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Als Rentnerin auswandern: Wann wird die Rente im Ausland gekürzt?

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Nicht jedes Urlaubsland eignet sich, um dort seine Rente zu verbringen. Was du wissen musst, wenn du als Rentnerin auswandern möchtest.

 Inhalt

Deutsche Rente im Ausland: Das Wichtigste in Kürze

Die Rente wird in voller Höhe in Ländern der EU, in der Schweiz, Liechtenstein, Island und in Norwegen überwiesen, wenn du dort (auch auf Dauer) ansässig wirst.

Verlegst du deinen Wohnsitz außerhalb der oben genannten Länder, sollte deine neue Heimat ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, ansonsten kann der Rentenbezug im Ausland gekürzt werden.

Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland musst du nichts unternehmen. Die Rente wird weiterhin auf das Konto deiner Wahl überwiesen.

Nach Angaben der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ stieg die Zahl der ins Ausland überwiesenen Rentenzahlungen in den vergangenen 20 Jahren um mehr als ein Drittel. Günstigere Lebenshaltungskosten und Pflege, mehr Sonne und Natur dürften auch für Frauen häufige Gründe sein, Deutschland den Rücken zu kehren. Dazu kommt, dass gerade die durchschnittliche Rente von Frauen recht niedrig ausfällt.

Auch du möchtest dir den lang gehegten Wunsch erfüllen und in ein Land mit dauerhaftem Sommer ziehen? Was auch immer dich zu einem Wegzug aus Deutschland bewegt, er sollte sorgfältig vorbereitet sein.

Als Rentnerin auswandern: Welche Länder bieten sich an?

Vielleicht fragst du dich: „Wo kann ich als Rentnerin im Ausland am besten leben?“ Das ist einerseits natürlich Geschmackssache. Aber nach Angaben des „Global Retirement Index 2023“ ist Portugal eine Top-Adresse. Das Land gilt außerdem als sicher und steht an 7. Stelle im Global Peace Index. Auch die Gesundheitsversorgung ist laut WHO gut.

Als EU-Bürgerin kannst du in jedem EU-Land leben, wenn du

  • eine Krankenversicherung vorweisen kannst, die in dem Land gültig ist.
  • im Besitz eines gültigen Personalausweises bist.
  • über ein Einkommen verfügst, mit dem du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Dazu zählt auch die Rente.

Wo leben die meisten deutschen RentnerInnen im Ausland?

Rund 260.000 deutsche BundesbürgerInnen verbringen ihren Ruhestand im Ausland. Die meisten zieht es in die Nachbarländer. Absoluter Favorit der RentnerInnen, die auswandern möchten, ist Österreich (28.000), gefolgt von der Schweiz (26.000) und Spanien auf Rang 3 mit 22.000 BürgerInnen.

Dazu addieren sich noch RentnerInnen mit ausländischen Wurzeln, die im Alter in ihre Heimat zurückkehren. Laut Deutscher Rentenversicherung Bund (DRV) fließen etwa 1,8 Millionen Renten ins Ausland (Stand: September 2023). Davon werden ungefähr 1,5 Millionen an ausländische Staatsangehörige mit deutschen Rentenansprüchen überwiesen. Aber wird die deutsche Rente im Ausland gekürzt?

Deutsche Rente im Ausland beziehen: Was du wissen musst

Verbringst du deine goldenen Jahre im europäischen Ausland, wird in der Regel die Rente in voller Höhe auf dein angegebenes Konto ausgezahlt. Das gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz und für weitere Länder.

Unser Staat hat mit etwa 20 Nationen ein Sozialversicherungsabkommen. Dadurch bist du in diesen Ländern genauso abgesichert wie in Deutschland und erhältst deine Rente in voller Höhe (übrigens auch die Riester-Rente). Nämlich:

  • Australien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Chile
  • China
  • Indien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Schweiz
  • Südkorea
  • Kosovo
  • Marokko
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Moldau
  • Serbien
  • Türkei
  • Tunesien
  • Uruguay
  • USA

Verlegst du deinen Wohnsitz in ein Land außerhalb der Europäischen Union oder in ein Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann es zu Einschränkungen kommen.

Wie hoch ist die Kürzung der Rente im Ausland?

Das hängt ganz davon ab, welche Voraussetzungen der Deutschen Rentenversicherung bei einem Umzug ins Ausland nicht erfüllt werden, heißt es bei der ARAG. Wie hoch die Kürzungen letztlich ausfallen, wird individuell ermittelt.

Allerdings profitieren RentnerInnen seit Oktober von einer Neuregelung: Deutsche und ausländische Staatsangehörige werden künftig bei Rentenzahlungen ins Ausland gleichgestellt. Seit dem 1. Oktober entfällt bei Auslandszahlungen der Rentenversicherung die bisher in bestimmten Fällen vorgenommene Kürzung der Rente auf 70 Prozent, teilt der VdK mit.

„Die Neuregelung wirkt sich auf Renten von Personen aus, für die nicht das Europarecht oder ein mit Deutschland abgeschlossenes Sozialversicherungsabkommen gilt. Rentner in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (z. B. die USA, Türkei und Tunesien), erhalten schon bisher ihre deutsche Rente in unverminderter Höhe“, so der Sozialverband.

Gut zu wissen: Wenn du eine Erwerbsminderungsrente beziehst, weil der Arbeitsmarkt in Deutschland für dich aus welchen Gründen auch immer nicht zugänglich ist, kann es zu Leistungseinschränkungen kommen.

Wie du dir eine lebenslage Rente durch die Sofortrente sicherst, erfährst du hier:

Wie lange darf man als Rentnerin im Ausland bleiben, ohne Kürzungen zu befürchten?

Der Zeitraum ohne Meldepflicht beträgt mindestens drei Monate. Danach musst du dich im Rathaus oder bei der Polizei melden. Die Deutsche Rentenversicherung wertet den Aufenthalt als vorübergehend, wenn er ein halbes Jahr nicht überschreitet.

Wenn du nur die Winterzeit in der Sonne verbringen willst und dich deswegen beispielsweise drei Monate in Spanien aufhältst, musst du hinsichtlich der Rentenzahlung also nichts unternehmen. Außer du willst den Betrag für diesen Zeitraum auf ein anderes Konto vor Ort überweisen lassen.

Was ist, wenn du sowohl eine deutsche als auch eine ausländische Rente beziehst?

Grundsätzlich kannst du Renten aus zwei Ländern beziehen. Denn die Zeiten werden bei einem Rentenanspruch aus verschiedenen Ländern zusammengerechnet. Die Zahlung übernimmt aber das Land, in dem die Rente hauptsächlich erworben und beantragt wurde.

„Im Einzelfall kann es zu Abzügen bei der Rente kommen, wenn Ihr deutscher Rentenanspruch zum Teil auch ausländische Zeiten beinhaltet“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Hier geht es also um Zeiten, in denen man im Ausland tätig war und dort Rentenbeiträge abgeführt hat.

Ebenso wird die Rente möglicherweise reduziert, wenn Zeiten deines Erwerbslebens dem Fremdrentengesetz unterliegen. Das betrifft Deutsche, die als Vertriebene, AussiedlerInnen oder SpätaussiedlerInnen aus den früheren deutschen Ostgebieten, der ehemaligen Sowjetunion oder aus bestimmten Gebieten Mittel- und Osteuropas nach Deutschland gekommen sind, erklärt der Aussiedlerbeauftragte des Bundes.

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Wie steht es mit der Witwenrente im Ausland?

Wenn dein Ehemann deutscher Staatsangehöriger war, wird die Witwenrente in voller Höhe ausgezahlt, auch wenn du eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt. Wenn du selbst eine Altersrente erworben hast, wird diese als Einkommen angerechnet. Das kann Kürzungen nach sich ziehen, zitiert die Webseite t-online Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Verlegst du deinen Wohnsitz nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft ins Ausland, kann sich das wie oben beschrieben auf deine Rente insgesamt, aber im selben Maße auch auf deine Witwenrente auswirken. Mehr über die Witwenrente nach altem und neuen Recht erfährst du hier.

Diese Einschränkungen gelten nicht für Staatsangehörige von EU-, EWR-Staaten und der Schweiz und bei Drittstaatsangehörigen im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit.

Rente vorzeitig auszahlen lassen bei Auswanderung

Nach Angaben des Rechtschutzversicherers ARAG ist es „als deutscher Staatsbürger nicht möglich, sich die Rente vorzeitig auszahlen zu lassen“. Denn das Grundmotiv der gesetzlichen Rentenkasse ist der Erhalt eines regelmäßigen Einkommens im Alter. Hast du eine private Absicherung, gibt es die Möglichkeit, eine Kapitalauszahlung zu vereinbaren. Bedenke aber, dass sie versteuert werden muss.

Muss man den Umzug bei der Rentenversicherung melden?

Willst du dauerhaft auswandern, musst du der Deutschen Rentenversicherung deinen Umzug ins Ausland melden. Für den Rentenbezug im Ausland ist der Renten Service der Deutschen Post AG zuständig. Du kannst das entsprechende Formular hier ausdrucken.

Du solltest dich zwei Monate vor deinem Umzug kümmern, damit die Bankverbindung geändert werden kann.

Das Formular sendest du per Post an:

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin

Das ist notwendig, damit die Deutsche Post im Auftrag der Rentenversicherung jährlich eine sogenannte Lebensbescheinigung einholen kann. Bestätigungen nehmen alle Behörden und Rentenversicherungsträger sowie Geldinstitute und die deutschen Auslandsvertretungen vor, erklärt die Rentenversicherung.

Keine Bescheinigung benötigst du, wenn du in Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn oder im Vereinigten Königreich lebst. Die Behörden dort melden den Tod ansässiger RentnerInnen automatisch. In Einzelfällen können aber weiterhin Lebensbescheinigungen angefordert werden, zum Beispiel ab dem 95. Lebensjahr.

Ist die Rente im Ausland steuerfrei?

Du unterliegst als Rentnerin der Steuerpflicht unabhängig davon, wo du dich aufhältst. Bist du komplett ins Land deiner Träume gezogen, musst du klären, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt. Diese Abkommen vermeiden, dass du in zwei Ländern Steuern zahlen musst. Wenn es ein solches Abkommen mit deinem neuen Heimatland gibt, ist das deutsche Finanzamt für dich zuständig.

Länder, mit denen kein bilaterales Steuerabkommen abgeschlossen wurde:

  • Albanien
  • Aserbaidschan
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Ceuta
  • Ecuador
  • Elfenbeinküste
  • Estland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Indien
  • Iran
  • Island
  • Israel
  • Jamaika
  • Kosovo
  • Kuwait
  • Lettland
  • Litauen
  • Marokko
  • Melilla
  • Moldau
  • Mongolei
  • Montenegro
  • Russische Föderation
  • Serbien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Sri Lanka
  • Thailand
  • Tschechien
  • Venezuela
  • Vereinigte Staaten von Amerika
  • Vietnam

Wer wissen will, welche Abkommen bezüglich Steuer (und Rente) mit den jeweiligen Ländern existieren, findet die Länderliste des Finanzamts hier.

Existiert kein Abkommen, kannst du auch keinen Freibetrag geltend machen. Doch es gibt eine Möglichkeit, die unbeschränkte Steuerpflicht in der Bundesrepublik zu beantragen. Welcher Weg für dich der günstigere ist, hängt von den Steuerregeln des Aufenthaltsortes ab. Für diese Fragen ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

Das gilt auch, wenn du deine Rente in Thailand beziehen möchtest. Dorthin zieht es so viele RentnerInnen, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen möchten, dass die Deutsche Botschaft vor Ort auf entsprechende Themen eingeht. Es heißt auf deren Webseite, dass nicht die Botschaft, sondern die Deutsche Rentenversicherung für die Rente zuständig ist.

Als Rentner im Ausland leben: Gilt die deutsche Krankenversicherung?

Wenn du dein Rentnerinnendasein immer in einem der EU-Länder genießen möchtest, musst du dich an deine gesetzliche Krankenkasse wenden. Denn vor deinem Umzug muss du das Formular „E-121“ ausfüllen. Solltest du medizinische Hilfe an deinem neuen Wohnort benötigen, kannst du damit dein „Recht derselben medizinischen Versorgung geltend machen“, das allen InländerInnen zusteht.

„Die Krankenversicherung im Gastland kommt für alle Kosten auf und rechnet mit der deutschen Krankenkasse ab“, heißt es auf der Plattform krankenkassen.de. Das wurde vom Bundessozialgericht (BSG) noch einmal höchstrichterlich bestätigt. Das Formular kannst du hier herunterladen.

Bist du privat krankenversichert, übernimmt normalerweise deine Versicherung die Kosten für Krankenhausaufenthalte und Behandlungen im EU-Ausland. Über deinen Umzug solltest du auf jeden Fall deine Krankenkasse informieren und sicherheitshalber nachfragen.

Checkliste: Auswandern als Rentnerin

Was du unbedingt vor dem Umzug erledigen musst:

  • Deutsche Rentenversicherung informieren und klären, ob es ein Sozialabkommen gibt, um eventuelle Abzüge von der Rente zu kennen
  • beim Finanzamt klären, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land vereinbart wurde
  • gesetzlich Versicherte fordern das Formular E-121 an
  • Privatversicherte informieren ihre Krankenkasse und lassen sich beraten

herMoney Tipp

Der Ruhestand will gut geplant sein. Am besten startest du damit so früh wie möglich. Zum Beispiel, indem du deine Rentenlücke berechnest und genau kalkulierst, wie viel Geld du im Alter brauchen wirst. Wenn du das weißt, kannst du besser vorsorgen und dir gezielt überlegen, wie und wo du deinen wohlverdienten Ruhestand am besten verbringst.

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Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

 

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Christiane Habrich-Böcker

Christiane Habrich-Böcker ist langjährige Wirtschafts- und Nachrichtenredakteurin. Sie publizierte unter anderem für den Finanzen Verlag und schrieb für Euro am Sonntag und Börse Online.

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