Altersvorsorge für Selbstständige

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Anke Dembowski

Autorin

23. November 2017

Frauen, die selbständig tätig sind, haben mal gute und mal schlechte Verdienst-Jahre. Wünschenswert ist daher eine möglichst flexible Altersvorsorge.

Flexibilität ist toll, aber so sehr wir alle Flexibilität lieben, so schwierig ist leider die Sache mit der Selbstdisziplin: Vielen von uns fällt es schwer, Geld für die Altersvorsorge zurückzulegen, wenn wir nicht dazu gezwungen werden.

Daher wählen viele Selbständige, die sozialversicherungsbefreit sind, die Option, sich freiwillig in der Deutschen Rentenversicherung zu versichern. Sie sind dann im deutschen Umlagesystem, d.h. die jetzigen Beitragszahler zahlen für die jetzigen Rentner. Das System ist bewährt und weit verbreitet, problematisch ist hier allerdings die demografische Entwicklung: Dann, wenn nur noch wenige Aktive eine große Anzahl von Rentnern finanzieren müssen, wird es eng. Der Vorteil ist: Man sitzt im selben Boot wie ein großer Teil der Bevölkerung, d.h. Politiker, die (wieder-)gewählt werden möchten, müssen sich um die Belange dieser Menschen kümmern und dürfen sie nicht allzu schlecht stellen.

Aber so vielseitig die Selbständigkeit von Frauen ist, so vielschichtig sind auch die Möglichkeiten der Altersvorsorge. Speziell für die Flexibilitäts-Ansprüche von Selbständigen wurde 2005 die Basisrente eingeführt, die auch „Rürup-Rente“ genannt wird, weil sie vom Ökonomen Bernd Rürup entwickelt wurde. Hier können alle Selbständigen einzahlen, die keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, und die daher weder eine betriebliche Altersversorgung noch eine Riester-Rente nutzen können. Mit der Rürup-Rente befinden wir uns in einem anderen System als dem der Deutschen Rentenversicherung: Nicht im Umlage-, sondern im Kapitaldeckungs-System. Hier bauen Sie also eine eigene Kapitalanlage auf, die nicht mehr umverteilt werden kann. Wichtig ist auch, dass das angesparte Kapital im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Vermögens-Anrechnung nicht berücksichtigt wird.

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Flexible Einzahlung und Steuervorteile…

Die Rürup-Rente bietet Selbständigen mit schwankendem Einkommen hohe Flexibilität. Laufen die Geschäfte gut, können sie viel Geld für das Alter einzahlen. In Zeiten mit mauen Geschäftsergebnissen dagegen kann eine Zahlung reduziert oder ausgesetzt werden. Die Kapitaldeckung erfolgt durch Abschluss und Einzahlung in eine Rentenversicherung (es darf sich auch um eine fondsgebundene Versicherung handeln). Beträge bis zum Sonderausgaben-Höchstbetrag von derzeit 23.362 Euro (Ledige) bzw. 46.724 (Verheiratete) pro Jahr können in den Vertrag eingezahlt und – zumindest zum großen Teil – steuerlich geltend gemacht werden. Auch Zusatzbausteine, wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Hinterbliebenenversorgung, werden steuerlich mitberücksichtigt. Die maximal steuerlich abzugsfähigen Beträge sind an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt, ändern sich also.

Entsprechend lohnt sich die Basisrente insbesondere dann, wenn Sie in der aktiven beruflichen Phase ein hohes steuerpflichtiges Einkommen haben und Steuern sparen wollen.

… gegen Einschränkung der Flexibilität

Das steuerliche Entgegenkommen des Staates erkaufen Sie sich allerdings mit Einschränkungen in Ihrer Flexibilität in der Phase des Rentenbezugs. Um ehrlich zu sein: Hier ist die Rürup-Rente ziemlich zugenagelt, denn der Staat möchte sichergehen, dass Rürup-Rentner tatsächlich lebenslang versorgt sind und nicht viele andere schöne Verwendungen für ihr Angespartes finden. Folgende Kröten müssen Sie daher schlucken, um die Steuervorteile bei der Basisrente zu genießen.

  • Sie dürfen sich einen Rürup-Vertrag frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres auszahlen lassen, und zwar ausschließlich als Leibrente. Einen Einmalbetrag gibt es also nicht.
  • Sie können Ihren Rürup-Vertrag auch nicht kündigen, sondern allenfalls beitragsfrei stellen, also ruhen lassen.
  • Sie können Ihren Rürup-Vertrag weder beleihen, noch verschenken oder sonst wie übertragen. Außerdem empfiehlt es sich nicht, frühzeitig vom Ableben Gebrauch zu machen, denn Sie können Ihre Rürup-Rente nicht vererben. Im Klartext heißt dies: Im Todesfall verfällt Ihr Vermögen an die Versichertengemeinschaft, genau wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Verheiratete können allerdings eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner vereinbaren.
  • Versteuerung während Sie Rente beziehen

Und eine Steuer-Kröte gibt’s am Ende auch noch: Sie müssen nämlich die Rentenzahlungen zum Zeitpunkt ihres tatsächlichen Zuflusses versteuern (sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“). Das hat eine gewisse Logik, denn wenn Sie in der Ansparphase die eingezahlten Beträge steuerlich geltend machen können, ist es legitim, wenn der Staat in der Auszahlphase die Auszahlungen besteuern will. Allerdings ist die Sache nicht ganz symmetrisch ausgelegt, was besonders für junge Frauen ärgerlich ist: Sie können derzeit nicht den vollen Einzahlungsbetrag steuerlich geltend machen, und müssen – sofern die Rentenbezugsphase nach 2040 beginnt – 100% ihrer Rürup-Rente versteuern.

Wie viel Sie nämlich von Ihrer Rürup-Rentenzahlung versteuern müssen, hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab. Liegt Ihr Renten-Beginn beispielsweise im Jahr 2020, beträgt der steuerpflichtige Prozentsatz während Ihrer gesamten Rentenbezugs-Phase 80%. Beträgt also die volle Jahresrente in diesem Jahr 10.000 €, sind hiervon 8.000 € steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Prozentsatz steigt seit 2005 jedes Jahr um einen oder zwei Prozentpunkte an und liegt ab Rentenbeginn 2040 bei vollen 100 %.

Was also tun? Am besten das eine tun, und das andere nicht lassen. Sprich: Eine Rürup-Rente abschließen, damit Sie in guten Jahren Ihrer Selbständigkeit die Verdienst-Spitzen durch die Einzahlungen in Ihren Rürup-Vertrag steuerlich kappen können. Eine Leibrente abzuschließen, ist tatsächlich sinnvoll, denn so erhalten Sie später Zahlungen solange Sie leben. Die zu erwartende Rendite bei Rentenversicherungen ist derzeit leider „mini“, dank des Niedrigzins-Umfeldes, das derzeit vorherrscht.

Daher ist es eine gute Idee, daneben zusätzliches Kapital aufzubauen, mit dem Sie dann auch flexibler umgehen können als mit der Rürup-Rente und mit dem Sie hoffentlich eine bessere Rendite erzielen. Ein Fonds-Sparplan oder der Kauf einer vermieteten Immobilie sind hier gute Möglichkeiten. Denn auch ein Batzen Geld oder eine vermietete Eigentumswohnung können im Alter zur Ihrer Versorgung beitragen.

herMoney-Tipp

Hohe Flexibilität bei der Einzahlung gepaart mit Steuerersparnissen: Vor allem bei stark schwankenden Einkommen könnte sich die Rürup-Rente für Sie rechnen. Lassen Sie sich auf jeden Fall gut beraten. Übrigens: Seit 2012 gelten auch bei Rürup-Verträgen Unisex-Tarife, d.h. Frauen erhalten eine gleich hohe Rente wie Männer. Vorher haben Lebensversicherungsunternehmen anders kalkuliert: Frauen erhielten bei gleichem Anfangsbetrag geringere Renten, da sie eine höhere statistische Lebenserwartung haben.

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Anke Dembowski

Autorin

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Geschäftsführerin des Netzwerks „Fondsfrauen".