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Steuern, Kindergeld, Rente: Diese Änderungen erwarten dich 2021

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Simin Heuser

7. Januar 2021

Solidarbeitrag, Mindestlohn, Homeoffice: Im neuen Jahr ändern sich zahlreiche Gesetze und Regelungen. Ein Überblick.

Inhalt:

Der Solidaritätszuschlag wird (fast) abgeschafft

Steueränderung 2021: Der Grundfreibetrag steigt

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Einkommenssteuer 2021: Profitierst du von der neuen Homeoffice-Pauschale?

Pendlerpauschale und Kfz-Steueränderung 2021

Mindestlohn & Azubi-Vergütung

Grundrente wird 2021 eingeführt

CO2-Steuer erstmals ab Januar 2021

Bausparprämie und Baukindergeld

Neue Beitragsbemessungsgrenzen bei Kranken- und Rentenversicherung

Corona-Sonderzahlungen werden verlängert

Mehrwertsteuer-Senkung endet

Elektronische Patientenakte wird im Januar 2021 eingeführt

herMoney Tipp

Ab dem 1. Januar 2021 treten in Deutschland einige Steueränderungen und weitere neue Regelungen in Kraft, die viele Verbraucher*innen betreffen. Dazu gehören unter anderem die Abschaffung des Solidarbeitrags, die neue Homeoffice-Pauschale und eine Anhebung von Kindergeld und Freibeträgen. Viele Steuerzahler können sich in diesem Zuge über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Andere wiederum müssen tiefer in die Tasche greifen. Die wichtigsten Änderungen findest du hier im Überblick. Einige Regelungen sind bereits seit dem 1. Januar gültig, andere ändern sich erst im Laufe des Jahres.

Der Solidaritätszuschlag wird (fast) abgeschafft

Eine der wichtigsten Steueränderungen 2021: Drei Jahrzehnte nach seiner Einführung fällt der Solidaritätszuschlag für etwa 90 Prozent der deutschen Steuerzahler weg. Bisher hing die Zahlung des Solis in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommenssteuer vom Einkommen ab: Alle Steuerzahler, deren Einkommenssteuer über der Freigrenze von bisher 972 Euro lag, mussten einen Solidaritätszuschlag entrichten.

Künftig gilt: Liegt die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 beziehungsweise 33.912 Euro (Einzel- und Zusammenveranlagung), wird kein Soli mehr erhoben. Liegt das zu versteuernde Einkommen über 96.820 (Alleinstehende) beziehungsweise 193.641 Euro (Verheiratete), fällt der Soli unverändert an. Dazwischen liegt eine Gleitzone. Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums kannst du deine Steuerersparnis berechnen.

Unverändert bleibt der Steuerabzug bei Kapitalerträgen: Wer mit Kapitalerträgen (zum Beispiel aus Zinsen, Dividenden oder dem Verkauf von Aktien und Fonds) den Sparerpauschbetrag von 801 Euro im Jahr überschreitet, muss nach wie vor 5,5 Prozent Soli-Beitrag zahlen – zusätzlich zu den 25 Prozent Abgeltungssteuer. Wie du Freibeträge nutzt, wenn es um die Steuern auf Kapitaleinkünfte geht, erfährst du hier.


Wie werden Fonds eigentlich besteuert?
So funktioniert die Vorabpauschale!

 


Steueränderung 2021: Der Grundfreibetrag steigt

Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, auf das keine Steuern erhoben werden, steigt in diesem Jahr um 336 Euro auf 9744 Euro. Falls du in Teilzeit arbeitest und trotz der Erhöhung über der Grenze bist, erfährst du hier, wie du Steuern sparen kannst. Profitieren kannst du auch, wenn du verheiratet bist und eine günstige Steuerklasse wählst.

Übrigens: Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 wird im Zuge der Corona-Krise bis zum 31. August 2021 verlängert.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Ab dem 1. Januar steigt das Kindergeld um 15 Euro. Konkret bedeutet das: Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern monatlich 219 Euro, für das dritte 225 Euro und für weiteren Nachwuchs gibt es 250 Euro. Der Kinderzuschlag, der zusätzlich zum Kindergeld an Familien mit geringem Einkommen gezahlt wird, steigt ebenfalls zum 1. Januar. Pro Monat gibt es für jedes Kind 205 Euro und damit 20 Euro mehr als bisher.

Auch der steuerliche Kinderfreibetrag steigt ab Januar, und zwar von 7812 Euro auf 8388 Euro pro Kind für beide Elternteile. Dieser Betrag sichert das Existenzminimum des Kindes und setzt sich zusammen aus 2928 Euro (2020: 22640 Euro) für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf und 5460 Euro (2020: 5172) für das sächliche Existenzminimum des Kindes.

Ob das Existenzminimum des Kindes durch das Kindergeld bereits gedeckt ist oder ob der Kinderfreibetrag günstiger ist, ermittelt das Finanzamt.

Einkommenssteuer 2021: Profitierst du von der neuen Homeoffice-Pauschale?

Wer zu Hause arbeitet, aber kein Arbeitszimmer absetzen kann, soll für die Jahre 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag beziehungsweise maximal 600 Euro pro Jahr geltend machen können. Allerdings lohnt sich die Homeoffice-Pauschale nicht für alle. Sie zählt wie die Pendler-Pauschale zu den Werbungskosten. Hier setzt das Finanzamt 1.000 Euro jährlich an. Das bedeutet: Nur, wer mit seinen Werbungskosten inklusive der Homeoffice-Pauschale über 1.000 Euro liegt, wird entlastet.

Ob du von der Pauschale profitierst, ist daher auch abhängig von deinem bisherigen Arbeitsweg. Denn je mehr Tage du im Homeoffice verbringst, desto weniger Pendler-Pauschale kannst du dir anrechnen lassen.

Pendlerpauschale und Kfz-Steueränderung 2021

Die erwähnte Pendlerpauschale steigt ebenfalls. Und zwar für alle Arbeitnehmer mit Fahrwegen von 21 km und mehr. Die Entfernungspauschale ab dem 21. km wird auf 35 Cent/km erhöht. Für die ersten 20 km bleibt es bei den bisherigen 30 Cent. Übrigens: Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch steigt die Kfz-Steuer. Bereits zugelassene Autos sind nicht betroffen. Pro Jahr wird es im Schnitt um 15,80 Euro teurer – bei vielen Autos ändert sich aber nichts.

Mindestlohn & Azubi-Vergütung

Außerdem erhöht wird der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro auf 9,50 Euro pro Stunde. In mehreren Schritten soll der Mindestlohn nach Angaben der Bundesregierung bis Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden.

Für Auszubildende gibt es zwar weiterhin keinen Mindestlohn, aber auch die Azubis können sich freuen: Wer 2021 eine Ausbildung anfängt, erhält im ersten Ausbildungsjahr mindestens 550 Euro im Monat – 35 Euro mehr als bisher. Für die nächsten Ausbildungsjahre gelten dann Aufschläge auf die Mindestvergütung von 18 Prozent im zweiten, 35 Prozent im dritten und 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.

Grundrente wird 2021 eingeführt

Etwa 1,3 Millionen Rentner profitieren ab diesem Jahr von der Grundrente. Rentner, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, sollen für ihre Lebensleistung eine höhere Rente erhalten. Anspruchsberechtigt sind diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen können, aber im Durchschnitt wenig verdient haben. Es wird automatisch geprüft, wer einen Anspruch auf die Grundrente hat.

CO2-Steuer erstmals ab Januar 2021

Heizen und Autofahren können 2021 teurer werden. Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende Alternativen voranzubringen, wird ab Januar 2021 eine CO2-Steuer unter anderem auf Benzin, Diesel, Heizöl und Gas fällig. Der Preis pro Tonne CO2 soll zunächst 25 Euro betragen. Dieser Preis wird an die Kunden weitergegeben. Damit wird der Literpreis bei Benzin um 7 Cent steigen, bei Diesel und Heizöl um 7,9 Cent. Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer.

Bürger sollen dann an anderer Stelle entlastet werden. Zum Beispiel durch eine Senkung der Ökostrom-Umlage, die Bürger mit dem Strompreis zahlen. Damit Menschen mit geringem Einkommen nicht belastet werden, gibt es ab Januar außerdem eine CO2-Komponente beim Wohngeld. Durch diesen Zuschlag sollen die zu erwartenden Mehrkosten beim Heizen ausgeglichen werden.

Bausparprämie und Baukindergeld

Zehn Prozent Prämie – so viel erhalten Bausparer in diesem Jahr auf jährliche Sparleistungen von bis zu 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Ehepaare. Das gilt auch für laufende Bausparverträge. Bis Ende März 2021 gibt es pro Kind außerdem einen staatlichen Zuschuss von 12.000 Euro, wenn Familien und Alleinerziehende ein Haus oder eine Wohnung erwerben wollen. Mehr zur Fristverlängerung beim Baukindergeld findest du hier.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen bei Kranken- und Rentenversicherung

Auch in diesem Jahr gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Bis zu dieser Grenze ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt in diesem Jahr bei 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 64.350 Euro (monatlich 5.362,50 Euro).

Der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung bemisst sich 2021 bis zu einem Höchstbetrag von 7.100 Euro pro Monat in den alten und 6.700 Euro in den neuen Bundesländern.

Corona-Sonderzahlungen werden verlängert

Die Frist für die Auszahlung von steuerbefreiten Corona-Sonderzahlungen soll bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. Arbeitnehmer können bis zu 1.500 Euro steuerfrei erhalten.

Mehrwertsteuer-Senkung endet

Ab Januar gelten wieder die regulären Mehrwertsteuersätze von 19 Prozent auf die meisten Güter beziehungsweise sieben Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs.

Elektronische Patientenakte wird im Januar 2021 eingeführt

Ab dem 1. Januar startet die Einführungsphase der elektronische Patientenakte. Alle gesetzlichen Krankenversicherungen müssen ihren Patienten dann auf Wunsch eine digitale Patientenakte zur Verfügung stellen. Die Nutzung ist freiwillig und Versicherte können selbst entscheiden, welche Informationen in der Akte gespeichert werden. Hintergrund der digitalen Akte ist die Ermöglichung eines schnellen Zugriffs auf medizinische Daten, Diagnosen und den Impfpass.

herMoney Tipp

Insgesamt werden viele Menschen 2021 von den Änderungen des Steuerrechts profitieren. Bevor du das Geld aber auf den Kopf haust, überlege doch, wie du es sinnvoll nutzen kannst.

Menschen, die nur sehr wenig Geld zur Verfügung haben, können lediglich darauf achten, es schlau ausgeben (zum Beispiel mit einem Haushaltsbuch). Wer aber mehr hat, kann Überschüsse clever investieren. Zum Beispiel in ETFs oder Fonds. Wenn du neu an der Börse bist, findest du hier alle Basics zu ETFs und hier eine Liste mit klassischen Einsteiger-Titeln.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Simin Heuser

Simin Heuser hat Volkswirtschaftslehre studiert und war bereits für verschiedene Fondsgesellschaften und Fintechs tätig. Sie schreibt unter anderem als freie Autorin über Finanz- und Versicherungsthemen.