Investieren leicht gemacht mit diesen Expertinnen-Tipps
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VL-Sparen mit ETF solltest du nutzen, denn die monatlichen Sparraten zahlt der Arbeitgeber. Verschenke also kein Geld. Wir zeigen, wie’s geht.
Bei Unternehmen, die vermögenswirksame Leistungen anbieten, bekommst du bis zu 40 Euro pro Monat von deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin geschenkt. Wenn dein zu versteuerndes Einkommen ab 2024 unter 40.000 Euro pro Jahr liegt (bis 2023 waren es 20.000 Euro) und du 400 Euro jährlich in einen VL-Aktienfonds oder -ETFs anlegst, bekommst du 80 Euro pro Jahr vom Staat obendrauf. (Bei Verheirateten ist es doppelt so viel.) Arbeitnehmer-Sparzulage heißt diese staatliche Förderung. Seit Januar 2024 gilt dafür die Einkommensgrenze von 40.000 Euro, zuvor waren es nur 20.000 Euro. Die Sparzulage ist bei Aktien-ETF höher als bei Bausparverträgen. VL-ETFs lohnen sich also gleich doppelt! Die günstigsten Anbieter mit der breiten Auswahl an VL-ETFs sind Comdirect, FNZ Bank (vormals ebase) und Finvesto. Für Anfänger ist ein breit streuender ETF sinnvoll, zum Beispiel auf den MSCI World Index. Vermögenswirksame Leistungen & ETFs: Das Wichtigste in Kürze
Ist dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin großzügig und bietet vermögenswirksame Leistungen (VL, auch VWL) an? Bis zu 40 Euro pro Monat sind zusätzlich zum Gehalt drin. Das Extrageld von Chef oder Chefin solltest du dir auf keinen Fall entgehen lassen, du bezahlst darauf nur Steuern und Sozialabgaben. Dafür musst du aktiv werden und einen VL-Sparvertrag abschließen, sonst verfällt der Anspruch. Der Aufwand ist nicht groß.
Bei der maximalen VL-Leistung von 40 Euro pro Monat sind das 480 Euro pro Jahr, bei sechs Jahren Laufzeit macht das 2.880 Euro. Legst du das Geld in kostengünstige ETFs an, hast du die besten Chancen, dass daraus noch deutlich mehr wird. Es lohnt also! Wenn dein Einkommen nicht zu hoch ist, erhältst du obendrein noch eine staatliche Förderung, die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage. Dazu gleich mehr.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) können Arbeitnehmer, Auszubildende, aber auch Beamte erhalten. Ob und wie viel der Arbeitgeber zahlt, variiert und ist von der Branche sowie vom Unternehmen abhängig. Manche Arbeitgeber bezahlen den Höchstsatz von 40 Euro, für Beamte hingegen gibt es „nur“ 6,65 Euro pro Monat.
ETF-VL-Sparen ist einfach. In Kürze: Du schließt einen VL-ETF-Sparplan, teils auch VWL-ETF-Sparplan genannt, ab und reichst die Bescheinigung beim Arbeitgeber ein. Sechs Jahre lang zahlt er in deinen VL-Vertrag ein, danach ruht das Geld für ein Jahr. Im Anschluss kannst du frei über das gesamte Kapital verfügen.
Unter bestimmten Voraussetzungen legt sogar der Staat noch etwas oben drauf. Dieser Extrabonus heißt „Arbeitnehmersparzulage“ und ist beim VL-Sparen mit Aktien-ETFs besonders hoch.
VL-Sparen mit Aktien-ETFs bringt die höchstmögliche staatliche Förderung, genauso wie ein VL-Aktiensparplan oder das VL-Sparen mit aktiven Aktienfonds. Alleinstehende können so bis zu 80 Euro jährlich vom Staat erhalten, für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Gefördert werden 20 Prozent des Sparbetrags von maximal 400 Euro beziehungsweise 800 Euro für Verheiratete pro Jahr. Voraussetzung: Dein zu versteuerndes Einkommen beträgt 2024 maximal 40.000 Euro. Dieser Betrag wurde 2023 verdoppelt, bis einschließlich 2023 gilt die Grenze von 20.000 Euro. Seither ist das VL-Wertpapiersparen nicht nur für Auszubildende und absolute Geringverdiener lukrativ. Auch wer mehr als 40.000 Euro (Verheiratete: 80.000 Euro) jährlich verdient, kann unter Umständen in den Genuss der Prämie kommen. Entscheidend ist nämlich nicht, was auf der Gehaltsabrechnung im Dezember steht, sondern das vom Finanzamt festgesetzte Einkommen. Hier werden Freibeträge berücksichtigt, weshalb das Einkommen diese Grenzen auch übersteigen kann.
Die hohe staatliche Förderung von bis zu 80 Euro pro Jahr gibt es jedoch nur, wenn im ETF mindestens 60 Prozent Aktien liegen. Daher wählst du am einfachsten einen reinen Aktien-ETF wie zum Beispiel auf einen MSCI World Index (siehe Tabelle unten) oder den FTSE All World Index, die das Risiko breit streuen.
VL-Sparen mit ETF lohnt vor allem, wenn der Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin vermögenswirksamen Leistungen bezahlt oder du die staatliche Förderung bekommst. Selbst wenn dein Arbeitgeber keine VL anbietet, dein zu versteuerndes Einkommen in diesem Jahr aber weniger als 40.000 Euro beträgt, lohnt sich ein VL-Sparvertrag für dich.
Sollte dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin gar keine vermögenswirksamen Leistungen anbieten und dein zu versteuerndes Einkommen die Grenze von 40.000 Euro (Ehepaare: 80.000 Euro) übersteigen, bringt ein VL-Vertrag mit ETF keine Vorteile. Dann zahlst du besser in einen ganz normalen ETF-Sparplan ein, da das Angebot breiter und die Kosten geringer sind.
Vermögenswirksame Leistungen können auf verschiedene Arten genutzt werden, so zum Beispiel auch für Bausparverträge, für einen VL-Aktiensparplan oder einen klassischen VL-Fondsparplan.
Einen VL-ETF-Sparplan solltest du wählen, wenn du bereit bist, das Zusatzgeld vom Chef am Aktienmarkt anzulegen. Hast du noch wenig Erfahrung mit Aktien, sind vermögenswirksame Leistungen ein guter Weg, um zu starten. Der deutsche Fondsverband BVI rechnet zum Beispiel vor, dass Anleger die von 1962 mit einem sieben Jahre laufenden VL-Fondssparplan ohne staatliche Förderung im Schnitt 7,3 Prozent Wertzuwachs pro Jahr erzielt haben. Mit Zulagen waren es sogar 10,3 Prozent jährlich. Für die Berechnung wurden aktiv gemanagte Fonds zugrunde gelegt.
Mit den deutlich kostengünstigeren ETFs dürfte das Ergebnis noch besser ausfallen. Leider liegen dafür keine Vergleichsdaten vor, da es ETFs in Deutschland erst seit 2000 gibt. Ergebnisse der Vergangenheit sind zwar keine Garantie für die zukünftige Entwicklung, aber mit Aktien-ETFs lassen sich langfristig höhere Renditen erzielen als mit Anleihen oder Bausparverträgen.
Frage bei der Personalabteilung nach oder prüfe deinen Arbeits- oder Tarifvertrag, ob darin VL-Zahlungen geregelt sind. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern auch einen höheren Betrag, als im Tarifvertrag festgelegt ist, oder zahlen gar den Höchstsatz von 40 Euro pro Monat.
Es ist gut vorab zu wissen, ob du ein Recht auf die staatliche Zulage hast. Dein Bruttoeinkommen kann 2023 auch höher als 20.000 Euro und 2024 höher als 40.000 Euro sein, entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen. Du findest es auf der ersten Seite des Steuerbescheids.
Bekommst du die staatliche Zulage, lohnt sich der VL-Sparvertrag auch dann, wenn der Arbeitgeber nicht den vollen Satz von 40 Euro oder gar keine vermögenswirksamen Leistungen bezahlt. Du kannst die Differenz aus eigener Tasche zuzahlen und so die volle Arbeitnehmersparzulage kassieren.
Eröffne ein VL-Depot bei einem Anbieter und schließe einen VL-Vertrag ab. Achte bei der Auswahl des Anbieters vor allem auch auf die Gebühren. Entscheidend sind die jährlichen Depotkosten sowie die Orderkosten. Insbesondere die Orderkosten können überproportional zu Buche schlagen, wie das bei der Commerzbank der Fall ist.
Bei einer VL-Sparrate von 40 Euro fallen dort 2,60 Euro (0,25 Prozent Orderkosten plus 2,50 Euro je Ausführung) an, das sind 6,5 Prozent der Anlagesumme. Bei geringeren Sparraten ist die prozentuale Gebührenbelastung noch höher. Günstige Anbieter sind Comdirect, Finvesto und FNZ Bank. Noch attraktiver sind die Konditionen von Ginmon und Oskar *. Ein VL-Vertrag mit ETF lohnt bei den beiden Robo-Advisorn aber nur, wenn du keine Arbeitnehmer-Sparzulage bekommst.
So findest du den besten VL ETF-Anbieter
Die Suche nach dem passenden VL-ETF-Anbieter ist weder schwer noch besonders aufwändig. Da es sich für die Banken nicht wirklich lohnt, VL-ETF-Sparpläne anzubieten, ist die Zahl der Anbieter klein. VL-Fondsparplan-Anbieter, die herkömmliche aktive Fonds offerieren, gibt es viele. Meist raten die Banken ihren Kunden zu deren klassischem Fondsparplan oder zu einem Bauspar-Angebot. Langfristig liefern Aktien jedoch die besten Renditen. Und da ETF kostengünstiger sind als aktiv gemanagte Fonds, fährst du mit dem VL-ETF-Sparplan am besten.
Anbieter wie die Commerzbank und die Commerzbank-Tochter Comdirect sind hierzulande bekannte Institute. FIL Fondsbank, teils auch FFB genannt, ist eine deutsche Fondsplattform des amerikanischen Vermögensverwalters Fidelity. Ebenfalls stark auf das Fonds- und Vermögensverwaltungsgeschäft fokussiert sind Finvesto und die britische FNZ Bank. Ginmon und Oskar sind hingegen Robo-Advisor.
Wo kann ich vermögenswirksame Leistungen (VL) in ETFs anlegen?
Quelle: Angaben der Anbieter; Stand: 01.01.2024
1) bei Online-Direktdepot, wenn mindestens eine Order pro Quartal ausgeführt wird.
2) ggf. höhere Kosten, falls mehr als 1 aktiver VL-Vertrag besteht.
3) VL-Vertragsentgelt fällt pro Depotposition an. Wenn nur eine Depotposition mit gesperrten Anteilen (d.h. nur ein VL-Vertrag mit 7 Jahren Laufzeit) besteht, fallen keine Depotgebühren, sondern nur 10 Euro VL-Vertragsentgelt an.
4) Jahresegebühr über 45 Euro entfällt ab einem durchschnittlichen Depotvolumen von 20.000 Euro.
5) keine Arbeitnehmersparzulage möglich
6) bei höheren Anlagevolumen sinken die Kosten bis auf 0,7% ab 50.000 Euro Depotwertv
Das größte Angebot gibt es beim Onlinebroker Comdirect und den Online-Fondspezialisten Finvesto und FNZ Bank. Hier kannst du zwischen mehreren Hundert ETF auswählen. Viel wichtiger als die angebotene Zahl an ETF sind aber die Gebühren für die Depotführung sowie die Orderkosten. Denn jeder Anbieter von VL-ETF-Sparplänen hat einen passablen ETF auf einen marktbreiten Index wie den MSCI World im Angebot. Daher ist kein großer VL-ETF-Test oder die Analyse von ETF-Tabellen erforderlich. Du kannst einfach ein Depot eröffnen und für den VL-ETF-Sparplan einen MSCI-World-ETF aus dem Angebot auswählen.
Die Angebote für ETF-VL-Sparpläne sind nicht gerade üppig, reichen aber aus. Du brauchst ja nur einen ETF. Je nach Gusto solltest du entscheiden, in welchen ETF die vermögenswirksamen Leistungen investiert werden. So kann der ETF-Sparplan eine Ergänzung zum bestehenden Depot sein.
Welche ETFs eignen sich für meine vermögenswirksamen Leistungen?
Wenn du Anfängerin bist und noch kein Depot hast, könntest du einfach einen global anlegenden ETF wählen. Beispielsweise einen ETF auf den MSCI World, FTSE All World oder MSCI All Country World. Die Indizes sorgen für eine breite Risikostreuung.
Die besten MSCI-World-ETFs laut Morningstar:
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Der Arbeitgeber muss natürlich wissen, wohin er das Geld überweisen soll. Daher erhältst du bei Vertragsabschluss eine Bestätigung für den Vertrag mit allen relevanten Informationen für den Arbeitgeber. Leite sie an die Personalabteilung weiter, um dich dann entspannt zurückzulehnen. Jetzt kann das Geld deines Chefs oder deiner Chefin für dich arbeiten.
Um die staatliche Zulage zu erhalten, musst du künftig keine Unterlagen gesondert beim Finanzamt einreichen, das VL-Anbieter übermitteln die Daten automatisch an die Steuerbehörde. Wichtig ist aber, dass du die Arbeitnehmer-Sparzulage in der Steuererklärung beantragst. Das funktioniert ganz einfach: Du setzt auf dem Hauptvordruck der jährlichen Steuererklärung bei „Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ ein Häkchen. Zudem trägst du beim Punkt „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ eine 1 ein, was Ja bedeutet.
Lass dir das Geldgeschenk deines Chefs oder deiner Chefin nicht entgehen! Am meisten bringt es dir, wenn du die vermögenswirksamen Leistungen in ETFs anlegst. Vielleicht ist ein VL-ETF sogar dein erster Schritt aufs Börsenparkett? Wenn du dein Depot außerhalb vermögenswirksamer Leistungen mit lukrativen ETFs anreichern möchtest, hätten wir noch ein paar Tipps für dich. Zum Beispiel amerikanische ETFs, ETFs rund um erneuerbare Energien und dividendenstarke Titel.
Disclaimer: Aktien, Fonds und ETFs unterliegen Kursschwankungen; damit sind Kursverluste möglich. Bei Wertpapieren, die nicht in Euro notieren, sind zudem Währungsverluste möglich. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Die Auswahl der Wertpapiere und sonstigen Finanzinstrumente dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Kaufempfehlung dar.
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Dieser Artikel wurde ursprünglich von Antonie Klotz verfasst und zuletzt am 06.02.2024 von Antonie Klotz aktualisiert.