Renteneintrittsalter von Frauen: Wann kann ich in Rente gehen?
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Du möchtest früher in Rente gehen? In diesem Artikel erklären wir dir, wer nur geringe oder gar keine Abschläge in Kauf nehmen muss.
Wer mindestens 45 Jahre in der Rentenkasse versichert gewesen ist und 65 beziehungsweise 67 Jahre alt ist, kann abschlagsfrei in Rente gehen.
Wie hoch deine Rente ist, hängt davon ab, wie lange du in die Rentenkasse eingezahlt hast und wie viel du verdient hast.
Wenn du schon nach 35 Beitragsjahren in den Ruhestand willst, musst du für jeden Monat, den du früher in Rente gehst, mit 0,3 Prozent Abschlägen rechnen.
Kann man nach 45 Jahren Arbeit ohne Abzug in Rente gehen? Wer muss bis 67 arbeiten? Die Rente mit 67 ist sicherlich eine der umstritteneren politischen Entscheidungen der jüngsten Vergangenheit. Während Gewerkschaften wie die IG Metall oder die Linkspartei sich um die Gesundheit zahlreicher ArbeitnehmerInnen sorgen und eine Rückkehr zum Ruhestand mit 65 befürworten, fordern einige Ökonomen einen noch späteren Renteneinstieg.
Es gibt viele Gründe, vor dem offiziellen Rentenalter in den Ruhestand zu gehen: Um mehr Zeit mit der Familie zu verbringen, die langersehnte Weltreise zu beginnen – oder um sich um die eigene Gesundheit zu kümmern. Das Problem ist bloß: Viele befürchten, dass der Staat ihre Rente kürzt, wenn sie früher aus dem Berufsleben aussteigen. Das stimmt meistens auch. Allerdings kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch schon eher den Arbeitsdienst quittieren und dabei sogar die volle Rente kassieren.
Das geht, sofern du zwei Bedingungen erfüllst: Du musst mindestens 45 Jahre in der Rentenkasse versichert gewesen sein. Dann giltst du bei der Deutschen Rentenversicherung offiziell als „besonders langjährig versichert“ – und du musst mindestens 65 oder 67 Jahre alt sein (dazu gleich mehr).
Mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte will der Staat jene Menschen belohnen, „die mit ihrer Lebensarbeitsleistung das Rentensystem stützen“, schreibt dazu das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Im Prinzip bedeutet das: Hast du viel gearbeitet und ganze 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, kannst du bis zu zwei Jahre früher in Rente gehen. Und zwar ohne Abschläge hinnehmen zu müssen.
Wichtig ist, dass nicht nur die Jahre angerechnet werden, in denen du gearbeitet hast. Hast du zum Beispiel eine Ausbildung absolviert und in der Zeit normal in die Rentenkasse gezahlt, werden diese Jahre auch angerechnet. Das gilt auch für den Wehr- oder Zivildienst, den viele noch verpflichtend ableisten mussten. Hast du Angehörige gepflegt oder Kinder zu Hause betreut, kannst du auch die Erziehungszeit der Kinder anrechnen lassen. Mehr Informationen findest du in unserem Artikel über die Mütterrente.
Auch die Zeiten, in denen du womöglich arbeitslos warst, zählen als Beitragsjahre für die Rentenversicherung. Dafür musst du Arbeitslosengeld I bezogen haben. EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II/Bürgergeld können sich die Zeiten nicht anrechnen lassen. Außerdem solltest du nicht zwei Jahre vor deinem offiziellen Rentenbeginn arbeitslos werden, da dir diese Zeit nicht angerechnet wird. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass du abschlagsfrei einfach zwei Jahre früher aus dem Erwerbsleben ausscheidest.
Allerdings musst du für die frühere Rente ohne Abzüge auch ein bestimmtes Alter erreicht haben. Wie die Tabelle zeigt, konnten abschlagsfrei mit 66 Jahren nur Versicherte nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen, die 1958 geboren sind. Für alle anderen steigt das Renteneintrittsalter schrittweise, in Zwei-Monatsintervallen, auf 67 Jahre an. Ab Jahrgang 1964 liegt der frühestmögliche Eintritt in eine abschlagsfreie Rente folglich bei 67 Jahren.
Geburtsjahr | Renteneintritt |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
1964 | 67 Jahre |
Wichtig ist: Du musst zwar keine Abschläge hinnehmen, wenn du als besonders langjährig Versicherte früher in den Ruhestand gehst. Da du aber deine Arbeitszeit und damit die Zeit verkürzt, in der du in die Rentenkasse einzahlst, sammelst du weniger Rentenpunkte.
Die Rentenpunkte bestimmen letztlich die Höhe deiner Rente. Trotzdem ist es hierzulande sehr beliebt, etwas früher in den Ruhestand zu gehen. Wie die Deutsche Rentenversicherung angibt, gingen 2023 etwa 243.800 Erwerbstätige mit Abschlägen vorzeitig in Rente. Das machte in dem Jahr fast ein Drittel aller neuen AltersrentnerInnen aus.
Extra-Tipp: Die Rente für besonders langjährige Versicherte musst du beantragen. Hier findest du das Online-Formular der Deutschen Rentenversicherung.
Wie hoch deine Rente am Ende ausfällt, hängt zum einen davon ab, wie lange du in die Rentenkasse eingezahlt hast. Außerdem spielt es eine Rolle, wie viel du in deinem Erwerbsleben verdient hast. Jedes Jahr, das du einzahlst, entspricht genau einem Rentenpunkt – sofern du das Durchschnittsgehalt bekommen hast. 2024 lag es laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) bei 45.358 Euro im Jahr. Verdienst du darüber hinaus, bekommst du auch mehr als einen Rentenpunkt zugeschrieben. Verdienst du weniger, erhältst du entsprechend weniger als einen.
Ein Beispiel: Du hast über dein Arbeitsleben hinweg jährlich im Durchschnitt 45.358 Euro brutto verdient und konntest insgesamt 45 Rentenpunkte sammeln. Gehst du nun mit Erreichung deiner Regelaltersgrenze in den Ruhestand, kannst du mit einer monatlichen Rente von ungefähr 1.538,55 Euro rechnen. Weitere Beispiele kannst du unserer Tabelle entnehmen.
Einkommen pro Monat | Einkommen pro Jahr | Mögliche monatliche Rente nach 45 Beitragsjahren (*) |
2.600 Euro | 31.200 Euro | 1.250 Euro |
3.779 Euro** | 45.358 Euro | 1.752 Euro |
5.090 Euro | 61.080 Euro | 2.362 Euro |
* Quelle: einfachrente (August 2024).
** Durchschnittliches Einkommen der Deutschen, Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Wie hoch deine Rente voraussichtlich sein wird, ist ganz einfach zu erfahren. Hier zeigen wir dir, wie du deine Renteninformation richtig liest.
Erst nach 45 Beitragsjahren in Rente zu gehen, ist für manche wenig attraktiv. Es gibt daher eine weitere Option, früher in den Ruhestand zu gehen: Die Rente nach 35 Jahren. „Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen“, so die Deutsche Rentenversicherung. Versicherte, die nach 1964 geboren sind und nach 35 Jahren in Rente gehen möchten, müssen jedoch mit Abschlägen in Höhe von 14,4 Prozent rechnen.
Der Grund für die Abzüge: Wer früher in Rente geht, bezieht sie in der Regel auch länger. Die Abschläge sollen die längere Bezugsdauer wieder ausglichen. Gehst du zum Beispiel ein ganzes Jahr früher in Rente, zieht der Staat von deiner Rente 3,6 Prozent ab. Je später du geboren bist, umso höher sind die Abschläge, die du in Kauf nehmen musst, wenn du mit 63 Jahren in Rente gehen willst. Wie viel dich die Rente nach 35 Beitragsjahren kostet, zeigt die Tabelle.
Geburtsjahr | Regulärer Renteneintritt | Abschlag bei Rente mit 63 Jahren |
1958 | 66 Jahre | 10,80 Prozent |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 11,40 Prozent |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 12,00 Prozent |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 12,60 Prozent |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 13,20 Prozent |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 13,80 Prozent |
ab 1964 | 67 Jahre | 14,40 Prozent |
Rechenbeispiel
Angenommen du bist 1964 geboren, dann liegt dein reguläres Rentenalter bei 67 Jahren. Würdest du bis dahin durcharbeiten und hättest in jedem der notwendigen Beitragsjahre immer genau das jeweils gültige Durchschnittseinkommen verdient, bekämst du – Stand heute – eine Rente von knapp 1.677 Euro monatlich.
Willst du aber zum Beispiel nach 40 Beitragsjahren in Rente gehen, musst du zwei Abzüge hinnehmen: Zum einen wird dir für jedes fehlende Rentenjahr ein Rentenpunkt à 39,32 Euro abgezogen. Gehst du also bereits mit 63 Jahren in Rente – bei besagtem Beispiel also 4 Jahre früher – wären das 4 Rentenpunkte, was einer Summe von rund 157,28 Euro entspricht. Die Rente würde dann also nur noch rund 1.509 Euro betragen.
Dazu kommt ein weiterer Abzug in Höhe von 14,4 Prozent, da für jeden der fehlenden 48 Monate noch die 0,3 Prozent abgezogen werden. Bei den ursprünglich zugrunde gelegten 1.677 Euro pro Monat bedeutet das: Diese Summe reduziert sich um rund 241 Euro.
Unterm Strich blieben also – wenn man das Minus bei den Rentenpunkten und die 0,3-Prozent-Abschläge pro Monat zusammenrechnet – rund 1.268 Euro.
Für Schwerbehinderte gibt es einige Sonderregelungen: Sie können ohne Abschläge zwei Jahre und mit Abschlägen sogar fünf Jahre früher in Rente gehen. Außerdem steigt ihr reguläres Renteneintrittsalter stufenweise von 63 auf 65 Jahre, statt von 65 auf 67 für Menschen ohne Behinderung. Die volle Rente können schwerbehinderte Menschen, die 1958 geboren sind, also zum Beispiel bereits mit 64 Jahren erhalten. Diese Altersgrenze steigt für jeden jüngeren Jahrgang an. Schwerbehinderte, die erst ab 1964 geboren sind, können also erst mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen.
Geburtsjahr | Renteneintritt |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 Jahre und 2 Monate |
1960 | 64 Jahre und 4 Monate |
1961 | 64 Jahre und 6 Monate |
1962 | 64 Jahre und 8 Monate |
1963 | 64 Jahre und 10 Monate |
1964 | 65 Jahre |
Um als Schwerbehinderte vorzeitig Rente zu beziehen, musst du einen bestimmten Grad an Behinderung aufweisen. Dieser kommt nur dann in Betracht, wenn du zum Zeitpunkt deines Rentenantrags mindestens einen Grad der Behinderung von 50 Prozent hast. Der Grad der Behinderung zeigt, wie stark sich deine gesundheitliche Beeinträchtigung auf deinen Alltag auswirkt und kann zwischen 20 und 100 liegen.
Nachweisen kannst du den Grad der Behinderung mithilfe eines Schwerbehindertenausweises. Außerdem müssen Schwerbehinderte für einen früheren Renteneintritt auf mindestens 35 Jahre Beitragseinzahlungen kommen. Auch hier rechnet der Staat zum Beispiel die Erziehung der Kinder oder die Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wurde, mit an.
Ansonsten gelten die gleichen Regelungen wie für Menschen ohne Behinderung. Auch schwerbehinderten Menschen zieht die Deutsche Rentenversicherung pro Monat 0,3 Prozent ab, wenn sie mehr als zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen.
Ein verfrühter Rentenstart ganz ohne Abschläge wäre natürlich ideal. Das ist – wie wir gesehen haben – aber nicht immer möglich. Es gibt auch noch eine andere Option: Du kannst mit Abschlägen früher in Rente gehen und die Differenz mit Zuverdiensten ausgleichen.
Hast du deine reguläre Renteneintrittsgrenze erreicht, darfst du zu deiner gesetzlichen Rente unbegrenzt dazuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde zum 1. Januar 2023 aufgehoben. In der Frührente – also bei Eintritt nach 35 oder 45 Beitragsjahren – gibt es hingegen bestimmte Obergrenzen.
Bekommst du eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, liegt die Hinzuverdienstgrenze seit 2023 bei rund 37.117,50 Euro. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es rund 18.558,75 Euro. Alles, was die Obergrenze überschreitet, wird pauschal zu 40 Prozent auf deine Rente angerechnet.
Mehr über die Möglichkeiten des Hinzuverdienstes erfährst du hier.
Bist du noch nicht alt genug oder hast nicht genügend Beitragsjahre in der Rentenkasse zusammen, kann der frühere Renteneintritt mit Abschlägen einhergehen. Die kannst du allerdings ausgleichen, und zwar mit freiwilligen Sondereinzahlungen ab dem 50. Lebensjahr. Wie hoch diese Ausgleichszahlen sein müssen, um die fehlende Rente auszugleichen, kannst du direkt bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.
Das Gute ist: Selbst wenn du bereits eine vorzeitige Altersrente mit Rentenabschlägen beziehst, kannst du so lange Ausgleichbeiträge einzahlen, bis du deine offizielle Renteneintrittsgrenze erreicht hast.
Du willst noch mehr Tricks, wie du früher in Rente gehen kannst? Wie du drei oder mehr Jahre bis zu Rente überbrücken kannst, erfährst du hier, oder in unserer Podcastfolge mit Katja Braubach.
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Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Dieser Artikel wurde ursprünglich von Marilena Piesker verfasst. 2023 wurde er von Saskia Weck überarbeitet und erneut am 10.09.2024 von Katrin Gröh aktualisiert.