Corona – So hilft der Staat Unternehmen und Selbständigen
26. März 2020
Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler – alle kämpfen um ihre Existenz. Der Staat hilft mit Sofortmaßnahmen.
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2. Juli 2024
Du hast eine gute Geschäftsidee und willst dich im Nebenjob selbstständig machen? Prima! herMoney sagt, wie’s geht.
Du kannst dich als Angestellte in der Regel problemlos nebenher selbstständig machen. Die Zustimmung deines Arbeitgebers brauchst du nur, wenn es so im Vertrag steht.
An deiner Krankenversicherung ändert sich nichts, wenn du als Angestellte in Teilzeit mehr verdienst als durch deine selbstständige Nebentätigkeit. In diesem Fall darfst du für dein eigenes Business allerdings nicht mehr als 18 Stunden pro Woche aufwenden.
Du brauchst keine neue Steuerklasse, wenn du dich als Angestellte nebenbei selbstständig machst.
Frauen gründen leider viel zu selten. 2022 gingen 44 Prozent der Unternehmensgründungen auf das Konto von Frauen (Quelle: KfW-Gründungsmonitor 2024). Weiter zeigt die Studie, dass Frauen häufiger im Nebenerwerb gründen. Wenn du dich ebenfalls dafür entschieden hast, bist du also nicht alleine.
Doch wie kompliziert ist es, in der Bürokratiehochburg Deutschland eine Firma im Nebenjob zu gründen? Was solltest du als Angestellte wissen, wenn du dich im Nebenjob selbstständig machen möchtest? herMoney klärt die wichtigsten Fragen.
Klar, das geht! Ein Okay der Chefin brauchst du nicht, es sei denn, das ist in deinem Arbeitsvertrag so vereinbart. „Es steht jedem frei, neben seinem Hauptberuf eine nebenberufliche Tätigkeit auszuüben“, weiß Harald Hof von der betriebswirtschaftlichen Beratung der IHK für München und Oberbayern. „Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind grundsätzlich dazu befugt, ohne besondere Erlaubnis des Arbeitgebers eine zweite Tätigkeit aufzunehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine abhängige oder selbstständige Nebentätigkeit handelt.“
Klar sollte dir aber sein, dass die Geschäftsidee nicht in Konkurrenz zum Unternehmen deines Arbeitgebers stehen darf und auch nicht seine „berechtigten Interessen“ beeinträchtigt. Zu diesen Interessen gehört zum Beispiel der störungsfreie Ablauf des Bertriebs und eine positive Wirkung in der Öffentlichkeit. Wenn du etwa als angestellte Krankenschwester arbeitest und dich nebenher als Bestatterin selbstständig machen möchtest, könnte das Image deines Arbeitgebers darunter leiden.
Sonderfall: Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gilt die Anzeige- und Genehmigungspflicht. Sie müssen sich die Erlaubnis beim Dienstherren einholen.
Hauptberuflich angestellt, nebenberuflich selbstständig: Die Vorteile
Selbstständig und angestellt zu sein, ist ein beliebter Mittelweg, um auszuprobieren, ob du das Zeug zur Unternehmerin hast. Der nebenberufliche Start in die Selbstständigkeit hat aber noch weitere Vorteile: Du erhältst weiterhin deinen regelmäßigen Arbeitslohn und bleibst in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, solange du nicht hauptberuflich selbstständig und in geringfügiger Teilzeit angestellt bist. Auf das Verhältnis kommt es an.
Gut zu wissen: Bist du nicht nur in Teilzeit angestellt, sondern nebenher selbstständig, haftest du wie hauptberuflich Selbstständige für dein Business. Das heißt: Dein Privatvermögen kommt ins Spiel, sollte etwas gravierend schieflaufen. Wie du das Haftungsrisiko minimierst, erklären wir in unserem Artikel über Rechtsformen von Einzelunternehmen.
Dein Arbeitgeber hat Anspruch auf deine volle Arbeitskraft laut Arbeitsvertrag – dafür hast du Anspruch auf das volle Gehalt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind daher verpflichtet, eine Leistungsminderung zu vermeiden, die beispielsweise durch Übermüdung oder Überarbeitung entstehen kann.
Das Arbeitszeitgesetz regelt in Paragraf 3 ArbZG: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
Für Angestellte mit einer 40-Stunden-Woche wird es also eng. Du meinst, es bekommt niemand mit, wie viel du nebenher arbeitest? Dann mach dir bitte bewusst, dass die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen nicht dazu da sind, dich zu gängeln, sondern um dich zu schonen. Mit einer permanenten Doppelbelastung (für Mompreneurs Dreifachbelastung) ist die Gefahr groß, irgendwann zusammenzuklappen.
Im Streitfall können übrigens Stundenabrechnungen mit KundInnen oder Öffnungszeiten auf Flyern – für oder gegen dich – als Nachweis dienen. Deshalb: Wenn du eine nebenberufliche Selbstständigkeit planst, kommst du irgendwann nicht darum herum, dein Arbeitspensum in der Festanstellung zu reduzieren.
Vielleicht macht es für dich auch Sinn, in der Gründungsphase im Hauptberuf Teilzeit zu arbeiten und die Möglichkeit einer Brückenteilzeit zu nutzen?
Egal ob du einen regelmäßigen Blog schreiben oder einen kleinen Vertrieb mit selbst genähten Babyklamotten aufbauen willst: Du wirst Zeit brauchen. Sprich am besten mit deinem Partner oder deiner Partnerin vorab über deine Ideen. Es gilt Lösungen für stressige Zeiten zu finden. Kann der Partner bei Familie und Haushalt unterstützen? Hat er einen 40-Stunden-Job oder arbeitet in Schicht? Überlege, ob Hilfe von Dritten kommen kann: eine Oma, eine Haushaltshilfe, ein Babysitter.
Ja, das ist möglich. Wichtig ist aber, dass die selbstständige Tätigkeit nicht zum üblichen Aufgabenbereich von dir als Angestellte zählt. Es darf also keine so genannte „einheitliche Beschäftigung” gegeben sein.
Laut dem Bundessozialgericht (Leitsatz des Bundessozialgerichts, BSG, B 12 R 1/11) liegt eine „einheitliche Beschäftigung“ nicht vor, wenn zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit kein notwendiger Zusammenhang besteht. Insbesondere wenn weder die selbstständige Tätigkeit als solche noch die konkrete Art und Weise ihrer Ausübung vom Bestand der Beschäftigung abhängig sind.
Wichtig ist aber, dass es immer auf den Einzelfall ankommt. Missbräuchliche Gestaltungen, um Sozialabgaben zu sparen, sind nicht zulässig.
Die Kombination „selbstständig mit Minijob“ ist ebenso erlaubt wie „selbstständig mit Midijob“. Denn wer sein eigenes Business gründet, erzielt daraus häufig nicht gleich ein hohes Einkommen. Daher ist das Nebeneinander von Selbstständigkeit, Minijob oder Midijob möglich. Allerdings bist du bekanntlich als Minijobberin nicht durch den Arbeitgeber krankenversichert. Darum musst du dich als Selbstständige selbst kümmern.
Die Verdienstmöglichkeit bei Minijobs liegt seit 2024 bei 538 Euro. Damit wurde die Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro pro Stunde angepasst (Stand: 2024). Auch die Verdienstgrenzen für MidijobberInnen wurden angehoben und betragen seit Januar 2024 zwischen 538,01 und 2.000 Euro.
Hier musst du gut aufpassen. Auf das Einkommen, das du mit deinem nebenberuflichen Unternehmen zusätzlich erzielst, musst du keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Es muss aber klar sein, dass du dein Unternehmen nicht im Hauptberuf führst. Im Zweifelsfall musst du das der Krankenkasse nachweisen können.
Solange du als Angestellte mehr verdienst als in deiner selbstständigen Nebentätigkeit und nicht mehr als 18 Stunden pro Woche für dein eigenes Business arbeitest, laufen die Sozialversicherungen weiterhin über dein reguläres Beschäftigungsverhältnis, informiert die IHK für München und Oberbayern.
Bist du nicht hauptberuflich tätig und über deinen Partner oder deine Partnerin familienversichert, darfst du ebenfalls nicht mehr als 18 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten und pro Monat nicht mehr als 505 Euro verdienen. Sonst müsstest du dich laut IHK selbst krankenversichern. Bei Zweifelsfragen solltest du lieber im Vorhinein deinen Status mit deiner Krankenversicherung abklären.
Dabei kann herauskommen, dass die gesetzliche Krankenversicherung in deinem Fall der Auffassung ist, dass du nicht nebenberuflich selbstständig bist. In diesem Fall müsstest du sowohl für deine abhängige Beschäftigung als auch für deine Selbstständigkeit Krankenkassenbeiträge bezahlen.
Das Finanzamt will von deinen Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit seinen Anteil haben. Diese Einnahmen erhöhen daher dein zu versteuerndes Einkommen.
Steuerklasse für Angestellte, die auch selbstständig sind
Die Steuerklasse ändert sich nicht grundsätzlich. „Nebenerwerbsgründer sollten einen Steuerberater aufsuchen und sich erkundigen, was sie zu tun haben oder welche Steuern auf sie zukommen“, rät IHK-Experte Hof. Gut beraten ist jede Gründerin mit einem Businessplan. Die IHK bietet auf ihrer Seite eine kostenlose Mustervorlage.
Angestellt und Kleinunternehmerin
Um GründerInnen und kleine Unternehmen zu entlasten, gilt auf Antrag die Kleinunternehmerregelung. Die darfst du nutzen, wenn du im Vorjahr weniger als 22.000 Euro und im aktuellen Jahr weniger als 50.000 Euro Umsatz erzielst, informiert die IHK für München und Oberbayern.
Dann stellst du deinen KundInnen keine Mehrwertsteuer in Rechnung und kannst deine Leistungen günstiger anbieten. Gleichzeitig darfst du aber keine Vorsteuer abziehen. Wenn deine zu erwartenden Umsätze noch gering sind, kann sich die Kleinunternehmerregelung anbieten. Die IHK rät dazu, sich vorab schlau zu machen, da die Wahl der Kleinunternehmerregelung von verschiedenen Aspekten abhängt.
Angestellt und selbstständig: Weitere Steuern
Solltest du als Einzelunternehmerin ein Gewerbe angemeldet haben und mehr als 24.500 Euro pro Jahr Gewinn machen, musst du Gewerbesteuer zahlen. Denn als Selbstständige im Nebenerwerb gelten für dich alle Regeln, an die sich auch hauptberuflich Selbstständige halten müssen!
Mehr über Steuern für nebenberuflich selbstständige Angestellte erfährst du im Video:
Je nach Art deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit musst du ein Gewerbe anmelden. Und zwar dann, wenn du nicht in der Land- und Forstwirtschaft oder als Freiberuflerin tätig bist. Zu den FreiberuflerInnen zählen SteuerberaterInnen, RechtsanwältInnen, KünstlerInnen, AutorInnen, LehrerInnen und viele mehr. Wer noch alles zu den freien Berufen gehört, schreibt § 2, Abs.2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes vor. Eine umfangreiche Liste mit den freien Berufen findest du in unserem Artikel über die Definition von FreiberuflerInnen.
Fällt deine Tätigkeit nicht darunter, dann giltst du als Gewerbetreibende – und dann musst du auch im Nebenberuf deinen Betrieb beim Gewerbeamt deiner zuständigen Gemeinde anmelden. Willst du genauer wissen, welche Unternehmensgründungen gewerblicher Natur sind, dann findest du die Regelungen in § 15, Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes.
Bei Unsicherheiten, was für dich gilt, hilft nur eins: Frag nach. Bei deiner Steuerberaterin, beim Gewerbeamt, der IHK oder dem Institut für freie Berufe.
Wie du Gewerbeschein beantragst, erfährst du hier.
Nachdem du deine gewerbliche Unternehmensgründung beim Gewerbeamt gemeldet hast, wende dich ans zuständige Finanzamt. Es wird dein Unternehmen mit Hilfe eines Fragebogens erfassen und dir eine Steuernummer zuweisen.
Als Freiberuflerin musst du deine Unternehmensgründung übrigens ohne Umweg übers Gewerbeamt direkt beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen. In diesem Fall profitierst du von einer vereinfachten Buchführung und musst nur eine Einnahme-Überbeschuss-Rechnung machen.
Wichtig zu wissen: Egal ob gewerblich oder als Freiberuflerin selbstständig: Für die Meldung beim Finanzamt hast du einen Monat nach Neugründung Zeit. Die Anmeldung muss elektronisch erfolgen, zum Beispiel über Elster.
Nur Mut, wenn du eine gute Geschäftsidee hast und auf die Sicherheit deiner Festanstellung nicht verzichten möchtest. Klug eingefädelt und wohl informiert ist ein nebenberuflicher Einstieg in die Selbstständigkeit häufig ein guter Weg.
Zum Weiterlesen: Wie du mit deinem Hobby Geld verdienen kannst, erfährst du hier.
Dieser Artikel wurde 2019 von Ines Baur verfasst, 2023 von Brigitte Wallstabe-Watermann und zuletzt am 02.07.2024 von Alexa Wiechmann aktualisiert.
Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.