Betriebsrentenstärkungsgesetz: Hilfe für Teilzeitkräfte und Geringverdiener
17. Januar 2023
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist seit 2018 in Kraft. Im vergangenen Jahr wurde es aktualisiert. Die wichtigsten Änderungen.
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Du möchtest früher in Rente gehen? In diesem Artikel erklären wir dir, wie es um die Rente nach 35 bis 45 Beitragsjahren steht und mit welchen Abschlägen du rechnen musst.
Inhalt
Wenn du 45 Beitragsjahre hast und nach 1964 geboren bist, kannst du mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Bist du Jahrgang 1958, dann sogar mit 64 Jahren.
Bei 35 Beitragsjahren kannst du nur früher abschlagsfrei in Rente gehen, wenn du vor 1964 geboren bist.
Zu den Beitragsjahren zählt nicht nur Erwerbsarbeit, sondern beispielsweise auch Ausbildungen, Erziehungszeiten und die Pflege Angehöriger gehören dazu.
Wer vor seiner Altersgrenze Rente beantragt, muss Abschläge auf die Rentenauszahlung in Kauf nehmen. Und zwar 3,6 Prozent pro Jahr. Möglich ist das ab 63 Jahren.
Das deutsche Rentensystem kann schnell unübersichtlich werden. Trotzdem ist es wichtig, dass du dich auskennst. Gerade bei der Rente nach 35 oder 45 Beitragsjahren gibt es viele Vorurteile, die einfach nicht stimmen. Einen ersten Einblick erhältst du in diesem Video:
Leistungen aus der Rentenversicherung gibt es nur, wenn du ihr eine bestimmte Zeit angehört hast. Diese Mindestversicherungszeiten werden auch Wartezeiten genannt. Wer mindestens 5 Jahre Wartezeit hinter sich hat, erwirbt einen Rentenanspruch. Nach 35 beziehungsweise 45 Jahren Wartezeit kannst du Altersrente beantragen.
Dabei bestimmt die Regelaltersgrenze, mit welchem Alter der reguläre Renteneintritt gesetzlich für dich vorgesehen ist und du in den Ruhestand gehen kannst. Dazu später mehr. Wichtig: Wer vor seiner Altersgrenze Rente beantragt, muss Abschläge auf die Rentenauszahlung in Kauf nehmen. Heißt: Du bekommst weniger Geld. Allerdings gibt es hier wichtige Details zu beachten.
Der Abschlag beträgt aktuell pro Monat vorzeitiger Rente 0,3 Prozent, pro Jahr sind das 3,6 Prozent. „Dies gilt nicht nur für vorzeitig in Anspruch genommene Altersrenten, sondern auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Todes“, stellt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) klar.
Für Personen mit Schwerbehinderungen gibt es übrigens einige Sonderregelungen. Mehr Informationen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen findest du hier.
Wer 45 Jahre lang rentenversichert ist, gehört für die DRV zu den „besonders langjährig Versicherten“. Dann steht dir die entsprechende Altersrente zu. Das bedeutet allerdings nicht, dass du direkt nach 45 Jahren dein Rentengeld bekommst. Hier gibt es einige Regeln zu beachten.
So ist es ein gängiger Irrtum, dass du zum Beispiel mit 60 Jahren in Rente kannst, solange du die 45 Beitragsjahre erfüllt hast. Wie bereits erwähnt, kommt es auf deinen Geburtstag und die Regelaltersgrenze an!
Um abschlagsfrei nach 45 Jahren Versicherungszeit in Rente zu gehen, musst du 65 Jahre alt sein. Auf die Besonderheit der Rente mit 63 gehen wir im nächsten Kapitel noch ein.
Beim Regelfall gilt aber: Für alle Jahrgänge, die vor 1947 geboren wurden, greift die Altersgrenze von 65 Jahren. Für alle Personen, die ab 1947 geboren wurden, erhöht sich stufenweise das Renteneintrittsalter. Zunächst pro Jahr um einen Monat. Wer ab 1964 geboren wurde, muss demnach bis 67 Jahre arbeiten.
Wir haben den regulären abschlagsfreien Eintritt in die Rente in dieser Tabelle für dich zusammengefasst. Hier siehst du etwa, dass abschlagsfrei mit 66 Jahren nur Versicherte in Rente gehen, die 1958 geboren sind.
Geburtsjahr | Renteneintritt ohne Abschlag |
bis 1946 | 65 Jahre |
1947 | 65 Jahre und 1 Monat |
1948 | 65 Jahre und 2 Monate |
1949 | 65 Jahre und 3 Monate |
1950 | 65 Jahre und 4 Monate |
1951 | 65 Jahre und 5 Monate |
1952 | 65 Jahre und 6 Monate |
1953 | 65 Jahre und 7 Monate |
1954 | 65 Jahre und 8 Monate |
1955 | 65 Jahre und 9 Monate |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
1964 | 67 Jahre |
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Mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte will der Staat jene Menschen belohnen, die mit ihrer Lebensarbeitsleistung das Rentensystem stützen, so die Idee.
Deshalb gibt es eine Besonderheit: Hast du viel gearbeitet und ganze 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, kannst du bis zu zwei Jahre früher in Rente gehen. Also mit 63 Jahren und das, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen.
Aber auch hier gibt es eine Einschränkung. In die Rente mit 63 ohne Abschläge kannst du nur gehen, wenn du vor 1953 geboren wurdest. Denn für die Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 wird das Rentenalter schrittweise angehoben, sodass sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr erhöht.
Das bedeutet: Ist dein Geburtsjahr 1964 oder später, darfst du mit 45 Beitragsjahren frühestens mit 65 Jahren in Rente – ohne Abschläge wohlgemerkt!
Die Grenze für die vorzeitige Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte – also mit 45 Beitragsjahren – ist übrigens starr. Die DRV weist auf ihrer Website darauf hin, dass es auch nicht mit Abschlägen möglich ist, noch früher Rente zu beziehen.
Wie hoch deine Rente am Ende ausfällt, hängt zum einen davon ab, wie lange du in die Rentenkasse eingezahlt hast. Außerdem spielt es eine Rolle, wie viel du in deinem Erwerbsleben verdient hast.
Jedes Jahr, das du einzahlst, entspricht genau einem Rentenpunkt bzw. Entgeltpunkt – sofern du das Durchschnittsgehalt in Deutschland bekommen hast. 2024 lag es laut der DRV bei 45.358 Euro brutto im Jahr. Verdienst du darüber hinaus, bekommst du auch mehr als einen Rentenpunkt à 39,32 Euro zugeschrieben. Verdienst du weniger, erhältst du entsprechend weniger.
Ein Beispiel für die Entgeltpunkte nach 45 Jahren:
Du hast über dein Arbeitsleben hinweg jährlich im Durchschnitt 45.358 Euro brutto verdient und konntest so insgesamt 45 Rentenpunkte sammeln. Gehst du nun mit Erreichung deiner Regelaltersgrenze in den Ruhestand, kannst du mit einer monatlichen abschlagsfreien Rente von ungefähr 1.769,45 Euro rechnen.
Weitere Beispiele kannst du unserer Tabelle entnehmen.
Einkommen pro Monat | Einkommen pro Jahr brutto | Mögliche monatliche Rente nach 45 Beitragsjahren |
2.600 Euro | 31.200 Euro | 1.250 Euro |
3.779 Euro | 45.358 Euro | 1.752 Euro |
5.090 Euro | 61.080 Euro | 2.362 Euro |
Wie hoch deine Rente voraussichtlich sein wird, erfährst du über deine Renteninformation, die dir die DRV jedes Jahr zuschickt. Hier zeigen wir dir, wie du deine Renteninformation richtig liest.
Tipp: Die Rente für besonders langjährige Versicherte musst du beantragen. Hier findest du den Online-Antrag der DRV.
Sowohl für die Rente mit 45 Beitragsjahren als auch für die Rente mit 35 Jahren gilt: Es werden nicht nur die Jahre für deine Rente angerechnet, in denen du gearbeitet hast – also einer Erwerbsarbeit nachgegangen bist.
Hast du zum Beispiel eine Ausbildung absolviert und in der Zeit normal in die Rentenkasse gezahlt, werden diese Jahre auch angerechnet. Das gilt auch für den Wehr- oder Zivildienst, den viele noch verpflichtend ableisten mussten. Hast du Angehörige gepflegt oder Kinder zu Hause betreut, kannst du auch die Erziehungszeit der Kinder anrechnen lassen.
Mehr Informationen findest du in unserem Artikel über die Mütterrente.
Auch die Zeiten, in denen du womöglich arbeitslos warst, zählen als Beitragsjahre für die Rentenversicherung. Dafür musst du Arbeitslosengeld I bezogen haben. EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld können sich die Zeiten nicht anrechnen lassen.
Außerdem solltest du nicht zwei Jahre vor deinem offiziellen Rentenbeginn arbeitslos werden, da dir diese Zeit nicht angerechnet wird. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass du abschlagsfrei einfach zwei Jahre früher aus dem Erwerbsleben ausscheidest.
Wichtig: Welche Zeiten dir genau für welche Rente berücksichtigt werden, erfährst du auf der Website der DRV.
Wer 35 Jahre lang rentenversichert ist, gehört für die DRV zu den „langjährig Versicherten“. Jetzt fragst du dich vielleicht, wieso der Unterschied zwischen „besonders langjährig“ und „langjährig Versicherten“ bei der Rente gemacht wird?
Als grobe Faustregel kannst du dir merken: Wer nicht zu den besonders langjährigen Versicherten mit 45 Beitragsjahren gehört, muss länger arbeiten, um keine Abschläge zu riskieren.
Das verdeutlicht zum einen unsere Tabelle oben: Das Renteneintrittsalter für alle ab 1964 Geborenen liegt nach 35 Beitragsjahren bei 67. Zum anderen können, wie bereits erwähnt, nur die Jahrgänge ab 1964 frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente, die auf 45 Beitragsjahre kommen.
Wir hatten die Rente mit 63 bereits angesprochen. Sie ist für Personen mit 35 Beitragsjahren nur mit Abschlägen möglich. Solltest du sie in Erwägung ziehen, sei dir bewusst, dass du damit bis zu 14,4 Prozent deiner ursprünglich vorgesehenen Rente verlierst.
Der Grund für die Abzüge: Wer früher in Rente geht, bekommt sie in der Regel auch länger. Die Abschläge sollen die längere Bezugsdauer wieder ausgleichen.
Wie viel dich die vorzeitige Rente mit 63 nach 35 Beitragsjahren kostet, zeigt die Tabelle.
Geburtsjahr | Regulärer Renteneintritt | Abschlag bei Rente mit 63 Jahren |
1958 | 66 Jahre | 10,80 Prozent |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 11,40 Prozent |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 12,00 Prozent |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 12,60 Prozent |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 13,20 Prozent |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 13,80 Prozent |
ab 1964 | 67 Jahre | 14,40 Prozent |
Angenommen du bist 1964 geboren, dann liegt dein reguläres Rentenalter bei 67 Jahren. Würdest du bis dahin durcharbeiten und hättest in jedem der notwendigen Beitragsjahre immer genau das jeweils gültige Durchschnittseinkommen verdient, bekämst du – Stand heute – ungefähr eine Rente von knapp 1.677 Euro monatlich.
Willst du aber schon vier Jahre vor den 67 Jahren in Rente gehen, also mit 63, wird der Abschlag von 14,4 Prozent fällig (siehe Tabelle), da für jeden der fehlenden 48 Monate 0,3 Prozent abgezogen werden. Deine Rente reduziert sich um rund 241,50 Euro. Unterm Strich blieben also ungefähr 1.435,50 Euro.
Noch ein weiteres Beispiel, das die DRV selbst anbringt: Du willst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1.000 Euro würde sich deine Monatsrente um 7,2 Prozent (24 Monate x 0,3 Prozent Abschlag) beziehungsweise um 72 Euro verringern.
Ganz wichtig: Bei dem Betrag in der Beispielrechnung handelt es sich um deine Brutto-Rente! Steuern und Sozialversicherung gehen von dieser Summe nochmal gesondert ab. Du solltest dich also immer, bevor du voreilig früher in Rente gehst, fragen, ob dir die monatliche Rente netto auch wirklich reicht. Insbesondere Frauen, die nach der Familiengründung in Teilzeit wieder ins Berufsleben eingestiegen sind, müssen ohnehin mit weniger Brutto-Rente rechnen.
Mehr Infos zu den weiten Abzügen findest du in unserem Ratgeber: Wie viele Steuern bei 1.300 bis 1.800 Euro Rente fällig werden
Nur wenigen Menschen wird die Rente später einmal zum Leben reichen. Umso wichtiger ist es, dass du deine persönliche Rentenlücke kennst. Sie kannst du dir mit unserem Rentenlückenrechner ausrechnen. Die Rentenlücke zeigt dir nämlich die Differenz an, die sich zwischen deiner zu erwartenden Netto-Rente und deinem letzten Netto-Einkommen vor Rentenbeginn auftut.
Abschläge auf deine Rente kannst du mit freiwilligen Sondereinzahlungen ausgleichen. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, erfährst du hier.
Du willst noch mehr Tricks, wie du früher in Rente gehen kannst? Wie du drei oder mehr Jahre bis zu Rente überbrücken kannst, erfährst du hier, oder in unserer Podcastfolge mit Katja Braubach.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.