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Grundrente 2025: Wie hoch ist sie? Wer bekommt sie?

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Jessica Schwarzer

14. Januar 2025

Wer lange gearbeitet, aber wenig verdient hat, bekommt Grundrente. Wir erklären dir, was du darüber wissen musst.

Inhalt

Grundrente 2025: Das Wichtigste in Kürze

Die volle Grundrente bekommt, wer mindestens 35 Jahre gearbeitet hat. Kindererziehungszeiten und die Pflege Angehöriger gelten auch.

Die Höhe der Grundrente liegt im Schnitt bei rund 86 Euro im Monat.

Beantragen musst du die Grundrente nicht. Sie wird seit Juli 2021 automatisch von der Rentenversicherung geprüft und ausbezahlt.

Die Rente ist gefühlt ein Auslaufmodell. Laut Bundesregierung – auf Anfrage von BSW-Chefin Sahra Wagenknecht im Jahr 2024 – bekommt „jeder fünfte Rentner (…) nach 45 Arbeitsjahren weniger als 1.200 Euro Rente“. Brutto wohlgemerkt. Davon werden noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Damit landen viele RentnerInnen in Altersarmut. Die Grundrente soll dagegen vorgehen. Doch wer bekommt sie und wie viel macht sie wirklich aus?

Ist die Grundrente eine Mindestrente?

Wer wenig verdient hat, bekommt nur eine winzige Rente. Das hat sich ein Stück geändert. „Wer jahrelang hart gearbeitet, Kinder erzogen, Angehörige gepflegt und Rentenbeiträge gezahlt hat, hat im Alter eine ordentliche Rente verdient. Deswegen gibt es ab 2021 die Grundrente“, hieß es damals auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Mit diesem Zuschlag sollte jahrzehntelange Arbeit bei niedrigem Gehalt besser berücksichtigt werden, wenn die betroffene Person schließlich in Rente geht.

Ganz wichtig: Die Grundrente ist keine Mindestrente, auch wenn das oft durcheinandergeht. In Deutschland gibt es aktuell keine Mindestrente. Die Höhe der gesetzlichen Rente ist immer abhängig von den erworbenen Rentenpunkten.

Je höher unser Einkommen ist und je länger wir im Erwerbsleben stehen, desto höher ist das Rentenpunktekonto. RentnerInnen mit einer sehr geringen Rente bekommen aber seit 2021 einen Zuschlag zu ihrer bestehenden Altersrente: die sogenannte Grundrente. Damit sind EmpfängerInnen von Minirenten nicht mehr ausschließlich auf die Grundsicherung für RentnerInnen angewiesen. Aber wer genau hat Anspruch auf die Grundrente?

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Voraussetzungen: Wer bekommt die Grundrente?

1. Voraussetzung: Grundrentenzeiten von 33 bis 35 Jahren

Anspruch auf einen vollen Grundrenten-Zuschlag hast du, wenn du mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten angesammelt hast. Das sind vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbständigkeit sowie anerkannte Zeiten der Kindererziehung und Pflege. Der Verdienst muss bezogen auf das gesamte Versicherungsleben im Durchschnitt unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland betragen haben.

Du musst aber nicht die vollen 35 Jahre erreichen. Ab mindestens 33 Jahren gibt es eine geringere Aufstockung. Sie steigt dann mit jedem Monat, bis mit 35 Jahren die volle Grund­rente erreicht ist. Die Grundrente richtet sich also nicht nach dem Alter – auch 63-Jährige können sie bekommen.

Mit der Grundrente stehst du also besser da als diejenigen, die gar nicht oder nur kurz in die Rentenversicherung einge­zahlt haben. Immerhin 1,1 Millionen RuheständlerInnen sollen laut BMAS von der Aufstockung profitieren (Stand: März 2023). Aber nicht jeder, der wenig Rente bekommt, erhält den Zuschlag auch.

2. Voraussetzung: Lohn zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland

Zwar sollen die Grundrente Menschen mit niedrigen Löhnen bekommen, aber zu wenig dürfen sie auch nicht verdient haben. Grundrentenzeiten mit sehr niedrigem Verdienst, und zwar weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland (2024 sind das laut Deutscher Rentenversicherung circa 45.358 Euro brutto pro Jahr), sind keine Grundrentenbewertungszeiten. Wer nur ein ergänzendes Einkommen hat, wie beispielsweise viele Menschen mit Mini-Jobs, geht deshalb leer aus.

Wie hoch ist die Grundrente?

Die Summe ist gar nicht so gering: Seit 2021 bekommen 1,1 Millionen RuheständlerInnen einen Zuschlag von bis zu 420 Euro brutto zu ihrer bestehenden Altersrente. Es kann aber auch weniger sein. Die Berechnung ist ziemlich kompliziert. Zum Glück prüft die Deutsche Rentenversicherung unseren möglichen Anspruch automatisch. Beantragen müssen wir die Grundrente nicht.

Allzu viel sollten Rentne­rInnen aber nicht erwarten. Der Zuschlag wird laut Rentenversicherung im Schnitt bei rund 86 Euro im Monat liegen.

Doch wie wird die Grundrente berechnet?

So funktioniert die Berechnung der neuen Grundrente

Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte (EP), die aufgrund unserer Beiträge während unseres gesamten Versicherungslebens aus den so genannten Grundrentenbewertungszeiten erworben wurden. Grundrentenzeiten mit „sehr niedrigem Verdienst“, heißt weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland (2024 sind das im Monat runtergerechnet rund 3.779,83 Euro brutto), sind keine Grundrentenbewertungszeiten. Sie bleiben daher bei der Berechnung des Zuschlags außen vor.

Aus den verbleibenden Bewertungszeiten wird der Zuschlag errechnet. Liegt der ermittelte Durchschnittswert der Entgeltpunkte aller Grundrentenbewertungszeiten unter 0,8 Entgeltpunkten, kann ein Grundrentenzuschlag grundsätzlich in Betracht kommen. Das hängt aber auch davon ab, welche Einkünfte du noch hast – dazu später mehr. Liegt der Durchschnittswert darüber, besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag.

Der Durchschnittswert der Entgeltpunkte wird dann bis zu einem Höchstwert verdoppelt. Er ist unterschiedlich hoch, je nachdem ob die Anzahl der Grundrentenzeiten zwischen 33 und 35 Jahren oder bei 35 und mehr Jahren liegt.

Ist der verdoppelte Durchschnittswert zum Beispiel bei 35 und mehr Jahren größer als 0,8 EP pro Jahr, wird der Wert auf 0,8 EP begrenzt. In diesem Fall wird der Zuschlag aus dem Differenzbetrag zwischen dem ermittelten Durchschnittswert und dem Höchstwert von 0,8 EP berechnet. Für den Fall, dass es zu keiner Begrenzung kommt, ist der ermittelte Durchschnittswert der EP aus den Grundrentenbewertungszeiten der Rechenwert für die weitere Berechnung des Zuschlags.

Der jeweilige Rechenwert wird anschließend mit dem so genannten Äquivalenzfaktor 0,875 multipliziert. Das Ergebnis ist der Jahreswert, der als Zuschlag für höchstens 35 Jahre ermittelt wird. Der Bruttobetrag des Zuschlags ergibt sich dann durch Multiplikation mit dem Rentenwert, der am 1. Juli 2024 von 37,60 Euro auf 39,32 Euro angestiegen ist.

Liegen keine 35 Jahre, aber mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vor, gelten niedrigere Begrenzungswerte als die oben genannten 0,8 EP. Beginnend mit 0,4 EP pro Jahr bei 33 Jahren steigt der Wert monatlich an. Bei 33 Jahren wird also so getan, als ob eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter in den 33 Jahren im Durchschnitt 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten verdient und davon Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat. Für jeden weiteren Monat mit Grundrentenzeiten steigt diese Grenze kontinuierlich an − auf 60 Prozent bei 34 Jahren und auf bis zu 80 Prozent bei 35 Jahren Grundrentenzeiten.

Klingt ganz schön kompliziert, oder? Zum Glück müssen wir nicht selbst rechnen. Ein Berechnungsbeispiel gibt uns aber ein Gefühl dafür, wie hoch die Grundrente ausfallen könnte.

Fallbeispiele: Wer bekommt die Grundrente und wie hoch ist sie?

Unser Beispiel: Zu 879,84 Brutto-Rente kommen 240,83 Euro Grundrente.

Eine Verkäuferin in Bremen hat 39 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Der Durchschnittswert ihrer Entgeltpunkte (EP) aus dem gesamten Versicherungsleben beträgt 0,6 EP. Das entspricht 60 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten. Ihre monatliche Altersrente beträgt derzeit 800,05 Euro (brutto).

Berechnung der Rente:

39 Jahre x 0,6 EP x 39,32 Euro (aktueller Rentenwert) = 920,08 Euro

Berechnung des Zuschlags:

Es liegen mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten vor. Der Höchstwert für die Begrenzung beträgt 0,8 EP. Die 39 Jahre Pflichtbeitragszeiten sind Grundrentenbewertungszeiten. Der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus diesen 39 Jahren beträgt 0,6 EP. Der Zuschlag wird für maximal 35 Jahre ermittelt.

Rechenwert für die Zuschlagsberechnung:

0,8 EP – 0,6 EP = 0,2 EP

Jahreswert für den Zuschlag:

0,2 EP x 0,875 = 0,175 EP

Berechnung: Grundrentenzuschlag

35 Jahre x 0,175 EP x 39,32 Euro (aktueller Rentenwert) = 240,83 Euro

Ihre neue Gesamtrente würde also bei 1.160,91 Euro liegen.

Wird das Einkommen (meines Partners) auf die Höhe der Grundrente angerechnet?

Einzig die genannten Werte sind entscheidend. Eine Bedürftigkeit muss für die Grundrente nicht nachgewiesen werden, anders als etwa bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. „Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur Rente. Anspruch auf den Grundrentenzuschlag können Rentnerinnen und Rentner haben, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben“, schreibt die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Für die meisten RentnerInnen ist die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung die wesentliche Einkommensquelle im Alter. Allerdings gibt es auch finanziell gut gestellte RentnerInnen, die neben dem Altersruhegeld weitere Einkommen haben.

Die Grundrente soll so zielgenau wie möglich sein. Deshalb werden das eigene Einkommen und auch das Einkommen von EhepartnerInnen beziehungsweise LebenspartnerInnen geprüft. Eine Vermögensprüfung findet aber nicht statt. Es ist also nicht relevant, ob du beispielsweise Immobilien oder ein Aktiendepot besitzt. Die Erträge aus diesem Vermögen, also Mieteinnahmen oder Dividenden zählen allerdings sehr wohl.

Damit die Grundrente für die NutznießerInnen unbürokratisch ist, erfolgt die Einkommensprüfung weitgehend automatisiert durch einen Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzämtern. Zugrunde gelegt wird dabei das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung der steuerfrei gestellten Anteile von Renten und Versorgungsbezügen.

Angerechnet werden außerdem Kapitalerträge, die oberhalb des Sparerfreibetrages (aktuell 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete) liegen. Das zu versteuernde Einkommen ist geringer als das Bruttoeinkommen und wird nach Abgabe der Steuererklärung individuell vom Finanzamt ermittelt – abzüglich von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Steuerfreie Einnahmen wie beispielsweise aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder aus einem pauschal besteuerten Minijob werden nicht berücksichtigt.

Außerdem gibt es Freibeträge: „Wenn 33 Jahre Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten erfüllt sind, bleiben von der gesetzlichen Rente monatlich 100 Euro bei der Einkommensanrechnung auf die Sozialleistung unberücksichtigt. Ist die Rente höher als 100 Euro, werden vom übersteigenden Betrag zusätzlich 30 Prozent als Freibetrag berücksichtigt. Der Freibetrag ist auf einen Betrag von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 gedeckelt. Seit dem 1. Januar 2024 sind das 281,50 Euro monatlich.“, erläutert das BMAS.

Tabelle: Wie hoch ist die Grundrente nach 35 Arbeitsjahren?

Die DRV bietet aktuell zwar keinen Rechner für die Grundrente, aber eine übersichtliche Tabelle. Sie gibt dir einen ersten Überblick, wie viel Grundrente Singles mit 35 Jahren Grundrentenbewertungszeiten erhalten.

  1.250 €

Anzurechnendes Einkommen

1.350 € 1.450 € 1.550 € 1.650 € 1.750 € 1.850 €
20% Durch­schnitts­verdienst 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
30% 314 €

(305 € Ost)

254 €

245 € (Ost)

194 €

(185 € Ost)

134 €

(125 € Ost)

54 €

(45 € Ost)

0 € 0 €
40% 419 €

(407 € Ost)

359 €

(347 € Ost)

299 €

(287 € Ost)

239 €

(227 € Ost)

159 €

(147 € Ost)

59 €

(47 € Ost)

0 €
50 % 314 €

(305 € Ost)

254 €

(245 € Ost)

194 €

(185 € Ost)

134 €

(125 € Ost)

54 €

(45 € Ost)

0 € 0 €
60 % 209 €

(204 € Ost)

149 €

(144 € Ost)

89 €

(84 € Ost)

29 Euro

(24 € Ost)

0 € 0 € 0 €
70% 105 €

(102 € Ost)

45 €

(42 € Ost)

0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
80% 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, (Stand: Januar 2025)

Eine ziemlich komplizierte Angelegenheit, diese Grundrente. Zum Glück passiert alles ganz automatisch, allerdings auch ein wenig zeitverzögert. Ange­rechnet wird immer das vom Finanz­amt über­mittelte Einkommen des vorvergangenen Jahres. Für 2025 ist also das Einkommen von 2023 relevant.

Die Verzögerung liegt laut Renten­versicherung daran, dass der Abgleich mit dem Finanz­amt auto­matisch geschehen soll und für NeurentnerInnen 2025 beim Finanz­amt erst das steuer­pflichtige Einkommen des Jahres 2023 vorliegt. Wer also 2025 eine kleine Rente bekommt, aber in den beiden Jahren davor noch ordentlich verdient hat, hat zwei Jahre lang keinen Anspruch auf die Grund­rente.

herMoney Tipp

Von der neuen Grundrente werden wohl vor allem Frauen profitieren. Denn sie sind diejenigen, die häufig Teilzeit arbeiten, Kinder erziehen und Angehörige pflegen. Und damit zu dem Personenkreis gehören, der trotz lebenslanger Arbeit häufig eine geringe Rente bekommt. Die Grundrente soll das zwar abfedern, aber eine private Altersvorsorge kann sie nicht ersetzen. Werde daher selbst aktiv. Je früher, desto besser.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Hinweis: Dieser Artikel wurde von Jessica Schwarzer verfasst, 2023 durch Saskia Weck und zuletzt im Januar 2025 durch Katrin Gröh aktualisiert.

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Jessica Schwarzer

Jessica Schwarzer ist eine der renommiertesten Finanzjournalistinnen Deutschlands und Buchautorin. Die deutsche Aktienkultur ist ihr eine Herzensangelegenheit. Im Juni 2019 ist ihr fünftes Buch „Damit sie sich keinen Millionär angeln muss … Erfolgreiche Finanzplanung für Frauen, die unabhängig sein und bleiben wollen.“ im Börsenbuchverlag erschienen.

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