Nebenjob? Selbständig!
5. August 2022
Sie haben eine gute Geschäftsidee und wollen sich im Nebenjob selbständig machen? Kein Problem! herMoney sagt, was Sie beachten sollten!
Tendenziell geht die Gründungstätigkeit in Deutschland seit 15 Jahren eher zurück. Der Anteil der weiblichen Gründer ist laut einer Studie der KfW jedoch deutlich gestiegen. Weiter zeigt die Studie, dass Frauen häufiger im Nebenerwerb gründen. Doch wie kompliziert ist es, in der Bürokratiehochburg Deutschland eine Firma im Nebenjob zu gründen? Was sollten Sie als Festangestellte wissen und beachten, wenn Sie sich im Nebenjob selbständig machen möchten? herMoney hat nachgefragt!
Muss ich meinen Arbeitgeber fragen?
Die erste Frage, die sich viele stellen ist: Darf ich einfach so loslegen, obwohl ich festangestellt bin? Ja, Sie dürfen – ein Okay vom Chef brauchen Sie nicht, es sei denn, Sie haben das in Ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich so vereinbart. „Es steht jedem frei, neben seinem Hauptberuf eine nebenberufliche Tätigkeit auszuüben,“ weiß Harald Hof von der betriebswirtschaftlichen Beratung der IHK für München und Oberbayern. „Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind grundsätzlich dazu befugt ohne besondere Erlaubnis des Arbeitgebers, eine zweite Tätigkeit aufzunehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine abhängige oder selbständige Nebentätigkeit handelt.“ Ausnahme: Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gilt die Anzeige- und Genehmigungspflicht. Sie müssen sich die Erlaubnis beim Dienstherren einholen.
Maximale Arbeitszeit: Wie viel darf ich denn?
Ihr Arbeitgeber hat Anspruch auf Ihre volle Arbeitskraft – Sie haben Anspruch auf das volle Gehalt. Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine Leistungsminderung zu vermeiden, die beispielsweise durch Übermüdung oder Überarbeitung entstehen kann. Das Arbeitszeitgesetz regelt in Paragraf 3 ArbZG: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
Für Angestellte mit einer 40 Stunden Woche wird es also eng. Wenn Sie meinen, dass ja eh niemand mitbekommt, wie viel Sie nebenher arbeiten, machen Sie sich bewusst, dass die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen nicht dazu da sind, um Arbeitnehmer zu gängeln. Sondern um sie zu schonen. Mit einer permanenten Doppelbelastung (für Mompreneurs Dreifachbelastungen) ist die Gefahr groß, irgendwann zusammenzuklappen.
Im Streitfall können übrigens Stundenabrechnungen mit Kunden oder Öffnungszeiten auf Flyern – für oder gegen Sie – als Nachweis dienen. Deshalb: Wenn Sie eine nebenberufliche Selbständigkeit planen, kommen Sie nicht darum herum, ihr Arbeitspensum in der Festanstellung zu reduzieren. Vielleicht macht es für Sie ja auch Sinn, in der Gründungsphase im Hauptberuf Teilzeit zu arbeiten und die Möglichkeit einer Brückenteilzeit zu nutzen?
Sprechen Sie mit Ihrem Partner!
Egal ob Sie einen regelmäßigen Blog schreiben oder einen kleinen Vertrieb mit selbst genähten Babyklamotten aufbauen wollen: Sie werden Zeit brauchen, viel Zeit. Sind Sie in einer Partnerschaft? Dann bereden Sie Ihr Vorhaben vor dem Start miteinander. Es gilt Lösungen für stressige Zeiten zu finden. Kann der Partner bei Familie und Haushalt unterstützen? Hat er einen 40 Stunden Job oder arbeitet in Schicht? Überlegen Sie, ob Hilfe von Dritten kommen kann: Eine Oma, eine Haushaltshilfe, ein Babysitter.
Freiberufler, Gewerbetreibender?
Freiberuflich oder gewerblich? Wissen Sie, was für ihre Pläne als Selbständige zutrifft? Kommt ganz darauf an, mit was Sie sich selbständig machen möchten. Bei Unsicherheiten, hilft nur eins: Fragen Sie nach. Beim Steuerberater, Gewerbeamt, IHK oder dem Institut für freie Berufe. Der Status Quo wirkt sich auf die Planung der Selbständigkeit aus. Gewerbetreibende müssen unter anderem ein Gewerbe anmelden, Freiberufler nicht.
Niemals den Fiskus vergessen!
Unternehmer und Selbständige zahlen Steuern, die ein Angestellter nicht zahlen muss: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, gegebenenfalls Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. „Nebenerwerbsgründer sollten einen Steuerberater aufsuchen und sich erkundigen, was sie zu tun haben oder welche Steuern auf sie zukommen,“ rät Hof. Gut beraten ist jeder Gründer mit einem Businessplan. Die IHK bietet auf ihrer Seite einen kostenlose Mustervorlage Businessplan.
Arbeitsplatz Wohnung
Wer sich mit einer Nebentätigkeit selbständig macht, braucht eine Wirkungsstätte. Viele Neu-Selbständige arbeiten von zu Hause. Ist das erlaubt?
Generell gilt: In reinen Wohngebieten dürfen Sie kein Gewerbe eröffnen. Die Hühnerzucht fürs städtische Frühstücksei auf dem Balkon wird nicht funktionieren.
Anders verhält es sich mit selbständiger Arbeit. Hier gibt es ein BGH Urteil, dass ein Vermieter bei Nichtgenehmigung den Mietvertrag kündigen kann (Az.VIII ZR 165/08). Aber ein Mieter, der selbständig ist oder ein stilles Gewerbe betreibt, fliegt nicht so schnell aus seinen vier Wänden. „Wichtig ist es, die Wohnung überwiegend zu Wohnzwecken zu nutzen“, weiß Ottmar Baur vom Haus und Grundbesitzerverein in München. „Zudem sollten Nachbarn nicht belästigt werden. Lärm, Sicherheitsgefährdung, Publikumsverkehr, Kuriere den ganzen Tag sind eher kontraproduktiv.“ Sitzen Sie jedoch nachmittags drei Stunden mit dem Laptop am Küchentisch und basteln an Homepages, wird kaum ein Vermieter Ärger machen. Denn „Alles was nicht weiter stört, da wird auch niemand was dagegen haben“, weiß Baur.
Elternzeit und nebenberuflich selbständig: Das gibt es zu beachten
Mütter oder Väter, die sich in der Elternzeit befinden und nebenher selbständig arbeiten möchten, sind übrigens nicht im Nebenberuf selbständig, da sie für einen festgelegten Zeitraum nicht in einem Angestelltenverhältnis arbeiten. Sie sind komplett selbständig. Der Anruf bei der gesetzlichen Krankenversicherung zur Anzeige der Beschäftigung und zur Klärung der Beiträge ist ein Muss.
Wichtig: Sie sollten Ihrem Hauptarbeitgeber die geplante Selbständigkeit schriftlich anzeigen. Denn der muss hier zustimmen. Seine Zustimmung gilt als erteilt, sollte er das Vorhaben nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich ablehnen, aus dringenden betrieblichen Gründen.
Hausfrau, Mutter und nebenberuflich selbständig: Das gibt es zu beachten
Egal ob mit oder ohne Kind: Wenn Sie Hausfrau sind und sich selbständig machen möchten, gilt es, die individuelle Situation zu prüfen. Dazu zählt etwa Ihre eigene Einkommenssituation, aber auch die Ihres Gatten. Haben Sie eine abhängige Beschäftigung? Sind Sie familienversichert? In Elternzeit? Im Elterngeldbezug? „Hier würde ich unbedingt anraten, im Vorfeld mit den zuständigen Stellen das Gespräch zu suchen“, empfiehlt Hof. Das bedeutet konkret ein Anruf bei der Krankenkasse, beim Finanzamt oder Steuerberater.
Welche Abgaben geprüft werden müssen
Sozialversicherung im Nebenberuf
Wer mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit Geld verdient, muss auf diese Zusatzeinkünfte keine zusätzlichen Sozialabgaben zahlen. Die Betonung liegt hier auf „nebenberuflich“. Gerade bei der Kombination von Festanstellung und Selbstständigkeit kann die Problematik bin ich mehr selbstständig oder mehr angestellt auftauchen. Davon hängen letztendlich Beiträge für die Sozialabgaben ab. Als Angestellte mit 35 Wochenstunden und 3.500 Euro brutto kannst du dich entspannt zurücklehnen, wenn du als Bloggerin nebenher 500 Euro dazuverdienst. Hier ist die Nebentätigkeit eindeutig nebenberuflich.
Arbeitslosenversicherung
Für Teilzeit-Unternehmer ändert sich nichts. Selbstständige müssen nicht zusätzlich in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Wenn du aber auf Nummer sichergehen willst, kannst du dich freiwillig versichern. Voraussetzung für das Arbeitslosengeld: Du musst in den 30 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versichert sein, heißt es bei der IHK.
Krankenversicherung
Ein Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass du – trotz eines höheren Einkommens durch die Selbstständigkeit – zu gleich hohen Beiträgen in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben kannst. Denn sofern die Beschäftigung als Arbeitnehmer hauptberuflich ist, sind grundsätzlich aus der dann nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.
Die Grenze bei Teilzeitkräften ist schwer zu ziehen. Überwiegt die nebenberufliche Tätigkeit, kommt es zu Beitragsänderungen. Zur individuellen Prüfung empfehlen die gesetzlichen Kassen jedem, der nebenberuflich selbstständig tätig werden möchte, sich mit ihnen in Verbindung zu setzen. Sie ermitteln im Rahmen einer Gesamtschau den korrekten Status.
Anders ist es, wenn der Umfang der selbstständigen Nebentätigkeit die festangestellte Haupttätigkeit übertrifft. Dann solltest du unter anderem über ein Krankentagegeld nachdenken. Denn auch du kannst wochenweise wegen Krankheit ausfallen. Die Betriebskosten laufen jedoch auch dann weiter.
Rentenversicherung
Bei der Rentenversicherung ist lediglich dann Handlungsbedarf, wenn du zur Gruppe der Pflichtversicherten gehörst, wie Lehrer, Pflegepersonen, Hebammen. Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass die Versicherungspflicht für diese Berufsgruppen auch dann besteht, wenn sie die dementsprechende Tätigkeit nebenberuflich ausüben. Ein Lehrer, der nach seiner offiziellen Unterrichtszeit Nachhilfe gibt und über 450 Euro pro Monat kommt, muss das angeben.
Die Verdienstmöglichkeit bei Minijobs liegt seit dem Jahr 2013 unverändert bei 450 Euro. Nun beschloss der Bundestag die Minijob-Grenze am Mindestlohn angepasst werden. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze auf 12 Euro pro Stunde. Demnächst (geplant ist der 1. Oktober) steigt die Verdienstgrenze auf 520 Euro monatlich.
Zudem wird auf das zusätzliche Einkommen Rentenversicherungsbeiträge erhoben. Doch auch hier gibt es Ausnahmen wie kurzfristige Aufträge, Regelaltersgrenze etc. Es empfiehlt sich der Anruf bei der Rentenversicherung zur Klärung der individuellen Situation.
Willst du nur noch selbstständig sein, vergiss nicht, eine ausreichende Altersvorsorge einzuplanen. Denn irgendwann ist Schluss mit arbeiten. Dann willst du den Ruhestand genießen und nicht jeden Cent umdrehen müssen.
Weitere Versicherungen – gerüstet für den „Worst Case“
Wer sich selbstständig macht, sollte sich für den Worst Case wappnen. Welche Schäden könnten entstehen? Und welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen die finanziellen Folgen abzusichern?
Haftpflichtversicherung
Wer anderen Schaden zufügt, haftet dafür grundsätzlich in der vollen Höhe. Egal ob Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Manche Berufsgruppen (unter anderem Ärzte, Hebammen, Rechtsanwälte, Architekten, Sachverständige) sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Die Experten der IHK für München und Oberbayern warnen: „Die private Haftpflichtversicherung deckt nicht automatisch betriebliche Fälle ab. Es ist ratsam, die Vertragsunterlagen zur Hand zu nehmen und auf den Passus Selbstständigkeit zu prüfen.“ Bei Unsicherheit erteilt die Versicherung oder ein unabhängiger Versicherungsmakler Auskunft.
KFZ-Versicherung
Nicht unwesentlich ist der Blick auf die Kfz-Versicherungspolice. Nutzt du das Auto für die selbstständige Nebentätigkeit. Was steht bei dem Absatz Fahrtzweck? Nur privat oder privat/freiberuflich/Verwaltungstätigkeit? Ist in der Police die rein private Nutzung vermerkt, ist es wichtig, gegebenenfalls bei der Versicherung eine Änderung zu verlangen.
Unfallversicherung
Die bezahlte Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft greift nicht für den selbstständigen Nebenjob. Wer es für nötig hält, kann zur Vorsorge eine private Unfallversicherung abschließen.
herMoney Tipp
Nur Mut, wenn Sie eine gute Geschäftsidee haben und auf die Sicherheit Ihrer Festanstellung nicht verzichten möchten. Erhalten Sie Elterngeld und möchten sich nebenbei selbständig machen, empfiehlt es sich, sich an seine Elterngeldstelle zu wenden um abzuklären, ob der (Zu-)Verdienst eventuell zu Abzügen führt.