Erfahrungsbericht: Hilfe, die Vorsorgevollmacht wird scharf!
7. August 2018
herMoney-Autorin Anke Dembowski hat eine Vollmacht übernommen, die sie vor einige Herausforderungen stellt. Ein Erfahrungsbericht.
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23. November 2023
Du hast dich im Pflege-Dschungel verirrt? Unsere Tabelle zeigt dir, wie hoch das Pflegegeld für verschiedene Pflegegrade ist.
Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 steht Pflegegeld zu. Es beträgt monatlich zwischen 316 und 901 Euro und ist für die häusliche Pflege gedacht.
Zusätzliche Zahlungen sind möglich, zum Beispiel für die Kurzzeitpflege oder Pflegehilfsmittel.
In den Jahren 2024 und 2025 wird das Pflegegeld einmal um 5 Prozent und einmal um 4,5 Prozent erhöht.
Je mehr Unterstützung eine Person im Alltag braucht, desto teurer die Pflege. Als Faustregel kannst du dir deshalb merken: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld gibt es von der Pflegekasse.
Pflegegrad | Pflegegeld | Bedeutung des Pflegegrads |
Pflegegrad 1 | 0 Euro | Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 2 | 316 Euro | Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 3 | 545 Euro | Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 4 | 728 Euro | Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 5 | 901 Euro | Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Wie hoch die Zuschüsse der Pflegekasse letztendlich sind, hängt nicht zuletzt davon ab, welche Leistungen die oder der Pflegebedürftige in Anspruch nimmt. Den nachstehenden Tabellen kannst du entnehmen, wie viel Geld Personen mit verschiedenen Pflegegraden (früher „Pflegestufen“) 2023 beantragen können.
Leistung | Höhe |
Entlastungsbetrag | 125 Euro (Monat) |
zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen | 214 Euro (Monat) |
Vollstationäre Pflege | 125 Euro (Monat, aus Entlastungsbetrag) |
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind | 40 Euro (Monat) |
Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel | 100 % der Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, zu leisten. |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds | 4.000 Euro je Maßnahme (bis zum vierfachen Betrag – also bis zu insgesamt 16.000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen) |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen | 50 Euro (Monat) |
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit | zirka 183,33 Euro (Monat, Krankenversicherung) / 34,52 Euro (Monat, Pflegeversicherung) |
Pflegeunterstützungsgeld (brutto) für Beschäftigte während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (für insgesamt bis zu 10 Arbeitstage) | 90 % bei Bezug von beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung von der Arbeit unabhängig von deren Höhe, 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts |
Was der Pflegegrad 1 genau ist, erfährst du hier.
Leistung | Höhe |
Pflegegeld für häusliche Pflege | 316 Euro (Monat) |
Alternativ dazu: Pflegesachleistungen | 724 Euro (Monat) |
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder | 474 Euro (für bis zu 6 Wochen im Jahr) |
Verhinderungspflege durch sonstige Personen | 1.612 Euro (für bis zu 6 Wochen im Jahr); Hinweis: Der Leistungsbetrag von 1.612 Euro kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro (für bis zu 8 Wochen pro Jahr); Hinweis: Der Leistungsbetrag kann um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. |
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege | 689 Euro (Monat) |
Entlastungsbetrag | 125 Euro (Monat) |
Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen | 214 Euro (Monat) |
Vollstationäre Pflege | 770 Euro (Monat); Hinweis: Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung folgende nach der Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge: ab dem ersten Monat 5 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils der pflegebedingten Aufwendungen, nach 12 Monaten 25 Prozent, nach 24 Monaten 45 Prozent und nach 36 Monaten 70 Prozent. |
Pflege von Menschen mit Behinderungen in vollstationären Einrichtungen oder in Räumlichkeiten i.S.d. § 43a SGB XI i.V.m. § 71 Abs. 4 SGB XI: 15 % der nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vereinbarten Vergütung | höchstens 266 Euro pro Monat |
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind | 40 Euro (Monat) |
Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel | 100 % der Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Zuzahlung von 10 % zu leisten, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel. |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds | 4.000 Euro je Maßnahme (bis zum vierfachen Betrag – also bis zu insgesamt 16.000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen) |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen | 50 Euro (Monat) |
Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen | 170,50 Euro (Alte Bundesländer) / 165,22 Euro (Neue Bundesländer) |
Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen | 44,14 Euro (Alte Bundesländer) / 42,77 Euro (Neue Bundesländer) |
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit | zirka 183,33 Euro (Monat, Krankenversicherung) / 34,52 Euro (Monat, Pflegeversicherung) |
Pflegeunterstützungsgeld (brutto) für Beschäftigte während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (für insgesamt bis zu 10 Arbeitstage) | 90 % bei Bezug von beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung von der Arbeit unabhängig von deren Höhe, 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts |
Mehr über den Pflegegrad 2 erfährst du hier.
Leistung | Höhe |
Pflegegeld für häusliche Pflege | 545 Euro (Monat) |
Alternativ dazu: Pflegesachleistungen | 1.363 Euro (Monat) |
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder | 817,50 Euro (für bis zu 6 Wochen im Jahr) |
Verhinderungspflege durch sonstige Personen | 1.612 Euro (für bis zu 6 Wochen im Jahr); Hinweis: Der Leistungsbetrag von 1.612 Euro kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro (für bis zu 8 Wochen pro Jahr); Hinweis: Der Leistungsbetrag kann um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. |
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege | 1.298 Euro (Monat) |
Entlastungsbetrag | 125 Euro (Monat) |
zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen | 214 Euro (Monat) |
Vollstationäre Pflege | 1.262 Euro (Monat); Hinweis: Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung folgende nach der Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge: ab dem ersten Monat 5 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, nach 12 Monaten 25 Prozent, nach 24 Monaten 45 Prozent und nach 36 Monaten 70 Prozent. |
Pflege von Menschen mit Behinderungen in vollstationären Einrichtungen oder in Räumlichkeiten i.S.d. § 43a SGB XI i.V.m. § 71 Abs. 4 SGB XI: 15 % der nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vereinbarten Vergütung | höchstens 266 Euro pro Monat |
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind | 40 Euro (Monat) |
Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel | 100 % der Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, zu leisten. |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds | 4.000 Euro je Maßnahme (bis zum vierfachen Betrag – also bis zu insgesamt 16.000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen) |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen | 50 Euro (Monat) |
Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen | 271,53 Euro (Alte Bundesländer) / 263,13 Euro (Neue Bundesländer) |
Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen | 44,14 Euro (Alte Bundesländer) / 42,77 Euro (Neue Bundesländer) |
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit | zirka 183,33 Euro (Monat, Krankenversicherung) / 34,52 Euro (Monat, Pflegeversicherung) |
Pflegeunterstützungsgeld (brutto) für Beschäftigte während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (für insgesamt bis zu 10 Arbeitstage) | 90 % bei Bezug von beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung von der Arbeit unabhängig von deren Höhe, 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts |
Leistung | Höhe |
Pflegegeld für häusliche Pflege | 728 Euro (Monat) |
Alternativ dazu: Pflegesachleistungen | 1.693 Euro (Monat) |
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder | 1.092 Euro (für bis zu 6 Wochen im Jahr) |
Verhinderungspflege durch sonstige Personen | 1.612 Euro (für bis zu 6 Wochen im Jahr); Hinweis: Der Leistungsbetrag von 1.612 Euro kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro (für bis zu 8 Wochen pro Jahr); Hinweis: Der Leistungsbetrag kann um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. |
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege | 1.612 Euro (Monat) |
Entlastungsbetrag | 125 Euro (Monat) |
zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen | 214 Euro (Monat) |
Vollstationäre Pflege | 1.775 Euro (Monat); Hinweis: Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung folgende nach der Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge: ab dem ersten Monat 5 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, nach 12 Monaten 25 Prozent, nach 24 Monaten 45 Prozent und nach 36 Monaten 70 Prozent. |
Pflege von Menschen mit Behinderungen in vollstationären Einrichtungen oder in Räumlichkeiten i.S.d. § 43a SGB XI i.V.m. § 71 Abs. 4 SGB XI: 15 % der nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vereinbarten Vergütung | höchstens 266 Euro pro Monat |
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind | 40 Euro (Monat) |
Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel | 100 % der Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, zu leisten. |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds | 4.000 Euro je Maßnahme (bis zum vierfachen Betrag – also bis zu insgesamt 16.000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen) |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen | 50 Euro (Monat) |
Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen | 442,03 Euro (Alte Bundesländer) / 428,36 Euro (Neue Bundesländer) |
Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen | 44,14 Euro (Alte Bundesländer) / 42,77 Euro (Neue Bundesländer) |
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit | zirka 183,33 Euro (Monat, Krankenversicherung) / 34,52 Euro (Monat, Pflegeversicherung) |
Pflegeunterstützungsgeld (brutto) für Beschäftigte während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (für insgesamt bis zu 10 Arbeitstage) | 90 % – bei Bezug von beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung von der Arbeit unabhängig von deren Höhe, 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts |
Leistung | Höhe |
Pflegegeld für häusliche Pflege | 901 Euro (Monat) |
Alternativ dazu: Pflegesachleistungen | 2.095 Euro (Monat) |
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder | 1.351,50 Euro (für bis zu 6 Wochen im Jahr) |
Verhinderungspflege durch sonstige Personen | 1.612 Euro (für bis zu 6 Wochen im Jahr); Hinweis: Der Leistungsbetrag von 1.612 Euro kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro (für bis zu 8 Wochen pro Jahr); Hinweis: Der Leistungsbetrag kann um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. |
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege | 1.995 Euro (Monat) |
Entlastungsbetrag | 125 Euro (Monat) |
zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen | 214 Euro (Monat) |
Vollstationäre Pflege | 2.005 Euro (Monat); Hinweis: Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung folgende nach der Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge: ab dem ersten Monat 5 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, nach 12 Monaten 25 Prozent, nach 24 Monaten 45 Prozent und nach 36 Monaten 70 Prozent. |
Pflege von Menschen mit Behinderungen in vollstationären Einrichtungen oder in Räumlichkeiten i.S.d. § 43a SGB XI i.V.m. § 71 Abs. 4 SGB XI: 15 % der nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vereinbarten Vergütung | höchstens 266 Euro pro Monat |
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind | 40 Euro (Monat) |
Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel | 100 % der Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, zu leisten. |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds | 4.000 Euro je Maßnahme (bis zum vierfachen Betrag – also bis zu insgesamt 16.000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen) |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen | 50 Euro (Monat) |
Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen | 631,47 Euro (Alte Bundesländer) / 611,94 Euro (Neue Bundesländer) |
Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen | 44,14 Euro (Alte Bundesländer) / 42,77 Euro (Neue Bundesländer) |
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit | zirka 183,33 Euro (Monat, Krankenversicherung) / 34,52 Euro (Monat, Pflegeversicherung) |
Pflegeunterstützungsgeld (brutto) für Beschäftigte während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (für insgesamt bis zu 10 Arbeitstage) | 90 % bei Bezug von beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung von der Arbeit unabhängig von deren Höhe, 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Stand: 09.11.2023
Hör unsere Podcastfolge zu dem Thema:
2024 gibt es mehr Geld für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Ab dem 1. Januar 2024 können sich Betroffene über 5 Prozent mehr Pflegegeld freuen. Die Pflegesachleistungen werden in gleicher Höhe angehoben. Die Berechtigten erhalten die Erhöhung automatisch.
Pflegegrad | Pflegegeld ab 2024 (gerundet) |
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 332 Euro |
Pflegegrad 3 | 572 Euro |
Pflegegrad 4 | 764 Euro |
Pflegegrad 5 | 946 Euro |
Der Zuschlag zu den Pflegekosten in der stationären Pflege wird ebenfalls erhöht. Das Entlastungsbudget für junge Pflegebedürftige soll vorgezogen und der Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld erleichtert werden. Das geht aus dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hervor.
Auch künftig sollen die Zuschüsse steigen. So ist bereits ein Jahr später, zum 1. Januar 2025, mit einer weiteren Erhöhung des Pflegegeldes zu rechnen. Die Höhe der Auszahlung wird dann um weitere 4,5 Prozent angehoben.
Pflegegrad | Pflegegeld ab 2025 (gerundet) |
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 347 Euro |
Pflegegrad 3 | 598 Euro |
Pflegegrad 4 | 799 Euro |
Pflegegrad 5 | 989 Euro |
Die Pflegegrade 2 bis 5 haben einen Anspruch auf Pflegesachleistungen, wenn sie keine Verwendung für das Pflegegeld in der häuslichen Pflege haben. Pflegesachleistungen umfassen Leistungen von professionellen Pflegekräften. Dazu gehören zum Beispiel die Hilfe bei der Körperpflege und beim Toilettengang, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, der Einnahme von Medikamenten sowie der Mobilität.
In der folgenden Tabelle siehst du, wie hoch die Pflegesachleistungen pro Pflegegrad im Jahr 2023 sind.
Pflegegrad | Höhe Pflegesachleistungen |
2 | 724 Euro pro Monat |
3 | 1.363 Euro pro Monat |
4 | 1.693 Euro pro Monat |
5 | 2.095 Euro pro Monat |
Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade in Höhe von 125 Euro pro Monat. Er soll dazu dienen, pflegende Angehörige zu unterstützen. Sie können ihn nutzen, um unterstützende Dienstleistungen und Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, um die Pflege und Betreuung zu Hause zu verbessern. Sie können davon beispielsweise Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen, Pflegepersonal für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege sowie Betreuungsangebote und Freizeitaktivitäten für Pflegebedürftige bezahlen. Mehr über die Verwendung von Pflegegeld für Haushaltshilfen erfährst du hier.
Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, reichst du einfach die entsprechenden Rechnungen bei der Pflegekasse ein. Alternativ kannst du eine Abtretungserklärung mit dem Pflegedienst vereinbaren. Dann kümmert er sich um die Abrechnung mit der Pflegekasse.
Wer mindestens Pflegegrad 2 hat, darf sogenannte Kombinationsleistungen (umgangssprachlich “Kombileistungen”) in Anspruch nehmen. Sie setzen sich aus dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen zusammen. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse zur freien Verfügung überwiesen. Das Geld für die Pflegesachleistung hingegen bekommt in der Regel der Pflegedienst für die häusliche Pflege einer Person mit mindestens Pflegegrad 2.
Die Kombileistung funktioniert wie folgt: Der oder die Pflegebedürftige hat die Möglichkeit, einen Teil des Pflegegeldes zu nutzen, um davon Pflegesachleistungen einzukaufen. Andersherum ist es möglich, die Leistungen für die Pflegesachleistungen anteilig zu nutzen, um das Pflegegeld zu erhöhen.
Durch die Inanspruchnahme der Kombinationsleistung kann der oder die Berechtigte die eigene Pflege maximal flexibel gestalten.
Dazu ein Beispiel: Renate hat Pflegegrad 3 und erhält Pflegegeld in Höhe von 545 Euro pro Monat. Sie entscheidet sich für die Kombinationsleistung und verwendet 300 Euro, um die Pflegeleistungen ihrer Tochter zu vergüten. Die restlichen 245 Euro lässt Renate einem ambulanten Pflegedienst für die Hilfe bei der Körperpflege und beim Einkaufen zukommen.
Pflegegrad | Pflegegeldleistung (pro Monat) | Pflegesachleistung (pro Monat) |
2 | 316 Euro | 724 Euro |
3 | 545 Euro | 1.363 Euro |
4 | 728 Euro | 1.693 Euro |
5 | 901 Euro | 2.095 Euro |
Wichtig zu verstehen ist, dass der Pflegebedürftige nicht beide Beträge aus der Tabelle bekommt, sondern nur einen davon, den er auf Pflegegeld und Pflegesachleistung aufteilen kann, sobald er sich für die Kombinationsleistung entscheidet.
Deine Angehörige hat Pflegegrad 2 bis 5 und ist tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung untergebracht? Dann gewähren die Pflegekassen einen Zuschuss zu den Kosten für die Tages- und Nachtpflege.
Pflegegrad | Zuschusshöhe für die teilstationäre Tages- & Nachtpflege (pro Monat) |
2 | 689 Euro |
3 | 1.298 Euro |
4 | 1.612 Euro |
5 | 1.995 Euro |
Die Kosten für die Tages- und Nachtpflege können – je nach Einrichtung – variieren. Das bedeutet, dass die Leistungen der Krankenkasse nicht unbedingt die tatsächlichen Kosten für die Tages- und Nachtpflege decken müssen.
Wird deine Angehörige rund um die Uhr in einem Pflegeheim oder einer Senioreneinrichtung betreut, gibt es von der Pflegekasse Zuschüsse für die Unterkunft, Verpflegung, Pflege, Betreuung und medizinische Versorgung. Um die Leistungen der vollstationären Pflege beziehen zu können, ist ein Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 notwendig.
Pflegegrad | Zuschüsse für vollstationäre Pflege (pro Monat) |
2 | 770 Euro |
3 | 1.262 Euro |
4 | 1.775 Euro |
5 | 2.005 Euro |
Der Pflegedschungel scheint dir im ersten Moment vielleicht undurchdringlich und kompliziert. Verschenke kein Geld und vereinbare eine Beratung bei deiner Pflegekasse! Dort erklärt man dir, welche Leistungen dir zustehen und wie du sie clever miteinander kombinierst.
Vielleicht bist du angesichts der Zahlungen erschrocken, weil die gesetzlichen Leistungen nicht reichen, um die Pflege deiner Angehörigen zu bezahlen. Um diesem Schicksal selbst zu entgehen, bietet sich eine private Pflegeversicherung an. Alles, was du darüber wissen musst, erfährst du in dieser Folge des herMoney Talks.
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