Manchmal kommt es zu einem Beschäftigungsverbot. Gut, dass du durch den Mutterschutzlohn in diesem Zeitraum trotzdem abgesichert bist.
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Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Das Wichtigste in Kürze
Mutterschutzlohn gibt es außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot.
Die Höhe deines Mutterschutzlohns orientiert sich an deinem durchschnittlichen Gehalt in den letzten drei Monaten vor der Schwangerschaft.
Mutterschutzlohn steht dir zu. Du bekommst ihn automatisch, sobald du das ärztliche Attest bei deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber eingereicht hast.
Was ist Mutterschutzlohn?
Gesundheit ist während einer Schwangerschaft das A und O. Aus diesem Grund ist deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz für dich so sicher wie möglich zu gestalten.
Die gesetzlichen Mutterschutzfristen beginnen normalerweise sechs Wochen vor der Geburt und enden acht Wochen danach. In dieser Zeit bist du sowieso von der Arbeit freigestellt. Wenn dein Arbeitsplatz deine oder die Sicherheit deines ungeborenen Kindes möglicherweise beeinträchtigt, kannst du der Arbeit auch länger fernbleiben und Mutterschutzlohn beziehen.
Eine gesundheitliche Gefährdung liegt beispielsweise bei Berufen mit viel Stress vor, bei schwerer körperlicher Arbeit oder wenn du in Kontakt mit Chemikalien kommst. Sogar Arbeiten im Kindergarten können zu einem Beschäftigungsverbot führen, wenn du nicht ausreichend immunisiert bist.
Typische Berufe, die ein Beschäftigungsverbot erfordern können:
- Ärztinnen
- Pflegerinnen
- Lehrerinnen
- Erzieherinnen
- Altenpflegerinnen
- Lageristin
- Schweißerin
- Pilotin
Ein individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ist auch möglich. Individuelle Verbote gelten, wenn zum Beispiel das Risiko einer Frühgeburt besteht oder du mehrere Kinder auf einmal bekommst.
Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Wer zahlt den Mutterschutzlohn?
Deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber zahlt dir dein Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot weiterhin. Auch bei einem Teilbeschäftigungsverbot bekommst du dein gewohntes Gehalt. Ein Teilbeschäftigungsverbot bedeutet, dass du manche Tätigkeiten nicht mehr ausüben darfst, in anderen jedoch noch eingesetzt werden kannst.
Der Mutterschutzlohn ist nicht zu verwechseln mit dem Mutterschaftsgeld. Das gibt es innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen – in denen du sogar einen besonderen Kündigungsschutz hast – und wird von deiner gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Was Beamte und andere privat Versicherte über das Mutterschaftsgeld wissen müssen, erfährst du hier.
Während der Mutterschutzlohn so hoch ist wie dein durchschnittlicher Bruttolohn, macht das Mutterschaftsgeld etwa deinen Krankengeldanspruch aus. Das Mutterschaftsgeld kann durch deine Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber bezuschusst werden.
Mehr interessante Infos zu diesem Thema findest du in unserem Artikel „Finanzielle Unterstützung in und nach der Schwangerschaft: Was kann ich beantragen?“.
Gehalt während des Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft
Dein Gehalt während des Arbeitsverbots in der Schwangerschaft ist im Durchschnitt so hoch wie dein Bruttolohn in den drei Monaten vor deiner Schwangerschaft. Bekommst du deinen Lohn monatlich ausgezahlt, werden die letzten 13 Wochen betrachtet.
Bist du noch nicht so lange im Unternehmen oder warst du bereits schwanger, als du an deinem Arbeitsplatz angefangen hast, berechnet sich der Mutterschutzlohn auf Basis deiner ersten drei Gehaltsabrechnungen oder deines aktuellen Lohns. Gibt es bereits festgelegte Lohnerhöhungen, bleiben sie dir auch während des Mutterschutzlohns erhalten.
Da es sich bei Mutterschutzlohn um normales Gehalt handelt, musst du darauf Steuern und Sozialabgaben zahlen. Sollten sich für dich Nachteile ergeben, werden sie in der Regel ausgeklammert. Wenn du beispielsweise nachts nicht mehr arbeiten darfst, bekommst du dennoch Nachtzuschläge angerechnet. Gleiches gilt unter anderem für Sonntagsarbeit.
Mutterschutzlohn berechnen: Dein Gehalt während des Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft
Zur Berechnung des Mutterschutzlohens braucht es nicht viel. Es wird ganz einfach dein durchschnittliches Gehalt der letzten drei Monate herangezogen – unter Beachtung folgender Aspekte:
- Lohn
- Zuschläge (zum Beispiel Urlaubsgeld oder Feiertagszuschläge)
- Prämien
- Provisionen
- Bereitschaftsdienst
- Sachbezüge
Du musst dich auf jeden Fall nicht um die Berechnung kümmern.
Einen Mutterschutzlohn-Rechner gibt es nicht. Du kannst dein Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot also nicht einfach online berechnen. Allerdings gibt es Rechner für Mutterschaftsgeld und Elterngeld. Wie viel Elterngeld dir zusteht, kannst du zum Beispiel auf dem Familienportal des Bundes herausfinden.
Mutterschutzlohn im Minijob
Bei einem Minijob hast du die gleichen Rechte wie bei einer regulären Vollzeitanstellung. Dementsprechend hast du ebenso Anspruch auf Mutterschutzlohn. Die Berechnungsgrundlage ist identisch – es kommt auf den Lohn der vergangenen drei Monate beziehungsweise 13 Wochen an.
Mutterschutzlohn beantragen: So geht’s
Einen „Antrag“ auf Mutterschutzlohn gibt es nicht. Du musst dafür nur das ärztliche Attest über das Beschäftigungsverbot bei deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber einreichen.
Dieses Attest muss einige Informationen enthalten – darunter den Zeitraum und Umfang des Beschäftigungsverbots. Deine Ärztin beziehungsweise dein Arzt entscheidet außerdem darüber, ob du deiner Tätigkeit nur noch zum Teil oder gar nicht mehr nachgehen kannst.
Bei einem Teilbeschäftigungsverbot kann es sein, dass dich deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber an eine andere Position versetzt, sodass du eine zumutbare Tätigkeit ausführen kannst. Zu Lohneinbußen kommt es an der Stelle allerdings nicht. Deine Arbeitgeberin beziehungsweise dein Arbeitgeber darf dein Gehalt nicht einfach kürzen, wenn du beispielsweise nur noch eine weniger anspruchsvolle Aufgabe erledigen kannst.
Du bist schwanger und möchtest wissen, was du alles vor und nach der Geburt erledigen solltest? Dann ist dieser Guide genau das Richtige für dich:
herMoney Tipp
Mit einer Schwangerschaft kommen viele Veränderungen auf dich zu – sowohl physisch als auch psychisch. Aus diesem Grund solltest du alle Unterstützungsmöglichkeiten wahrnehmen, die es gibt.
Stehst du finanziell im Moment nicht so gut da, hast du als Schwangere Anspruch auf Hilfen. Das Jobcenter deckt zum Beispiel bis zu einem bestimmten Betrag die Kosten für die Erstausstattung deines Kindes und Stiftungen wie die Diakonie oder Caritas können dich mit anderen Utensilien oder Hilfe im Haushalt unterstützen. Beantrage Elterngeld außerdem unbedingt schon, während du Mutterschutzlohn erhältst. Die Bewilligung kann manchmal etwas länger dauern.
FAQ
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.