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Auch wer Teilzeit arbeitet, hat einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Wie werden die Urlaubstage berechnet? Nutze unseren Urlaubsrechner!
Wie viel Urlaub genau dir im Falle einer Teilzeit oder eines Minijobs zusteht, richtet sich nach der Faustformel im Gesetz für Vollzeitbeschäftigte.
Diese Formel lautet: Bei einer Fünftagewoche sind es 20 Urlaubstage.
Mit dem herMoney Urlaubsrechner kannst du in Vollzeit und Teilzeit deinen Urlaubsanspruch ganz einfach herausfinden.
Der Gesetzgeber schreibt einen Urlaubsanspruch vor. Der Mindestanspruch gilt nicht nur für Vollzeit, sondern auch für Teilzeitkräfte oder MinjobberInnen.
Wie viele Urlaubstage dir mindestens zustehen, ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Darüber hinaus kannst du jedoch mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin einen höheren Anspruch an Urlaub verhandeln. Es sei denn, der für dich geltende Tarifvertrag sieht sowieso schon mehr Tage vor, als gesetzlich festgezurrt ist. Auf keinen Fall ist es erlaubt, die Mindestvorgabe seitens des Arbeitgebers zu unterschreiten.
Dein Anspruch auf Urlaub kann in verschiedenen Dokumenten definiert sein. Zum Beispiel hier:
Du arbeitest 30 Stunden oder weniger? Wie viel Urlaub genau dir im Falle einer Teilzeit oder eines Minijobs zusteht, richtet sich nach der Faustformel im Gesetz für Vollzeitbeschäftigte. Die besagt, dass bei einer Sechstagewoche mindestens 24 Urlaubstage zu gewähren sind. Bei einer Fünftagewoche sind es 20 Urlaubstage.
Viele Frauen arbeiten weniger Tage, da sie zu großen Teilen die Care-Arbeit in den Familien übernehmen. Wie viel Urlaub Teilzeitkräfte haben, hängt von der Arbeitszeit ab, die sie an verschiedenen Wochentagen leisten.
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Arbeitet eine Mitarbeiterin „in Betrieben mit üblicherweise 6 Arbeitstagen pro Woche ihre reduzierte Arbeitszeit ebenfalls an 6 Tagen pro Woche ab, stehen ihr ebenso viele Urlaubstage zu wie den Vollzeitmitarbeitern“, heißt es bei der IHK München und Oberbayern. Das gilt analog auch für die 5-Tage-Woche. Die geleistete Stundenanzahl spielt also überhaupt keine Rolle.
Wechselst du im Laufe des Jahres, wird dein Urlaubsanspruch nach dem Stichtag berechnet. Mehr über den Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit erfährst du hier.
Wenn du deine Arbeitszeit aber nur an zwei Tagen ableistest, gibt es deswegen auch nur 3 Urlaubstage pro Urlaubswoche. „Der gesetzlich vorgegebene Mindesturlaubsanspruch reduziert sich dann auf 12 Tage, die zusammen einen Jahresurlaub von 4 Wochen ergeben“, so die IHK.
Damit du die Anzahl deiner Urlaubstage selbst ausrechnen kannst, gibt die IHK eine Formel vor:
Urlaubsanspruch Vollzeit x Arbeitstage des Teilzeitmitarbeiters pro Woche / übliche Arbeitstage pro Woche in Vollzeit
Wir von herMoney erleichtern dir die Rechenarbeit – mit unserem Urlaubsrechner für Teilzeitkräfte und MinijobberInnen. Mit unserem Rechner kannst du deinen Urlaubsanspruch schnell bestimmen.
Zum ersten Überschlag hier eine kleine Rechnung: In deinen Unternehmen stehen den Vollzeitangestellten 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche zu. Du arbeitest aber nicht an 5 Tagen, sondern weniger. Wie hoch ist dann dein Urlaubsanspruch?
Urlaubsanspruch 1-Tage-Woche: = 30 x 1 : 5 = 6 Urlaubstage
Urlaubsanspruch 2-Tage-Woche = 30 x 2 : 5 = 12 Urlaubstage
Urlaubsanspruch 3-Tage-Woche = 30 x 3 : 5 = 18 Urlaubstage
Urlaubsanspruch 4-Tage-Woche = 30 x 4 : 5 = 24 Urlaubstage
Urlaubsanspruch 5-Tage-Woche = 30 x 5 : 5 = 30 Urlaubstage
Das bedeutet: Wenn du mehr Urlaub möchtest, solltest du deine Arbeitszeit auf mehrere Tage verteilen.
Sind dir die bezahlten Urlaubstage zu wenig, steht es dir frei, bei der nächsten Gehaltsverhandlung auch über deinen Urlaub zu sprechen. Denn das Gesetz schreibt nur die Untergrenzen fest. Nach oben gibt es also Luft.
Solltest du nicht jede Woche gleich viel arbeiten, nimmst du die regelmäßige durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche als Grundlage für die Berechnung.
Die Formel lautet:
Vereinbarte Urlaubstage : Jahreswerktage der Firma x Anzahl der Arbeitstage des Teilzeitarbeitnehmers im Kalenderjahr = Urlaubsanspruch in Tagen
Anteilige Urlaubstage, die mehr als einen halben Tag ergeben, werden laut § 5 Abs. 2 BUrlG aufgerundet.
Auch interessant: In manchen Branchen gilt eine 35-Stunden-Woche bereits als Vollzeit (mit entsprechendem Gehalt). Hier erfährst du mehr.
Zum Weiterlesen: Minijob oder Teilzeit – Was ist besser?
Wie wird bezahlter Urlaub bei Minijobs berechnet? Nach Auskunft der Minijob-Zentrale gilt wie bei Teilzeitkräften auch bei MinijobberInnen der Grundsatz der Gleichbehandlung. Das bedeutet: „Minijobber und Minijobberinnen haben ebenso einen Anspruch auf Erholungsurlaub wie vollzeitbeschäftigte Personen. Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens vier Wochen bzw. 24 Werktage Urlaub zustehen.“
Entscheidend ist auch hier wie bei den Teilzeitbeschäftigten, an wie vielen Tagen du arbeitest (und nicht, wie viele Stunden dein Minijob in Anspruch nimmt). „Das Bundesurlaubsgesetz geht von einer 6-Tage-Woche aus. Das heißt, nur wenn ein Minijobber auch an sechs Tagen pro Woche arbeitet, stehen ihm 24 Urlaubstage zu. Arbeitet der Minijobber an fünf oder weniger Tagen pro Woche, muss der Urlaubsanspruch entsprechend berechnet werden“, erklärt die Minijobzentrale.
Sie hat auch noch einen besonderen Tipp parat: „Gewährt ein/e ArbeitgeberIn ihren Vollzeitbeschäftigten mehr Urlaubstage als rechtlich vorgeschrieben, muss sie auch ihren Minijobbern mehr Urlaubstage geben. Denn letztere dürfen hier ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden.“
Hier gilt also dieselbe Rechenformel wie oben: Urlaubsanspruch Vollzeit x Arbeitstage des Teilzeitmitarbeiters pro Woche / übliche Arbeitstage pro Woche in Vollzeit
Arbeitet eine Minijobberin an fünf Tagen, stehen ihr 20 Urlaubstage zu. Jobbt sie nur an zwei Tagen pro Woche, hat sie einen Urlaubsanspruch von acht Tagen im Jahr. Bei einem Tag pro Woche reduziert sich der Urlaubsanspruch für die Minijobberin auf 4 Tage. Denk aber daran, dass je nach Betrieb mehr Tage drin sein könnten.
Wenn du deinen Urlaubsanspruch als Minijobberin nicht selbst berechnen willst:
Arbeitstage pro Woche | Urlaubsanspruch im Jahr |
1 | 4 |
2 | 8 |
3 | 12 |
4 | 16 |
5 | 20 |
6 | 24 |
Quelle: Minijob-Zentrale (Stand: September 2023)
Urlaubstage zu horten ist keine gute Idee. Denn Urlaubsanspruch sind Holschulden der ArbeitnehmerInnen. Der Anspruch verfällt am Ende des Jahres oder kurz danach. Also entweder bei Bedarf am besten absprechen, ob du ihn in das nächste Jahr mitnehmen kannst. Allerdings muss dich dein Unternehmen rechtzeitig auf die Gefahr des Verfallens hinweisen.
Zum Weiterlesen: Wer Teilzeit arbeitet, bekommt später häufig nur wenig Rente. Darum kann es sich lohnen, wieder Vollzeit zu arbeiten, zum Beispiel wenn die Kinder größer sind. Wie das mit Brückenteilzeit funktioniert, erfährst du hier.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Hinweis: Dieser Artikel wurde ursprünglich von Christiane Habrich-Böcker verfasst und im November 2024 von Laura Gaida aktualisiert.