Neue Grundrente: Wie hoch ist sie? Wer bekommt sie?

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Jessica Schwarzer

12. Januar 2023

Wer lange gearbeitet, aber wenig verdient hat, bekommt die neue Grundrente. Wir erklären dir, was du darüber wissen musst.

Inhalt

Ist die Grundrente eine Mindestrente?

Wer bekommt die neue Grundrente?

Wie hoch ist die Grundrente?
> zur Berechnung
> zu den Fallbeispielen

Wird das Einkommen (meines Partners) angerechnet?
> zur Tabelle

herMoney Tipp

Grundrente 2023: Das Wichtige über Höhe & Voraussetzungen in der Übersicht

Die volle Grundrente bekommt, wer mindestens 35 Jahre gearbeitet hat. Kindererziehungszeiten und die Pflege Angehöriger gelten auch. Etwas weniger erhält, wer 33 Jahre vorweisen kann.

Dein Brutto-Lohn muss während deiner Erwerbstätigkeit zwischen 30 und 80 Prozent des deutschen Durchschnittsverdienstes betragen haben. 2023 sind das über 1.079 Euro und unter 2.876 Euro brutto pro Monat.

Dein aktuelles Einkommen (aus Rente, Kapitalerträgen, Mieteinnahmen etc.) muss unter 1.250 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.950 (Paare) liegen. Ist es mehr, wird ein Teil der Grundrente abgezogen.

Die Höhe der Grundrente liegt im Schnitt bei rund 75 Euro im Monat. Bis zu 420 Euro brutto sind möglich.

Beantragen musst du die Grundrente nicht. Sie wird seit Juli 2021 automatisch von der Rentenversicherung geprüft und ausbezahlt.

Ist die Grundrente eine Mindestrente?

Wer wenig verdient hat, bekommt nur eine winzige Rente. Das hat sich ein Stück geändert. „Wer jahrelang hart gearbeitet, Kinder erzogen, Angehörige gepflegt und Rentenbeiträge gezahlt hat, hat im Alter eine ordentliche Rente verdient. Deswegen gibt es ab 2021 die Grundrente“, heißt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Mit diesem Zuschlag soll jahrzehntelange Arbeit bei niedrigem Gehalt besser berücksichtigt werden, wenn die Betroffene schließlich in Rente geht.

Ganz wichtig: Die Grundrente ist keine Mindestrente, auch wenn das oft durcheinander geht. In Deutschland gibt es aktuell keine Mindestrente. Die Höhe unserer gesetzlichen Rente ist immer abhängig von den erworbenen Rentenpunkten.

Je höher unser Einkommen ist und je länger wir im Erwerbsleben stehen, umso höher ist das Rentenpunktekonto. RentnerInnen mit einer sehr geringen Rente bekommen aber seit 2021 einen Zuschlag zu ihrer bestehenden Altersrente: die sogenannte Grundrente. Damit sind EmpfängerInnen von Minirenten nicht mehr ausschließlich auf die Grundsicherung für RentnerInnen angewiesen.

Aber wer genau hat Anspruch auf die Grundrente?

Voraussetzungen: Wer bekommt die Grundrente?

 

1. Voraussetzung: Grundrentenzeiten von 33 bis 35 Jahren

Anspruch auf einen vollen Grundrenten-Zuschlag hast du, wenn du mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten angesammelt hast. Das sind vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbständigkeit sowie anerkannte Zeiten der Kindererziehung und Pflege.

Der Verdienst muss bezogen auf das gesamte Versicherungsleben im Durchschnitt unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland betragen haben. Du musst aber nicht die vollen 35 Jahre erreichen. Ab mindestens 33 Jahren gibt es eine geringere Aufstockung. Sie steigt dann mit jedem Monat, bis mit 35 Jahren die volle Grund­rente erreicht ist. Die Grundrente richtet sich also nicht nach dem Alter – auch 63-Jährige können sie bekommen.

Mit der Grundrente stehst du also besser da als diejenigen, die gar nicht oder nur kurz in die Rentenversicherung einge­zahlt haben. Immerhin 1,3 Millionen RuheständlerInnen sollen laut BMAS von der Aufstockung profitieren. Aber nicht jeder, der wenig Rente bekommt, erhält den Zuschlag auch.

2. Voraussetzung für die Grundrente: Lohn zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland

Zwar sollen die Grundrente Menschen mit niedrigen Löhnen bekommen, aber zu wenig dürfen sie auch nicht verdient haben. Grundrentenzeiten mit sehr niedrigem Verdienst, und zwar weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland (2023 sind das laut Statistischem Bundesamt zirka 4.100 Euro brutto pro Monat), sind keine Grundrentenbewertungszeiten. Wer nur ein ergänzendes Einkommen hat, wie beispielsweise viele Mini-Jobber, geht deshalb leer aus.

Wie hoch ist die Grundrente?

Die Summe ist gar nicht so gering: Seit 2021 bekommen 1,3 Millionen RuheständlerInnen einen Zuschlag von bis zu 420 Euro brutto zu ihrer bestehenden Altersrente. Es kann aber auch weniger sein. Die Berechnung ist ziemlich kompliziert. Zum Glück prüft die Deutsche Rentenversicherung unseren möglichen Anspruch automatisch. Beantragen müssen wir die Grundrente nicht.

Allzu viel sollten Rentne­rInnen aber nicht erwarten. Der Zuschlag wird laut Rentenversicherung im Schnitt bei rund 75 Euro im Monat liegen.

Doch wie wird die Grundrente berechnet?

So funktioniert die Berechnung der neuen Grundrente

Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte (EP), die aufgrund unserer Beiträge während unseres gesamten Versicherungslebens aus den so genannten Grundrentenbewertungszeiten erworben wurden. Grundrentenzeiten mit „sehr niedrigem Verdienst“, heißt weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland (2023 sind das rund 4.100 Euro brutto), sind keine Grundrentenbewertungszeiten. Sie bleiben daher bei der Berechnung des Zuschlags außen vor.

Aus den verbleibenden Bewertungszeiten wird der Zuschlag errechnet. Liegt der ermittelte Durchschnittswert der Entgeltpunkte aller Grundrentenbewertungszeiten unter 0,8 Entgeldpunkten, kann ein Grundrentenzuschlag grundsätzlich in Betracht kommen. Das hängt aber auch davon ab, welche Einkünfte du noch hast – dazu später mehr. Liegt der Durchschnittswert darüber, besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag.

Der Durchschnittswert der Entgeltpunkte wird dann bis zu einem Höchstwert verdoppelt. Er ist unterschiedlich hoch je nachdem, ob die Anzahl der Grundrentenzeiten zwischen 33 und 35 Jahren oder bei 35 und mehr Jahren liegt. Ist der verdoppelte Durchschnittswert zum Beispiel bei 35 und mehr Jahren größer als 0,8 EP pro Jahr, wird der Wert auf 0,8 EP begrenzt. In diesem Fall wird der Zuschlag aus dem Differenzbetrag zwischen dem ermittelten Durchschnittswert und dem Höchstwert von 0,8 EP berechnet. Für den Fall, dass es zu keiner Begrenzung kommt, ist der ermittelte Durchschnittswert der EP aus den Grundrentenbewertungszeiten der Rechenwert für die weitere Berechnung des Zuschlags.

Der jeweilige Rechenwert wird anschließend mit dem so genannten Äquivalenzfaktor 0,875 multipliziert. Das Ergebnis ist der Jahreswert, der als Zuschlag für höchstens 35 Jahre ermittelt wird. Der Bruttobetrag des Zuschlags ergibt sich dann durch Multiplikation mit dem Rentenwert, der ab dem 1. Juli 2023 37,28 Euro beträgt. Der Rentenwert Ost beträgt dann 37,01 Euro.

Liegen keine 35 Jahre, aber mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vor, gelten niedrigere Begrenzungswerte als die oben genannten 0,8 EP. Beginnend mit 0,4 EP pro Jahr bei 33 Jahren steigt der Wert monatlich an. Bei 33 Jahren wird also so getan, als ob eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter in den 33 Jahren im Durchschnitt 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten verdient und davon Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat. Für jeden weiteren Monat mit Grundrentenzeiten steigt diese Grenze kontinuierlich an − auf 60 Prozent bei 34 Jahren und auf bis zu 80 Prozent bei 35 Jahren Grundrentenzeiten.

Klingt ganz schön kompliziert, oder? Zum Glück müssen wir nicht selber rechnen! Ein Berechnungsbeispiel und ein paar Fallbeispiele des Ministeriums geben uns aber ein Gefühl dafür, wie hoch die Grundrente ausfallen könnte.

Fallbeispiele: Wer bekommt die Grundrente – und wie hoch ist sie?

1. Beispiel: Zu 872,35 Brutto-Rente kommen 228,34 Euro Grundrente

Eine Verkäuferin in Bremen hat 39 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Der Durchschnittswert ihrer Entgeltpunkte (EP) aus dem gesamten Versicherungsleben beträgt 0,6 EP. Das entspricht 60 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten. Ihre monatliche Altersrente beträgt derzeit 800,05 Euro (brutto).

Berechnung der Rente:

39 Jahre x 0,6 EP x 37,28 Euro (aktueller Rentenwert) = 872,35 Euro

Berechnung des Zuschlags:

Es liegen mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten vor. Der Höchstwert für die Begrenzung beträgt 0,8 EP. Die 39 Jahre Pflichtbeitragszeiten sind Grundrentenbewertungszeiten. Der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus diesen 39 Jahren beträgt 0,6 EP. Der Zuschlag wird für maximal 35 Jahre ermittelt.

Rechenwert für die Zuschlagsberechnung:

0,8 EP – 0,6 EP = 0,2 EP

Jahreswert für den Zuschlag:

0,2 EP x 0,875 = 0,175 EP

Berechnung: Grundrentenzuschlag

35 Jahre x 0,175 EP x 37,28 Euro (aktueller Rentenwert) = 228,34 Euro

Ihre neue Gesamtrente würde also bei 1.100,69 Euro liegen.

2. Beispiel: Zu 547 Brutto-Rente kommen 418 Euro Grundrente

Der Zuschlag kann aber noch viel höher ausfallen, wie das Beispiel einer alleinstehenden Floristin zeigt: Sie hat 40 Jahre voll gearbeitet und im Durchschnitt etwa 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten erwirtschaftet. So kommt sie derzeit auf eine monatliche Rente von 547 Euro. Mit einem Grundrentenzuschlag in Höhe von 418 Euro kommt sie künftig auf eine Monatsrente von 965 Euro.

3. Beispiel: Zu 783 Euro Brutto-Rente kommen 205 Euro Grundrente

Nicht jede Erwerbsbiografie läuft gradlinig, wie das Beispiel einer Leipziger Bauingenieurin zeigt. Sie hat bis zum Mauerfall gut verdient, wurde jedoch arbeitslos, als ihre Firma 1990 insolvent ging. Nach ein paar Jahren fand sie wieder Arbeit in unterschiedlichen Bereichen – allerdings unterhalb ihrer Qualifikation. Ihre Altersrente beläuft sich nach 39 Beitragsjahren somit nur auf 783 Euro. Trotz der Arbeitslosigkeit erfüllt sie die Voraussetzungen von mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten, sodass sie mit einem Grundrentenzuschlag in Höhe von 205 Euro auf eine Monatsrente von 988 Euro kommt.

4. Beispiel: Zu 460 Brutto-Rente kommen 49 Euro Grundrente

Ein Hilfsarbeiter aus Bremen war 42 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er war auch viele Jahre arbeitslos. Dadurch können 33 Jahre als Grundrentenzeiten berücksichtigt werden. Durchschnittlich hat er während der gesamten Versicherungszeit nur 32 Prozent des Durchschnittsverdienstes erzielt, während der Grundrentenbewertungszeiten waren es im Durchschnitt 35 Prozent. Seine Rente von nur 460 Euro erhöht sich durch einen Grundrentenzuschlag in Höhe von 49 Euro auf 509 Euro.

Wird das Einkommen (meines Partners) auf die Höhe der Grundrente angerechnet?

Einzig die genannten Werte sind entscheidend. Eine Bedürftigkeit muss für die Grundrente nicht nachgewiesen werden, anders als etwa bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. „Der Grundrentenzuschlag ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Vorleistungen in Form von langjähriger Zahlung von Pflichtbeiträgen zu diesem System der Alterssicherung voraussetzt“, schreibt das BMAS. „Der steuerfinanzierte Grundrentenzuschlag für unterdurchschnittliche Verdienste soll jedoch am Bedarf ausgerichtet sein.“

Für die meisten RentnerInnen ist die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung die wesentliche Einkommensquelle im Alter. Allerdings gibt es auch finanziell gut gestellte RentnerInnen, die neben der Rente weitere Einkommen haben.

Die Grundrente soll so zielgenau wie möglich sein. Deshalb wird das eigene Einkommen und auch das Einkommen von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern geprüft. Eine Vermögensprüfung findet aber nicht statt. Es ist also nicht relevant, ob du beispielsweise Immobilien oder ein Aktiendepot besitzt. Die Erträge aus diesem Vermögen, also Mieteinnahmen oder Dividenden zählen allerdings sehr wohl.

Damit die Grundrente für die NutznießerInnen unbürokratisch ist, erfolgt die Einkommensprüfung weitgehend automatisiert durch einen Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzämtern. Zugrunde gelegt wird dabei das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung der steuerfrei gestellten Anteile von Renten und Versorgungsbezügen.

Angerechnet werden außerdem Kapitalerträge, die oberhalb des Sparerfreibetrages (aktuell 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete) liegen. Das zu versteuernde Einkommen ist geringer als das Bruttoeinkommen und wird nach Abgabe der Steuererklärung individuell vom Finanzamt ermittelt – abzüglich von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Steuerfreie Einnahmen wie beispielsweise aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder aus einem pauschal besteuerten Minijob werden nicht berücksichtigt.

Außerdem gibt es Freibeträge: Bis zu 1250 Euro deines Einkommens werden nicht angerechnet. Bei Paaren liegt der Freibetrag bei 1.950 Euro. Liegt das berück­sichtige Einkommen ober­halb des Frei­betrags, wird das darüber­liegende Einkommen zu 60 Prozent auf die Grund­rente ange­rechnet. Über­steigt das Einkommen bei Allein­stehenden 1.600 Euro und bei Ehepaaren 2.300 Euro, wird das Einkommen zu 100 Prozent ange­rechnet.

Tabelle: Wie hoch ist die Grundrente nach 35 Arbeitsjahren?

Die Deutsche Rentenversicherung bietet aktuell zwar keinen Rechner für die Grundrente, aber eine übersichtliche Tabelle. Sie gibt dir einen ersten Überblick, wie viel Grundrente Singles mit 35 Jahren Grundrentenbewertungszeiten und einem Einkommen über 1.250 Euro erhalten.

Grundrente Einkommen:

1.250 Euro

Einkommen:

1.450 Euro

Einkommen:

1.650 Euro

30 % des Durchschnittsgehalts 314 Euro (West)

305 Euro (Ost)

194 Euro (West)

185 Euro (Ost)

54 Euro (West)

45 Euro (Ost)

40 % des Durchschnittsgehalts 419 Euro (West)

407 Euro (Ost)

299 Euro (West)

287 Euro (Ost)

159 Euro (West)

147 Euro (Ost)

50 % des Durchschnittsgehalts 314 Euro (West)

305 Euro (Ost)

194 Euro (West)

185 Euro (Ost)

54 Euro (West)

45 Euro (Ost)

60 % des Durchschnittsgehalts 209 Euro (West)

204 Euro (Ost)

89 Euro (West)

84 Euro (Ost)

0 Euro

(Ost und West)

70 % des Durchschnittsgehalts 105 Euro (West)

102 Euro (Ost)

0 Euro

(Ost und West)

0 Euro (Ost und West)

Eine ziemlich komplizierte Angelegenheit, diese Grundrente. Zum Glück passiert alles ganz automatisch, allerdings auch ein wenig zeitverzögert. Ange­rechnet wird immer das vom Finanz­amt über­mittelte Einkommen des vorvergangenen Jahres. Für 2023 ist also das Einkommen von 2021 relevant.

Die Verzögerung liegt laut Renten­versicherung daran, dass der Abgleich mit dem Finanz­amt auto­matisch geschehen soll und für NeurentnerInnen 2023 beim Finanz­amt erst das steuer­pflichtige Einkommen des Jahres 2021 vorliegt. Wer also 2023 eine kleine Rente bekommt, aber in den beiden Jahren davor noch ordentlich verdient hat, hat zwei Jahre lang keinen Anspruch auf die Grund­rente.

herMoney Tipp

Von der neuen Grundrente werden wohl vor allem Frauen profitieren. Denn sie sind diejenigen, die häufig Teilzeit arbeiten, Kinder erziehen und Angehörige pflegen. Und damit zu dem Personenkreis gehören, der trotz lebenslanger Arbeit häufig eine geringe Rente bekommt. Die Grundrente soll das zwar abfedern, aber eine private Altersvorsorge kann sie nicht ersetzen.

Werde daher selbst aktiv! Je früher, desto besser.

So kannst du vorgehen:
1. Schritt: Berechne deine Rentenlücke.
2. Schritt: Überlege, wie du die Lücke schließen könntest. In Frage kommen etwa Riester, Rürup oder betriebliche Altersvorsorge (z.B. mit Direktversicherungen oder VL-Fondssparen). Du kannst natürlich auch mit deinem persönlichen ETF-Portfolio vorsorgen.
3. Schritt: Zahle regelmäßig ein, um am Ende deines Arbeitslebens das erwünschte Sümmchen beisammen zu haben.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Dieser Artikel wurde von Jessica Schwarzer verfasst und 2023 durch Saskia Weck aktualisiert.

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Jessica Schwarzer

Jessica Schwarzer ist eine der renommiertesten Finanzjournalistinnen Deutschlands und Buchautorin. Die deutsche Aktienkultur ist ihr eine Herzensangelegenheit. Im Juni 2019 ist ihr fünftes Buch „Damit sie sich keinen Millionär angeln muss … Erfolgreiche Finanzplanung für Frauen, die unabhängig sein und bleiben wollen.“ im Börsenbuchverlag erschienen.