Angestellt & selbstständig: Was du über Krankenkasse, Steuern & Co. wissen solltest
2. Juli 2024
Du hast eine gute Geschäftsidee und willst dich im Nebenjob selbstständig machen? Prima! herMoney sagt, wie’s geht.
🚀 Jetzt neu: Der herMoneyCLUB ➔ Mehr Infos
16. Januar 2023
Du spielst mit dem Gedanken, dich selbstständig zu machen? Was du über die Haftung der Rechtsform „Einzelunternehmen“ wissen musst.
Wenn eine einzelne Person eine Firma gründet, die ihr alleine gehört, handelt es sich um ein Einzelunternehmen. Diese Rechtsform besteht unabhängig davon, ob ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt.
Zu den Vorteilen gehört die schnelle und unkomplizierte Gründung – auch ohne Startkapital.
Einer der Nachteile: EinzelunternehmerInnen haften unbeschränkt mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen.
Wer das Haftungsrisiko minimieren will, kann eine Gewerbeversicherung abschließen oder auf eine andere Rechtsform ausweichen, zum Beispiel eine Ein-Personen-GmbH.
Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Unternehmensform in Deutschland, die eine einzelne Person gründen kann. Diese Einzelperson gründet also alleine ein Unternehmen, wodurch ihr die Firma zu 100 Prozent gehört. Bei einem Einzelunternehmen handelt es sich im juristischen Sinne um eine natürliche Person.
In Deutschland gibt es mehr als zwei Millionen Einzelunternehmen. Damit ist diese Gesellschaftsform am weitesten verbreitet. Dieser Umstand hat durchaus seine Berechtigung! Wer den Weg in die Selbstständigkeit sucht, der findet durch die Gründung einer Einzelfirma einen niederschwelligen Zugang.
Die Rechtsform „Einzelunternehmen“ kann für drei verschiedene Tätigkeitsformen angewendet werden:
Inwieweit sie sich unterscheiden, erfährst du in diesem Video:
Bei der Gründung eines Unternehmens ist die Wahl der passenden Rechtsform wichtig, weil damit unterschiedliche Rechte und Pflichten in Bezug auf Haftung, Recht, Steuern und Finanzen einhergehen.
Wohl jede von uns hat schon einmal von einer GmbH („Gesellschaft mit beschränkter Haftung“) oder einer AG („Aktiengesellschaft“) gehört hat. Für EinzelunternehmerInnen und FreiberuflerInnen gibt es solche Abkürzungen nicht. Deren Unternehmen trägt denselben Namen wie sie selbst – ohne Abkürzung dahinter.
Kleingewerbetreibende können sich jedoch freiwillig unter dem Zusatz „e.K.“ oder „e.Kfm.“ („eingetragener Kaufmann“) beziehungsweise „e. Kfr.“ („eingetragene Kauffrau“) in das Handelsregister eintragen lassen. Was Kleingewerbetreibende noch beachten müssen, erfährst du in unserem Artikel „Kleingewerbe anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung“.
Du bist dir unsicher, welche Geschäftsform für dich und dein Unternehmen am geeignetsten ist? Dann könntest du dir zunächst ansehen, welche Vor- und Nachteile mit einem Einzelunternehmen einhergehen.
Die Vorteile der Gründung eines Einzelunternehmens:
Die Nachteile eines Einzelunternehmens:
Zusatz-Tipp: Wie du ein Einzelunternehmen gründest, erfährst du hier.
Wenn du vorhast, ein Unternehmen zu gründen, stehen dir mehrere Rechtsformen zur Verfügung. Du kannst als Einzelunternehmerin als Kleingewerbetreibende (§ 1 Absatz 2 Handelsgesetzbuch) oder als Kauffrau (§ 1 Abs. 1 oder § 2 Handelsgesetzbuch) auftreten. Solche EinzelunternehmerInnen werden auch „Einzelkaufmann“ beziehungsweise „Einzelkauffrau“ genannt. Einzelkaufleute sind in juristischer Hinsicht natürliche Personen, die alleinige Inhaberinnen ihrer Handelsgewerbe sind.
Während es recht einfach ist, sich als Kleingewerbetreibende anzumelden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wenn du dich als Kauffrau registrieren lassen möchtest.
Dein Unternehmen erfüllt wahrscheinlich die Kaufmannseigenschaften, wenn es:
Ob die Voraussetzungen für dich tatsächlich vorliegen, muss individuell geprüft werden, zum Beispiel durch die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Schauen wir uns einmal die Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieser beiden Rechtsformen an.
Gemeinsamkeiten zwischen Kleingewerbetreibenden und Kaufmännern / Kauffrauen (e.K.)
Unterschiede zwischen Kleingewerbetreibenden und Kaufmännern / Kauffrauen (e.K.)
Die Gründung eines Einzelunternehmens eignet sich perfekt für all jene, die sofort mit ihrem eigenen Business loslegen möchten. Vor allem dann, wenn sie vorhaben, auch in Zukunft vorwiegend allein zu arbeiten und wenn kein oder kaum Startkapital vorhanden ist, ist diese Rechtsform oft die richtige.
Hast du jedoch Vermögen oder möchtest gemeinsam mit mindestens einer weiteren Person gründen, sind andere Rechtsformen eventuell besser geeignet.
Typische EinzelunternehmerInnen können zum Beispiel ÄrztInnen, RechtsanwältInnen, SteuerberaterInnen, JournalistInnen, ÜbersetzerInnen, HeilpraktikerInnen, IngenieurInnen und ArchitektInnen sein, aber auch andere wissenschaftlich, erzieherisch, unterrichtend, künstlerisch, schriftstellerisch und beratend Tätige.
Hast du dich bei der Suche nach der passenden Rechtsform für ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen entschieden, bist also weder eingetragene Kauffrau noch Gewerbetreibende, so wirst du in Zukunft wohl freiberuflich tätig sein.
Du möchtest dich gerne selbstständig machen, zweifelst allerdings daran, dass sich die Rechtsform „Einzelunternehmen“ am besten für dich eignet? Dann wären die folgenden Rechtsformen, allesamt haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften, eventuell gute Alternativen für dich.
Ein-Personen-GmbH
Die Gründung einer GmbH bietet sich an, wenn du dein Haftungsrisiko beschränken möchtest. Du haftest lediglich mit deiner Stammeinlage, die eine Höhe von mindestens 25.000 Euro haben muss. Die doppelte Buchführung ist verpflichtend. Bedingt auch für Freiberufler geeignet, jedoch nicht für ApothekerInnen, NotarInnen und ÄrztInnen.
Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt)
Bei einer UG handelt es sich um eine Unternehmergesellschaft, umgangssprachlich häufig auch als „Mini-GmbH“ oder „1-Euro-GmbH“ bezeichnet. Hierbei handelt es sich um keine eigene Rechtsform, sondern um eine Variante der GmbH. Bei einer UG braucht man zur Gründung ein wesentlich geringeres Startkapital als bei der klassischen GmbH, theoretisch nur einen Euro.
Ein-Personen-AG
Als Einzelgründerin kannst du die Rechtsform der Aktiengesellschaft ins Auge fassen. Sie eignet sich für all jene, die viel Kapital in Form von Aktien auftreiben wollen. Die Gründung ist jedoch etwas komplizierter, zum Beispiel benötigst du im Aufsichtsrat mindestens drei weitere natürliche Personen. Eine AG eignet sich für beinahe alle Branchen, jedoch nicht für ApothekerInnen, NotarInnen und ÄrztInnen. Das Grundkapital beträgt mindestens 50.000 Euro und kann in Aktien aufgeteilt werden. Mindestens 12.500 Euro davon musst du jedoch selbst einbringen.
Du bist Freiberuflerin, eingetragene Kauffrau (e.K.) oder anderweitige Einzelunternehmerin und machst mit deinem Unternehmen Schulden? Dann haftest du sowohl mit deinem Geschäfts- als auch Privatvermögen. Und das unbegrenzt. Nur der Betrag bis zur gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenze bleibt dir erhalten, sollte dein Einzelunternehmen pleitegehen. 2022 lag die Pfändungsgrenze für eine Person bei 1.340 Euro. Mit einem Kind steigt sie auf 1.840,62 Euro, mit zwei Kindern auf 2.119,52 Euro.
Alles, was du darüber hinaus auf dem Konto hast, kann nach einem rechtskräftigen Urteil vor Gericht gepfändet werden. Außerdem wertvoller Sachbesitz wie Fahrzeuge, Häuser, Grundstücke oder Wohnungen, Kunst, Antiquitäten, Schmuck, Edelmetalle, Wertpapiere, Forderungen gegen Dritte, Anwartschaften und so weiter.
Auch nach der Schließung kann die Haftung greifen: EinzelunternehmerInnen sind auch nach der Auflösung des Betriebs an die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren gebunden.
Bist du als Unternehmerin überschuldet oder zahlungsunfähig, solltest du über die Anmeldung einer Insolvenz nachdenken. Das Insolvenzverfahren läuft nach der Eröffnung der Privatinsolvenz mindestens drei Jahre. Anderenfalls musst du den Forderungen von deiner Krankenkasse, von VermieterInnen, KundInnen, AuftraggeberInnen, LieferantInnen, AuftragnehmerInnen, Angestellten, freien MitarbeiterInnen und allen anderen GeschäftspartnerInnen nachkommen.
Du interessierst dich für ein Pfändungsschutzkonto? Dann empfehlen wir dir diesen Artikel: Freibetrag des Pfändungsschutzkontos überschritten: So erhöhst du ihn!
Wer zahlt, wenn es in deinen Firmenräumen brennt, ein Wasserrohrbruch deine Ware vernichtet oder aber Einbrecher deinen wertvollsten Firmenbesitz mitnehmen? Grundsätzlich: du selbst. Und zwar aus deinem Privatvermögen.
Wenn du das vermeiden möchtest, kannst du spezielle Versicherungen abschließen, die dich vor solchen Schadensfällen schützen.
Um den Worst Case zu vermeiden, kannst du als Einzelunternehmerin je nach Situation zum Beispiel eine Landwirtschaftsversicherung oder Gewerbeversicherung abschließen. Letztgenannte eignet sich vor allem für HandwerkerInnen, FreiberuflerInnen und Selbstständige. Auch dann, wenn du im Handel oder der Gastronomie tätig bist, solltest du über den Abschluss einer Gewerbeversicherung nachdenken. Sie schützt dich beispielsweise vor Feuer- und Wasserschäden.
Hier ein Überblick über die unterschiedlichen Arten der Gewerbeversicherung:
Du bist Einzelunternehmerin und hast gemeinsam mit deinem Partner eine private Immobilie? Dann kannst du das Risiko, sie im Haftungsfall zu verlieren, beschränken, indem ihr euer Haus oder eure Wohnung auf den nicht haftenden Partner übertragt.
Achte bei Kreditverträgen außerdem darauf, dass du nicht zu viel privates Vermögen als Sicherheit hinterlegst. Einzelne Vermögenswerte lassen sich aus der Haftung ausschließen oder bestimmten Kreditverträgen zuordnen. Vergiss nicht, nach der Tilgung die Rückübertragung zu beantragen.
Du hast mit deinem Unternehmen Großes vor? Dann wäre die Gründung einer Unternehmensgesellschaft (UG) der eines Einzelunternehmens eventuell vorzuziehen. Eine UG ist haftungsbeschränkt, benötigt theoretisch nur einen Euro Mindeststammkapital und lässt sich später recht unkompliziert in eine GmbH umwandeln.
Zum Weiterlesen: Vergiss nicht, dass du als Selbstständige deine Krankenversicherung selbst zahlst und du privat fürs Alter vorsorgen musst! Wie das geht und was du sonst noch beachten solltest, erfährst du in unserem Wegweiser für Selbstständige.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.