und existiert kein Ehevertrag, bekommt der oder die eine möglicherweise nichts von der anderen Person – weil offiziell kein Privatvermögen vorhanden ist. Auch vom gesetzlich vorgeschriebenen Rentensplitting kann er oder sie du nicht profitieren, wenn der oder die Selbstständige privat für das Alter vorgesorgt hat.
Noch schlimmer kommt es, wenn du selbst während der Ehe in Teilzeit angestellt warst und der halbe Rentenanspruch auf den oder die Selbstständige übertragen wird. Deshalb der Rat: Wird Gütertrennung vereinbart, könnte eine Kompensation den Ausgleich schaffen. Das sollte im Ehevertrag geregelt werden.
Du kannst per Ehevertrag eine Menge mit deiner Partnerin oder deinem Partner vereinbaren. Aber nicht jede Klausel hat vor Gericht Bestand. Ein Verzicht auf den sogenannten Betreuungsunterhalt ist beispielsweise nicht wirksam. Du hast Anspruch auf Unterhalt, wenn du gemeinsame Kinder betreust – jedenfalls bis zum dritten Lebensjahr der Kinder.
Sittenwidrig kann unter bestimmten Umständen auch ein Verzicht auf den Rentenausgleich sein. Hast du eine für dich nachteilige Klausel unterschrieben, kannst du sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt anfechten
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Wir wünschen dir, dass du mit deiner Ehefrau oder deinem Ehemann lebenslang glücklich bist. Dennoch: Bereite dich in guten Zeiten auf den Worst Case vor. Tritt er nicht ein, umso besser. Falls doch, stehst du finanziell eventuell besser da und kannst dir eine Menge Ärger sparen. Also bitte rechtzeitig informieren oder beraten lassen.
Frau Dr. Elisabeth Unger ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Rose & Partner. Ehevertragliche Gestaltungsmöglichkeiten vor, während der Ehe und nach der Trennung gehören zu einem ihrer Tätigkeitsschwerpunkte. Sie berät und vertritt Personen im Trennungs- und Scheidungsfall – auch im internationalen Kontext. Seit Jahren veröffentlicht sie regelmäßig Beiträge zum Familienrecht.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Hinweis: Dieser Artikel wurde 2018 von Birgit Wetjen verfasst, 2022 durch Saskia Weck überarbeitet und im November 2024 von Katrin Gröh aktualisiert.