Bürgergeld statt Hartz 4: Arbeitslose dürfen mehr Schonvermögen behalten
15. Juni 2023
Müssen Arbeitslose erst ihr ganzes Vermögen aufbrauchen, um Bürgergeld zu bekommen? Zum Glück nicht, denn es gibt ein Schonvermögen.
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27. November 2024
Auch im Dezember 2024 erwarten dich Änderungen. Die gute Nachricht: Es bleibt wohl mehr Netto vom Brutto.
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Der Dezember bringt für viele mehr Geld: Durch die Steuerentlastung der Bundesregierung erhältst du Ende des Monats mehr Netto vom Brutto-Gehalt. Der Grundfreibetrag, also der Teil deines Einkommens, der nicht besteuert wird, soll rückwirkend um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben werden. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag steigt – um 228 Euro auf 6.612 Euro.
Nach dem Aus der Ampel-Koalition steht der Termin für die vorgezogene Wahl 2025 fest: Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt. Während die Parteien bereits ihre SpitzenkandidatInnen ausloten, kannst du dich ab Dezember vermehrt auf Wahlkampf einstellen.
Was das Ende der Bundesregierung für dein Geld bedeutet, ist bislang noch unklar. Das für 2026 geplante und von der FDP initiierte Altersvorsorgedepot liegt zunächst auf Eis. Gleiches gilt für die Reform der Kindergrundsicherung, die das bisherige Kindergeld-System hätte ablösen sollen. Noch unmittelbar vor dem Koalitionsbruch hatten sich die Regierungsparteien allerdings auf neue Beitragsbemessungsgrenzen geeinigt. Dadurch zahlen GutverdienerInnen mehr Sozialabgaben.
Wie jedes Jahr ändert die Deutsche Bahn im Dezember ihren Fahrplan. Oft ist das mit teureren Tickets verbunden – so auch im Dezember 2024. Wer die Bahn nutzt, muss im Fernverkehr ab dem 15. Dezember bei den sogenannten Flexpreisen tiefer in den Geldbeutel greifen. Die Preise hier werden laut Bahn durchschnittlich um 5,9 Prozent teurer. Hinzu kommt: Die Stornierung der Flexpreise kostet dich künftig ab sieben Tage vor dem ersten Geltungstag. Die Spar- und Supersparpreise bei der Bahn werden aber wohl nicht erhöht.
Apropos Bahn: Im Dezember enden zwei größere Umleitungen samt Schienenersatzverkehr. Auf der Strecke zwischen Frankfurt und Mannheim soll die Riedbahn ab dem 15. Dezember wieder befahrbar sein. Sie wird seit dem 15. Juli saniert. Und auch auf der ICE-Strecke zwischen Hamburg und Berlin geht’s künftig wieder schneller, da die Umleitung über Stendal endet.
Ab dem 16. Dezember können Bahnreisende außerdem direkt von Berlin in die französische Hauptstadt Paris fahren – über Frankfurt, Karlsruhe und Straßburg. In rund acht Stunden bist du dann in der Stadt der Liebe.
Nicht mehr lange, dann ist wieder Weihnachten. Für all diejenigen, die sich einen Weihnachtsbaum zulegen, wird es dieses Jahr im Schnitt teurer als noch 2023. Der Bundesverband der Weihnachtsbaumerzeuger teilte mit, dass die Preisspanne zuletzt zwischen 22 und 30 Euro pro Meter Nordmanntanne liegt. Dies sei ein Euro mehr als im Vorjahr.
Solltest du dir ab Ende Dezember ein neues Smartphone oder Tablet zulegen, brauchst du künftig dafür nur noch ein Ladekabel. Denn: Hersteller elektronischer Geräte werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet. Diese Vorschrift gilt ab dem 28. Dezember.
Auch der November 2024 bringt Änderungen und wichtige Termine mit sich – etwa bei der Lohnsteuerermäßigung und der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer. Was du darüber wissen solltest, erfährst du hier.
UnternehmerInnen aufgepasst: Ab November 2024 wird stufenweise die sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer vergeben. Sie dient dazu, dass das eigene Unternehmen bei den Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen identifiziert werden kann. Einen Antrag dazu musst du nicht stellen. Die W-IdNr. Ersetzt laut Bundesfinanzministerium aktuell nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder andere bestehende Identifikationsnummern. Mehr Infos dazu findest du hier.
Beschäftigte der öffentlichen Banken können sich freuen: Ab dem 1. November erhalten sie mehr Gehalt. Es soll in drei Stufen um insgesamt 11,5 Prozent steigen, wie die Gewerkschaft Verdi mitteilte. Der neue Tarifvertrag gilt in ganz Deutschland für 63 Bankinstitute.
Bis zum 30. November kannst du noch bei deinem Finanzamt den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Der Lohnsteuerfreibetrag hilft dir, jeden Monat mehr Netto auf dem Konto zu haben, da dein Arbeitgeber so weniger Lohnsteuer einbehält. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung rechnet sich etwa, wenn du bereits jetzt schon weißt, dass dir im nächsten Jahr ohnehin eine größere steuerliche Rückerstattung zusteht. Du kannst den Lohnsteuerfreibetrag zum Beispiel für Werbungskosten wie Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten eintragen lassen.
Wer ab November einen neuen Personalausweis braucht, bekommt die PIN des Online-Ausweisdokuments nicht mehr per Post zugeschickt. Stattdessen wird dir der PIN-Brief künftig direkt bei der Beantragung übergeben, wie es auf der Website des Bundesinnenministeriums heißt. Die Neuerung gilt demnach auch für Menschen, die einen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen.
Außerdem besteht bald die Option, den eigenen Ausweis bequem zu Hause zu empfangen. Mit der Einführung des Direktversands entfällt der bisherige Gang zur Behörde oder einem Ausgabeautomaten. Allerdings wird der Direktversand kostenpflichtig sein, heißt es.
Das Selbstbestimmungsgesetz triff ab 1. November 2024 vollständig in Kraft. Dadurch wird es trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen erleichtert, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen zu ändern. Hierfür benötigst du künftig eine sogenannte “Erklärung mit Eigenversicherung”, die du beim Standesamt abgibst.
Das neue Gesetz löst damit das Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1980 ab, das zum Teil vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurde. Mehr Infos zur Neuerung findest du auf der Website des Bundesfamilienministeriums.
Im Oktober treten wieder einige neue Regelungen in Kraft, die deinen Alltag beeinflussen könnten. Von neuen Vorschriften für Winterreifen über höhere BAföG-Sätze bis hin zu neuen Zahlungsoptionen – hier ist ein Überblick über die wichtigsten Änderungen, die dich betreffen könnten.
Ab dem Wintersemester 2024/25 gibt es für Studierende eine Erhöhung des BAföG. Der Grundbedarfssatz steigt um fünf Prozent auf 475 Euro. Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, erhöht sich die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro. Insgesamt steigt der maximale Förderbetrag auf 992 Euro pro Monat. StudienanfängerInnen unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Haushalten können zudem eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro erhalten.
Ab dem 1. Oktober 2024 wird die neue Bezahlmethode Payback Pay in Onlineshops eingeführt. Zunächst kannst du bei der Drogeriemarktkette DM damit bezahlen, später auch bei anderen Partnershops wie MediaMarkt, Saturn und Amazon. Mit Payback Pay hast du die Möglichkeit, deine gesammelten Punkte direkt beim Online-Shopping einzulösen. Sollten deine Punkte nicht ausreichen, kannst du den Restbetrag mit Karte oder PayPal begleichen.
Ab dem 1. Oktober 2024 wird der Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung überarbeitet. FahrschülerInnen sollten sich auf neue Fragen und Formulierungen einstellen, die für verschiedene Führerscheinklassen gelten. Es lohnt sich, rechtzeitig auf die Änderungen vorbereitet zu sein.
Ab dem 1. Oktober 2024 dürfen Autos bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch mit Reifen fahren, die das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Die bisher erlaubten M+S-Reifen (Schlamm und Schnee), die vor 2018 hergestellt wurden, sind ab diesem Datum nicht mehr zulässig.
Bei Verstößen musst du mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Falls du andere Verkehrsteilnehmer behinderst, steigt das Bußgeld auf 80 Euro, bei Gefährdung auf 100 Euro und bei einem Unfall auf 120 Euro. Außerdem könnte deine Kfz-Versicherung bei einem Unfall mit nicht konformen Reifen die Zahlung verweigern oder nur eingeschränkt leisten.
Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Nachtzugverbindungen zwischen Berlin und Paris sowie Brüssel ab dem 28. Oktober 2024 wieder aufgenommen. Wenn du gerne mit dem Zug reist, kannst du diese Verbindungen ab Oktober wieder nutzen und entspannt über Nacht verreisen.
Am Sonntag, den 27. Oktober 2024, endet die Sommerzeit. Die Uhren werden in der Nacht um eine Stunde zurückgestellt – von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr. Damit beginnt die Winterzeit, und es wird morgens wieder früher hell.
Der September bringt zahlreiche neue Regelungen und Gesetze mit sich, die das Leben vieler Menschen beeinflussen werden. Von Wahlen über Organspende bis hin zu wichtigen Fristen.
Wenn du zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2023 verpflichtet bist und keinen Steuerberater hast, solltest du diese bis spätestens 2. September 2024 einreichen. Außerdem endet Ende September die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen. Diese Abrechnungen sind notwendig, um die erhaltenen Zuschüsse mit den tatsächlichen Ansprüchen abzugleichen. Je nach Ergebnis könnten Nach- oder Rückzahlungen erforderlich werden.
Im September stehen wichtige Landtagswahlen an. Am 1. September 2024 werden die Landtage in Sachsen und Thüringen neu gewählt. Am 22. September folgt Brandenburg. Die neuen Landtage werden für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt.
Ab Ende September 2024 kannst du als Antragstellerin der KfW-Heizungsförderung deine Rechnungen und Belege digital einreichen. Zu den ersten Berechtigten gehören EigentümerInnen von selbstgenutzten Einfamilienhäusern. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Geld voraussichtlich erstmals Ende Oktober ausgezahlt.
Wenn du Eigentümerin eines Gebäudes mit Erdgasheizung bist, musst du bis zum 15. September 2024 eine Heizungsprüfung durchführen lassen und gegebenenfalls Optimierungen vornehmen. Die Kosten für den Check durch eine Fachperson werden auf 100 bis 150 Euro geschätzt. Wenn ein vergleichbarer Check zwischen 2020 und 2022 stattgefunden hat und kein Optimierungsbedarf festgestellt wurde, kann dieser entfallen.
Ab Ende September 2024 wird das E-Rezept, das bisher nur für gesetzlich Versicherte Pflicht war, auch für Privatversicherte flächendeckend eingeführt. Als Privatversicherte/r kannst du das E-Rezept entweder mit einem Ausdruck aus der Arztpraxis oder über eine App einlösen.
Ab dem 1. September 2024 gilt für alle Neuzulassungen die neue Abgasnorm Euro 6e. Diese Norm erfordert ein strengeres Messverfahren, während die Grenzwerte für Diesel- und Benzinmotoren unverändert bleiben. Diese Regelung gilt bis Ende 2025.
Ab Ende September 2024 wird es einfacher, eine Organspende-Erklärung abzugeben. Du kannst deine Entscheidung dann über die Apps deiner Krankenkasse tätigen. Diese Neuerung ergänzt die bereits bestehende Möglichkeit, Erklärungen über die Online-Funktion des Personalausweises im zentralen Register einzutragen.
Am 12. September 2024 findet der bundesweite Warntag statt. An diesem Tag werden in ganz Deutschland Sirenen und Warnmeldungen über Apps wie „Nina“ und „Katwarn“ getestet. Die Probewarnungen beginnen gegen 11 Uhr und die Entwarnungen werden gegen 11:45 Uhr erwartet.
Ab September 2024 dürfen Kindersitze mit der Kennzeichnung „R 44“ nicht mehr gekauft oder verkauft werden, da sie nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. Bestehende Sitze kannst du jedoch weiterhin nutzen.
Der Streaminganbieter Disney+ wird ab September 2024 Maßnahmen ergreifen, um das Teilen von Accounts zwischen verschiedenen Haushalten zu unterbinden. Diese Änderungen könnten zu höheren Kosten für dich führen, da jeder Haushalt ein eigenes Abonnement benötigt.
Das zweite Halbjahr ist bereits seit einem Monat im Gange und auch im August gibt es einige wenige Änderungen. Das sind die wichtigsten Änderungen für deine Finanzen!
Wer eine PV-Anlage besitzt, kann überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und erhält hierfür eine sogenannte Einspeisevergütung. Die Höhe dieser Vergütung hängt von der Leistung und Art der Anlage ab. Für Anlagen, die zwischen dem 01. Februar 2024 und dem 31. Juli 2024 in Betrieb genommen wurden, gelten künftig folgende Sätze:
Leistung der Anlage | Einspeisevergütung mit Eigenverbrauch | Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch (Volleinspeisung) |
Bis 10 kWp | 8,11 ct/kWh | 12,87 ct/kWh |
Über 10 kWp bis 40 kWp | 7,03 ct/kWh | – |
Über 40 kWp bis 100 kWp | 5,74 ct/kWh | – |
Über 10 kWp bis 100 kWp | – | 10,79 ct/kWh |
Ab dem 1. August 2024 verringert sich außerdem die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen alle sechs Monate um jeweils ein Prozent.
Ab Ende August können auch VermieterInnen von Einfamilienhäusern bei der Förderbank KfW Zuschüsse für einen Heizungstausch beantragen. Zudem haben WohnungseigentümerInnen in Eigentümergemeinschaften, die ihre Heizung in der eigenen Wohnung erneuern möchten, die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für Kauf und Einbau werden bezuschusst. Auch Städte und Unternehmen können ab August ihre ersten Anträge bei der KfW einreichen.
Auch für Auszubildende gibt es ab August eine wichtige Änderung: Ab dem 01. August 2024 tritt die sogenannte „Ausbildungsgarantie“ in Kraft. Einfach erklärt: Wird trotz aller Bemühungen kein Ausbildungsplatz in einem Unternehmen gefunden, haben Jugendliche künftig Anspruch auf eine „außerbetriebliche Ausbildung“ (BaE). Hierbei handelt es sich um ein Ausbildungsangebot der Bundesagentur für Arbeit. Welche Voraussetzungen für die BaE erfüllt werden müssen und welche Ausbildungen auf diesem Bildungsweg zur Verfügung stehen, erfährst du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Übrigens: Seit dem 01. April dieses Jahres bietet die Bundesagentur für Arbeit finanzielle Unterstützung bei der Suche nach einem Berufsorientierungspraktikum an. Dieses Praktikum kann vor Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums freiwillig absolviert werden und soll Jugendlichen bei der Berufswahl helfen. Weitere Details findest du hier.
Ab dem kommenden Schuljahr (1. August) erhalten bedürftige SchülerInnen mehr Bafög. Die Grundbedarfssätze werden um 5 Prozent angehoben, während die Freibeträge für das Einkommen der Eltern oder Partner der Geförderten um 5,25 Prozent steigen. Für SchülerInnen, die nicht mehr zu Hause wohnen, wird die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro erhöht.
Der Bezahldienst PayPal erweitert ab August 2024 die Sicherheitsoptionen für den Login und stellt diese allen KundInnen zur Verfügung. NutzerInnen, die bereits vor der entsprechenden EU-Richtlinie die 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) aktiviert hatten, können ab diesem Zeitpunkt neben Passkey oder Authenticator-App auch die PayPal-App oder WhatsApp als zweiten Faktor zusätzlich zum klassischen Passwort in den Einstellungen wählen. Darüber hinaus können Geräte gespeichert werden, sodass nicht bei jedem Login eine sechsstellige Zahl eingegeben werden muss.
Mitglieder des ADAC, die ihr E-Auto über den Tarif „ADAC e-Charge“ geladen haben, müssen sich bald nach Alternativen umsehen. Ab dem 1. August 2024 wird dieser Ladetarif eingestellt. Grund dafür ist das Ende der Kooperation zwischen dem ADAC und EnBW. Trotz dieses Rückschlags versichert der ADAC, dass bereits nach einem neuen Partner gesucht wird, um in Zukunft einen alternativen Ladetarif für die Mitglieder anbieten zu können.
Wichtig: Verpasst nicht eure Frist zur Abgabe der Steuererklärung! Wird die Steuererklärung 2022 durch einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein erstellt, muss diese spätestens am 31. Juli 2024 dem Finanzamt vorliegen. Für SelbstausfüllerInnen gilt bei der Abgabe der Steuererklärung 2023 die Frist 31. August 2024. Da dieses Datum auf einen Samstag fällt, verschiebt sich die Frist auf Montag, den 02. September.
Ab dem 29. Juli geht nun auch das letzte deutsche Bundesland in die Sommerferien! Wir wünschen allen SchülerInnen und Familien eine schöne und erholsame Zeit!
Der Juli bringt einige wichtige Neuerungen mit sich, die das Leben und die Finanzen vieler Menschen betreffen werden. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Änderungen, die für dich interessant sein könnten.
Ab Juli 2024 können sich RentnerInnen in Deutschland auf eine Erhöhung der gesetzlichen Rente um 4,57 Prozent freuen. Der Rentenwert steigt damit von 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Beispielsweise bedeutet dies für jemanden, der bisher 1.000 Euro Rente erhält, eine Erhöhung auf 1.045,70 Euro. Auch Witwen und Witwer sowie BezieherInnen der Erwerbsminderungsrente profitieren von dieser Erhöhung. Diese wird wie folgt gestaffelt:
– Erstmaliger Bezug der Erwerbsminderungsrente zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014: Zuschlag von 7,5 Prozent.
– Erstmaliger Bezug der Erwerbsminderungsrente zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018: Zuschlag von 4,5 Prozent.
Diese Anpassungen sollen in den kommenden Jahren jeweils im Juli fortgeführt werden.
Ab Juli gibt es auch Änderungen bei der Hinterbliebenenrente (auch Witwenrente genannt). Es werden höhere Hinzuverdienstgrenzen gewährt, ohne dass es zu einer Kürzung kommt. Der Freibetrag für das eigene Einkommen steigt von bisher 992 Euro netto auf 1.038 Euro netto pro Monat. Auch bei den Pfändungsfreigrenzen gibt es Änderungen. Ab dem 1. Juli können Beträge nur dann gepfändet werden, wenn ein/e RentnerIn monatlich über mindestens 1.500 Euro Nettoeinkommen verfügt. Die Grenze lag zuvor bei 1.409 Euro. Zudem gilt seit Januar 2024 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 37.117 Euro pro Jahr bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung. Im Falle der vollen Erwerbsminderung sinkt der Wert auf 18.558 Euro.
Ab dem 1. Juli 2024 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen in Deutschland. Der unpfändbare Grundbetrag steigt von 1.402,28 Euro auf 1.491,75 Euro pro Monat. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass verschuldete ArbeitnehmerInnen trotz Pfändung ihrer Gehälter ihre laufenden Kosten decken können.
Ab Juli 2024 wird in allen neu zugelassenen Fahrzeugen eine Blackbox, auch bekannt als „Event Data Recorder“ (EDR), Pflicht. Diese Geräte zeichnen relevante Daten bei einem Unfall auf, ähnlich wie ein Flugschreiber in Flugzeugen. Der EDR wird nicht zur permanenten Überwachung verwendet, sondern nur zur Unfallrekonstruktion ausgewertet.
Ab dem 3. Juli 2024 müssen Einweggetränkeverpackungen mit Plastikanteil und unter drei Litern Volumen gemäß einer EU-Richtlinie neue, fest mit der Verpackung verbundene Verschlüsse haben. Dies soll helfen, Umweltverschmutzung zu reduzieren. VerbraucherInnen können die Verpackungen mitsamt Verschluss im Gelben Sack oder der Gelben Tonne entsorgen.
In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf die Änderungen, die ab Mai 2024 wirksam werden.
Europawahl, Paypal-Konkurrenz „wero“ und eine Reform der Staatsbürgerschaft: Im Juni stehen einige Veränderungen für VerbraucherInnen an. Wir geben dir einen Überblick, was du wissen solltest.
Möchtest du dir die Änderungen lieber anhören? Dann schau dir diese Podcastfolge an:
Am 9. Juni steht die Europawahl an, bei der in Deutschland 96 Sitze im Europäischen Parlament vergeben werden. Im Gegensatz zur Bundestagswahl werden die Abgeordneten nicht direkt gewählt. Die WählerInnen geben ihre Stimme einer Partei, die vorher Listen mit KandidatInnen erstellt hat. Je nach Stimmenanteil ziehen dann die SpitzenkandidatInnen dieser Listen ins Parlament ein.
Eine wichtige Neuerung in diesem Jahr: Erstmals dürfen Jugendliche ab 16 Jahren wählen. Bisher lag das Wahlalter bei 18 Jahren. Dadurch hat sich die Anzahl der Wahlberechtigten von etwa 61,5 Millionen im Jahr 2019 auf rund 65 Millionen bei dieser Wahl erhöht.
Bisher mussten viele MieterInnen für Kabel-TV zahlen, selbst wenn sie es nicht nutzten. Dieses Nebenkostenprivileg endet am 30. Juni. Ab diesem Datum dürfen VermieterInnen die Kosten für den TV-Empfang nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Nur noch die MieterInnen, die tatsächlich Kabelfernsehen nutzen, müssen die Gebühren zahlen. Für diese wird es voraussichtlich teurer, während alle anderen zukünftig keine TV-Kosten mehr tragen müssen.
Ende des Monats startet die erste Phase des europaweiten Bezahlsystems „wero“. Dieses Projekt der Bankeninitiative EPI ermöglicht es KundInnen verschiedener europäischer Banken, direkt von Handy zu Handy zu zahlen. In Deutschland beteiligen sich Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Deutsche Bank. Ziel der Initiative ist es, ein einheitliches, europaweites Bezahlsystem für Karten- und Smartphone-Zahlungen zu schaffen und damit eine Alternative zu großen US-Anbietern wie Paypal zu bieten.
Ab dem 9. Juni wird die Bahncard 25 und 50 ausschließlich in digitaler Form verfügbar sein. KundInnen benötigen dafür ein Profil in der App der Deutschen Bahn oder auf der Plattform bahn.de. Bei Kontrollen wird dann nur noch ein QR-Code gescannt. Wer kein Smartphone besitzt, kann sich ein Ersatzdokument ausdrucken. Bestehende Plastikkarten können weiterhin bis zum Ende ihrer Gültigkeit genutzt werden.
Ab dem 27. Juni tritt eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts in Kraft, die es Zugewanderten ermöglicht, schneller die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Statt wie bisher nach acht Jahren, können Einbürgerungen nun bereits nach fünf Jahren erfolgen. Bei „besonderen Integrationsleistungen“, wie sie in der Reform beschrieben werden, ist eine Einbürgerung sogar schon nach drei Jahren möglich.
Ab Juni können Arbeitswillige aus Nicht-EU-Ländern die sogenannte Chancenkarte erhalten, die ihnen ermöglicht, für ein Jahr nach Deutschland zu kommen, um eine Arbeitsstelle zu suchen. Voraussetzung dafür ist eine zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss im Herkunftsland sowie Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch. Interessierte benötigen eine bestimmte Anzahl an Punkten, um die Chancenkarte zu erhalten. Diese Punkte werden neben Sprachkenntnissen und Berufserfahrung auch für das Alter und den Bezug zu Deutschland vergeben.
Der Mai bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die sich auf verschiedene Lebensbereiche auswirken. Von der Urlaubsplanung bis hin zum Neuwagenkauf, dem Tanken an der Tankstelle oder zur Rente – wir erklären, über welche Änderungen du Bescheid wissen solltest.
Der Mai bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die sich auf verschiedene Lebensbereiche auswirken. Von der Urlaubsplanung bis hin zum Neuwagenkauf, dem Tanken an der Tankstelle oder zur Rente – wir erklären, über welche Änderungen du Bescheid wissen solltest.
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Ab dem 1. Mai 2024 werden Flugreisen teurer, da die Luftverkehrssteuer im Mai um 20 Prozent angehoben wird. Das betrifft alle Tickets, die in Deutschland vermarktet werden. Auf Kurzstrecken innerhalb Europas erhöhen sich die Gebühren um 2,80 Euro auf 15,53 Euro je Ticket. Für Mittelstreckenziele wie Nordafrika oder den mittleren Osten steigen die Gebühren um 6,47 Euro auf 38,72 Euro. Langstreckenflüge, zum Beispiel in die USA, kosten nun 70,83 Euro mehr, was einem Anstieg von 12,77 Euro je Ticket entspricht.
Du möchtest dir bald einen Neuwagen anschaffen? Ab Mai kann eine neue Vorschrift zur Kennzeichnung die Entscheidung für oder gegen einen Neuwagen beeinflussen. Diese Regelung erfordert die Ausweisung aller Folgekosten eines Fahrzeugs für die nächsten zehn Jahre. Sowohl Ausstellungsfahrzeuge als auch fabrikneue Autos müssen eine transparente Auflistung von CO2-Preisen, Steuern und anderen relevanten Ausgaben enthalten. Dadurch sollen VerbraucherInnen eine verlässliche Grundlage für ihre Kaufentscheidung erhalten.
Positive Entwicklung für Beschäftigte in der Altenpflege: Ab dem 1. Mai 2024 erhalten Pflegekräfte eine Lohnerhöhung. Pflegefachkräfte können dann einen Mindestlohn von 19,50 Euro pro Stunde erwarten, während die Löhne qualifizierter Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro pro Stunde steigen. Im Juli 2025 sollen die Mindestlöhne nochmals angehoben werden.
Ab dem 01. Mai können folgende Personen in Rente gehen:
Wer künftig Verkehrssünden in der Schweiz begeht, muss damit rechnen, auch in Deutschland zur Rechenschaft gezogen zu werden. Ebenso wird das Vorgehen gegen Schweizer Verkehrssünder in Deutschland erleichtert, sofern die Strafen 70 Euro bzw. 80 Franken übersteigen. Diese Schwellen sind in der Schweiz jedoch recht schnell erreicht. Die Maßnahme zielt darauf ab, eine gerechtere Verfolgung von Falschparkern und Rasern in beiden Ländern sicherzustellen.
Schutz für NutzerInnen: Ab Mai 2024 wird der Facebook-Konzern Meta NutzerInnen seiner Plattformen vor von Künstlicher Intelligenz erzeugten oder manipulierten Fotos und Videos warnen. Diese Inhalte werden nicht gelöscht, sondern lediglich mit Warnhinweisen versehen.
Die Deutsche Bahn stellt ab dem 02. Mai ihre App „DB-Streckenagent“ ein. Reisende, die bisher die “DB-Streckenagent” App für die Planung und Störungsalarmierung ihrer Bahnfahrten genutzt haben, werden künftig auf die “DB Navigator App” verwiesen.
Auch für Deutschlands AutofahrerInnen ändert sich etwas: Sie können im Mai voraussichtlich einen neuen Diesel tanken, der zu 100 Prozent aus Abfallstoffen wie Frittenfett hergestellt wurde. Bisher konnten diese nur dem herkömmlichen Diesel beigemischt werden. Es ist jedoch wichtig, dass AutofahrerInnen vor dem Tanken des Biodiesels sorgfältig prüfen, ob ihr Fahrzeug diese Diesel-Alternativen verträgt. Wann genau diese Neuregelung in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.
Der Beginn des Aprils markiert nicht nur den Übergang zur Sommerzeit, sondern bringt auch eine Welle an gesetzlichen Änderungen mit sich, die für viele von uns finanzielle Auswirkungen haben werden. Von der Rückkehr der regulären Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme bis hin zu Neuerungen in der Familienförderung und Unterstützungsangeboten für Auszubildende und Studierende – der April ist ein Monat voller wichtiger Anpassungen.
Zum 1. April 2024 endet die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme. Bisher profitierten Verbraucher von einem reduzierten Steuersatz von 7 Prozent, doch nun wird der normale Satz von 19 Prozent wieder fällig. Diese Änderung könnte sich direkt auf deine monatlichen Energiekosten auswirken, daher ist es ratsam, die eigenen Finanzen entsprechend zu planen.
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Für Familien gibt es ab April wichtige Neuerungen beim Elterngeld: Die Einkommensgrenze für den Anspruch sinkt auf 200.000 Euro jährlich. Zudem ist der parallele Bezug des Basiselterngeldes durch beide Elternteile nur noch für maximal einen Monat möglich – und das auch nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Diese Anpassungen bedeuten eine signifikante Änderung in der Planung der Elternzeit für viele Familien.
Zum Start des Sommersemesters erhalten Studierende vieler Hochschulen ein vergünstigtes Deutschlandticket für nur 29,40 Euro pro Monat. Damit kannst du bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Allerdings sind nicht alle Hochschulen Teil dieses Angebots, besonders dort, wo das bestehende Semesterticket bereits günstiger ist. Informiere dich also rechtzeitig, ob du von diesem Angebot profitieren kannst.
Im Zuge des Strukturwandels erhalten Betriebe und Beschäftigte ab dem 1. April zusätzliche Unterstützung durch das neue Qualifizierungsgeld. Dieses dient als Lohnersatz, während Beschäftigte in betroffenen Branchen für Weiterbildungen freigestellt werden, sodass sie ihre Qualifikationen verbessern und gleichzeitig ihre Arbeitsplätze sichern können.
Auszubildende, die einen weiten Weg zur Arbeit haben, können ab April von einem neuen Mobilitätszuschuss profitieren. Dieser deckt im ersten Ausbildungsjahr zwei Heimfahrten pro Monat ab und soll jungen Menschen helfen, die zusätzlichen Kosten für lange Anfahrtswege zu bewältigen.
Amazon passt seine Rückgabefristen an und verkürzt sie für bestimmte Produktkategorien auf das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen. Ab dem 25. April betrifft dies unter anderem Kameras, Computer, andere elektronische Geräte sowie Videospiele.
Der Bundesrat hat den Weg für eine teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland freigemacht. Das Gesetz, das am 1. April 2024 in Kraft tritt, erlaubt den Konsum sowie den Besitz und Anbau von Cannabis in begrenztem Umfang. Trotz einiger Gegenstimmen aus verschiedenen Bundesländern und Bedenken hinsichtlich der Umsetzung und Kontrolle der neuen Regelungen, hat die Mehrheit für die Legalisierung gestimmt.
Diskutiere mit uns die Änderungen für April auf Instagram:
Der März steht vor der Tür und mit ihm eine Reihe spannender Neuerungen und Änderungen, die das alltägliche Leben in Deutschland bereichern und teilweise erleichtern sollen. Von Kultur über Gesundheit bis hin zum Arbeitsleben – hier erfährst du, was dich im nächsten Monat erwartet.
Feierst du dieses Jahr deinen 18. Geburtstag? Dann hat die Bundesregierung ein besonderes Geschenk für dich: einen Kulturpass im Wert von 100 Euro. Um diesen zu erhalten, musst du dich einfach auf der Kulturpass-Webseite mit dem Online-Ausweis-Verfahren registrieren. Das Guthaben kannst du dann für verschiedene kulturelle Aktivitäten wie Konzerte, Kinobesuche sowie für Bücher und Schallplatten einlösen. Beachte jedoch, dass die Registrierung ab deinem 18. Geburtstag möglich ist. Für den Jahrgang 2005, der bereits im vergangenen Jahr einen Kulturpass erhalten hat, bleibt die Möglichkeit, das Guthaben von 200 Euro bis Ende 2024 zu nutzen.
Ab März müssen sich RentnerInnen auf höhere Krankenkassenbeiträge einstellen. Diese Änderung, die bereits für viele ArbeitnehmerInnen zu Jahresbeginn in Kraft trat, wirkt sich nun auch auf die Renten aus. Die Höhe des Zusatzbeitrags variiert je nach Krankenkasse, was eine entsprechende Anpassung der ausgezahlten Rente zur Folge hat.
Eine erfreuliche Nachricht gibt es für Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Ab dem 1. März steigt der Sockelbetrag um 200 Euro brutto für alle Entgeltgruppen. Im Anschluss daran erfolgt eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 5,5 Prozent, mindestens jedoch um 340 Euro mehr brutto. Diese Anpassung sorgt für ein willkommenes Plus im Geldbeutel.
Das lang erwartete Online-Register für Organspenden wird schrittweise eingeführt. Ab dem 18. März kannst du deine freiwillige Erklärung zur Organ- und Gewebespende über ein Ausweisdokument mit eID-Funktion auf der Webseite www.organspende-register.de hinterlegen. Bis zum 1. Juli sollen dann auch Krankenhäuser die Möglichkeit haben, auf die Erklärungen zuzugreifen.
Dank der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird die Einwanderung von Fachkräften mit Berufserfahrung aus dem Nicht-EU-Ausland ab März deutlich erleichtert. Voraussetzungen hierfür sind ein anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss sowie mehrjährige Berufserfahrung.
Ein paar wichtige Termine solltest du ebenfalls im Auge behalten: Den Equal Pay Day am 6. März, den Internationalen Frauentag am 8. März, Karfreitag am 29. März sowie die Umstellung auf die Sommerzeit am 31. März.
Der Februar bringt einige interessante und wichtige Änderungen mit sich, die sich auf verschiedene Lebensbereiche auswirken. Von der Einführung von Werbung bei Prime Video bis hin zu innovativen Arbeitszeitmodellen, neuen Regelungen im Gesundheitswesen und Anpassungen bei der Vergütung von Solarstrom – die Neuerungen sind vielfältig. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und was sie für dich bedeuten könnten.
Ab Februar 2024 müssen NutzerInnen von Amazon Prime, die bisher ohne zusätzliche Kosten Filme und Serien genießen konnten, mit einer Neuerung rechnen: Werbung wird Teil des Streaming-Erlebnisses. Möchtest du dich weiterhin werbefrei unterhalten lassen, führt kein Weg an der neuen „Ad Free“-Option vorbei, die mit zusätzlichen Kosten von 2,99 € verbunden ist.
Ein signifikanter Wandel in der Arbeitswelt zeichnet sich durch die Einführung der 4-Tage-Woche in 50 deutschen Unternehmen ab. Dieses Pilotprojekt basiert auf dem 100-80-100-Prinzip: 100 % Gehalt für 80 % der regulären Arbeitszeit bei einer angestrebten 100 % Produktivität. Diese Änderung, die für sechs Monate angesetzt ist, könnte eine neue Ära der Work-Life-Balance einläuten.
Eine wichtige Änderung gibt es auch im Gesundheitswesen: Bisherige Regelungen zu Zuzahlungen bei Medikamenten werden angepasst. Mussten PatientInnen bisher für jede Packung einzeln zuzahlen, wenn die Großpackung nicht verfügbar war, so richtet sich die Zuzahlung nun nach der insgesamt verschriebenen Menge. Dies könnte zu einer finanziellen Entlastung für viele führen.
Für ArbeitgeberInnen und Selbstständige steht eine bedeutende Umstellung bevor: Das bisher genutzte sv.net wird durch das einheitliche SV-Meldeportal ersetzt und abgeschaltet. Diese Änderung zielt darauf ab, die Meldeverfahren im Sozialversicherungsbereich zu vereinfachen und zu standardisieren.
Privathaushalte, die Solarstrom erzeugen und ins Netz einspeisen, müssen sich auf eine geringere Vergütung einstellen. Die Einspeisevergütung sinkt um 1 % auf 8,1 Cent pro kWh. Diese Anpassung könnte die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen für einige Haushalte beeinflussen.
Eine positive Nachricht gibt es für BesitzerInnen von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, die ihre Heizungsanlage erneuern möchten. Ab dem 27. Februar können sie von Förderkrediten der KfW profitieren, die im Idealfall 70 % der Kosten, maximal jedoch 21.000 €, abdecken.
Während der Februar keine offiziellen Feiertage bereithält, bleibt der Valentinstag ein wichtiger Tag für Blumenverkäufer und Verliebte. Zudem ist 2024 ein Schaltjahr, was bedeutet, dass der Februar einen zusätzlichen Tag hat – der 29. Februar fällt auf einen Donnerstag und verlängert somit das Arbeitsjahr für viele.
Erfahre hier alle Änderungen zum Jahresanfang: Das ändert sich 2024 für deine Finanzen
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Hinweis: Dieser Artikel wird jeden Monat aktualisiert. Zuletzt von Laura Gaida.
Simin Heuser hat Volkswirtschaftslehre studiert und war bereits für verschiedene Fondsgesellschaften und Fintechs tätig. Sie schreibt unter anderem als freie Autorin über Finanz- und Versicherungsthemen.
15. Juni 2023
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