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Welche Steuerklasse für Singles die beste ist, hängt vor allem davon ab, ob du ein Kind hast. Wir erklären, was du wissen musst.
Inhalt
Du bist Single oder hast einen Partner, bist aber nicht verheiratet und kinderlos? Dann hast du keine Wahl und landest automatisch in Steuerklasse 1.
Wenn du ledig und alleinerziehend bist, ist die Steuerklasse 2 die bessere Wahl. Du musst sie allerdings beantragen.
Wenn du neben deiner normalen Arbeit einen Zweitjob hast, wird er anhand der Steuerklasse 6 versteuert.
Zur Erinnerung: In Deutschland gibt es insgesamt 6 Steuerklassen:
Wichtig zu wissen: Egal ob ledige Arbeitnehmerin, Studentin oder Rentnerin: Die Wahl der Steuerklasse bestimmt, wie viel dir monatlich an Lohnsteuer abgezogen wird. Wie viele Steuern du aber tatsächlich zahlen musst, hängt von deinen individuellen Lebensumständen ab und was du an Ausgaben und Belastungen steuerlich geltend machen kannst.
Denn die Lohnsteuer, die du monatlich abgezogen bekommst, ist nur eine Vorauszahlung. Erst wenn du deine Steuererklärung abgegeben hast, errechnet das Finanzamt, wie viele Steuern du tatsächlich zahlen musst.
Die Steuerklasse ist ein Bestandteil der so genannten LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM). Dein Arbeitgeber berücksichtigt sie bei deiner monatlichen Gehaltsabrechnung.
Du bist ledig oder geschieden? Oder du lebst dauerhaft getrennt von deinem Partner oder deiner Partnerin? Arbeitnehmerinnen, auf die das zutrifft, haben keine Wahl: Für sie ist die Lohnsteuerklasse 1 vorgesehen. Die Frage, ob Steuerklasse 1 oder 4 besser ist, stellt sich für sie daher nicht.
Weitere Gründe für die Steuerklasse 1:
Wenn du als Nicht-Verheiratete in Steuerklasse 1 bist, wird dein Einkommen nach der steuerlichen Grundtabelle versteuert.
Aber ab wann zahlt man Lohnsteuer in Steuerklasse 1? Der Fiskus bittet dich erst zur Kasse, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt. Der wurde zum Jahresbeginn 2024 erhöht und beträgt derzeit 11.604 Euro.
Der Steuertarif ist für alle gleich und unabhängig von der Steuerklasse. Verdienst du mehr als den Grundfreibetrag, startet der Einkommensteuertarif bei 14 Prozent und steigt dann stetig an – bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Der Spitzensteuersatz greift nach derzeitigem Stand ab einem Jahreseinkommen von mehr als 66.760 Euro. Das bedeutet: Von jedem Euro, den du zusätzlich verdienst, werden 42 Prozent Steuern abgezogen.
Du hast einen Top-Job und verdienst richtig gut? Solltest du ein Jahreseinkommen von 277.826 Euro oder mehr haben, dann zahlst du noch drei Prozent mehr Lohnsteuer. Nämlich die so genannte Reichensteuer von 45 Prozent.
Wie viel Steuern du zahlen musst, kannst du mit dem Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums durchkalkulieren.
Gut zu wissen: „Der steuerliche Grundfreibetrag ist automatisch in den Steuerklassen eingearbeitet und wird beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Dasselbe gilt für den Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36 Euro pro Jahr und den Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 Euro“, erläutert Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Ja, das geht. Du lebst mit deinem Freund zusammen, ihr habt ein gemeinsames Kind, aber seid nicht verheiratet? Dann seid ihr beide in Steuerklasse 1. Jedem Elternteil steht 2024 ein Kinderfreibetrag von 3.192 Euro pro Jahr zu. Hinzu kommt noch der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung je Elternteil in Höhe von 1.464 Euro.
Einvernehmlich könnt ihr aber auch festlegen, dass nur einer von euch den Gesamtbetrag von 6.384 Euro und 2.928 Euro übertragen bekommt. Das müsst ihr in der „Anlage Kind“ der Steuererklärung angeben.
Gut zu wissen: „Verwitweten Personen steht der volle Kinderfreibetrag zu. In 2024 sind das 9.312 Euro“, sagt Jana Bauer vom BVL.
Wenn du als Single in Steuerklasse 1 bist und neben deinem Lohn als Angestellte keine weiteren Einkünfte hast und auch keine Lohnersatzleistungen erhalten hast, bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen.
„In sehr vielen Fällen macht sich die freiwillige Steuererklärung bezahlt und spart bares Geld“, so Jana Bauer. Wie Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, brachte es im Schnitt zuletzt rund 1.100 Euro ein, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Denn über die Steuererklärung kannst du Ausgaben für den Job geltend machen, zum Beispiel Fahrten zur Arbeitsstätte oder berufliche Anschaffungen wie Fachbücher oder den neuen Laptop. Die Ausgaben berücksichtigt das Finanzamt als Werbungskosten.
Aber wenn du keine Angaben machst, setzt es automatisch die Jahrespauschale von 1.230 Euro an. Hast du mehr ausgegeben und rechnest das ab, sparst du Steuern. Über die Steuererklärung kannst du zum Beispiel auch Spenden, Ausgaben für die Altersvorsorge und Ausgaben für Handwerker oder eine Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten und einiges mehr geltend machen.
Zum Weiterlesen: Kita, Schule, Oma: So setzt du Kinderbetreuungskosten steuerlich ab
Du hast keinen Partner und lebst mit deinem Kind allein? Um diese anstrengende Lebenslage zumindest finanziell abzufedern, spendiert der Start Single-Eltern den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – zusätzlich zum Grundfreibetrag (derzeit 11.604 Euro).
Pro Jahr bleiben bei Alleinerziehenden somit zusätzlich 4.260 Euro des Einkommens steuerfrei. Der Betrag gilt für das erste Kind. Ziehst du weitere Kinder allein groß, erhöht sich der Entlastungsbetrag pro Kind um 240 Euro pro Jahr.
Selbstverständlich erhalten Single-Mütter oder -Väter wie alle Familien auch Kindergeld oder die Kinderfreibeträge. Das Finanzamt prüft automatisch, was besser für dich ist.
Du fragst dich: Was ist besser, Steuerklasse 1 oder 2? Für Alleinerziehende ist die Antwort ganz klar: die Steuerklasse 2. Allerdings musst du bestimmte Bedingungen für die Steuerklasse 2 erfüllen. Es gibt sie nämlich nur für „echte“ Alleinerziehende. Dafür musst du allein mit mindestens einem Kind im Haushalt zusammenleben, für das du Anspruch auf Kindergeld hast. Ist das Kind bei dir gemeldet, ist die Sache klar. Es darf kein anderer Volljähriger bei dir im Haushalt leben. Ausnahmen gelten für ein erwachsenes Kind, das bei dir lebt und für das du noch Kindergeld bekommst.
Sind die Kinder bei beiden voneinander getrennt lebenden Eltern gemeldet, gibt es den Entlastungsbetrag grundsätzlich für denjenigen, der auch das Kindergeld bekommt. „Lebt das Kind bei beiden Eltern abwechselnd (sog. Wechselmodell) und ist bei beiden gemeldet, müssen beide Eltern untereinander bestimmen, wer den Freibetrag beantragt. Denn der Entlastungsbetrag ist weder übertragbar noch aufteilbar“, sagt Jana Bauer.
Die Steuerklasse 2 gibt es für Singles nicht automatisch, du musst sie beantragen. Außerdem musst du nach Jahresablauf eine Steuererklärung abgeben und die Anlage „Kind“ ausfüllen. Den Antrag für die Steuerklasse 2 stellst du über den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.
Wenn du das staatliche Steuerportal ELSTER nutzt, kannst du den Antrag auch unter dem Reiter „Alle Formulare“ und dann „Lohnsteuer Arbeitnehmer“ direkt online stellen.
Alternativ kannst du dir die Formulare auch vom Finanzamt zuschicken lassen, aber das dauert natürlich länger.
Nach dem Wechsel in die Steuerklasse 2 bleibt dir monatlich mehr Netto. Denn die neue Steuerklasse 2 wird nun in deinen ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) hinterlegt. Pro Monat bleiben dir nun 355 Euro mehr steuerfrei (1/12 von 4.260 Euro), für jedes weitere Kind weitere 20 Euro mehr (1/12 von 240 Euro). Ansonsten gibt es keine weiteren Vorteile durch den Wechsel von Steuerklasse 1 in Steuerklasse 2.
Du hast dich vom Kindsvater getrennt, aber bist noch nicht von Steuerklasse 1 in die Steuerklasse 2 gewechselt? Kein Problem: Du kannst den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch im Rahmen der jährlichen Steuererklärung rückwirkend geltend machen – und darfst dich dann auf eine Steuerrückzahlung freuen. Dazu musst du angeben, seit wann du alleinerziehend bist. Denn das Finanzamt setzt den Entlastungsbetrag monatsgenau an.
Erbringst du die volle oder nahezu volle Erziehungsleistung? „In diesem Fall kann eine Mutter oder ein Vater auch die vollen Kinderfreibeträge, also insgesamt 9.312 Euro für ein Kind pro Jahr geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Eltern eine Übertragung der Freibeträge beantragen“, sagt Jana Bauer.
Der volle Kinderfreibetrag ist zum Beispiel möglich, wenn der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht zu weniger als 75 Prozent erfüllt oder mangels Einkommen nichts zahlen kann. Bekommst du Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, werden diese allerdings angerechnet
Zum Weiterlesen: Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: Voraussetzungen, Höhe und Beantragung
Den vollen Betreuungsfreibetrag kannst du bekommen, wenn dein minderjähriges Kind bei dir lebt und nicht auch beim anderen Elternteil gemeldet ist. Betreut er oder sie das Kind aber auch regelmäßig im Schnitt mindestens 10 Prozent im Jahr, kann er oder sie dem Übertrag widersprechen.
Du lässt dein Kind unter 14 Jahren fremdbetreuen? Dann kannst du in der Steuerklärung für jedes Kind unter 14 jährlich bis zu 6.000 Euro geltend machen. Zwei Drittel davon, also in der Spitze 4.000 Euro, erkennt der Fiskus steuermindernd an. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben für die Kinderkrippe, den Hort, Tagesmutter oder Au-pairs. Du musst dafür aber einen Nachweis erbringen, zum Beispiel eine Rechnung bekommen haben, und das Geld muss überwiesen worden sein. Sonst spielt das Finanzamt nicht mit.
Du verdienst sehr wenig? Dann kannst du bei der Arbeitsagentur prüfen, ob du vielleicht einen Kinderzuschlag bekommen kannst. In vielen Städten oder Gemeinden kann man als Alleinerziehende unter Umständen einen niedrigeren Satz für Kinderbetreuungskosten in Kita und Co. bekommen.
Du hast neben deinem normalen Job noch einen Zweitjob? Dann wirst du im Zweitjob mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert. In dieser Lohnsteuerklasse werden keine Freibeträge berücksichtigt, daher werden hier von jedem verdienten Euro Steuern abgezogen. Die jährliche Steuererklärung ist dann Pflicht.
Ist dein Zweitjob allerdings ein Minijob mit einem Lohn von maximal 538 Euro (für 2024), dann führt dein Arbeitgeber häufig pauschale Lohnsteuer ab. Aber möglich ist auch die individuelle Lohnbesteuerung – und dann gilt beim Zweitjob Steuerklasse 6.
Nun weißt du, in welche Steuerklasse Ledige eingruppiert werden können. Unser Bonus-Tipp: Wenn du einen Partner und eine Partnerin hast, aber nicht heiraten möchtet, gibt es einiges zu beachten. Vor allem, wenn ihr Kinder wollt oder ein Haus kaufen möchtet. Mehr erfährst du in unserem Artikel „Unverheiratete Paare sind kaum abgesichert! Nichteheliche Lebensgemeinschaften im Check“.
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