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Wie hoch ist das Pflegegeld 2023? (Tabelle inkl. Erhöhung 2024)

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Saskia Weck

23. November 2023

Du hast dich im Pflege-Dschungel verirrt? Unsere Tabelle zeigt dir, wie hoch das Pflegegeld für verschiedene Pflegegrade ist.

Inhalt

Auszahlung des Pflegegeldes 2023 / 2024: Das Wichtigste in Kürze

Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 steht Pflegegeld zu. Es beträgt monatlich zwischen 316 und 901 Euro und ist für die häusliche Pflege gedacht.

Zusätzliche Zahlungen sind möglich, zum Beispiel für die Kurzzeitpflege oder Pflegehilfsmittel.

In den Jahren 2024 und 2025 wird das Pflegegeld einmal um 5 Prozent und einmal um 4,5 Prozent erhöht.

Je mehr Unterstützung eine Person im Alltag braucht, desto teurer die Pflege. Als Faustregel kannst du dir deshalb merken: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld gibt es von der Pflegekasse.

Gesamtüberblick: Pflegegeld je Pflegegrad (Tabelle für 2023)

Pflegegrad Pflegegeld Bedeutung des Pflegegrads
Pflegegrad 1 0 Euro Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2 316 Euro Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3 545 Euro Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4 728 Euro Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5 901 Euro Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wie hoch die Zuschüsse der Pflegekasse letztendlich sind, hängt nicht zuletzt davon ab, welche Leistungen die oder der Pflegebedürftige in Anspruch nimmt. Den nachstehenden Tabellen kannst du entnehmen, wie viel Geld Personen mit verschiedenen Pflegegraden (früher „Pflegestufen“) 2023 beantragen können.

Pflegegeld-Tabelle für Pflegegrad 1

Leistung Höhe
Entlastungsbetrag 125 Euro (Monat)
zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen 214 Euro (Monat)
Vollstationäre Pflege 125 Euro (Monat, aus Entlastungsbetrag)
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind 40 Euro (Monat)
Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel 100 % der Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, zu leisten.
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds 4.000 Euro je Maßnahme (bis zum vierfachen Betrag – also bis zu insgesamt 16.000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen)
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen 50 Euro (Monat)
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit zirka 183,33 Euro (Monat, Krankenversicherung) / 34,52 Euro (Monat, Pflegeversicherung)
Pflegeunterstützungsgeld (brutto) für Beschäftigte während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (für insgesamt bis zu 10 Arbeitstage) 90 % bei Bezug von beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung von der Arbeit unabhängig von deren Höhe, 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts

Was der Pflegegrad 1 genau ist, erfährst du hier.

Pflegegeld-Tabelle für Pflegegrad 2

Leistung Höhe
Pflegegeld für häusliche Pflege 316 Euro (Monat)
Alternativ dazu: Pflegesachleistungen 724 Euro (Monat)
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder 474 Euro (für bis zu 6 Wochen im Jahr)
Verhinderungspflege durch sonstige Personen 1.612 Euro (für bis zu 6 Wochen im Jahr); Hinweis: Der Leistungsbetrag von 1.612 Euro kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.
Kurzzeitpflege 1.774 Euro (für bis zu 8 Wochen pro Jahr); Hinweis: Der Leistungsbetrag kann um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege 689 Euro (Monat)
Entlastungsbetrag 125 Euro (Monat)
Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen 214 Euro (Monat)
Vollstationäre Pflege 770 Euro (Monat);
Hinweis: Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung folgende nach der Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge: ab dem ersten Monat 5 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils der pflegebedingten Aufwendungen, nach 12 Monaten 25 Prozent, nach 24 Monaten 45 Prozent und nach 36 Monaten 70 Prozent.
Pflege von Menschen mit Behinderungen in vollstationären Einrichtungen oder in Räumlichkeiten i.S.d. § 43a SGB XI i.V.m. § 71 Abs. 4 SGB XI: 15 % der nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vereinbarten Vergütung höchstens 266 Euro pro Monat
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind 40 Euro (Monat)
Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel 100 % der Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Zuzahlung von 10 % zu leisten, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel.
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds 4.000 Euro je Maßnahme (bis zum vierfachen Betrag – also bis zu insgesamt 16.000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen)
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen 50 Euro (Monat)
Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen 170,50 Euro (Alte Bundesländer) / 165,22 Euro (Neue Bundesländer)
Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen 44,14 Euro (Alte Bundesländer) / 42,77 Euro (Neue Bundesländer)
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit zirka 183,33 Euro (Monat, Krankenversicherung) / 34,52 Euro (Monat, Pflegeversicherung)
Pflegeunterstützungsgeld (brutto) für Beschäftigte während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (für insgesamt bis zu 10 Arbeitstage) 90 % bei Bezug von beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung von der Arbeit unabhängig von deren Höhe, 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts

Mehr über den Pflegegrad 2 erfährst du hier.

Pflegegeld-Tabelle für Pflegegrad 3

Leistung Höhe
Pflegegeld für häusliche Pflege 545 Euro (Monat)
Alternativ dazu: Pflegesachleistungen 1.363 Euro (Monat)
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder 817,50 Euro (für bis zu 6 Wochen im Jahr)
Verhinderungspflege durch sonstige Personen 1.612 Euro (für bis zu 6 Wochen im Jahr); Hinweis: Der Leistungsbetrag von 1.612 Euro kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.
Kurzzeitpflege 1.774 Euro (für bis zu 8 Wochen pro Jahr); Hinweis: Der Leistungsbetrag kann um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege 1.298 Euro (Monat)
Entlastungsbetrag 125 Euro (Monat)
zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen 214 Euro (Monat)
Vollstationäre Pflege 1.262 Euro (Monat);
Hinweis: Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung folgende nach der Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge: ab dem ersten Monat 5 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, nach 12 Monaten 25 Prozent, nach 24 Monaten 45 Prozent und nach 36 Monaten 70 Prozent.
Pflege von Menschen mit Behinderungen in vollstationären Einrichtungen oder in Räumlichkeiten i.S.d. § 43a SGB XI i.V.m. § 71 Abs. 4 SGB XI: 15 % der nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vereinbarten Vergütung höchstens 266 Euro pro Monat
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind 40 Euro (Monat)
Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel 100 % der Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, zu leisten.
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds 4.000 Euro je Maßnahme (bis zum vierfachen Betrag – also bis zu insgesamt 16.000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen)
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen 50 Euro (Monat)
Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen 271,53 Euro (Alte Bundesländer) / 263,13 Euro (Neue Bundesländer)
Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen 44,14 Euro (Alte Bundesländer) / 42,77 Euro (Neue Bundesländer)
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit zirka 183,33 Euro (Monat, Krankenversicherung) / 34,52 Euro (Monat, Pflegeversicherung)
Pflegeunterstützungsgeld (brutto) für Beschäftigte während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (für insgesamt bis zu 10 Arbeitstage) 90 % bei Bezug von beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung von der Arbeit unabhängig von deren Höhe, 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts

Pflegegeld-Tabelle für Pflegegrad 4

Leistung Höhe
Pflegegeld für häusliche Pflege 728 Euro (Monat)
Alternativ dazu: Pflegesachleistungen 1.693 Euro (Monat)
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder 1.092 Euro (für bis zu 6 Wochen im Jahr)
Verhinderungspflege durch sonstige Personen 1.612 Euro (für bis zu 6 Wochen im Jahr); Hinweis: Der Leistungsbetrag von 1.612 Euro kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.
Kurzzeitpflege 1.774 Euro (für bis zu 8 Wochen pro Jahr); Hinweis: Der Leistungsbetrag kann um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege 1.612 Euro (Monat)
Entlastungsbetrag 125 Euro (Monat)
zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen 214 Euro (Monat)
Vollstationäre Pflege 1.775 Euro (Monat);
Hinweis: Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung folgende nach der Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge: ab dem ersten Monat 5 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, nach 12 Monaten 25 Prozent, nach 24 Monaten 45 Prozent und nach 36 Monaten 70 Prozent.
Pflege von Menschen mit Behinderungen in vollstationären Einrichtungen oder in Räumlichkeiten i.S.d. § 43a SGB XI i.V.m. § 71 Abs. 4 SGB XI: 15 % der nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vereinbarten Vergütung höchstens 266 Euro pro Monat
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind 40 Euro (Monat)
Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel 100 % der Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, zu leisten.
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds 4.000 Euro je Maßnahme (bis zum vierfachen Betrag – also bis zu insgesamt 16.000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen)
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen 50 Euro (Monat)
Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen 442,03 Euro (Alte Bundesländer) / 428,36 Euro (Neue Bundesländer)
Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen 44,14 Euro (Alte Bundesländer) / 42,77 Euro (Neue Bundesländer)
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit zirka 183,33 Euro (Monat, Krankenversicherung) / 34,52 Euro (Monat, Pflegeversicherung)
Pflegeunterstützungsgeld (brutto) für Beschäftigte während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (für insgesamt bis zu 10 Arbeitstage) 90 % – bei Bezug von beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung von der Arbeit unabhängig von deren Höhe, 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts

Pflegegeld-Tabelle für Pflegegrad 5

Leistung Höhe
Pflegegeld für häusliche Pflege 901 Euro (Monat)
Alternativ dazu: Pflegesachleistungen 2.095 Euro (Monat)
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder 1.351,50 Euro (für bis zu 6 Wochen im Jahr)
Verhinderungspflege durch sonstige Personen 1.612 Euro (für bis zu 6 Wochen im Jahr); Hinweis: Der Leistungsbetrag von 1.612 Euro kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.
Kurzzeitpflege 1.774 Euro (für bis zu 8 Wochen pro Jahr); Hinweis: Der Leistungsbetrag kann um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege 1.995 Euro (Monat)
Entlastungsbetrag 125 Euro (Monat)
zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen 214 Euro (Monat)
Vollstationäre Pflege 2.005 Euro (Monat);
Hinweis: Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung folgende nach der Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge: ab dem ersten Monat 5 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, nach 12 Monaten 25 Prozent, nach 24 Monaten 45 Prozent und nach 36 Monaten 70 Prozent.
Pflege von Menschen mit Behinderungen in vollstationären Einrichtungen oder in Räumlichkeiten i.S.d. § 43a SGB XI i.V.m. § 71 Abs. 4 SGB XI: 15 % der nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vereinbarten Vergütung höchstens 266 Euro pro Monat
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind 40 Euro (Monat)
Technische Pflegehilfsmittel und sonstige Pflegehilfsmittel 100 % der Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, zu leisten.
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds 4.000 Euro je Maßnahme (bis zum vierfachen Betrag – also bis zu insgesamt 16.000 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen)
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen 50 Euro (Monat)
Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen 631,47 Euro (Alte Bundesländer) / 611,94 Euro (Neue Bundesländer)
Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen 44,14 Euro (Alte Bundesländer) / 42,77 Euro (Neue Bundesländer)
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit zirka 183,33 Euro (Monat, Krankenversicherung) / 34,52 Euro (Monat, Pflegeversicherung)
Pflegeunterstützungsgeld (brutto) für Beschäftigte während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (für insgesamt bis zu 10 Arbeitstage) 90 % bei Bezug von beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung von der Arbeit unabhängig von deren Höhe, 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Stand: 09.11.2023

Hör unsere Podcastfolge zu dem Thema:

Pflegegeld-Erhöhungen 2024 und 2025 (Tabelle)

2024 gibt es mehr Geld für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Ab dem 1. Januar 2024 können sich Betroffene über 5 Prozent mehr Pflegegeld freuen. Die Pflegesachleistungen werden in gleicher Höhe angehoben. Die Berechtigten erhalten die Erhöhung automatisch.

Pflegegrad Pflegegeld ab 2024 (gerundet)
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 332 Euro
Pflegegrad 3 572 Euro
Pflegegrad 4 764 Euro
Pflegegrad 5 946 Euro

Der Zuschlag zu den Pflegekosten in der stationären Pflege wird ebenfalls erhöht. Das Entlastungsbudget für junge Pflegebedürftige soll vorgezogen und der Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld erleichtert werden. Das geht aus dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hervor.

Auch künftig sollen die Zuschüsse steigen. So ist bereits ein Jahr später, zum 1. Januar 2025, mit einer weiteren Erhöhung des Pflegegeldes zu rechnen. Die Höhe der Auszahlung wird dann um weitere 4,5 Prozent angehoben.

Pflegegrad Pflegegeld ab 2025 (gerundet)
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 347 Euro
Pflegegrad 3 598 Euro
Pflegegrad 4 799 Euro
Pflegegrad 5 989 Euro

Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag je Pflegegrad (Tabelle)

Die Pflegegrade 2 bis 5 haben einen Anspruch auf Pflegesachleistungen, wenn sie keine Verwendung für das Pflegegeld in der häuslichen Pflege haben. Pflegesachleistungen umfassen Leistungen von professionellen Pflegekräften. Dazu gehören zum Beispiel die Hilfe bei der Körperpflege und beim Toilettengang, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, der Einnahme von Medikamenten sowie der Mobilität.

In der folgenden Tabelle siehst du, wie hoch die Pflegesachleistungen pro Pflegegrad im Jahr 2023 sind.

Pflegegrad Höhe Pflegesachleistungen
2 724 Euro pro Monat
3 1.363 Euro pro Monat
4 1.693 Euro pro Monat
5 2.095 Euro pro Monat

Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade in Höhe von 125 Euro pro Monat. Er soll dazu dienen, pflegende Angehörige zu unterstützen. Sie können ihn nutzen, um unterstützende Dienstleistungen und Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, um die Pflege und Betreuung zu Hause zu verbessern. Sie können davon beispielsweise Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen, Pflegepersonal für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege sowie Betreuungsangebote und Freizeitaktivitäten für Pflegebedürftige bezahlen. Mehr über die Verwendung von Pflegegeld für Haushaltshilfen erfährst du hier.

Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, reichst du einfach die entsprechenden Rechnungen bei der Pflegekasse ein. Alternativ kannst du eine Abtretungserklärung mit dem Pflegedienst vereinbaren. Dann kümmert er sich um die Abrechnung mit der Pflegekasse.

Pflegegeld und Pflegesachleistung: Tabelle für Kombileistungen (2023)

Wer mindestens Pflegegrad 2 hat, darf sogenannte Kombinationsleistungen (umgangssprachlich “Kombileistungen”) in Anspruch nehmen. Sie setzen sich aus dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen zusammen. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse zur freien Verfügung überwiesen. Das Geld für die Pflegesachleistung hingegen bekommt in der Regel der Pflegedienst für die häusliche Pflege einer Person mit mindestens Pflegegrad 2.

Die Kombileistung funktioniert wie folgt: Der oder die Pflegebedürftige hat die Möglichkeit, einen Teil des Pflegegeldes zu nutzen, um davon Pflegesachleistungen einzukaufen. Andersherum ist es möglich, die Leistungen für die Pflegesachleistungen anteilig zu nutzen, um das Pflegegeld zu erhöhen.

Durch die Inanspruchnahme der Kombinationsleistung kann der oder die Berechtigte die eigene Pflege maximal flexibel gestalten.

Dazu ein Beispiel: Renate hat Pflegegrad 3 und erhält Pflegegeld in Höhe von 545 Euro pro Monat. Sie entscheidet sich für die Kombinationsleistung und verwendet 300 Euro, um die Pflegeleistungen ihrer Tochter zu vergüten. Die restlichen 245 Euro lässt Renate einem ambulanten Pflegedienst für die Hilfe bei der Körperpflege und beim Einkaufen zukommen.

Pflegegrad Pflegegeldleistung (pro Monat) Pflegesachleistung (pro Monat)
2 316 Euro 724 Euro
3 545 Euro 1.363 Euro
4 728 Euro 1.693 Euro
5 901 Euro 2.095 Euro

Wichtig zu verstehen ist, dass der Pflegebedürftige nicht beide Beträge aus der Tabelle bekommt, sondern nur einen davon, den er auf Pflegegeld und Pflegesachleistung aufteilen kann, sobald er sich für die Kombinationsleistung entscheidet.

Tages- und Nachtpflege: Geld je nach Pflegegrad (Tabelle)

Deine Angehörige hat Pflegegrad 2 bis 5 und ist tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung untergebracht? Dann gewähren die Pflegekassen einen Zuschuss zu den Kosten für die Tages- und Nachtpflege.

Pflegegrad Zuschusshöhe für die teilstationäre Tages- & Nachtpflege (pro Monat)
2 689 Euro
3 1.298 Euro
4 1.612 Euro
5 1.995 Euro

Die Kosten für die Tages- und Nachtpflege können – je nach Einrichtung – variieren. Das bedeutet, dass die Leistungen der Krankenkasse nicht unbedingt die tatsächlichen Kosten für die Tages- und Nachtpflege decken müssen.

Renten-Guide Download

So viel Geld gibt es, wenn ein Pflegefall ins Pflegeheim muss (Tabelle)

Wird deine Angehörige rund um die Uhr in einem Pflegeheim oder einer Senioreneinrichtung betreut, gibt es von der Pflegekasse Zuschüsse für die Unterkunft, Verpflegung, Pflege, Betreuung und medizinische Versorgung. Um die Leistungen der vollstationären Pflege beziehen zu können, ist ein Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 notwendig.

Pflegegrad Zuschüsse für vollstationäre Pflege (pro Monat)
2 770 Euro
3 1.262 Euro
4 1.775 Euro
5 2.005 Euro

herMoney Tipp

 Der Pflegedschungel scheint dir im ersten Moment vielleicht undurchdringlich und kompliziert. Verschenke kein Geld und vereinbare eine Beratung bei deiner Pflegekasse! Dort erklärt man dir, welche Leistungen dir zustehen und wie du sie clever miteinander kombinierst.

Vielleicht bist du angesichts der Zahlungen erschrocken, weil die gesetzlichen Leistungen nicht reichen, um die Pflege deiner Angehörigen zu bezahlen. Um diesem Schicksal selbst zu entgehen, bietet sich eine private Pflegeversicherung an. Alles, was du darüber wissen musst, erfährst du in dieser Folge des herMoney Talks.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Saskia Weck

Saskia Weck hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie zum Finanzjournalismus fand. Sie ist seit vielen Jahren als Redakteurin tätig und hat von 2021 bis 2023 für herMoney geschrieben. Saskia ist begeisterte Investorin und stürzt sich liebend gern auf alle Themen rund um „Geld und Familie“, "Karriere", "Steuern" und "Altersvorsorge".

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