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Dein Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

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Katrin Gröh

23. April 2024

Manchmal kommt es zu einem Beschäftigungsverbot. Gut, dass du durch den Mutterschutzlohn in diesem Zeitraum trotzdem abgesichert bist.

Inhalt

Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Das Wichtigste in Kürze

Mutterschutzlohn gibt es außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot.

Die Höhe deines Mutterschutzlohns orientiert sich an deinem durchschnittlichen Gehalt in den letzten drei Monaten vor der Schwangerschaft.

Mutterschutzlohn steht dir zu. Du bekommst ihn automatisch, sobald du das ärztliche Attest bei deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber eingereicht hast.

Was ist Mutterschutzlohn?

Gesundheit ist während einer Schwangerschaft das A und O. Aus diesem Grund ist deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz für dich so sicher wie möglich zu gestalten.

Die gesetzlichen Mutterschutzfristen beginnen normalerweise sechs Wochen vor der Geburt und enden acht Wochen danach. In dieser Zeit bist du sowieso von der Arbeit freigestellt. Wenn dein Arbeitsplatz deine oder die Sicherheit deines ungeborenen Kindes möglicherweise beeinträchtigt, kannst du der Arbeit auch länger fernbleiben und Mutterschutzlohn beziehen.

Eine gesundheitliche Gefährdung liegt beispielsweise bei Berufen mit viel Stress vor, bei schwerer körperlicher Arbeit oder wenn du in Kontakt mit Chemikalien kommst. Sogar Arbeiten im Kindergarten können zu einem Beschäftigungsverbot führen, wenn du nicht ausreichend immunisiert bist.

Typische Berufe, die ein Beschäftigungsverbot erfordern können:

  • Ärztinnen
  • Pflegerinnen
  • Lehrerinnen
  • Erzieherinnen
  • Altenpflegerinnen
  • Lageristin
  • Schweißerin
  • Pilotin

Ein individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ist auch möglich. Individuelle Verbote gelten, wenn zum Beispiel das Risiko einer Frühgeburt besteht oder du mehrere Kinder auf einmal bekommst.

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Wer zahlt den Mutterschutzlohn?

Deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber zahlt dir dein Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot weiterhin. Auch bei einem Teilbeschäftigungsverbot bekommst du dein gewohntes Gehalt. Ein Teilbeschäftigungsverbot bedeutet, dass du manche Tätigkeiten nicht mehr ausüben darfst, in anderen jedoch noch eingesetzt werden kannst.

Der Mutterschutzlohn ist nicht zu verwechseln mit dem Mutterschaftsgeld. Das gibt es innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen – in denen du sogar einen besonderen Kündigungsschutz hast – und wird von deiner gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Was Beamte und andere privat Versicherte über das Mutterschaftsgeld wissen müssen, erfährst du hier.

Während der Mutterschutzlohn so hoch ist wie dein durchschnittlicher Bruttolohn, macht das Mutterschaftsgeld etwa deinen Krankengeldanspruch aus. Das Mutterschaftsgeld kann durch deine Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber bezuschusst werden.

Mehr interessante Infos zu diesem Thema findest du in unserem Artikel „Finanzielle Unterstützung in und nach der Schwangerschaft: Was kann ich beantragen?“.

Gehalt während des Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft

Dein Gehalt während des Arbeitsverbots in der Schwangerschaft ist im Durchschnitt so hoch wie dein Bruttolohn in den drei Monaten vor deiner Schwangerschaft. Bekommst du deinen Lohn monatlich ausgezahlt, werden die letzten 13 Wochen betrachtet.

Bist du noch nicht so lange im Unternehmen oder warst du bereits schwanger, als du an deinem Arbeitsplatz angefangen hast, berechnet sich der Mutterschutzlohn auf Basis deiner ersten drei Gehaltsabrechnungen oder deines aktuellen Lohns. Gibt es bereits festgelegte Lohnerhöhungen, bleiben sie dir auch während des Mutterschutzlohns erhalten.

Da es sich bei Mutterschutzlohn um normales Gehalt handelt, musst du darauf Steuern und Sozialabgaben zahlen. Sollten sich für dich Nachteile ergeben, werden sie in der Regel ausgeklammert. Wenn du beispielsweise nachts nicht mehr arbeiten darfst, bekommst du dennoch Nachtzuschläge angerechnet. Gleiches gilt unter anderem für Sonntagsarbeit.

Mutterschutzlohn berechnen: Dein Gehalt während des Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft

Zur Berechnung des Mutterschutzlohens braucht es nicht viel. Es wird ganz einfach dein durchschnittliches Gehalt der letzten drei Monate herangezogen – unter Beachtung folgender Aspekte:

  • Lohn
  • Zuschläge (zum Beispiel Urlaubsgeld oder Feiertagszuschläge)
  • Prämien
  • Provisionen
  • Bereitschaftsdienst
  • Sachbezüge

Du musst dich auf jeden Fall nicht um die Berechnung kümmern.

Einen Mutterschutzlohn-Rechner gibt es nicht. Du kannst dein Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot also nicht einfach online berechnen. Allerdings gibt es Rechner für Mutterschaftsgeld und Elterngeld. Wie viel Elterngeld dir zusteht, kannst du zum Beispiel auf dem Familienportal des Bundes herausfinden.

Mutterschutzlohn im Minijob

Bei einem Minijob hast du die gleichen Rechte wie bei einer regulären Vollzeitanstellung. Dementsprechend hast du ebenso Anspruch auf Mutterschutzlohn. Die Berechnungsgrundlage ist identisch – es kommt auf den Lohn der vergangenen drei Monate beziehungsweise 13 Wochen an.

Mutterschutzlohn beantragen: So geht’s

Einen „Antrag“ auf Mutterschutzlohn gibt es nicht. Du musst dafür nur das ärztliche Attest über das Beschäftigungsverbot bei deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber einreichen.

Dieses Attest muss einige Informationen enthalten – darunter den Zeitraum und Umfang des Beschäftigungsverbots. Deine Ärztin beziehungsweise dein Arzt entscheidet außerdem darüber, ob du deiner Tätigkeit nur noch zum Teil oder gar nicht mehr nachgehen kannst.

Bei einem Teilbeschäftigungsverbot kann es sein, dass dich deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber an eine andere Position versetzt, sodass du eine zumutbare Tätigkeit ausführen kannst. Zu Lohneinbußen kommt es an der Stelle allerdings nicht. Deine Arbeitgeberin beziehungsweise dein Arbeitgeber darf dein Gehalt nicht einfach kürzen, wenn du beispielsweise nur noch eine weniger anspruchsvolle Aufgabe erledigen kannst.

Du bist schwanger und möchtest wissen, was du alles vor und nach der Geburt erledigen solltest? Dann ist dieser Guide genau das Richtige für dich:

herMoney Tipp

Mit einer Schwangerschaft kommen viele Veränderungen auf dich zu – sowohl physisch als auch psychisch. Aus diesem Grund solltest du alle Unterstützungsmöglichkeiten wahrnehmen, die es gibt.

Stehst du finanziell im Moment nicht so gut da, hast du als Schwangere Anspruch auf Hilfen. Das Jobcenter deckt zum Beispiel bis zu einem bestimmten Betrag die Kosten für die Erstausstattung deines Kindes und Stiftungen wie die Diakonie oder Caritas können dich mit anderen Utensilien oder Hilfe im Haushalt unterstützen. Beantrage Elterngeld außerdem unbedingt schon, während du Mutterschutzlohn erhältst. Die Bewilligung kann manchmal etwas länger dauern.

FAQ

Was müssen Arbeitgeber in puncto Mutterschutzlohn beachten?

Als Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber bist du dazu verpflichtet, deinen schwangeren Mitarbeiterinnen bei einem Beschäftigungsverbot weiterhin Gehalt zu zahlen. Dafür müssen diese allerdings ein ärztliches Attest einreichen – das kann auch von der Betriebsärztin oder vom Betriebsarzt ausgestellt werden. Die Kosten für die Lohnfortzahlung in der Schwangerschaft kannst du dir bei der Arbeitgeberversicherung in der Regel erstatten lassen.

Für die Lohnfortzahlung bist du dann bis zu den gesetzlichen Mutterschutzfristen verantwortlich (normalerweise sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt). Danach springt die gesetzliche Krankenkasse der Schwangeren ein. Du zahlst höchstens einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Was ist der Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn?

Den Mutterschutzlohn gibt es von deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber nur bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot außerhalb der regulären Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt). Mutterschaftsgeld hingegen wird von deiner gesetzlichen Krankenversicherung während der Mutterschutzfristen gezahlt. Von der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber kann jedoch ein Zuschuss kommen.

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Wie lange bekommt man sein Gehalt?

Wenn du in einem Beruf arbeitest, der ein erhöhtes Risiko birgt, beginnt das Beschäftigungsverbot mit Bekanntwerden der Schwangerschaft. Ab dann hörst du zwar auf zu arbeiten, sofern du nicht in einen risikoarmen Bereich wechseln kannst, bekommst aber weiterhin dein Gehalt gezahlt.

Wann bekommt man Mutterschutzlohn?

Den Mutterschutzlohn bekommst du, sobald du aufgrund eines ärztlichen Beschäftigungsverbots nicht mehr arbeiten darfst. Das kann auch eine Betriebsärztin beziehungsweise ein Betriebsarzt ausstellen. Bei einem Teilbeschäftigungsverbot kann dich deine Arbeitgeberin beziehungsweise dein Arbeitgeber an eine andere zumutbare Position versetzen. Lohneinbußen darf es allerdings nicht geben.

Wie hoch ist der Mutterschutzlohn?

Die Höhe des Mutterschutzlohnes hängt von deinem durchschnittlichen Gehalt in den drei Monaten vor Beginn der Schwangerschaft ab (bei wöchentlichem Lohn werden die vergangenen 13 Wochen betrachtet). Bist du noch nicht so lange im Unternehmen, kommt es auf deine letzten drei Gehaltseingänge oder deinen aktuellen Lohn an.

Wer zahlt bei einem Beschäftigungsverbot?

Du musst das ärztliche Beschäftigungsverbot bei deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber einreichen. Diese kümmern sich um die Berechnung und Auszahlung. Du musst nichts weiter tun. ArbeitgeberInnen können sich auch nicht einfach über das Beschäftigungsverbot hinwegsetzen und dich zur Arbeit zwingen – oder dir den Lohn verweigern.

Beschäftigungsverbot: Gehalt in brutto oder netto?

Bei einem Berufsverbot in der Schwangerschaft bekommst du dein durchschnittliches Gehalt der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft ausgezahlt. Bei einem Wochenlohn werden die letzten 13 Wochen betrachtet. Deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber überweist dir das Geld allerdings ganz regulär als Nettobetrag auf dein Konto.

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Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Katrin Gröh

Katrin Sonja Gröh hat Wirtschaftskommunikation studiert und beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit verschiedenen Themen rund um den Verbraucherjournalismus. Als freie Autorin schreibt sie über Finanzen, Wirtschaft und Versicherungen.

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